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Beschlussvorlage (- Ergänzender Städtebaulicher Vertrag)

                                    
                                        Städtebaulicher Vertrag
zwischen
Emely GmbH, Fliederhof 1, 04347 Leipzig
SJD-NEU GmbH i.G., Fliederhof 1, 04347 Leipzig
Firma Heiligenstraße 24 Grundbesitz GmbH i.G., Kurfürstendamm 226, 10719 Berlin

nachfolgend: Projektträgerinnen

und

der Stadt Lahr, Rathaus, Rathausplatz 7, 77933 Lahr, vertreten durch den
Oberbürgermeister
nachfolgend: Stadt
Vorbemerkung:
Die Projektträgerinnen und die Stadt haben am 26.7.2019, 1.8.2019 und 23.8.2019 einen
Städtebaulichen Vertrag insbesondere zur Umsetzung von gefördertem Wohnraum und zur
Wiederherstellung der Planreife des Entwurfs eines Bebauungsplans zur 5. Änderung des
Bebauungsplans Heiligenbreite-Nord vom 4.6.2013 mit Stand der 2. Offenlage (nachfolgend
Planentwurf, dem Vertrag in Anlage beigefügt) geschlossen. Auf die Vorbemerkungen des
genannten Vertrags wird verwiesen.
Im Zuge der Erarbeitung des Abwägungsbeschlusses zur Wiederherstellung der Planreife
hat sich ergeben, dass die Festsetzungen des Planentwurfs zum Lärmschutz überholt sind.
Die im damaligen Lärmgutachten zugrunde gelegten Lärmwerte der angrenzenden Bahnlinie
sind aufgrund einer Lärmsanierung (Lärmschutzwände) zwischenzeitlich (deutlich) geringer.
Zudem ist kein Ausbau der Bahnstrecke mehr geplant. Es ist daher davon auszugehen, dass
die Festsetzungen zum Lärmschutz in der vorgesehenen Form im Hinblick auf das damals
angesetzte Lärmschutzniveau nicht mehr erforderlich wären. Sie sind aber in der aktuellen
Situation in jedem Fall noch ausreichend, um einen etwaigen Lärmkonflikt zu lösen.
Um eine zeitaufwändige Neuermittlung der derzeitigen Lärmsituation und die im Fall der
Änderung von Festsetzungen erforderliche ebenfalls zeitaufwändige Offenlage zu
vermeiden, sind die Vorhabenträgerinnen bereit, die Festsetzungen zum Lärmschutz in der
Fassung des Planentwurfs zu akzeptieren und damit einen höheren Lärmschutz, als nach
dem Planentwurf ursprünglich vorgesehen, umzusetzen. Hierdurch soll die Grundlage dafür
geschaffen werden, dass der Planentwurf in der derzeitigen Fassung beibehalten und auf
eine 3. Offenlage verzichtet werden kann, um einerseits ein höheres Lärmschutzniveau und
andererseits eine schnelle Bebauung mit dringend erforderlichem Wohnraum zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgende Vereinbarung in Ergänzung des
bestehenden städtebaulichen Vertrags:

§1
Zustimmung zu den Festsetzungen über den Lärmschutz

Die Vorhabenträgerinnen stimmen den Festsetzungen zum Lärmschutz des künftigen
Bebauungsplans Heiligenbreite-Nord, 5. Änderung, insbesondere Ziff. 10 der
planungsrechtlichen Festsetzungen, wie sie in dem als Anlage beigefügten Planentwurf zum
1. Teilbebauungsplan in der Fassung vom 4.6.2013 enthalten sind, zu und werden diese
Festsetzungen beachten. Ihnen ist bekannt, dass diesen Festsetzungen höhere
Lärmemissionen aus der Umgebung zugrunde liegen als aktuell noch vorhanden und daher
ein Lärmschutzniveau umgesetzt wird, wie es zum damaligen Zeitpunkt ermittelt wurde. Sie
verzichten insbesondere auf die Ermittlung der aktuellen Lärmsituation und hieran
angepasste Festsetzungen, auch um das Verfahren zu beschleunigen.
Sie stimmen entsprechenden Auflagen in der Baugenehmigung bereits heute zu.
§2
Keine Planungsverpflichtung
Dieser Vertrag verpflichtet die Stadt nicht, einen Bebauungsplan mit einem bestimmten Inhalt
aufzustellen (§ 1 Abs. 3 BauGB). Den Beteiligten ist bekannt, dass die Stadt im Rahmen der
nach § 1 Abs. 6 und 7 BauGB vorzunehmenden Abwägung keinen vertraglichen Bindungen
unterworfen ist.

§3
Rechtsnachfolge
Aufgrund dieses Vertrages übernommene Verpflichtungen gehen in vollem Umfang auf
etwaige Rechtsnachfolger über. Für den Fall der Übertragung von Grundstücken oder Teilen
davon sind die aufgrund dieses Vertrages übernommenen Verpflichtungen von den
Projektträgerinnen
ausdrücklich
an
die
Rechtsnachfolger
einschließlich
der
Weitergabeverpflichtung weiterzugeben. Die Projektträgerinnen haften der Stadt als
Gesamtschuldnerinnen für die Erfüllung des Vertrages neben einem etwaigen
Rechtsnachfolger, soweit die Stadt sie nicht ausdrücklich aus der Haftung entlässt. Die Stadt
wird die Entlassung aus der Haftung nur aus wichtigem Grund verweigern.

§4
Rücktrittsrecht
Die Projektträgerinnen können von diesem Vertrag zurücktreten, wenn
a) nicht bis spätestens zum 31.12.2019 die Baugenehmigung für die Bauvorhaben der
Grundstücke Flst. Nrn. 22728, 22728/7, 22732/5, 22732/8, 22732/9, vorliegt, oder
b) die erteilte Baugenehmigung nicht bis zum 31.5.2020 bestandskräftig ist.
Die vorgenannten Rücktrittsrechte erlöschen, sobald die Projektträgerinnen von der erteilten
Baugenehmigung Gebrauch machen, indem sie mit dem Bau beginnen. Ein Rücktritt wird
nur wirksam, wenn die Projektträgerinnen nachweislich und wirksam auf ihre Rechte aus der
Baugenehmigung verzichtet haben. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, sobald der
Bebauungsplan in Kraft getreten ist.
§5
Haftungsausschluss / Rechtsmittelverzicht
Die Vorhabenträger erkennen für sich und etwaige Rechtsnachfolger die künftigen
Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere zum Lärmschutz, an und verzichten auf

sich hieraus etwa ergebende Übernahme- und Geldentschädigungsansprüche nach den
§§ 39 bis 44 BauGB.
Eine Haftung der Stadt für etwaige Aufwendungen der Projektträgerinnen, die diese im
Hinblick auf die und im Zusammenhang mit der Realisierung des Bauprojektes einschließlich
der Erfüllung der Festsetzungen zum Lärmschutz tätigen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch
für den Fall, dass ein Gericht eine erteilte Baugenehmigung für rechtswidrig erklärt.
§6
Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag ist 3-fach auszufertigen. Die Stadt
und die Projektträgerinnen erhalten je eine Ausfertigung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Regelungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch
solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages rechtlich und wirtschaftlich
entsprechen.

Ort, Datum

Ort, Datum

Emely GmbH

Firma Heiligenstraße 24
Grundbesitz GmbH i.G.

Ort, Datum

SJD-NEU GmbH i.G.

Lahr,
Ort, Datum

Stadt Lahr
Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller