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Beschlussvorlage (1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Geänderter Geltungsbereich - Beratung des Entwurfs - 2. Offenlage)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 26.08.2019 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 225/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Kuhbach

17.09.2019

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

18.09.2019

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

30.09.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

---------

Betreff:

1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Geänderter Geltungsbereich
- Beratung des Entwurfs
- 2. Offenlage

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 26. August 2019 zu den während der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE wird beschlossen.
2. Der gegenüber dem Beschluss vom 24. September 2018 im Südwesten geringfügig geänderte Geltungsbereich wird beschlossen.
3. Der Entwurf vom 26. August 2019 zum 1. Teilbebauungsplan ORTSMITTE inklusive der dazu gehörigen örtlichen Bauvorschriften wird gebilligt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 26. August 2019 ist eine 2. Offenlage
gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch durchzuführen.

Anlage(n):
- Abwägung der Anregungen von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange
- Bestandsplan, Gestaltungsplan, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 225/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat beschloss am 24. September 2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf und die
Offenlage des 1. Teilbebauungsplans ORTSMITTE in Kuhbach (siehe auch Drucksache Nr.
188/2018).
Die Offenlage erfolgte vom 8. Oktober bis zum 9. November 2018. In dieser Zeit gingen sechs
Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Sie bewegen sich in der Bandbreite von grundsätzlicher Ablehnung über Ablehnung der Einbeziehung des eigenen Grundstücks bis hin zu einzelnen
Detailanregungen. Die Schreiben der beteiligten Träger öffentlicher Belange beinhalten relativ unproblematische Stellungnahmen. Jedoch thematisierte das Landratsamt, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, als die zuständige Fachbehörde (in mündlicher Form) Überschwemmungsgefahren durch den Brudertalbach bei hundertjährigem Hochwasser und stellte zunächst
die Machbarkeit der gesamten Maßnahme Ortsmitte grundsätzlich in Frage. Mehrere Abstimmungsgespräche sowie eine zwischenzeitlich erarbeitete Entwässerungsberechnung (Fertigstellung 30. Januar 2019) und ein geotechnischer Bericht (Fertigstellung 10. Mai 2019) brachten das
Ergebnis, dass der Bebauungsplan mit diversen Änderungen gegenüber dem Offenlage-Entwurf
aufgestellt werden kann.
Dabei ließen sich die Forderungen von Anwohnern nach Verzicht auf die Bebaubarkeit ihrer
Grundstücke und des Landratsamtes nach verstärktem Freihalten von Flächen miteinander kombinieren. Dementsprechend werden nun die nördlichen Bereiche des Bebauungsplanes nicht
mehr als Allgemeine Wohngebiete sondern als private Grünflächen festgesetzt. Damit konnten
auch die Straßenverkehrsflächen verkleinert werden, die Baufenster waren ebenfalls anzupassen.
Zusätzlich sind in den öffentlichen Flächen Retensionsmulden zur Wasserrückhaltung und Versickerung einzurichten. Außerdem wurde in Absprache mit den benachbarten Anwohnern der Geltungsbereich im südlichen Teil geringfügig verändert. Nähere Erläuterungen erfolgen mündlich in
der Sitzung. Der modifizierten Konzeption stimmte der Ortschaftsrat Kuhbach am 30. Juli 2019 in
öffentlicher Sitzung mehrheitlich zu.
Sämtliche Schreiben aus der Offenlage sind im beiliegenden Abwägungsspiegel aufgeführt, zusammen mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zur 1. Offenlage zu beschließen sowie dem geänderten Entwurf und der Durchführung einer (auf drei Wochen verkürzten) 2. Offenlage zuzustimmen.
Ziel ist es, den Satzungsbeschluss noch 2019 zu fassen und die Erschließungsarbeiten im ersten
Halbjahr 2020 durchzuführen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem
Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und
in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.