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Beschlussvorlage (Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 13.12.2012 Az.: - 0688/Lü

Drucksache Nr.: 158/2012

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

16.01.2013

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

28.01.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

-------------

Betreff:

Bebauungsplan HOSENMATTEN II, 1. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Offenlage)

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan mit der Bezeichnung HOSENMATTEN II, 1. Änderung aufgestellt.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
3. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 18.12.2012 ist die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen (Offenlage).

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag: 16.01.2013

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum

Handzeichen

Drucksache 158/2012

Seite - 2 -

Begründung:

Der Bebauungsplan HOSENMATTEN II wurde am 31. Juli 2004 rechtsverbindlich. Er
ist das Ergebnis eines intensiven Planungsprozesses, an dessen Anfang ein städtebaulicher Wettbewerb stand. Der Siegerentwurf bestach vor allem durch die klar gegliederte streifenartige Anordnung der Baukörper. Der aus dem Entwurf entwickelte
Bebauungsplan HOSENMATTEN II setzt daher einzelne Baufenster mit einer relativ
geringen Bautiefe von 8 Metern im Bereich der Einfamilienhäuser fest. Die Grundstückszuschnitte folgen dem Prinzip, eine Bebauung mit möglichst langgestreckter
Süd-Fassade zu ermöglichen.
Bei den ersten Beratungsgesprächen mit den bauwilligen Grundstücksinteressenten
für Einfamilienhäuser zeigte sich, dass diese schmale und langgestreckte Form des
Baukörpers nicht immer den Baukonzepten entspricht und stattdessen oft eine kompaktere Bauform angestrebt wird. Diese Haltung der Grundstücksinteressenten und
Eigentümern setzte sich bei den in den letzten Monaten geführten Planungsgesprächen fort.
Um den Grundstückseigentümern bzw. den Bauwilligen im Einfamilienhausbereich des
ersten Bauabschnitts eine Bandbreite an Grundrisszuschnitten zu ermöglichen, ist es
sinnvoll die Baufenstertiefen von derzeit 8 Metern auf ca. 10 Meter aufzuweiten. Zwei
einzelne Baugrundstücke haben eine atypisch große Tiefe, so dass die zulässige Baugrenzentiefe hier auf ca. 12 m erweitert wird. Die Änderung beinhaltet ausschließlich
die festgesetzten Bautiefen im zeichnerischen Teil. Alle weiteren Festsetzungen haben
nach wie vor Bestand. D.h. dass mit der Planänderung auch keine größere Ausnutzung der jeweiligen Grundstücke ermöglicht wird. Die städtebauliche Grundstruktur
bleibt mit der Änderung gewahrt. Lediglich die Positionierung der Baukörper auf den
Grundstücken wird variabler.
Die Bebauungsplanänderung kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden. Nach § 13 a
Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet und von der Umweltprüfung,
dem Umweltbericht und den Angaben zu den Arten umweltbezogener Informationen
abgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des Entwurfs vom 18.12.2012 die Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Sie könnte bei entsprechender Zustimmung durch den Gemeinderat vom 11.02.2013 bis einschließlich
11.03.2013 erfolgen.

Karl Langensteiner-Schönborn

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.