Beschlussvorlage (Antrag auf Zusammenschluss der Otto-Hahn-Realschule und der Theodor-Heuss-Werkrealschule Lahr zu einem Schulverbund zum Schuljahr 2020/2021)
Vorlage: Antrag auf Zusammenschluss der Otto-Hahn-Realschule und der Theodor-Heuss-Werkrealschule Lahr zu einem Schulverbund zum Schuljahr 2020/2021
18. November 2019
Beschlussvorlage (Antrag auf Zusammenschluss der Otto-Hahn-Realschule und der Theodor-Heuss-Werkrealschule Lahr zu einem Schulverbund zum Schuljahr 2020/2021)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Präsentation Konzept Verbundschule)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Anmeldung Klasse 5 nach Empfehlungen)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Organisation des Ganztagsangebotes - Schulsozialarbeit)
18. November 2019
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Antrag auf Zusammenschluss der Otto-Hahn-Realschule und der Theodor-Heuss-Werkrealschule Lahr zu einem Schulverbund zum Schuljahr 2020/2021)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Organisation des Ganztagsangebotes - Schulsozialarbeit)Beschlussvorlage (Anlage 2 - Anmeldung Klasse 5 nach Empfehlungen)Beschlussvorlage (Anlage 1 - Präsentation Konzept Verbundschule)
Beschlussvorlage Amt: 501 Kammerer Datum: 13.08.2019 Az.: Verbundschule Drucksache Nr.: 213/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 08.10.2019 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 11.11.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 18.11.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Antrag auf Zusammenschluss der Otto-Hahn-Realschule und der Theodor-HeussWerkrealschule Lahr zu einem Schulverbund zum Schuljahr 2020/2021 Beschlussvorschlag: 1. Dem Zusammenschluss der Otto-Hahn-Realschule und der Theodor-HeussWerkrealschule Lahr zu einem Schulverbund zum Schuljahr 2020/2021 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag gemäß § 30 Schulgesetz zu stellen. 2. Die Verbundschule wird mit max. sechs Parallelzügen geführt. Die Klassenstufen fünf bis acht werden am Standort der Otto-Hahn-Realschule und die Klassenstufen neun bis zehn am Standort der Theodor-Heuss-Werkrealschule untergebracht. 3. Die Verbundschule wird als offene Ganztagsschule eingerichtet. Auf das bereits laufende Beschluss- und Antragsverfahren (Drucksachennummer: 188/2019) wird verwiesen. 4. Dem erforderlichen Ausbau und der Sanierung von Fach- und Unterrichtsräumen am Standort der Theodor-Heuss-Werkrealschule (Grobkostenschätzung € 460.000,-) sowie der Erneuerung der damit verbundenen Ausstattung (Grobkostenschätzung € 66.000,-) wird zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalten 2020 bzw. 2021 bereitgestellt. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 213/2019 Anlage(n): Anlage 1 - Präsentation Konzept Verbundschule Anlage 2 - Anmeldung Klasse 5 nach Empfehlungen Anlage 3 - Organisation des Ganztagsangebotes - Schulsozialarbeit Seite - 2 - Drucksache 213/2019 Seite - 3 - Sachdarstellung: 1. Konzept der Verbundschule Die Otto-Hahn-Realschule und die Theodor-Heuss-Schule (Werkrealschule) beabsichtigen zum Schuljahreswechsel 2020/2021 eine Verbundschule einzurichten. Dieser Prozess wurde bereits Ende 2018 mit mehrheitlichen Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenzen gestartet. Unter der Leitung einer Steuerungsgruppe haben verschiedene Arbeitsgruppen in den vergangenen sechs Monaten ein pädagogisches Konzept sowie verschiedene Umsetzungsszenarien mit Zeitplänen erarbeitet. Dieses Konzept wurde am 17.07.2019 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses von beiden Schulen bereits vorgestellt. Die PowerPoint Präsentation ist als Anlage 1 beigefügt. Zusammengefasst greifen beide Schulen die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft beim Wechsel von der Grundschule in die Weiterführende Schule auf. Trotz der zwischenzeitlich wiedereingeführten Vorlagepflicht der Grundschulempfehlungen gelingt