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Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange)

                                    
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– Stellungnahmen Bürger/Innen (08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

1). Wir als Eigentümer von Flurstück Nr. 12 sind nicht Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
interessiert, zusätzliche Bauflächen zu erhalten, da nommen.
wir selbst nicht bauen möchten. Wir nutzen unser
Grundstück selbst, pflegen 16 Obstbäume, bauen für
unseren Eigenbedarf Gemüse (Kartoffeln, Kraut, Salate, Karotten uvm.) an.

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Bürger 1 und 2
23.10.2018

2). Außerdem möchten wir kein Grundstück veräußern. Für rückwärtige Bebauung braucht man unser
Grundstück nicht; die Größe und Position der Häuser
kann so geplant werden (z.B. Einzelhäuser, keine
Doppelhäuser, Drehen des Einzelhauses bei unserem
Grundstück), dass unser Grundstück nicht davon berührt wird. Unser Grundstück kann deshalb aus dem
Bebauungsplanverfahren herausgenommen werden.
Diese Informationen waren bereits zu Beginn der
ganzen Planungen dem Ortsvorsteher, Herrn Norbert
Bühler, dem Stadtplanungsamt, Herrn Löhr, sowie
dem Planungsbüro, Herrn Thiele, bekannt.

Dem Wunsch, den rückwärtigen Grund- Berücksichtigung
stücksbereich nicht zu bebauen, wird entsprochen, indem er nicht mehr als Allgemeines
Wohngebiet mit Baufenster, sondern als private Grünfläche festgesetzt wird. Durch die
geänderte Planung kann das Flst. Nr. 12 in
seinen heutigen Grenzen beibehalten werden.
Es bleibt aber Bestandteil des Bebauungsplanes, da es Regelungsbedarf für die bestehenden Gebäude und die Grünfläche gibt.

3). Es wird kein Geh-, Fahr-, Leitungsrecht - wie jetzt Der Ausführung wird gefolgt. Aus den oben Berücksichtigung
im Plan eingezeichnet - benötigt. Dieses muss im genannten Gründen wird das Geh-, Fahr-,
Plan gestrichen werden. Eine mögliche Erschließung Leitungsrecht im Plan gestrichen.
kann auf unserem eigenen Grundstück geschehen.
Zudem wurde unser Grundstück im Jahr 1987 an das Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme
öffentliche Kanalnetz angeschlossen, wofür für das
gesamte Grundstück Beiträge für den Anschluss bezahlt wurden.
4). Wir sehen die Gefahr, dass uns zusätzliche Kosten Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme
durch neue Beiträge entstehen. Diese sind wir nicht Dies ist jedoch kein städtebaulich relevanter
bereit zu leisten.
Belang.

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– Stellungnahmen Bürger/Innen (08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
5). Die Stadt muss artenschutzrechtliche Fragen prüfen, da unser Gartengrundstück verschiedenen streng
geschützten Tieren Lebens- und Nahrungsraum bietet, wie Feuersalamander, Hirschkäfer, Feldsperling
(welcher im unteren Gartenbereich im Baum nistet)
Grünspecht (welcher regelmäßig zu Besuch ist). Auch
finden Fledermäuse, die abends im Garten umherfliegen, Unterschlupf in unserem Schopfgebäude.

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3

Bürger 3 und 4
29.10.2018

Bürger 5
29.10.2018

Die genannten Punkte der Stellungnahme sind bei der
Beurteilung zum 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE
zu berücksichtigen.
Der 1. Teilbebauungsplan „Ortsmitte“ vom 20.07.2018
hat mit der Gestaltung der Ortsmitte nichts zu tun; ist
irreführend. Es handelt sich um einen Bebauungsplan
um Wohnraum zu schaffen; dafür sollen nach jetzigem Stand gepflegte Gartenanlagen mit schönen
Obstbäumen zum Opfer fallen. Das schöne, ruhige
Wohnen rings um die „Dorfmitte“ wäre Vergangenheit.

Stellungnahme

Beschluss

Nachdem der Gartenbereich des Flst. Nr. 12 Zurückweisung
keine durch den Bebauungsplan bedingten
Veränderungen mehr erfährt, sind hierfür keine artenschutzrechtlichen Fragen mehr zu
prüfen. Für die verbleibenden zu bebauenden
Bereiche erfolgt dies nach dem neuen Konzept im Rahmen der weiteren Bearbeitung.

Der Bebauungsplan ist nur ein Teil der Ge- Teilweise Berücksichtisamtkonzeption „Ortsmitte Kuhbach“. Die gung
weiteren vorgesehenen Maßnahmen können
nach § 34 BauGB erfolgen. Mit der Reduzierung der Bauflächen bleiben die genannten
privaten Gärten erhalten.

Als unmittelbare Anlieger lehnen wir dieses Vorhaben
ab. Auch wundert uns, dass auf dem Gelände 2geschossig gebaut werden soll. Rund um die Galluskirche war seither nur 1,5-geschossige Bauweise
erlaubt.
Stellungnahmen zum 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE:

Der Bereich um die Kirche war gemäß § 34 Kenntnisnahme
BauGB bebaubar, also entsprechend der
näheren Umgebung. Mit der festgesetzten
Zweigeschossigkeit wird eine dorfverträgliche
gute Ausnutzung der Bauflächen angestrebt.

1. Ich beabsichtige nicht den Wert meines Grundstückes Flurstück Nr. 13/1 mit einer Erschließung und
Bebauung zu steigern. Für mich ist der immanente
Wert des Grundstückes, nämlich Nutz-, Schutz- u.
Erholungsfunktion nicht mehr zu steigern.

Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Berücksichtigung
nommen. Dem Wunsch, den rückwärtigen
Grundstücksbereich nicht zu bebauen, wird
entsprochen, indem er nicht mehr als Allgemeines Wohngebiet mit Baufenster, sondern
als private Grünfläche festgesetzt wird. Durch
die geänderte Planung kann das Flurstück Nr.

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

13/1in seinen heutigen Grenzen beibehalten
werden.
Nutzfunktion: Produktion biologisch hochwertiger
Nahrungsmittel für den Eigenbedarf (Gemüse, Obst).
Schutzfunktion: Fortpflanzungs- und Nahrungsraum
sehr vieler Lebewesen aller Klassen und Ordnungen.
Erholungsfunktion: Rückzugsraum, um sich zu erholen.
Insofern bin ich als Eigentümer von Flst. Nr. 13/1 nicht
interessiert, zusätzlich Baufläche zu erhalten, da ich
selbst nicht bauen oder Teile des Grundstückes veräußern möchte.
2. Für die rückwärtige Bebauung und Eintragung von
Geh-, Fahr- und Leitungsrechten braucht man mein
Grundstück nicht, da auch Bürger 1+2 (Eigentümer
Flst. Nr. 12) nicht veräußern oder bauen wollen. Ich
bin also nicht bereit diese Rechte zu dulden, da sie
nicht benötigt werden. Sie sind deshalb aus der Planung zu streichen und mein Grundstück aus dem
Bebauungsplan herauszunehmen. Diese Tatsachen
waren den an der Planung Beteiligten bekannt.

Der Ausführung wird gefolgt. Aus den oben Teilweise Berücksichtigenannten Gründen wird das Geh-, Fahr-, gung
Leitungsrecht im Plan gestrichen. Das Grundstück bleibt Bestandteil des Bebauungsplanes, da es Regelungsbedarf für die bestehenden Gebäude und die Grünfläche gibt.

3. Ich bin nicht bereit Erschließungskosten zu leisten,
weil ich weder bauen noch veräußern will. Eine Erschließung dieses Teils des alten Ortsetters bringt
nicht nur den direkt betroffenen Anwohnern, sondern
dem ganzen Kirchberg Nachteile: Beunruhigung
(Parkplätze), Vermüllen unserer Grundstücke, kleinklimatische Verschlechterung (Versiegelung) und was
ganz gravierende zeitige Folgen haben wird, eine
Verschlechterung des Verkehrsabflusses des ganzen
Viertels auf die B 415. Momentan haben wir da eine
Wartezeit ab 07:00 Uhr morgens von ca. 5 Minuten.

Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme
Dies ist jedoch kein städtebaulich relevanter
Belang. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung für eine kleinmaßstäbliche innerörtliche Nachverdichtung, die im Zuge der
Fortführungen der Planungen durch die Herausnahme von Flächen nochmals deutlich
verringert wurde. Zusätzlich wird der bereits
heute vorhandene Stellplatzbedarf für das
Rathaus um öffentliche Stellplätze ergänzt,
die der Entlastung des beengten Straßen-

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

raums dienen. In Anbetracht der geringen zu
erwartenden Mehrbelastung des öffentlichen
Straßenraums kann davon ausgegangen
werden, dass sich hieraus keine spürbaren
negativen Auswirkungen auf den Verkehrsabfluss ergeben.

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Bürger 6 + 7
31.10.2018

Bürger 8 und 9
05.11.2018

Das hat mit dem ursprünglichen Bebauungsplan
Ortsmitte nichts zu tun. Somit sollen ja die Obst- und
Gartenanlagen bebaut werden. Die idyllische Wohnecke „Dorfmitte“ wäre dahin. Als direkte Angrenzer
sind wir mit dem Vorhaben nicht einverstanden.
Wir Eigentümer des Flst. Nr. 12/1 erheben Einspruch
zur vorgelegten Planung aus folgenden Gründen:

Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen. Teilweise BerücksichtiEine Anpassung der Planung mit der Festset- gung
zung der privaten Grünflächen und des Erhalts des markanten vorhandenen Baumes ist
erfolgt.

1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.
6 Nr. 7 Baugesetzbuch und § 1a Baugesetzbuch wurde keine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Zurückweisung
Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Dementsprechend wird von einer Umweltprüfung
und einem Umweltbericht abgesehen.

2. Die aktuell genutzten Flächen des Flurstücks Nr. 12 Das Flurstück wird nun als private Grünfläche
als Streuobstwiesen haben erheblichen kulturellen festgesetzt, die Streuobstwiesen können unund biologischen Wert.
verändert erhalten bleiben.

Berücksichtigung

3. Wir beobachten immer wieder einen roten Milan Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
kreisend über der Fläche des Bebauungsplans. Diese
Tierart ist besonders schützenswert und wird in der
Roten Liste der IUCN von 2006 geführt.

Kenntnisnahme

4. Die Turmfalken, die in der anliegenden Kirche jährlich brüten, sollten ebenso beachtet werden wie die
Fledermäuse in der Galluskirche. Wir beobachten
immer wieder Mauersegler über dem künftigen Bau-

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Kenntnisnahme
und im Zuge der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Allerdings befindet sich die Galluskirche außerhalb des Geltungsbereiches

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

gebiet, die ebenfalls zu den bedrohten Arten zählen.

des Bebauungsplanes.

5. Der Anteil der versiegelten Flächen ist viel zu groß.

Siehe Stellungnahme zu Nummer 7.

6. Die Bebauung wie im Bebauungsplan vorgesehen
hat wesentlichen Einfluss auf das Mikroklima der
Ortsmitte und wird dieses negativ verändern. Hierfür
erwarten wir ein entsprechendes Gutachten ihrerseits.

Der Bebauungsplan weist einen hohen Grün- Zurückweisung
flächenanteil auf, was die Auswirkungen auf
das Mikroklima minimiert. Siehe auch Stellungnahme zu Nummer 1.

Zurückweisung

7. Das Erfordernis des sparsamen Umgangs mit Dem Erfordernis wird durch entsprechende Zurückweisung
Grund und Boden hat in der Planung keine Beachtung Festsetzungen (GRZ, Baufenster, Grünflägefunden.
chen, minimierte Erschließungsflächen etc.) in
besonderer Weise Rechnung getragen.
8. Die Planung berücksichtigt offensichtlich nur die 4 der 5 geplanten Bauplätze befinden sich im Zurückweisung
Interessen der potenziellen Investoren.
Eigentum der Stadt.
9. Es fehlt ein Konzept zur Versorgung der Wohnge- Die Versorgung mit regenerativer Energie ist Zurückweisung
bäude mit Energie aus regenerativen Quellen.
gemäß der örtlichen Bauvorschriften möglich.
10. Der Bedarf für eine derart große Ausweisung von In Kuhbach gibt es momentan keine städti- Zurückweisung
Bauland ist nicht untersucht worden.
schen Bauplätze, aber häufige Nachfragen.
Die Planung beinhaltet lediglich 5 Bauplätze.
Es wird gebeten den Einspruch sorgfältig zu prüfen.
Der Bürger, persönlich anwesend beim Stadtplanungsamt, macht folgende Einwendungen gegen den
1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE geltend, da sich
sein Anwesen mit Flst. Nr. 14 in diesem befindet.

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Bürger 10
08.11.2018

1. Verschlechterung der Verkehrssituation
Die schmale Straße "Am Kirchberg" ist in Hanglage
gebaut und ein Autofahrer muss immer anhalten, falls
ein anderer Autofahrer vorbei fahren möchte. Das
Verkehrsaufkommen hat in den letzten Jahren zuge-

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Allerdings ist anzumerken, dass der
Bebauungsplan lediglich 5 neue Bauplätze
beinhaltet, die nicht zu einer spürbaren Ver-

Kenntnisnahme

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

nommen, insbesondere von den Anwesen von den
Straßen „Am Kirchberg" und "Oberer Kirchberg" jeweils aus der Richtung Norden kommend.
Falls ich aus der Garage (siehe x auf dem Plan) herausfahren möchte, muss ich ca. 1 m bis 1 ,20 m auf
die Straße .Am Kirchberg" fahren, um Einblick zu haben, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits auf der Straße
fährt oder nicht.
Mein Haus grenzt direkt an die Straße "Am Kirchberg". Die Hofeinfahrt (ist nicht bei der Garage; siehe
x2 auf dem Plan) befindet sich vor dem Haus. Sobald
ich mit dem Fahrzeug aus dem Hof heraus fahren
möchte, habe ich durch das Wohnhaus keine Einsicht
auf die schmale Straße ohne Gehweg. Ich muss aus
dem Hof langsam heraustastend fahren. Durch die
geplanten Neubauten im 1. Teilbebauungsplan
ORTSMITTE erhöht sich das Verkehrsaufkommen
und somit die Unfallgefahr vor meiner Garage und der
separaten Hofeinfahrt.
Vorschlag: lnstallation eines Verkehrsspiegels gegenüber der Hofeinfahrt bei den Lindenbäumen. Ich habe
die Kontaktdaten der Abteilung Öffentliche Sicherheit
und Ordnung, für solch eine Anfrage erhalten.

schlechterung der Verkehrssituation beitragen
werden.

2. Es wäre eine Informationsveranstaltung der betroffen Anlieger im Vorfeld wünschenswert gewesen.
Ich habe dies beim Ortsvorsteher Norbert Bühler angesprochen, aber es erfolgte zu dieser Angelegenheit
keine Zusammenkunft.

