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Beschlussvorlage (Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Vorstellung des städtebaulichen Konzepts durch die Architekten - Grundsatzbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 02.09.2019 Az.: - 0691/Ga

Drucksache Nr.: 239/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

18.09.2019

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

30.09.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------------

Betreff:

Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Vorstellung des städtebaulichen Konzepts durch die Architekten
- Grundsatzbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Dem städtebaulichen Konzept wird als Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren zugestimmt.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt.

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Städtebauliches Konzept - Nestler-Areal
- Schnitte Nord-Süd
- Schnitte Ost-West
- Planung Tiefgarage
- Städtebauliches Konzept - Nachverdichtung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 239/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Am 18. August 2016 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den gesamten Bereich zwischen den Straßen
Am Stadtpark, Lindenbergstraße und Dinglinger Hauptstraße.
Wie bereits bekannt, hat die DBA Deutsche Bauwert AG das ehemalige Betriebsgelände
der Nestler Wellpappe erworben und beabsichtigt sämtliche Gebäude auf diesem Grundstück abzubrechen und Wohngebäude zu errichten.
In Abstimmung mit der Stadtverwaltung wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt. In
der Sitzung des Technischen Ausschusses am 10. Juli 2019 wurde bereits nichtöffentlich
über das städtebauliche Konzept informiert. Darauf aufbauend fand am 17. Juli 2019 eine
erste Anwohnerinformation statt. Die Anwohner und Eigentümer wurden über die angedachte Bebauung informiert und konnten Fragen stellen sowie Anregungen äußern. Die
Veranstaltung im Aktienhof war gut besucht. Die vorgestellte Planung wurde zur Kenntnis
genommen. Die Anwohner und Eigentümer äußerten Bedenken zur Dichte der Bebauung
und Anzahl der benötigten Stellplätze.
Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Nestler Wellpappe sieht das städtebauliche
Konzept den Bau von insgesamt 8 Wohngebäuden vor. Die ehemalige großflächige Bebauung soll abgebrochen und durch Baukörper ersetzt werden, die eine räumliche Verbindung zwischen der bestehenden unteren (Dinglinger Hauptstraße) und oberen Bebauung
(Am Stadtpark) schaffen. Durch die Gebäude an der Ecke Dinglinger Hauptstraße/ Am
Stadtpark wird eine Raumkante gebildet, die mit der Ausbildung einer markanten 7geschossigen Gebäudeecke Bezug auf das Nestler-Hochhaus nimmt. Die Gebäude im inneren Bereich nehmen in ihren Abmessungen von Ost nach West ab. Dabei übernehmen
sie in ihrer Geschossigkeit die Gebäudehöhen der bisherigen Fabrikhallen und werden mit
drei Vollgeschossen + Staffelgeschoss ausgebildet. Die Wohnungen werden hauptsächlich Ost-West orientiert sein. Unter den 8 Wohngebäuden soll eine gemeinsame Tiefgarage alle notwendigen Stellplätze aufnehmen, sodass ein autofreies Quartier entsteht. Die
Erschließung der Tiefgarage soll von der Straße Am Stadtpark erfolgen. Die angedachten
Wege innerhalb des Quartiers dienen lediglich der Anlieferung und Rettung.
Das städtebauliche Konzept sieht neben der Bebauung des Betriebsgeländes von Nestler
Wellpappe auch eine Nachverdichtung im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans vor. Es zeigt exemplarisch auf, welche Möglichkeiten die einzelnen Grundstückseigentümer haben könnten. Es soll eine kleinteiligere Bebauung in zweiter Reihe ermöglicht
werden, die über die jeweiligen Grundstücke erschlossen werden kann. Für diese Bebauung soll die Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse + Dach beschränkt werden. Die Festsetzungen in diesem Bereich sollen so definiert werden, dass trotzdem weiterhin auch die
Nutzung und der Um-/Ausbau der Bestandsgebäude möglich ist.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die betreffende Fläche mit unterschiedlichen Darstellungen gekennzeichnet. Während der nördliche Bereich als Wohnbaufläche dargestellt
ist, sind die Flächen im südlichen Teilbereich als gemischte Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan entspricht somit nur teilweise den Darstellungen des Flächennutzungsplans.
Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Um das Bauvorhaben verwirklichen
zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Für
den Planbereich kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Nach Abschluss
des Bebauungsplanverfahrens müsste der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Drucksache 239/2019

Guido Schöneboom

Seite - 3 -

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen
und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich
zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen