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Beschlussvorlage (Zuschuss an die sozialpädagogischen Schülerhilfen der Freien Träger der Wohlfahrtspflege)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Kammerer

Datum: 17.01.2013 Az.: 426.25

Drucksache Nr.: 25/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

28.11.2012

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

04.02.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Zuschuss an die sozialpädagogischen Schülerhilfen der Freien Träger der Wohlfahrtspflege

Beschlussvorschlag:

Der jährliche Zuschuss für eine Gruppe der sozialpädagogischen Schülerhilfe wird
rückwirkend zum 01.09.2012 auf der Grundlage der im Haushaltsplan 2013 im Unterabschnitt 4609 veranschlagten Haushaltsmitteln (€ 156.800,00 – 28 Gruppen) auf
€ 5.600,00 festgesetzt.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 25/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Seit dem Haushaltsjahr 2003 werden an die freien Träger für die Durchführung der
sozialpädagogischen Schülerhilfen Gruppenpauschalen durch die Stadt Lahr in Höhe
von € 4.700,00 je Gruppe gewährt. Die wöchentliche Mindestbetreuungszeit von 12
Stunden sind durch die jeweiligen Träger zu gewährleisten. Neben den städtischen
Zuschüssen finanzieren sich die Schülerhilfen über Landeszuschüsse im Rahmen der
flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemeinbildenden Schulen (Pauschalförderung in
Höhe von € 275,00 pro Betreuungswochenstunde; die Förderobergrenze beträgt €
4.125,00 pro Jahr) und Elternentgelten. Hinzu kommen eigene Mittel der Träger. Zuletzt wurde im Haushalt 2009 die Pauschale mit Blick auf die allgemeine Kostensteigerung auf € 4.850,00 erhöht. Das Betreuungsentgelt liegt zurzeit bei € 44,00 monatlich.
Ab dem Haushaltsjahr 2012 werden in der Stadt Lahr 28 Gruppen mit je ca. 8-10
Schüler/innen durch Hausaufgabenhilfe, freizeitpädagogische Maßnahmen und Einzelfallhilfen gefördert. Hinzu kommt eine aktive Elternarbeit, insbesondere bei Einzelproblemen.
Träger dieser 28 Gruppen sind der Caritasverband (15 Gruppen), die Arbeiterwohlfahrt (8
Gruppen) und der Förderverein der Gutenbergschule (5 Gruppen).
Schülerangebote der sozialpädagogischen Schülerhilfe sind zwischenzeitlich an allen
Lahrer Grundschulen eingerichtet. An der Grundschule Reichenbach wird derzeit durch
den Förderverein der Schule eine Hausaufgabenhilfe im reduzierten Umfang angeboten;
dieses Angebot wird aktuell nur über Landeszuschüsse und Elternentgelte finanziert.
Einkommensschwachen Familien kann das Betreuungsentgelt auf Antrag übernommen
werden. Für die Entgeltübernahme der Schülerhilfe standen im Haushalt 2012 insgesamt
€ 87.000,00 zur Verfügung. Der Ortenaukreis beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von
€ 58.000,00, so dass die Stadt Lahr aus allgemeinen Haushaltmitteln in Höhe von €
29.000,00 zuschießen muss.
Zum 01.09.2012 wurde durch den Gemeinderat eine allgemeine Geschwisterermäßigung
bei allen Betreuungsformen und somit auch im Bereich der sozialpädagogischen Schülerhilfe eingeführt. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Betreuungsbereich überproportional viel in den Genuss gekommen, was bei den Freien Trägern zu
nicht unerheblichen Einnahmeausfällen führt. Allein beim Caritas Verband Lahr e.V. belaufen sich die Einnahmeausfälle im Jahr 2013 voraussichtlich auf ca. € 11.000,00. Im
laufenden Jahr werden ca. € 4.000,00 fehlen. Hochgerechnet auf alle bezuschussten
Schülerhilfegruppen liegt das Defizit bei rund € 730,00 je Gruppe.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, die bei den Trägern der sozialpädagogischen Schülerhilfe
durch die Geschwisterermäßigung entstehenden Mindereinnahmen durch erhöhte Zuschüsse der Stadt Lahr zu kompensieren. Die Gruppenpauschale soll hierzu von derzeit
€ 4.850,00 auf € 5.600,00 rückwirkend zum 1.9.2012 erhöht werden. Im Haushalt 2013
stehen hierfür im Unterabschnitt 4609 die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von €
156.800,00 bereits zur Verfügung. Gleichzeitig konnte im Haushaltsplan 2013 bei der
Entgeltübernahme für die sozialpädagogische Schülerhilfe der ursprüngliche

Drucksache 25/2013

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Ansatz von € 87.000,00 auf € 80.000,00 reduziert werden, da die Entgeltübernahme
künftig auch auf der Grundlage der ermäßigten Elternbeiträge erfolgt.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter

Harry Ott
Abteilungsleiter