Es gab eine intensive Bürgerbeteiligung mit Zurückweisung
Workshop, Bürgerabend, mehreren Ortschaftsratssitzungen und dem Angebot zu
Einzelgesprächen.

3. Erschließungsbeiträge
lm 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE ist auf meinem
Grundstück "Am Kirchberg 2" ebenfalls ein Neubau
auf der Westseite geplant. Das Gesamtgrundstück hat
11,05 ar und durch den Neubau würde das Grund-

Ein Verkehrsspiegel kann nicht im Bebau- Kenntnisnahme
ungsplan festgesetzt werden, sondern ist
straßenverkehrsrechtlich durchzusetzen.

Die Ausführung wird zur Kenntnis genommen.
Kenntnisnahme
Der Wunsch, Erschließungsbeiträge zu sparen, ist jedoch kein städtebaulich relevanter
Belang. Die geplante Straße erschließt die

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

stück geteilt werden. Das Neubaugrundstück hätte
eine Fläche von ca. 450 m² bis 500 m²• Ich erhebe
hiermit Einwendungen gegen die geplante Straße, da
durch mein großes Grundstück hohe Erschließungskosten auf mich zukommen würden, obwohl die neu
geplante Straße nicht von mir genutzt werden würde.

hinterliegenden Grundstücke und ist damit
unverzichtbar. Sie führt zwangsläufig am Flst.
Nr. 14 vorbei, wodurch dieses einen Erschließungsvorteil erlangt.

Ich mache daher alternativ folgenden Vorschlag:
Der geplante Neubau auf meinem Grundstück kann
über meine Hofeinfahrt erreicht werden. Die Versorgungsleitungen für den Neubau könnten ebenfalls
über mein Grundstück (Hof) verlegt werden. Dann
würde auch die Bewohner des Neubaus die geplante
Straße nicht nutzen und ich müsste mich nicht an den
Erschließungskosten beteiligen.

Es ist ein städtebauliches Ziel, jedem Bau- Zurückweisung
grundstück eine eigene Anbindung zu ermöglichen, um die mit Erschließungen in zweiter
Reihe verbundenen Folgeprobleme zu vermeiden.

Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018)
OZ

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Beteiligter

Unitymedia BW
GmbH

Deutsche Telekom
Technik GmbH
08.10.2018

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen der Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Unitymedia. Sie ist grundsätzlich daran interessiert,
das eigene glasfaserbasierte Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener
Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir
darum weiter am B-Planverfahren beteiligt zu werden.

Kenntnisnahme

Zur Versorgung der neu geplanten Gebäude im Baugebiet mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die
Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und eventuell auch außerhalb
des Plangebiets erforderlich. Die Deutsche Telekom
orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur
unter anderem an den technischen Entwicklungen
und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen
nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant.
Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur dann,
wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint.
Dies bedeutet aber auch, dass die Deutsche Telekom
da, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen
Anbieters besteht oder geplant ist, nicht automatisch
eine zusätzliche, eigene Infrastruktur errichtet. Es wird
besonders darauf aufmerksam gemacht, dass aus
wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes nur bei Ausnutzung aller
Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist.
Sollten sich keine Koordinationsmöglichkeiten ergeben, so wird aus wirtschaftlichen Gründen eine oberirdische Verkabelung angestrebt. Diese erfüllt nach
wie vor alle technischen Bedingungen der Deutschen
Telekom AG. Die Herstellung der Zuführung für das
Neubaugebiet lässt sich die Deutsche Telekom AG

Kenntnisnahme

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
nommen.

Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
nommen.

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

offen und ist kein Bestandteil dieser Stellungnahme.
Sie bittet folgende fachliche Festsetzung in der Pla- Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
nung zu ·berücksichtigen:
nommen und bei der weiteren Umsetzung der
ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und Erschließungsplanung berücksichtigt.
ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer
Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der
Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet
der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie
möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.

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Grundsätzlich ist der LNV nicht gegen dieses Bauvorhaben, jedoch ermöglicht eine Bebauungsmaßnahme
nach §13 a BauGB, auf einen Umweltbericht zu verzichten, schließt jedoch eine artenschutzrechtliche
Betrachtung nicht aus.
Die geringe Entfernung zum nördlich gelegenen Wald
Landesnaturschutz- und derzeit offene Fläche im Planungsbereich lässt
verband Badenden Schluss zu, dass sich dort ein Jagdgebiet von
Württemberg e.V.
Fledermäusen und Eulen (angrenzende ältere Ge(LVN)
bäude mit offenen Giebeln) befinden könnte. Es ist
Herr Peter Bux
deshalb. zu prüfen, ob nicht Ersatzmaßnahmen bzw.
10.10.2018
Umsiedlungsmaßnahmen notwendig werden. Da alle
Fledermausarten europäischem Schutz unterliegen
und auch national streng geschützt sind, sind diesbezüglich Untersuchungen durchzuführen. Kleineulen
unterliegen ebenfalls der europäischen Vogelschutzrichtlinie, was ebenfalls eine Untersuchung auf Anwesenheit dieser Arten notwendig macht.

Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
nommen.

Die Ausführungen werden berücksichtigt. Im Berücksichtigung
Hinblick auf die deutliche Flächenreduzierung
durch die Herausnahme von privaten Flächen
und der damit verbundenen Ausweisung von
privaten Grünflächen erfolgt im Zuge der weiteren Bearbeitung im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme eine Überprüfung, inwieweit Ersatz- oder Umsiedlungsmaßnahmen notwendig sind. Zusätzlich zur
Flächenreduzierung erfolgt zum Erhalt des
vorhandenen Baumes eine Anpassung der
Planung im Bereich der beiden südlichen
Baufenster.

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Aus der Sicht des LNV ist diese Stellungnahme als Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
Grundlage eines weiterführenden Dialogs zu verste- nommen, die weitere Beteiligung wird zugehen, im Interesse ausgewogener Lösungen, die der sagt.
dauerhaften Harmonie von Mensch und Natur Rechnung tragen. Der LNV ist gerne bereit mitwirken.
Die Wirtschaftlichkeit von Leitungsverlegungen zur Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Sicherstellung der Erdgasversorgung ist zu prüfen.
Investitionen werden nach unternehmerischen Gesichtspunkten, auch im Hinblick auf beabsichtigte oder
vorhandene energetische Konzepte, geplant.

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bnNETZE GmbH
22.10.2018

Die Versorgung des Verfahrensgebiets mit Trink- und
Löschwasser kann durch Erweiterung des bestehenden Leitungsnetzes sichergestellt werden. Unter Zugrundelegung der Technischen Regeln des DVGWArbeitsblattes W 405 wird für das Verfahrensgebiet
eine Löschwassermenge (Grundschutz) von 96 m³/h
für 2 Stunden zur Verfügung gestellt. Der Löschwasserbedarf für den Objektschutz innerhalb privater
Grundstücke wird gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405
von der für den Brandschutz zuständigen Stelle festgestellt. Die erforderlichen Löschwassermengen für
den Objektschutz werden von der bnNETZE GmbH
nicht aus dem Trinkwasserrohrnetz bereitgestellt. Bei
gegebener Wirtschaftlichkeit kann das Verfahrensgebiet durch Erweiterung des bestehenden Leitungsnetzes ausgehend von der Straße "Am Kirchberg" mit
Erdgas versorgt werden. In Anlehnung an die DIN
18012 wird für Neubauvorhaben ein Anschlussübergaberaum benötigt. Der Hausanschlussraum ist an
der zur Straße zugewandten Außenwand des Hauses
einzurichten und hat ausreichend belüftbar zu sein.
Anschlussleitungen sind geradlinig und auf kürzestem
Weg vom Abzweig der Versorgungsleitung bis in den

Kenntnisnahme

Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
nommen und unter „Hinweise“ in den planungsrechtlichen Festsetzungen gekürzt aufgenommen. Die bnNetze GmbH wird im Zuge
der Erschließungsplanung eingebunden.

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Hausanschlussraum zu führen. Für die rechtzeitige
Ausbauentscheidung, Planung und Bauvorbereitung
des Leitungsnetzes, sowie die Koordinierung mit dem
Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger wird eine angemessene Vorlaufzeit
benötigt. Daher ist es notwendig, dass Beginn und
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der bnNETZE GmbH so früh wie möglich,
mindestens jedoch 4 Monate vor Erschließungsbeginn, schriftlich angezeigt werden.
Nach Abschluss des Verfahrens bittet bnNETZE Dies erfolgt so, genau wie bei allen anderen
GmbH um Benachrichtigung über das Inkrafttreten abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren.
des Bebauungsplanes und um Zusendung einer
rechtskräftigen Ausfertigung als pdf-Datei.

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Die Innenentwicklung im Ortskern Kuhbachs wird
begrüßt. Nach Ziffer 1.4 der Begründung entwickelt
sich der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP). Folglich ist der FNP nach
§ 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Hierbei ist auf § 6 (5) BauGB hinzuweisen,
wonach jedermann über den aktuellen Inhalt des FNP
Regionalverband
Auskunft verlangen kann. Folglich sollte die BerichtiSüdlicher Oberrhein
gung des FNP unverzüglich nach Rechtskraft des
25.10.2018
Bebauungsplans erfolgen. Zur Aktualisierung des
Raumordnungskatasters AROK ist dem RP Freiburg
der berichtigte FNP sowie der B-Plan zuzustellen.
Aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine Einwendungen.

Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
nommen und so umgesetzt.
Die Verpflichtung ist der Verwaltung bekannt,
dies wird auch so gehandhabt.