es nicht, die Kinder ihren individuellen Leistungen und persönlichen Voraussetzungen entsprechend in ein adäquates Bildungsangebot in der Klassenstufe 5 zu vermitteln. Die intensiven Beratungen der Eltern bleiben leider in der Regel ohne Erfolg. So lag der Anteil der Schüler/innen mit WRS-Empfehlung an der Realschule in Klassenstufe 5 im Schuljahr 2017/2018 bei 44,9 % und Schuljahr 2018/2019 bei 39,5 % Auf die Anlage 2 (Anmeldungen an Weiterführende Schulen in Klasse 5 nach Empfehlungen) wird verwiesen. Diese Fehlentwicklungen führen in den Klassenstufen 5 und 6 sehr oft zu einer Überforderung vieler Schüler/innen mit WRS-Empfehlung, da im Bildungskonzept das Regulieren in der Realschule in der Orientierungsstufe 5 und 6 eine Leistungsmessung ausschließlich auf M-Niveau stattfindet. Die Bildungsbiografie ist in der Folge über zwei Jahre negativ geprägt, was sich in Schulunlust und zunehmenden Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Die Theodor-Heuss-Werkrealschule und Otto-Hahn-Realschule sehen den Mehrwert in einem Verbund darin, dass die Beschulung von Beginn an auf individuellem Niveau bzw. ein Wechsel intern möglich ist. Eine zielgerichtete Beratung bei Schulanmeldungen bzw. während des Schuljahrs ist möglich. Die Schüler/innen beider Schularten werden durch eine passgenaue Förderung je nach Leistungsvermögen gestärkt. In der Klassenstufe 7 / 8 und 9 / 10 wird den Schüler/innen ein Wechsel zwischen zwei Schulen und damit eine Stigmatisierung erspart, da ein Wechsel innerhalb der Schule möglich ist. Die Verbundschule kann drei anerkannte Abschlüsse anbieten (Hauptschule / Werkrealschule / Realschule). Die intensive berufliche Orientierung für alle Abschlüsse wird in der Klassenstufe 9 / 10 mit der Einrichtung eines Kompetenzzentrums Schule und Beruf unterstrichen. Auf dem Weg zu einer Verbundschule wurde zwischen beiden Schulen folgende Agenda vereinbart: • • • • • • • • • Zusammenwachsen der Kollegien und Schulgemeinschaften Entwickeln neuer Teamstrukturen Initiierung von pädagogischem Austausch, Hospitationen, pädagogischen Tagen Erstellung eines praktikablen Raumnutzungskonzeptes an zwei Standorten (langfristig ein Campus?) Implementierung eines neu zu vereinbarenden Leitbildes Anpassung des Ganztagskonzeptes an die Verbundschule Erstellung einer zielführenden Beratungs- und Förderkonzeption Zusammenführung / Überarbeitung aller Deputate, Strukturen, Pläne Fortbildungen zu den unterschiedlichen Schularten / Niveaus Drucksache 213/2019 Seite - 4 - Die Stadt Lahr sieht bei einer Verbundschule im Lahrer Westen eine adäquate Antwort auf die bestehenden Problemlagen bei den Übergängen an Weiterführenden Schulen (Grundschulempfehlung, Heterogenität beim individuellen Leistungsvermögen und tatsächliche Verteilung der Schüler in der Sekundarstufe 1, Orientierungsstufe wird bei der Realschule ausschließlich auf dem mittleren Niveau bewertet und geprüft). Auch das Staatliche Schulamt Offenburg schätzt für die weitere Schulentwicklung in Lahr neben dem Ausbau der Friedrichschule als Gemeinschaftsschule die Schaffung einer Verbundschule zwischen der Otto-Hahn-Realschule und der Theodor-Heuss-Schule (Werkrealschule) als zielführend ein. Das Staatliche Schulamt Offenburg führt in seiner Begründung vom 16.07.2019 zur Einrichtung des geplanten Schulverbundes folgendes aus: Dieser Schritt stellt eine Chance für die Weiterentwicklung beider Schulen dar und bietet vielfältige pädagogische Gestaltungsmöglichkeiten. Die Zusammenarbeit dient insbesondere der pädagogischen Abstimmung im Zusammenhang mit dem Lernangebot, den Lehrverfahren sowie den Lehr- und Lernmitteln und fördert die Durchlässigkeit zwischen den beteiligten Schulen. Darüber hinaus erleichtert sie den schulartübergreifenden Personaleinsatz, die gemeinsame Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten und die gemeinsame Nutzung von schulischen Einrichtungen und Räumlichkeiten. Der Schulverbund in Lahr wird durch Anstöße der unterschiedlichen Schularten zur inhaltlichen und didaktischen Unterrichtsentwicklung profitieren. In externen und internen Lehrerfortbildungen aufgenommene Impulse können schneller weitergegeben und im Verbund wirksam werden. Einen gemeinsame Konzeptentwicklung zur Förderung der Schüler, gemeinsame Lern- und Freizeitangebote, Projektvorhaben oder Praktika sind im Verbund schon angedacht und in Planung. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sollen über die Schularten hinweg von- und miteinander lernen können. Auch im Bereich von Verwaltung, Budgetierung und Personal ergeben sich Synergien, die eine flexiblere und effizientere Arbeitsweise ermöglichen. Hier können Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt und Belastungen dadurch reduziert werden. Darüber hinaus können auch Krankheitsfälle durch den schulartübergreifenden Lehrereinsatz besser aufgefangen werden. Gute und abgestimmte Kooperationsstrukturen sind Grundlage eines gelungenen Schulverbundes. Die traditionellen Strukturen bleiben in der Verbundstruktur erhalten und es gibt damit die bewährten Angebote für Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen. Die bewährten Kooperationen mit örtlichen Betrieben bleiben ebenfalls bestehen. Darüber hinaus bleibt der Werkrealabschluss als Angebot erhalten und damit sind nach wie vor drei verschiedene Abschlüsse möglich. Der Städtetag Baden-Württemberg verweist in seinem Rundschreiben vom 26.07.2019 zur aktuellen Entwicklung der Werkrealschule und Hauptschule sowie Schulverbünden darauf, dass einzelne Kommunen im Land die Einrichtung von Schulverbünden wieder forcieren; die Schulentwicklung in Lahr wird an dieser Stelle beispielhaft genannt. Der Städtetag führt zur Einrichtung von Schulverbünden aus, dass diese stabilisierend wirken und Flexibilität von Schulen erhöhen und zudem deren pädagogisches Spektrum erweitern, in dem die beteiligten Schulen ihre jeweilige besondere Expertise einbringen. Das Kultusministerium unterstützt die Bildung solcher Verbünde, in dem es entgegen früherer Praxis keine jeweilige Mindestzügigkeit (Zweizügigkeit) für die in den Verbund eintretenden Schulen mehr fordert. Besonders weist der Städtetag darauf hin, dass Schüler/innen der Realschule auf grundständigem Niveau mit Einverständnis der Eltern auch WRS / HS zusammen mit deren Schüler/innen unterrichtet werden können. Drucksache 213/2019 Seite - 5 - 2. Schulorganisation Mit Blick auf das vorhandene Raumangebot an den Schulstandorten der Otto-Hahn-Realschule und der Theodor-Heuss-Werkrealschule kann der Schulverbund mit max. sechs Parallelzügen geführt werden. Die Aufteilung der Züge erfolgt horizontal. Die Klassenstufen 5 – 8 werden einschließlich des offenen Ganztagsbetriebes am Standort der Otto-Hahn-Realschule und die Klassenstufen 9 – 10 am Standort der Theodor-Heuss-Werkrealschule untergebracht. Wesentliche schulorganisatorische Antragsvoraussetzung für den Schulverbund ist die Notwendigkeit, dass künftig beide Schulen einen offenen Ganztagsbetrieb anbieten. Die Otto-Hahn-Realschule ist seit 2010 eine offene Ganztagsschule. Für die Theodor-Heuss-Schule (Werkrealschule) muss daher in Abstimmung mit dem Schulamt noch ein entsprechender Antrag in einem gesonderten Genehmigungsverfahren gestellt werden. Stichtag hierfür ist bereits der 1. Oktober 2019. Im künftigen Ganztagsbetrieb an der Verbundschule wird die Schaffung einer festen und klaren Tagesstruktur durch verlässliche Angebote vor allem für die Klassenstufen 5 – 7 angestrebt. Außerdem soll parallel die Schulsozialarbeit ausgebaut werden (Anlage 3). Die Stadt möchte an der künftigen Verbundschule nicht nur in quantitativer sondern auch in qualitativer Hinsicht eine sinnvolle Ergänzung zu den schulischen Ganztagesangeboten gewährleisten und ihre Angebote entsprechend ausbauen. Auf das bereits laufende Beschluss- und Antragsverfahren (Drucksachenstellennummer: 188/2019) wird verwiesen. 