Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru
Datum: 10.09.2019 Az.: 60-602 so
Drucksache Nr.: 246/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Technischer Ausschuss
09.10.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
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Betreff:
Baugebiet Hosenmatten II – 2. Bauabschnitt
- Vergabe von Planungsleistungen für Freianlagen
Beschlussvorschlag:
Der Vergabe der Planungsleistungen für die Freianlagen im Baugebiet Hosenmatten II - 2. Bauabschnitt, an das Büro Kappis aus Lahr, wird zugestimmt.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 246/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Die STEG ist von der Stadt Lahr mit der Entwicklung des zweiten Bauabschnittes im Baugebiet Hosenmatten II beauftragt. Einzelverträge zwischen der STEG und weiteren Planungsbüros bedürfen dennoch der Zustimmung durch die Gremien der Stadt Lahr.
Für die Planungen zu den im Entwicklungsgebiet liegenden Ausgleichsmaßnahmen, Straßenbegleitgrün, Spielplatz und zentraler Platzfläche soll das Landschaftsarchitekturbüro
Kappis aus Lahr beauftragt werden.
Auftraggeber ist die STEG (Stadtentwicklungsgesellschaft) in Stuttgart.
Die beauftragte Honorarsumme für die Leistungsphasen 1 bis 8, beträgt 57.242,34 €
Tilman Petters
Richard Sottru
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und
dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.