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten
oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das
Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen
Regierungspräsidiim Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenium Freiburg
eurbüros. Andernfalls empfiehlt das LGRB die ÜberLandesamt für Geonahme der folgenden geotechnischen Hinweise in den
logie, Rohstoffe und
Bebauungsplan:
Bergbau
Das Plangebiet befindet sich auf der Grundlage der
(LGRB)
am LGRB vorhandenen Geodaten im Verbreitungsbe26.10.2018
reich des Badischen Bausandsteins. Dieser wird im
Plangebiet von quartären Lockergesteinen (Lössführende
Fließerde,
Verwitterungs-/Umlagerungsbildungen) unbekannter Mächtigkeit überlagert.
Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggfs. nicht zur Lastabtragung geeignet sind,
mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden
(bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens sowie mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist
zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen
führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der
weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z.B. zum
genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur
Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizonts, zum
Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden ob-

Stellungnahme

Beschluss

Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
nommen, es wurde kein Gutachten seitens
der Stadt vorgelegt.

Kenntnisnahme
Der Empfehlung wird gefolgt und die Ausführungen unter „Hinweise“ in die planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen.

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

jektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN
EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.
Allgemeine Hinweise:
Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse
können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk,
eine Übersicht über die dem LGRB vorhandenen
Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrbbw.de) entnommen werden. Des Weiteren wird auf
das Geotop-Kataster des LGB verwiesen, welches im
Internet
unter
der
Adresse
http://lgrbbw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRBMapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden kann.
Zur Versorgung des aufgezeigten Wohngebietes Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
muss das bestehende Niederspannungs-Kabelnetz nommen. Netze Mittelbaden wird im Zuge der
der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG erweitert wer- weiteren Erschließungsplanung beteiligt.
den. Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen sind - in
Koordination mit den anderen Versorgungsträgern die erforderlichen Niederspannungskabel neu zu verlegen. Es wird darum gebeten hierfür in der Ausführungsplanung geeignete Leitungstrassen vorzusehen.
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Netze Mittelbaden
GmbH & Co. KG
06.11.2018

In den schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wird gebeten den Hinweis aufzunehmen, dass
die Hausanschlusskabel im Zuge der Erschließungsarbeiten auf die unbebauten Grundstücke verlegt
werden dürfen. Anschließend wird darauf hingewiesen, dass im Planungsbereich vor Beginn der Bauarbeiten keine Leitungsverlegungen notwendig sind.

Dem Vorschlag wird nicht gefolgt. Die Ausge- Zurückweisung
staltung der technischen Infrastruktur ist Bestandteil der nachfolgenden Erschließungsplanung.

Eine weitere Beteiligung am Verfahren aufgrund der Die weitere Beteiligung erfolgt.
aufgeführten Interessen wird gewünscht.

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OZ

Beteiligter

Regierungspräsidium Freiburg
8

9

- Abteilung
Straßenwesen und
Verkehr 08.11.2018

Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
(IHK)
08.11.2018

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Im Untersuchungsraum befindet sich die Bundesstraße B 415, unsere Belange sind durch den Vorgang
daher berührt. Bei der vorgesehenen Änderung handelt es sich um eine Erweiterung bzw. Ergänzung der
vorhandenen Bebauung, welche über die Straße „Am
Kirchberg“ an die B 415 angebunden ist. Anhand der
Verkehrsmengen auf der Bundesstraße sowie der
prognostizierten Frequentierung der Zufahrt zum
Plangebiet ist nachzuweisen, dass die Leistungsfähigkeit der Ortsdurchfahrt nicht beeinträchtigt wird.
Sollte es in diesem Bereich zu negativen Auswirkungen im fließenden Verkehr kommen, so sind vom
Vorhabensträger entsprechende Maßnahmen zur
Einmündungsgestaltung vorzunehmen.

Die Ausführungen werden beachtet. Der Be- Kenntnisnahme/
bauungsplan schafft die Voraussetzung für Berücksichtigung
eine kleinmaßstäbliche innerörtliche Nachverdichtung, die im Zuge der Fortführungen der
Planungen durch die Herausnahme von Flächen nochmals deutlich verringert wurde.
Nunmehr geplant sind drei Einfamilienhäuser
und ein Doppelhaus. Zusätzlich wird der bereits vorhandene Stellplatzbedarf für das Rathaus um öffentliche Stellplätze ergänzt, die
der Entlastung des beengten Straßenraums
dienen. In Anbetracht der geringen zu erwartenden Mehrbelastung des öffentlichen Straßenraums kann davon ausgegangen werden,
dass sich hieraus keine spürbaren negativen
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der
Ortsdurchfahrt ergeben.

Mit dem Bebauungsplan soll dazu beigetragen werden, eine Neugestaltung der Ortsmitte Kuhbach im
Bereich des ehemaligen Rathauses zu ermöglichen.
Das hierzu genannte übergeordnete Ziel, mit der
Neugestaltung die Identität und Attraktivität von Kuhbach zu erhöhen und die innerörtliche Entwicklung zu
stärken" ist selbstverständlich zu begrüßen.

Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
nommen. Hinweis: Das Rathausgebäude
erfüllt als Sitz der Ortsverwaltung nach wie
vor sämtliche entsprechenden Funktionen.

Leider geht das vorgesehene städtebauliche Gesamtkonzept aus den aktuellen Planunterlagen nicht hervor, so dass eine Beurteilung des Vorhabens in Gesamtschau nur schwer möglich ist. Es wird angeregt,
das zugrunde liegende Gesamtkonzept in der Begründung noch darzulegen und auch zeichnerisch
darzustellen, bspw. einen entsprechenden Konzeptplan hinzuzufügen, aus dem hervorgeht, welcher Bereich insgesamt entwickelt werden soll und wo sich

Den Ausführungen wird dahingehend gefolgt, Kenntnisnahme/
dass in der Begründung Ausführungen zum Berücksichtigung
städtebaulichen Gesamtkonzept ergänzt werden, aus dem insbesondere auch die Funktionszuordnung ersichtlich wird. Im Ergebnis
der städtebaulichen Voruntersuchungen und
eines Bürgerbeteiligungsprozesses wurde
eine „Zonierung“ des gesamten Planungsbereiches festgelegt. Im Hinblick auf die Lärm-

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OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
die angesprochenen vier Bausteine (welche sind dies
im Einzelnen?) befinden werden. Dem ersten Eindruck nach ist zumindest das (hier vorgelegte Teil)Konzept "nach innen" gerichtet. Ist dies der starken
Verkehrsbelastung auf der angrenzenden Bundesstraße geschuldet? Von unserer Seite aus wären
Konzeptbausteine besonders empfehlenswert, die die
Ortsmitte auch tatsächlich beleben würden, d.h. auch
bereits von außen sichtbar einladen würden, den Bereich der Ortsmitte überhaupt aufzusuchen und sich
dort aufzuhalten und zu verweilen, ggf. dann mit anderen Bürgern. Sind im Gesamtkonzept solche Komponenten enthalten? Der vorliegende erste Teilbebauungsplan enthält u.E. nur ansatzweise solche
Komponenten, "normale" Wohnbebauung soll wohl
den größten Teil des Plangebietes einnehmen. Der
vorgesehene öffentliche Platz erscheint sehr klein.
Welchen Zweck soll dieser erfüllen? Wird man später
den Platz auch von Süden her erreichen und ist er
von hier aus einsehbar? Was wird die Attraktivität der
neugestalteten Ortsmitte für die Öffentlichkeit ausmachen?
Hinsichtlich der planungsrechtlichen Festsetzungen
zur Art der Nutzung wird festgestellt, dass Schankund Speisewirtschaften ausgeschlossen werden. Begründet wird dies nicht. Es wird angeregt zu prüfen,
ob diese nicht zumindest ausnahmsweise (oder auf
einen räumlichen Teilbereich beschränkt) zulässig
sein sollten, um das Innere des Plangebietes beleben
zu können (bspw. kleines Café neben dem Platz).

Stellungnahme
belastung aus der Ortsdurchfahrt und den
langfristig geplanten Ausbau des Rathauses
zu einem Ortsmittelpunkt mit einem kleinen
Veranstaltungssaal und einem Außenbereich
wurde festgelegt, die Wohnnutzung in den
rückwärtigen, ruhigen Bereich des Planungsgebietes zu legen. Dem vorderen Bereich,
außerhalb des Planbereiches, sollen bedarfsorientiert weitere Nutzungen zugeordnet werden. Dies könnte dann auch die angesprochen Speisewirtschaft sein, die im ersten
Teilbebauungsplan wegen der zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung nicht
gewünscht ist.
Allgemeiner Hinweis: Es wird gebeten, die
Stellungnahmen inhaltlich auf die jeweilige
fachliche Zuständigkeit zu konzentrieren.

Beschluss

1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach

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Beteiligter
Landratsamt
Ortenaukreis
- Amt für Umweltschutz 08.11.2018

Landratsamt
Ortenaukreis
- Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft 08.11.2018

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen zum Vor- Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
haben keine Bedenken, jedoch müssen artenrechtli- nommen und als Hinweis in die textlichen
che Belange bei möglichen Gehölzrodungen (nur in Festsetzungen übernommen.
der Zeit von Oktober bis Februar) berücksichtigt werden, um ein Eintreten von Verbotstatbeständen bzgl.
§ 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden.
Erschließung / Stichstraße mit Wendehammer
Wie den Planunterlagen zu entnehmen ist, erfolgt die
Erschließung über eine von der Straße „Am Kirchberg“ abzweigende Planstraße (Stichstraße, Breite
6,0 m) mit Wendehammer. Ob dieser Wendehammer
für 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge (ASF) ausreichend groß dimensioniert ist, lässt sich aus den vorliegenden Planunterlagen nicht eindeutig erkennen.
(Wendeanlage ohne Bemaßung; keine Darstellung
der Wendeanlage mir Freihalteboxen). Wir empfehlen
dies zu überprüfen und mit dem Abfuhrunternehmen
(Fa. MERB, Achern) abzustimmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stichstraße
ohne ausreichend dimensionierte Wendeanlage nicht
von ASF befahren wird (auch nicht in Rückwärtsfahrt).
Damit die Stichstraße von ASF befahren werden
kann, sind bei der Gestaltung und Bemessung der
Wendeanlage die „Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt 06)“ zugrunde zu legen. Als Bemessungsfahrzeug ist ein 3-achsiges Abfallsammelfahrzeug (bis 10,30 m Länge) anzusetzen.
Insbesondere ist zu prüfen, ob die erforderliche Freihaltezone in die Größe der Wendefläche einbezogen
wurde. Die Einhaltung der Freihaltezone um die Wendeanlage ist zwingend sicherzustellen, da dies eine
Grundvoraussetzung für das Wenden darstellt (Fahrzeugüberhänge im Front- und Heckbereich). Ist dies