3. Raumsituation und Ausstattung Mit den aktuell laufenden Umbaumaßnahmen an der Otto-Hahn-Realschule wird an diesem Standort auch der künftige Raumbedarf für den Schulverbund abgedeckt. Die Umbaumaßnahmen betreffen folgende Bereiche: Lehrer und Verwaltung (vorhandene Programmflächen sind nach den Schulbauförderungsrichtlinien nicht ausreichend). Klassenräume (die durch die Verlagerung der Naturwissenschaftlichen-Räume in den Neubau freigewordenen Flächen sollen als Klassenzimmer umgebaut werden – Grundversorgung der Schule mit 24 Klassenräumen). Lehr- und Lernmittel / Lager (die vorhandenen „Dunkelräume“ sollen entsprechend als Lagerräume umgebaut werden). Computerbereich Erweiterung und Erneuerung der Lehrküche mit Theorie und Essraum Im Juni 2018 wurde ein Antrag auf Gewährung von Schulraumförderungsmitteln beim RP Freiburg gestellt. Für die Umbaumaßnahmen stehen die erforderlichen Haushaltsmittel bereit. Die Kostenschätzung geht von einem Gesamtaufwand von € 1,08 Mio aus. Von einer Landesförderung bis zu € 450.000,- kann ausgegangen werden. Auf der Grundlage der gemeinsamen Begehungen und Empfehlungen der Fachberater des Staatlichen Schulamts Offenburg und der Leitungen der verschiedenen Fachschaften müssen am Standort der Theodor-Heuss-Werkrealschule bei Einrichtung des Schulverbundes folgende Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Fachräume durchgeführt werden: Drucksache 213/2019 Seite - 6 - Sanierung der Lehrküche mit Theorie und Essraum (Erneuerung Einbaumöbel und Elektrogeräte und Lüftung, Malerarbeiten, Elektroinstallation, Akustikdecke und Bodenbeläge) und Nebenräumen: € 180.000, Ausstattung: € 5.000, Rückbau ehemaliger Übungsraum Physik / Chemie zu Klassenraum (Bodenbelag, Akustikdecke, Malerarbeiten, Elektroarbeiten): € 30.000, Ausbau eines zweiten naturwissenschaftlichen Fachraumes (Einbaumöbel, verschiedene Installationen): € 220.000, Ausstattung: € 40.000, Ergänzung Ausstattung Werk- und Technikräume: € 15.000, Sanierung des Ganztagsbereich für die Klassenstufen 9 und 10 (Bodenbeläge und Malerarbeiten) : € 30.000, Ausstattung: € 6.000, Gesamtbetrag Bau: € 460.000-, Gesamtbetrag Ausstattung: € 66.000,Der notwendige EDV-Ausbau der Theodor-Heuss-Schule kann im vollen Umfang über den Digitalpakt des Bundes und des Landes realisiert werden, wobei eine Eigenbeteiligung von 10 % der genehmigten Maßnahmekosten einzuplanen ist. Die Planungsprozesse (Medienentwicklungsplanung, Planung Fachingenieure) sind noch am Laufen. Bei Umsetzung der Maßnahmen über den Digitalpakt wird aktuell von einer voraussichtlichen Eigenbeteiligung der Stadt Lahr in Höhe € 18.000,- bis € 25.000,- ausgegangen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den Haushalten 2020 bzw. 2021 bereitgestellt werden. 4. Genehmigungsverfahren Bei der Einrichtung eines Schulverbundes handelt es sich um eine schulorganisatorische Maßnahme. Der Schulträger muss daher ein Verfahren nach § 30 Schulgesetz initiieren und einen Antrag auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses beim Regierungspräsidium Freiburg stellen. Außerdem ist die Durchführung eines Dialog- und Beteiligungsverfahrens im Rahmen einer regionalen Schulentwicklung (RSE) erforderlich. Bei der RSE werden durch den Schulträger alle im Planungsraum betroffenen Institutionen (Schulträger, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in der umliegenden Raumschaft von Lahr) über die geplante Einführung informiert. Das Verfahren wurde bereits eingeleitet. Die Antragsstellung für die Verbundschule muss spätestens zum 1. März 2020 vorgenommen werden. Zielsetzung der Verwaltung und des Staatlichen Schulamts Offenburg ist, dass das Antragsverfahren noch im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen werden soll. Der Schulverbund soll zum Schuljahreswechsel 2020/2021 starten. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung Harry Ott Abteilungsleitung