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Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Aufsichtsrates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 25.09.2019 Az.: 922.5640

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

21.10.2019

Drucksache Nr.: 266/2019

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
die Entlastungen zu erteilen.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 266/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein
verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein
umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007
vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgt u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG)
- künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Befangenheit ist derzeit bei OB Dr. Müller sowie StR Hirsch, StRin Frei, StR Dörfler, StRin
Deusch, StR Täubert und StR Uffelmann gegeben. Eine gemeinsame Befassung zur
Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte
sowie des Oberbürgermeisters nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des
Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten
als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung
unterbreitet.
Die Befangenheitsvorschrift des § 18 GemO ist in seinem Anwendungsbereich nicht
auf Sitzung en von gemeindlichen Gremien beschränkt. Der Oberbürgermeister darf
daher auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht an der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mitwirken, wenn er selbst Aufsichtsrat ist. Aus diesem
Grunde muss er sich bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH mit Befassung zum Jahresabschluss 2018 ist für den 16.10.2019, also
vor der Gemeinderatssitzung terminiert. In der Gesellschafterversammlung soll dann
unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung durch den Gemeinderat abgestimmt
werden.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit
zu erklären.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer