Informationsvorlage (Vereinbarung)
21. Oktober 2019
Logo Stadt Foshan Vereinbarung Die Stadt Foshan und die Stadt Lahr / Schwarzwald sind Mitglieder der Chinesisch-Deutschen Industriestädteallianz und pflegen freundschaftliche Beziehungen miteinander. Zweck der ISA ist es, die Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den chinesischen Städten sowie zwischen chinesischen und deutschen Unternehmen zu fördern. Außerdem sollen dadurch Investitionen in beiden Städten gefördert werden. Die Stadt Foshan und die Stadt Lahr möchten diese Beziehungen auf vielfältigen Gebieten weiter vertiefen. Beide Städte sehen ihr Engagement als einen eigenständigen Beitrag, sich noch besser kennen zu lernen und die Chinesisch – Deutsche Völkerverständigung zum Wohle aller Beteiligten weiter voranzubringen. Es haben bereits mehrfach Besuche hoher Städtevertreter zwischen Foshan und Lahr stattgefunden. Bei einem dieser Besuche ist die Idee entstanden, sowohl Teile der Landesgartenschau Lahr als auch Symbolbauten der Region Lahr im Uferpark der Neustadt Foshan, im Stadtbezirk Foshan-Shunde nachzubauen. Dies soll dazu dienen, Menschen, Kultur und Wirtschaft von Foshan und Lahr einander noch näher zu bringen. Wir, die Verantwortlichen der Stadt Foshan und der Stadt Lahr, freuen uns, heute folgende Erklärung, abzugeben: Im Uferpark der Neustadt Foshan beabsichtigen wir, auf einer Fläche von 1 ha einen Pocket-Park mit dem Namen „Lahrer Platz“ einzurichten. Auf dem Lahrer Platz sollen folgende Einrichtungen aufgebaut werden: 1. Landschaft, die an die Landesgartenschau Lahr 2018 erinnert. 2. Verkehrsübungsplatz (ähnlich der Landesgartenschau Lahr 2018) 3. Schwarzwaldhaus (ähnlich dem Vogtsbauernhof im Schwarzwald) 4. Aussichtsturm „Krähennest“ (Material/Aufbau ähnlich der Landesgartenschau Lahr 2018) 5. Via ceramica (ähnlich der Landesgartenschau Lahr 2018) Logo Stadt Foshan Zum Aufbau des Lahrer Platzes mit den genannten Einrichtungen sind folgende Zuständigkeiten vorgesehen: 1. Die Stadt Lahr erklärt sich bereit, der Stadt Foshan die notwendige Erlaubnis und die erforderlichen Rechte zum Nachbau der betreffenden Einrichtungen zu erteilen bzw. zu überlassen, soweit sie selbst die Urheberrechte besitzt. 2. Soweit es der Unterstützung oder Zustimmung von Dritten für die Ausführung und Realisierung des Lahrer Platzes bedarf, z.B. beim Nachbau des Krähennestes oder des Schwarzwaldhauses, erfolgt die Abstimmung und Beteiligung auf Vermittlung der Stadt Lahr direkt zwischen Foshan und den jeweiligen Planern bzw. Rechteinhabern. 3. Die Stadt Lahr stellt –sowie verfügbar und soweit ihr aktuell rechtlich möglich– Planunterlagen kostenfrei zur Verfügung. 4. Die Stadt Lahr ist bereit, mündlich technische Beratung zum Nachbau der Projekte zu geben und Dritte um Beratung zu bitten, wenn dies erforderlich ist. 5. Für den Nachbau des Krähennestes mit dem ähnlichen Material wie in Lahr stellt die Stadt Lahr die notwendigen Kontakte mit den Planern und Erbauern her. 6. Der Stadtbezirk Shunde ist verantwortlich für den Aufbau des Lahrer Platzes sowie den Bau aller genannten Projekte sowie die anschließende Unterhaltung des Platzes und seiner Anlagen. Dies schließt alle notwendigen Planungen, die Ausführung und die Finanzierung mit ein. 7. Die Verwaltungen von Foshan, Stadtbezirk Shunde und die Verwaltung von Lahr stimmen sich eng miteinander ab. 8. Die Planungen der genannten Einrichtungen bedürfen des Einverständnisses der Stadt Lahr. Wir erteilen jeweils intern den Auftrag an unsere Verwaltungen die notwendigen Klärungen durchzuführen und die Detailplanungen vorzubereiten. Wir verfolgen das Ziel, die Umsetzung im Jahr 2020 vollenden zu können. Logo Stadt Foshan Die Fertigstellung und Eröffnung des Lahrer Platzes soll ein Fest der Freude und der Begegnung werden, das von beiden Städten organisiert wird. Der Lahrer Platz soll zu einem dauerhaften Zeichen der Freundschaft zwischen der Stadt Foshan und der Stadt Lahr/Schwarzwald werden. Direktorin des Verwaltungskomitees der Foshan Chinesisch-Deutschen Industrie Service Zone Der Oberbürgermeister der StadtLahr / Schwarzwald Dr. Wolfgang G. Müller