Die Ausführungen werden dahingehend be- Kenntnisnahme
achtet, dass zwischenzeitlich eine Vorplanung
mit möglichen Erschließungsvarianten der
Planstraße erstellt wurde. Das Plangebiet
umfasst nach der Herausnahme einer größeren Teilfläche lediglich 3 Einfamilienhäuser
und ein Doppelhaus. Im Hinblick auf die Anforderungen nach einer flächensparenden
und kostengünstigen Erschließung der Bauflächen wurde die Innenerschließung auf ein
Minimum reduziert und auf eine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge verzichtet. Hintergrund ist vor allem der erhebliche Platzbedarf
einer Wendeanlage, die letztlich eine adäquate Bebauung verhindert hätte. Die Müllabholung ist nunmehr im Bereich der Zufahrt vorgesehen, eine Zufahrt mit Müllfahrzeugen ist
nicht mehr notwendig. Die zentrale Abstellfläche für Müll ist auf der öffentlichen Fläche
vorgesehen. Eine entsprechende Fläche wird
festgesetzt.

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

nicht der Fall, kann die Stichstraße nicht von Abfallsammelfahrzeugen befahren werden.
Ergänzender Hinweis: Das vom Wendehammer nach
Süden abzuzweigende Straßenstück (Breite 4,50 m)
wird von ASF nicht befahren (auch nicht in Rückwärtsfahrt).
Freihalten der Wendefläche
Für das Wenden der ASF muss die Wendeanlage am
Abfuhrtag frei von eventuell parkenden Fahrzeugen
sein. Ist dies nicht der Fall, kann vom beauftragten
Abfuhrbetrieb die Entsorgungsleistung nicht eingefordert werden. Wir empfehlen hierzu an der Wendeanlage ein Halteverbot einzurichten.

Siehe obige Ausführungen - eine Befahrbar- Zurückweisung
keit mit einem Müllfahrzeug ist nicht mehr
vorgesehen. Hinweis: Ein Halteverbot kann Kenntnisnahme
nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden,
sondern ist straßenverkehrsrechtlich durchzusetzen.

Abbiegeradien / Schleppkurven
Siehe obige Ausführungen - eine Befahrbar- Zurückweisung
Bei der verkehrstechnischen Erschließung des Plan- keit mit einem Müllfahrzeug ist nicht mehr
gebiets müssen die Abbiegeradien und Schleppkur- vorgesehen.
ven der Erschließungsstraßen für 3-achsige ASF (bis
10,30 m Länge) dimensioniert sein. Dies betrifft insbesondere die die Zu- und Abfahrt von der Straße
„Am Kirchberg“ in die neue Planstraße. Die Abbiegeradien und Schleppkurven und deren Sicherheitsabstände von jeweils 0,50 m zum Schutz für Fußgänger
und Radfahrer beim Abbiegevorgang und Kurvenfahrt
der Sammelfahrzeuge sollen hier geprüft werden,
damit eine haushaltsnahe Abfallentsorgung gewährleistet werden kann. Ist dies nicht der Fall, können die
ASF nicht in das Plangebiet einfahren.
Anpflanzung von Bäumen an Erschließungsstraßen
Siehe obige Ausführungen – eine Befahrbar- Zurückweisung
Damit 3-achsige ASF die Erschließungsstraße dauer- keit mit einem Müllfahrzeug ist nicht mehr
haft hindernisfrei befahren können, muss sicherge- vorgesehen.
stellt sein, dass in das Fahrprofil keine Gegenstände
wie z.B. starke Baumäste etc. hineinragen. Da die

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Anpflanzung von Bäumen geplant ist, möchten wir
frühzeitig auf die Freihaltung des notwendigen Durchfahrtsprofils (Breite, Höhe und Ausschwenkbereich in
Kurven) hinweisen. Bei der Auswahl (Anzahl, Größe,
Wuchsform) und Anordnung der Bäume sollte dies
entsprechend berücksichtigt werden.
Bereitstellung der Abfallbehälter / Gelbe Säcke
Erfolgt so durch Ausweisung einer Fläche im Kenntnisnahme
Die Bereitstellung der Abfälle, die im Rahmen der Zufahrtsbereich der Planstraße.
kommunalen Abfallabfuhr entsorgt werden, muss an
einer für 3-achsige Sammelfahrzeuge (bis 10,30 m
Länge) erreichbaren Stelle am Rand öffentlicher Erschließungsanlagen erfolgen.
Abfallwirtschaftssatzung
Die Ausführungen werden zur Kenntnis ge- Kenntnisnahme
Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung im nommen.
Ortenaukreis enthält die Abfallwirtschaftssatzung des
Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis in der
jeweils geltenden Fassung.
Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin