Informationsvorlage (Entwicklung der städtischen Finanzen seit 1998)
Vorlage: Entwicklung der städtischen Finanzen seit 1998
21. Oktober 2019
Informationsvorlage (Entwicklung der städtischen Finanzen seit 1998)
Informationsvorlage (Anlage 1 -Entwicklung der Einwohnerzahlen)
Informationsvorlage (Anlage 10 - Entwicklung Schulden Kernhaushalt)
Informationsvorlage (Anlage 11 - Entwicklung allgemeine Rücklage)
Informationsvorlage (Anlage 2 -Personalkostenentwicklung ab 1998)
Informationsvorlage (Anlage 3 -Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand)
Informationsvorlage (Anlage 4 -Entwicklung Realsteueraufkommen)
Informationsvorlage (Anlage 5 -Entwicklung Schlüsselzahl Gemeindeanteil an der Einkommensteuer)
Informationsvorlage (Anlage 6 -Entwicklung Aufkommen Einkommensteuer)
Informationsvorlage (Anlage 7 -Entwicklung Schlüsselzuweisungen und Kopfbetrag)
Informationsvorlage (Anlage 8 -Entwicklung Steuern u.a. 2018 - 1998)
Informationsvorlage (Anlage 9 -Entwicklung Zuführungsrate ab 1998)
21. Oktober 2019
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Informationsvorlage (Anlage 6 -Entwicklung Aufkommen Einkommensteuer)Informationsvorlage (Anlage 4 -Entwicklung Realsteueraufkommen)Informationsvorlage (Anlage 11 - Entwicklung allgemeine Rücklage)Informationsvorlage (Anlage 9 -Entwicklung Zuführungsrate ab 1998)Informationsvorlage (Anlage 5 -Entwicklung Schlüsselzahl Gemeindeanteil an der Einkommensteuer)Informationsvorlage (Anlage 7 -Entwicklung Schlüsselzuweisungen und Kopfbetrag)Informationsvorlage (Anlage 2 -Personalkostenentwicklung ab 1998)Informationsvorlage (Anlage 10 - Entwicklung Schulden Kernhaushalt)Informationsvorlage (Anlage 8 -Entwicklung Steuern u.a. 2018 - 1998)Informationsvorlage (Anlage 1 -Entwicklung der Einwohnerzahlen)Informationsvorlage (Anlage 3 -Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand)
Information Amt: 201 Wurth Datum: 02.10.2019 Az.: 20/201 Drucksache Nummer: 269/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 21.10.2019 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Entwicklung der städtischen Finanzen seit 1998 Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt von der finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Lahr in den vergangenen rund zwei Jahrzehnten Kenntnis. Anlage(n): Anlagen 1 bis 11 (auf die Auflistung auf Seite 17 der Vorlage wird verwiesen) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 269/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt „Entschuldungskonzept der Stadt Lahr“ will die Verwaltung das Thema „Städtische Finanzen“ aufgreifen und den Gemeinderat über die Finanzentwicklung im Zeitraum von 1998 bis 2018, ergänzt um das laufende Haushaltsjahr 2019 informieren. Diese finanzwirtschaftliche Entwicklung umfasst mit dem vorgenannten Zeitraum insgesamt 21 rechnungstechnisch abgeschlossene Jahre (1998 bis 2018), erweitert um das laufende Haushaltsjahr 2019. Aus diesem Grund beschränkt sich diese Vorlage auf die wichtigsten Finanzeckdaten bzw. auf einige wesentliche Positionen. (1) Gesamtbetrachtung / Gesamthaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die enorme Entwicklung des Haushaltsvolumens (Gesamthaushalt = Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) bzw. der jeweiligen Rechnungsergebnisse seit dem Jahr 1998 auf: Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Haushaltsvolumen Rechnungsergebnis (Plan) (Soll) Euro Euro 75.067.874 82.931.543 78.350.368 79.145.427 88.720.000 83.185.000 78.945.000 81.580.000 82.200.000 86.740.000 88.750.000 97.135.000 93.450.000 87.015.000 100.770.000 117.065.000 116.430.000 122.810.000 159.850.000 159.650.000 161.190.000 162.200.000 78.878.801 87.647.328 83.551.426 80.226.733 82.995.510 83.500.785 84.364.618 97.606.190 95.443.447 95.901.202 93.807.668 99.124.457 100.206.935 99.065.086 107.325.128 127.151.686 123.476.318 135.962.079 151.357.337 178.201.602 170.432.960 Anm.: alle in den Tabellen, Anlagen und nachfolgenden Textausführungen bezifferten Beträge der Jahre 1998 bis 2001 sind von DM in Euro umgerechnet. Drucksache 269/2019 Seite - 3 - Grafische Darstellung Entwickl. HHVolumen 170.000.000 160.000.000 150.000.000 140.000.000 130.000.000 120.000.000 110.000.000 100.000.000 90.000.000 80.000.000 70.000.000 Ein Vergleich der beiden (Rand-)Jahre 2018 und 1998 mit einer rd. 2,2-fachen Steigerung des Haushaltsvolumens bzw. Rechnungsergebnisses verdeutlicht eindrucksvoll die stetige Finanzentwicklung. Der Haushaltsplan 1998 musste vom Gemeinderat mit einer negativen Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von rd. 2,0 Mio. € (4 Mio. DM) verabschiedet werden. Damit waren die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, ein finanzieller Spielraum für eine dynamische Stadtentwicklung war nicht vorhanden. Städtische Konjunkturimpulse konnten mangels einer Investitionskraft nicht gesetzt werden. Im Gegensatz hierzu hat der Haushaltsplan 2018 eine Zuführung vom Verwaltungsan den Vermögenshaushalt in Höhe von 10,37 Mio. € ausgewiesen. Nach dem Rechnungsergebnis 2018 ist die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 19,35 Mio. € und einer Netto-Investitionsrate von über 17,5 Mio. € abgerechnet worden. Für Stadtentwicklungs- bzw. Investitionsmaßnahmen weist die Jahresrechnung 2018 ein Ausgabenvolumen von rd. 29,3 Mio. € aus. Die Bevölkerungszahl hat sich von knapp 42.000 im Jahr 1998 auf rd. 47.000 im Jahr 2018 erhöht, somit ein Zuwachs um etwa 5.000 Einwohner/innen (= + 12 %). Die Entwicklung der Einwohnerzahl kann der Anlage 1 entnommen werden. Im Betrachtungszeitraum standen viele schwierige Situationen und Herausforderungen zur Bewältigung an. So mussten beispielsweise in den Jahren 2003 und 2009/2010 zwei Rezessionen verkraftet werden. Daneben galt es auch, den Zuzug einer großen Zahl neuer Bürger/innen erfolgreich zu gestalten und nicht zuletzt große Anstrengungen zu unternehmen, um die Folgen der Konversion für die Stadt positiv wirken zu lassen. Drucksache 269/2019 Seite - 4 - Trotz dieser nicht immer einfachen Rahmenbedingungen bzw. im Weiteren als städtebauliche Reaktion auf die gestellten Anforderungen sind in der Zeitspanne von 1998 bis 2018 größenordnungsmäßig etwa 275 Mio. € in das Vermögen der Stadt investiert worden. Diese enormen Investitionstätigkeiten für die Gesamtentwicklung der Stadt und ihres Gemeinwesens sind dabei durchgängig ohne das Eingehen einer Neuverschuldung umgesetzt worden. Gleichzeitig sind die Kämmereischulden ausgehend vom Schuldenstand zum 31.12.1998 in Höhe von rd. 34,4 Mio. € um rd. 12,7 Mio. € auf rd. 21,7 Mio. € mit Stand zum 31.12.2018 reduziert und daneben dem Rahmenkonto Ost bis Ende 2018 Sondertilgungen von rd. 5 Mio. € zugeführt worden. Die ab dem Jahr 1998 mit einer Summe von etwa 275 Mio. € bezifferten investiven Maßnahmen lassen sich in die Kategorien „Baumaßnahmen“ mit rd. 130 Mio. €, „Investitionsförderungsmaßnahmen“ mit rd. 92 Mio. € und „Vermögenserwerbe“ mit rd. 53 Mio. € einteilen. Die Investitionsschwerpunkte stellen sich für die nachstehenden Maßnahmenbereiche wie folgt dar: - Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen mit rd. 61 Mio. € (Erweiterungs-/Verbesserungsmaßnahmen, Ganztagesschulen, Schaffung von Kita-Plätzen) - Alten- und Pflegeeinrichtungen mit rd. 5 Mio. € (Erweiterungs-/Verbesserungsmaßnahmen, u.a. Spital -Wohnen und Pflege-) - Straßenbau-/Erschließungsmaßnahmen mit rd. 36 Mio. € (Innerstädtischer Tangentenring, Ausbau Rathausplatz, Radwegebau, usw., Erschließung von Baugebieten, z.B. Oberer Schießrain, Hosenmatten II, Breitacker Nord, Heubühl, Kähnermatt) - Stadtsanierungsmaßnahmen mit rd. 28 Mio. € (Sanierungsgebiete Innenstadt Südwest, Nördliche Altstadt, Kanadaring, u.a.) - Abwasserbeseitigung mit rd. 37 Mio. € (Kanalbaumaßnahmen, Erneuerung Pumpwerksanlagen, u.a.) - Landesgartenschau + Zukunftsinvestitionsprogramm mit rd. 61 Mio. € ..(Parkanlagen, See, Brücke, Kindertagesstätte, Sporthallenkomplex, u.a.) Auch im Bereich der städtischen Beteiligungen sind investive Mittel in beachtlicher Höhe aufgebracht worden, wie z.B. die Erhöhung des Stammkapitals der Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehem. Städt. Wohnungsbau GmbH Lahr) in Höhe von über 5,1 Mio. € (10 Mio. DM), die im Zusammenhang mit dem Erwerb von 599 ehemaligen Kanadierwohnungen durch die Gesellschaft stand. Hiervon sind rd. 3,5 Mio. € im Betrachtungszeitraum eingebracht worden. Drucksache 269/2019 Seite - 5 - Für zusätzliche wohnwirtschaftliche Maßnahmen der Wohnbau Stadt Lahr GmbH im Kanadaring sieht der aktuelle Haushaltsplan 2019 für die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 weitere Kapitalaufstockungen bei der städtischen Gesellschaft in Gesamthöhe von 1,8 Mio. € vor. Auch für die Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal Ost sind erhebliche Mittelbedarfe notwendig geworden. So sind neben den bereits erwähnten Zuführungen an das Rahmenkonto Ost in Höhe von rd. 5 Mio. € bis Ende 2018 auch Finanzmittel für Instandhaltungen auf dem Ostareal und für Zinsübernahmen in zusammengeführter Höhe von nochmals rd. 5 Mio. € geleistet worden. In den Betrachtungszeitraum fällt auch der Erwerb Flugbetriebsflächen auf dem Flughafengelände, für welchen im Jahr 2013 ein Kaufpreis von rd. 3,6 Mio. € zu entrichten war. Unter Einrechnung der für das Jahr 2019 planmäßig vorgesehenen Investitionsmaßnahmen nähert sich die Gesamtinvestitionssumme der Marke von etwa 300 Mio. €. Zur Verstetigung bzw. Verbesserung der Einnahmesituation sind vom Gemeinderat in den letzten rd. zwei Jahrzehnten eine Vielzahl an Beschlüssen gefasst worden. So sind neben den Ratsentscheidungen im Gebühren- und Entgeltbereich insbesondere die in den Jahren ab 2009 gefassten Steuerbeschlüsse hervorzuheben, wie zum Beispiel die Hebesatzanpassungen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B (hierzu wird auf die ergänzenden Ausführungen unter der Position „Steuerbeschlüsse“ auf Seite 9 und 10 verwiesen). Vor dem Hintergrund der Vorhaben nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 und hier insbesondere bezogen auf den vorgesehenen Neubau eines Sporthallenkomplexes im Bürgerpark und der seinerzeit damit im Zusammenhang stehenden Neuverschuldung hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein engmaschiges und in sich stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. -aufbauend auf einem „Zwei-Phasen-Modell“, bestehend aus der ersten „Phase der Finanzierung“ und der zweiten „Phase der Entschuldung“beschlossen. Im Zuge der Gremiumsberatung ist auch wiederholt der Finanzierungshintergrund für die LGS dargelegt und die Einschätzung der Verwaltung wiedergegeben worden, wonach davon ausgegangen werden könne, den Kernbereich der LGS (Parkdaueranlagen mit See und Brücke) ohne neue Schulden finanzieren zu können. Erstmals wurde der Haushaltsplan 2015 nach den Konzeptvorgaben aufgestellt und verabschiedet. Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen für die Haushaltsjahre ab 2015 hat das Regierungspräsidium Freiburg das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept durchgängig positiv aufgenommen und bewertet. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde das Konzept mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit der nachfolgenden Haushaltsjahre als besonders bedeutsamer und richtungsweisender Baustein hervorgehoben und mit der Erwartung einer konsequenten Umsetzung und Einhaltung verknüpft. Im weiteren Verlauf der jährlichen Haushaltsplanungen hat sich eine Fortschreibungsnotwendigkeit für das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept ergeben, welcher der Gemeinderat mit Beschlussfassung vom 19.12.2016 nachgekommen ist. Kernpunkt war bzw. ist weiterhin das „Zwei-Phasen-Modell“. Drucksache 269/2019 Seite - 6 - Als Zielvorgabe sieht die fortgeschriebene Konzeptfassung für die „Entschuldungsphase“ (= zweite Phase) eine Deckelung der auszuweisenden Neuverschuldung auf maximal 17,2 Mio. € (= früherer Stand gem. Haushaltsplan 2015 mit Finanzplanung bis 2018) und ab dem Jahr 2020 eine Rückführung der (nach der ersten Phase) noch vorhandenen Neuverschuldung von mindestens 2 Mio. € pro Jahr vor. Wie bereits erwähnt ist es unter Einbeziehung des aktuell schlussgerechneten Jahres 2018 zu keiner Neuverschuldung gekommen. Die Kämmereischulden sind demnach trotz des immensen Investitionsvolumens und insbesondere der Maßnahmen für die Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm 2019 nicht angestiegen, vielmehr konnten diese mit Stand zum 31.12.2018 auf rd. 21,7 Mio. € reduziert werden, was im Vergleich zum Schuldenstand 31.12.1998 einer Entschuldung von rd. 12,7 Mio. € entspricht. Im Betrachtungszeitraum haben vier Klausurtagungen des Gemeinderats mit grundlegenden Ausrichtungen bzw. richtungsweisenden Abstimmungen und Empfehlungen stattgefunden, die sich auch auf die Gestaltung des städtischen Finanzbereichs prägend ausgewirkt haben bzw. auswirken: - im Jahr 2000 in Erstein - im Jahr 2005 in Windenreute - im Jahr 2008 in Lahr (Freizeithof Langenhard) - im Jahr 2015 in Lahr (Rathausgebäude Stadtteil Reichenbach). Die erste Klausur in Erstein legte die vielzitierte Netto-Neuverschuldung „Null“ als Empfehlung fest und benannte ansonsten weitere Entwicklungsthemen grundsätzlich auf übergeordneter Ebene. Das sog. „Ersteiner Papier“ sollte künftig die Rahmensetzung für die jährlichen Haushaltsberatungen und die mittelfristige Finanzplanung darstellen. Demgegenüber hat die Windenreuter Klausur konkrete Projekte definiert und teilweise bereits mit einem Kostenrahmen versehen auf die folgenden Jahre nach A-, B- und C-Kategorien verteilt. Zum bekanntesten Ergebnis der Klausurtagung in Windenreute wurde die Schwerpunktsetzung auf den Bildungsbereich mit der Entwicklung der Ganztagesschulen. Die Klausur auf dem Langenhard war durch eine Reihe von vorangegangenen Grundsatzbeschlüssen, die Investitionsmittel für die nächsten Jahre bereits in erheblichen Umfang gebunden hatten, gekennzeichnet. Ungeachtet dessen gelang es, Schwerpunkte für die Arbeit der nächsten Jahre zu setzen, sowohl durch die Benennung übergeordneter Handlungsfelder als auch in der Priorisierung konkreter Aufgabenbereiche. Die Klausur mündete schließlich in die sog. „Langenharder Perspektiven“, u.a. mit den Entwicklungsschwerpunkten „Stärkung der Innenstadt“ und „Entwicklung des Flughafen- und des Kasernenareals“. Die letzte Gemeinderatsklausur fand im Jahr 2015 im Stadtteil Reichenbach statt. Der Klausurinhalt stellte schwerpunktmäßig auf die Finanzierungsbetrachtungen für die Landesgartenschau 2018 (LGS) einschließlich flankierender Maßnahmen (z.B. Umbau Bahnhofsvorplatz, Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring), das Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 erweitert um sonstige investive Maßnahmen (z.B. Umbau/Erweiterung der Friedrichschule zur Ganztagesschule, Ausbauoptionen im Bereich der Kinderbetreuung, Ausbau der Ortsmitte Kuhbach) ab. Drucksache 269/2019 Seite - 7 - Aufbauend auf die finanzielle Ausgangslage im Jahr 2015 ist in der Klausurtagung die finanzwirtschaftliche Entwicklung in den Folgejahren unter Berücksichtigung der vorgenannten Maßnahmenpakte (LGS, Zukunftsinvestitionsprogramm, etc.) und deren Finanzierbarkeit aufgezeigt und eine Erhöhung der Neuverschuldung um ca. 10,5 Mio. € prognostiziert worden. Dabei ist das vom Rat im Jahr 2014 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept als Baustein einbezogen worden. Anknüpfend an die „Ersteiner Empfehlung“ kann zusammenfassend festgehalten werden, dass es im Zeitraum von 1998 bis 2018 nicht nur zu keiner NettoNeuverschuldung gekommen ist, sondern dass im gleichen Zeitraum eine Rückführung der Kämmereischulden (= Entschuldung) von etwa 12,7 Mio. € erfolgte. (2) Entwicklung Verwaltungshaushalt (Vergleich 2018 vs. 1998) (Darstellung einzelner Bereiche/Positionen) (a) Ausgabenseite: Soziale Sicherung Der Sozialetat hat sich im Zeitraum von 1998 bis 2018 mehr als verdreifacht, von rd. 6,6 Mio. € auf rd. 22,4 Mio. €. Hervorzuheben ist die Entwicklung der laufenden Kinderbetreuungskosten, die sich von rd. 4,5 Mio. € im Jahr 1998 auf rd. 17,5 Mio. € im Jahr 2018 erhöht und sich damit nahezu vervierfacht haben. Zu erwähnen ist hier aber auch der seit dem Jahr 2012 greifende „Pakt für Familien mit Kindern“ mit spürbar höheren laufenden Zuweisungen des Landes an die Kommunen für die Kleinkindbetreuung. Schulen Die Entwicklung der Ausgaben für den laufenden Schulbetrieb zeigt im Vergleich der Jahre 2018 zu 1998 einen Ausgabenzuwachs von über 6 Mio. € auf (1998: rd. 4,3 Mio. €; 2018: rd. 10,4 Mio. €). Kulturpflege Das Kulturbudget hat sich im Vergleichszeitraum von rd. 460.000 € auf über 1,7 Mio. € erhöht und sich damit nahezu vervierfacht. So sind beispielsweise die schlussgerechneten Ausgaben für den Bereich „Theater und Konzerte“ von rd. 310.000 € im Jahr 1998 auf rd. 580.000 € im Jahr 2018 angestiegen. Für „Museen, Sammlungen und Ausstellungen“ ist für den laufenden Betrieb bezogen auf die beiden Vergleichsjahre ein Ausgabenzuwachs von rd. 145.000 € (1998) auf rd. 600.000 € (2018) zu verzeichnen. Der Anstieg ist dabei u.a. auf die Inbetriebnahme des neuen Stadtgeschichtlichen Museums zurückzuführen. Drucksache 269/2019 Seite - 8 - Personalkosten Die Personalausgaben (Hauptkasse) haben sich im Jahr 1998 auf rd. 20,2 Mio. € (hier noch inkl. den Aufwendungen für die Beschäftigten der Bereiche Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof und Stadtwald in Höhe von rd. 2,8 Mio. €) und nach entsprechender Bereinigung (für Vergleichszwecke) auf rd. 17,4 Mio. € belaufen. Bis zum Jahr 2018 haben sich die Ausgaben für den Personalsektor (Hauptkasse) unter Berücksichtigung, dass seit dem 01.01.2000 die früheren Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof im Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) geführt werden und dass ab dem 01.01.2003 auch der Stadtwald organisatorisch dem BGL angegliedert worden ist, auf rd. 32,7 Mio. € und somit um das rd. 1,9fache erhöht. Im Weiteren wird auf die Anlage 2 (Personalausgaben) verwiesen. Die Personalkosten sind im Betrachtungszeitraum kontinuierlich angestiegen (mit Ausnahme des Jahres 2000 infolge der organisatorischen Zuordnung der früheren Bereiche Bauhof, Stadtgärtnerei und Friedhof zum Eigenbetrieb BGL), was teilweise auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch auf die Schaffung von zusätzlichen Stellen beispielsweise aufgrund der umfangreichen baulichen Tätigkeiten, auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau oder der Übernahme und den Ausbau von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen ist. Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes liegt für das Rechnungsjahr 2018 bei rd. 23 % im Gegensatz zum Jahr 1998 mit rd. 29 %. Die Vergleichszahl des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg für die Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner/innen weist für das Jahr 2018 einen Betrag von 717 € je Einwohner aus. Unter Ansetzung der entsprechenden Daten der Stadt Lahr (Personalausgaben und Einwohnerzahl 2018) errechnet sich ein Durchschnittswert von 702 € je Einwohner. Damit liegen die Personalausgaben der Stadt Lahr pro Einwohner/in im Jahr 2018 unter dem Landesdurchschnitt. Sachkosten Die sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen haben sich im Jahr 1998 auf rd. 18,5 Mio. € belaufen. Für das Jahr 2018 sind diese Aufwendungen in Höhe von rd. 38,1 Mio. € schlussgerechnet worden und haben sich somit mehr als verdoppelt. Davon sind für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen rd. 1,9 Mio. € im Jahr 1998 verausgabt worden. Demgegenüber stehen rd. 6,8 Mio. € im Jahr 2018 und damit mehr als das 3,5-fache an Ausgaben. Beispielhaft hervorgehoben werden kann hier das seit dem Jahr 2014 greifende Schulsanierungsprogramm, das eine Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen bis zum Jahr 2024 mit einem Gesamtausgabevolumen in einer Größenordnung von über 29 Mio. € vorsieht. In diesem Kontext stehend sind die Förderprogramme des Bundes und Landes für die Sanierung von kommunalen Schulgebäuden zu erwähnen. Hier liegen derzeit Bewilligungsbescheide zu Gunsten der Stadt in kumulierter Förderhöhe von bis zu rd. 10 Mio. € vor (inkl. Zuwendungsbescheide im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz Plus“). Drucksache 269/2019 Seite - 9 - Die Anlage 3 zeigt den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Jahre 2018 und 1998 in aufgeschlüsselter Form analog der kameralen Gruppierung auf. Kreditzinsen Für die sog. „Kämmereischulden“ sind im Jahr 2018 Zinsausgaben in Höhe von rd. 600.000 € aufgebracht worden. Im Jahr 1998 waren hier noch Kreditzinszahlungen in Höhe von rd. 1,9 Mio. € zu leisten. Der deutliche Rückgang der Zinsbelastung basiert insbesondere auf der stetigen Rückführung der Verschuldung im Betrachtungszeitraum um rd. 12,7 Mio. € auf rd. 21,7 Mio. € (Stand zum 31.12.2018) sowie auf die günstige Entwicklung der Zinssätze. (b) Einnahmenseite: Realsteuern Das Realsteueraufkommen (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) hat sich mit einem Betrag von rd. 41,3 Mio. € im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 1998 mit rd. 23,8 Mio. € um rd. das 1,7-fache erhöht. Die Gewerbesteuereinnahmen haben sich im Jahr 2018 auf rd. 33,4 Mio. € summiert und sind damit im Vergleich zum Jahr 1998 (rd. 19,6 Mio. €) um rd. 13,8 Mio. € angestiegen (+ 70 %). Das Aufkommen der Grundsteuer B hat sich fast verdoppelt von rd. 4,1 Mio. € im Jahr 1998 auf rd. 7,9 Mio. € im Jahr 2018. Die Einnahmesteigerungen gehen auf verschiedenartige Ursachen zurück, wie z.B. auf die konjunkturellen Rahmenbedingungen, die Anzahl zu veranlagender Betriebe und Grundstücke, aber auch auf beschlossene Hebesatzänderungen (hierzu wird ergänzend auf die Position „Steuerbeschlüsse“ verwiesen). Die Entwicklung der Einnahmen aus den Realsteuern im Zeitraum ab 1998 kann der Anlage 4 entnommen werden. Vergnügungssteuer Im Rechnungsjahr 2018 konnten Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in Höhe von rd. 2,2 Mio. € realisiert werden und damit fast das 12-fache zum Vergleichsjahr 1998 mit rd. 190.000 €. Bezüglich der Steuersatzentwicklung wird auf die nachfolgende Position „Steuerbeschlüsse“ verwiesen. Steuerbeschlüsse Zur Sicherung der Haushaltswirtschaft hat der Gemeinderat in den Jahren 2009, 2010, 2016 und 2017 mehrere Beschlüsse für Hebe- bzw. Steuersatzänderungen gefasst. Drucksache 269/2019 Seite - 10 - Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung der städtischen Hebesätze (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) bzw. Steuersätze (Vergnügungssteuer) auf: Gewerbesteuer: 1980 – 2010: ab 2011: 350 v.H. 390 v.H. Grundsteuer A: 1994 – 2009: ab 2011: 330 v.H. 390 v.H. Grundsteuer B: 1994 – 2009: 2010: 2011: ab 2017: 330 v.H. 360 v.H. 390 v.H. 420 v.H. Vergnügungssteuer: 2008 – 2010: 2011 – 2016: 2017: ab 2018: 9 % Bruttokasse 15 % Bruttokasse 18 % Bruttokasse 20 % Bruttokasse Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Nach dem Rechnungsergebnis 2018 stellt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit verbuchten Einnahmen in Höhe von rd. 18,9 Mio. € nach der Gewerbesteuer (rd. 33,4 Mio. €) und den Schlüsselzuweisungen (rd. 28,9 Mio. €) die dritthöchste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes 2018 dar. Im Jahr 1998 sind hier Einnahmen in Höhe von rd. 11 Mio. € verbucht worden. Die Schlüsselzahl als Grundlage der Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt. Turnusgemäß ist im Jahr 2017 die (letzte) Neufestsetzung der Schlüsselzahl für den Zeitraum 2018 bis 2020 erfolgt. Diese Neufestsetzung hat eine neue Schlüsselzahl für die Stadt Lahr von 0,0029018 ergeben. Damit hat sich die Schlüsselzahl für die Stadt Lahr erstmals seit dem Jahr 2003 wieder erhöht (= + 0,0000647 gegenüber der vorangegangenen Festsetzung im Jahr 2014 für den Zeitraum 2015 bis 2017). Daraus kann eine wichtige Strukturaussage über Lahr abgeleitet und als ein Indiz gewertet werden, dass die einkommensrelevante Steuerkraft von Lahr sich besser entwickelt hat als im Landesdurchschnitt. Die aktuelle Schlüsselzahl für die Stadt Lahr, die für die Jahre 2018 bis 2020 gültig ist, basiert auf der Einkommensteuer-Statistik des Jahres 2013 und somit noch auf einer Datengrundlage vor einkommensteuerrelevanten Veränderungen wie z.B. dem Ausbau des Baugebietes Hosenmatten II (1. und 2. Bauabschnitt) oder der Ansiedlung von Unternehmen/Betrieben, wie z.B. im Lahrer Westen mit der Schaffung von entsprechenden Arbeitsplätzen. Drucksache 269/2019 Seite - 11 - Die Entwicklung der Schlüsselzahl der Stadt Lahr kann der Anlage 5, die Entwicklung des Gesamtaufkommens des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer einschließlich des Anteils der Stadt Lahr (jeweils Spitzabrechnung) der Anlage 6 entnommen werden. Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes (FAG): Die Einnahmen aus den FAG-Zuweisungen (u.a. Schlüsselzuweisungen, Kommunale Investitionspauschale, Familienleistungsausgleich) sind im Jahr 2018 in Höhe von knapp 35 Mio. € verbucht worden. Für das Jahr 1998 hatte die Jahresrechnung einen Betrag rd. 8,5 Mio. € ausgewiesen. Der größte Anteil an den FAG-Einnahmen entfällt auf die Schlüsselzuweisungen. Diese haben sich im Jahr 2018 auf rd. 28,9 Mio. € und im Jahr 1998 auf rd. 7,1 Mio. € belaufen. Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen seit dem Jahr 1998 kann der Anlage 7 entnommen werden. Vergleich Steuern, Zuweisungen und Umlagen 2018 vs. 1998 Die Anlage 8 zeigt einen Vergleich der Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen mit Umlagenbereinigung (Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs-, Kreisumlage) auf. Danach summieren sich die Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen für das Jahr 2018 auf über 102 Mio. € (im Vergleich1998: rd. 45,2 Mio. €), die abzuführenden Umlagen für 2018 auf etwa 38,5 Mio. € (1998: rd. 22,7 Mio. €), so dass sich für das Jahr 2018 ein bereinigtes Aufkommen an Steuern und Finanzzuweisungen von nahezu 63,6 Mio. € ergibt. Damit liegt dieses um etwa 41 Mio. € über dem entsprechenden Vergleichswert für 1998 (rd. 22,6 Mio. €). Steuerkraftzahlen Eindrucksvoll stellt sich auch die Entwicklung der für den Finanzausgleich maßgeblichen Steuerkraftzahlen der Stadt Lahr, die aus den Ergebnissen der jeweils zweitvorangegangen Jahre ermittelt werden, dar: 2018: 1998: Steuerkraftmesszahl:* 38.119.583 € 25.366.852 € Steuerkraftsumme:** 65.051.585 € 34.652.658 € *Steuerkraftmesszahl = Grundsteuer A und B plus Gewerbesteuer (jeweils umgerechnet auf den landeseinheitlichen Hebesatz) minus Gewerbesteuerumlage plus Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer plus Familienleistungsausgleich; eine Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Schlüsselzuweisungen **Steuerkraftsumme = Steuerkraftmesszahl plus Schlüsselzuweisungen; eine Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Finanzausgleichs- und Kreisumlage Drucksache 269/2019 Seite - 12 - (c) Entwicklung der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt Der Anlage 9 kann entnommen werden, dass sich im dargestellten Zeitraum (Rechnungsergebnisse 1998 bis 2018 bzw. 2019) kein klares Entwicklungsbild der Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt aufzeigt, da die Auswirkungen des Finanzausgleichs und der Steuereinnahmen einhergehend mit den gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen deutlich spürbar werden. Die Zusammenstellung zeigt auf, dass die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt lediglich in den Krisenjahren 2003 und 2009 nicht die gesetzliche Mindestzuführung erreicht hat. Im Zeitraum von 1998 bis 2018 (21 Jahre) addieren sich die Zuführungsraten an den Vermögenshaushalt (Rechnungsergebnisse) auf insgesamt rd. 184,4 Mio. Euro. Abzüglich der in diesem Zeitraum aufsummierten Mindestzuführungen von rd. 40,6 Mio. Euro ergibt sich eine saldierte (Gesamt-)Netto-Investitionsrate von rd. 143,8 Mio. Euro als Eigenmittelfinanzierung für Investitionen. Dies entspricht einem jahresdurchschnittlichen Betrag von rd. 6,8 Mio. Euro. (3) Entwicklung Vermögenshaushalt (Vergleich 2018 vs. 1998) (Darstellung einzelner Bereiche/Positionen) (a) Ausgabenseite: Vermögenserwerb Im Rechnungsjahr 2018 haben sich die Ausgaben für den Vermögenserwerb (bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen, u.a. Grundstückserwerb und Beteiligungen) auf rd. 1,7 Mio. € belaufen (davon rd. 530.000 € für den Grunderwerb). Im Jahr 1998 sind Mittel für den Vermögenserwerb in Höhe von rd. 3,7 Mio. € aufgebracht worden. Davon entfielen rd. 435.000 € auf eine Kapitalaufstockung zu Gunsten der Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft) und rd. 2,4 Mio. € auf den Grunderwerb. Ein Zahlenvergleich ist beim Vermögenserwerb nur bedingt aussagekräftig, da dieser Parameter maßgeblich von den Ausgaben für den Grunderwerb bestimmt wird. Baumaßnahmen Für Baumaßnahmen (= Hoch-, Tief- und Grünmaßnahmen) hat die Jahresrechnung 1998 Gesamtausgaben in Höhe von etwa 3,3 Mio. € ausgewiesen. Demgegenüber sind im Rechnungsjahr 2018 Ausgaben in Höhe rd. 8,2 Mio. € und damit mehr als das 2,5-fache geleistet worden. Drucksache 269/2019 Seite - 13 - Von den Gesamtausgaben 2018 entfielen u.a. rd. 1,7 Mio. € auf investive Maßnahmen an den Schulen, über 1 Mio. € auf Maßnahmen für die Kinderbetreuungseinrichtungen, rd. 0,9 Mio. € auf Maßnahmen für öffentliche Grünanlagen und über 2,6 Mio. € auf Straßenbaumaßnahmen. Investitionsförderungsmaßnahmen An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen Dritter sind im Jahr 2018 knapp 19,5 Mio. € aufgebracht worden. Hiervon entfallen etwa 17,7 Mio. € auf die Zuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH. Im Jahr 1998 sind für Investitionsförderungsmaßnahmen lediglich rd. 50.000 € aufgebracht worden. (b) Einnahmenseite: Neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt (2018: rd. 19,4 Mio. €; 1998: rd. 3,7 Mio. €) sind die jeweiligen vermögenswirksamen Ausgaben in den beiden Vergleichsjahren wie folgt finanziert worden: Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen und Beiträge Für das Jahr 2018 haben sich die entsprechenden Einnahmen auf rd. 1,4 Mio. € und für das Jahr 1998 auf rd. 2,2 Mio. € belaufen. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Die Zuweisungen und Zuschüsse für städtische Investitionen beliefen sich im Jahr 2018 auf rd. 3,3 Mio. € und im Jahr 1998 auf rd. 0,9 Mio. €. Entnahme aus allg. Rücklage Zum (ergebnisbezogenen) Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2018 ist der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von rd. 7,1 Mio. € entnommen worden. Eine Rücklagenentnahme war im Haushaltsplan 2018 nicht veranschlagt. Unter Einsatz dieser Rücklagenmittel sowie der Ergebnisverbesserung 2018 ist es möglich geworden, die im Haushaltsplan 2018 in Höhe von rd. 9,1 Mio. € veranschlagte Kreditermächtigung nicht in Anspruch nehmen zu müssen und daneben auf die planmäßig vorgesehene Rückführung der gemeindlichen Darlehen der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr und Bau- und Gartenbetrieb Lahr an den Kernhaushalt in Höhe von rd. 6,8 Mio. € zu verzichten. Im Jahr 1998 ist eine Entnahme auf der allgemeinen Rücklage in Höhe von rd. 0,6 Mio. € realisiert worden. Drucksache 269/2019 Seite - 14 - Kreditaufnahme Wie bereits zuvor ausgeführt, ist im 2018 keine Kreditaufnahme erfolgt. Die Jahresrechnung 1998 hat hier eine Darlehensaufnahme von rd. 0,8 Mio. € ausgewiesen. (4) Entwicklung der Schulden Der Anlage 10 kann die Schuldenentwicklung ab dem Jahr 1998 (Kernhaushalt) entnommen werden. Die Zusammenstellung zeigt auf, dass es seit Ende 1998 zu keiner Netto-Neuverschuldung gekommen ist und veranschaulicht darüber hinaus die Entschuldung von rd. 12,7 Mio. €. (5) Entwicklung der allgemeinen Rücklage Wie sich die allgemeine Rücklage im Betrachtungszeitraum entwickelt hat, zeigt die Anlage 11 auf. Danach belief sich der (Gesamt-)Rücklagenbestand zum 31.12.1998 auf ca. 6 Mio. € und im Vergleich hierzu zum 31.12.2018 auf etwa 11,7 Mio. €. Im Zeitraum von 1998 bis 2018 sind der allgemeinen Rücklage Mittel in Höhe von rd. 34,4 Mio. € zugeführt und etwa 29,3 Mio. € entnommen worden. Von den Rücklagenzuführungen entfallen rd. 7,6 Mio. € auf zweckgebundene Zuführungen für das Rahmenkonto Ost zum teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits, finanziert aus entsprechenden Grundstückserlösen. Bei den verbleibenden rd. 26,8 Mio. € an Rücklagenzuführungen handelt es sich um ergebnisbezogene Zuführungsmittel. Weitere zweckgebundene Rücklagenbestandteile entfallen auf Sondertilgungen („Schweizer Darlehen“) und eine Glasschadenrisikoreserve. Ausgehend vom Rücklagenbestand zum 31.12.2018 in Höhe von rd. 11,7 Mio. € verbleibt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestrücklage von ca. 2,4 Mio. € und der gebundenen Rücklagenmittel in Höhe von zusammen von rd. 8 Mio. € ein einsetzbarer Rücklagenbestand von knapp 1,3 Mio. €. (6) Laufendes Haushaltsjahr 2019 Der Haushaltsplan 2019 umfasst ein Gesamtvolumen von 162,2 Mio. €, davon entfallen 136,46 Mio. € auf den Verwaltungshaushalt und 25,74 Mio. € auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2019 ist eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2,885 Mio. € veranschlagt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist ein Darlehensbedarf in Höhe von 11,755 Mio. € bei geplanten ordentlichen Tilgungsleistungen von 2,15 Mio. € ausgewiesen. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist planmäßig nicht vorgesehen. Für den Investitionsbereich (Baumaßnahmen, Investitionszuschüsse an Dritte) sieht der Plan 2019 eine Ausgabenvolumen in Höhe von etwa 20,6 Mio. € vor. Drucksache 269/2019 Seite - 15 - Neben den Planansätzen 2019 stehen im lfd. Jahr noch Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2018 in Gesamthöhe von knapp 21,1 Mio. € zur Verfügung. In die Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2019 ist der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 mit Stand vom 05.07.2019 eingebracht worden. Als Ergebnis hat der Halbjahresbericht eine Verbesserung für den Gesamthaushalt 2019 gegenüber der Planung in einer Größenordnung von rechnerisch ca. 2,5 Mio. € mit der Erwartung von weiteren Veränderungen bis zum Jahresende 2019 ausgewiesen Aufgrund der weiterhin guten Kassenliquidität ist eine Darlehensneuaufnahme bis zum heutigen Stand nicht erfolgt. Das tatsächliche Rechnungsergebnis 2019 wird sehr massiv von einem einmaligen Sondereffekt beeinflusst werden. Hierbei handelt es sich um die gesonderten Auswirkungen bezogen auf die Thematik „Haushaltsreste“ im Zuge der Umstellung auf den Neue Kommunale Haushaltsund Rechnungswesen (NKHR) bei der Stadt Lahr zum 01.01.2020. Im Rahmen der NKHR-Einführung zum Jahresbeginn 2020 wird es weder rechtlich noch technisch möglich sein, Haushaltsreste für das Jahr 2019 zu bilden. Insofern wird das (tatsächliche) Jahresergebnis 2019 hierdurch maßgeblich bestimmt werden. Insbesondere für diejenigen Maßnahmen, die im Jahr 2020 fortzusetzen bzw. abzuschließen sind, wird sich die Notwendigkeit ergeben, den Mittelbedarf im Folgejahr anstelle von Haushaltsresten 2019 über Mittelneuveranschlagungen im Haushaltplan 2020 abzusichern. Aus diesem Grund wird das Rechnungsergebnis 2019 nicht isoliert, sondern im Kontext mit den vorgenannten Mittelneuveranschlagungen im Plan 2020 und somit folglich ein einer Zweijahresbetrachtung einzuordnen und zu bewerten sein. Zusammenfassung Im Betrachtungszeitraum ab 1998 und damit in einer Spanne von mehr zwei Jahrzehnten hat sich die finanzwirtschaftliche Situation der Stadt Lahr eindrucksvoll und nachhaltig positiv entwickelt. In dieser Zeit ist ein immenses Investitionsvolumen von etwa 275 Mio. € (bis Ende 2018) bzw. von knapp 300 Mio. € (inkl. 2019) umgesetzt worden. Der Mitteleinsatz erfolgte für vielfältige und stadtentwicklungsfördernde Maßnahmen, wie zum Beispiel für den Bildungs- und Kinderbetreuungsbereich, für Senioren, für den Umweltbereich, für Infrastruktur- und Wohnungsbaumaßnahmen sowie für Sport- und Freizeiteinrichtungen, die in der Folge auch zur erfolgreichen Bewältigung der Konversions- der Integrationsaufgaben beigetragen haben. Als Investitionsschwerpunkte der letzten fünf Jahre lassen sich die Maßnahmen für die Landesgartenschau 2018 und des Zukunftsinvestitionsprogramms Lahr 2019 einschließlich flankierender Investitionen (Bahnhof bzw. Bahnhofsvorplatz, Kanadaring, Stadtgeschichtliches Museum) hervorheben. Drucksache 269/2019 Seite - 16 - In vielen Gremiumsberatungen ab dem Jahr 2014 ist wiederholt der Finanzierungshintergrund für die Landesgartenschau 2018 einschließlich dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 dargelegt und die Einschätzung der Verwaltung wiedergegeben worden, wonach davon ausgegangen werden könne, den Kernbereich der LGS (Parkdaueranlagen mit See und Brücke) ohne neue Schulden finanzieren zu können. Einschließlich dem zuletzt erstellten Jahresabschluss für 2018 kann festgehalten werden, dass die Stadt die enormen Investitionstätigkeiten (einschließlich der Maßnahmen für die Landesgartenschau 2018 und nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019) trotz zweier Rezessionen nicht nur ohne das Eingehen einer Neuverschuldung, sondern unter gleichzeitiger Reduzierung der Kämmereischulden um rd.12,7 Mio. € leisten konnte. Darüber hinaus sind auch Zuführungen in Form von Sondertilgungen an das Rahmenkonto Ost in Höhe von etwa 5 Mio. € erbracht worden. Als sehr wichtige Bausteine für diese positive Entwicklung ist einerseits die im Rahmen der Ersteiner Gemeinderatsklausur im Jahr 2000 formulierte Empfehlung „Netto-Neuverschuldung Null“ und andererseits das vom Gemeinderat im Jahr 2014 beschlossene und Ende 2016 fortgeschriebene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept mit engmaschigen und stringenten finanzwirtschaftlichen Vorgaben für die jährlichen Haushaltsplanungen und deren Vollzug zu sehen Die städtische Steuerkraft ist mit Steuereinnahmen von über 67 Mio. € im Jahr 2018 auf eine enorme Summe angestiegen. Als Grundlage hierfür sind die guten und stabilen konjunkturellen Rahmenbedingungen, aber auch die in den Jahren ab 2009 gefassten Steuerbeschlüsse zu sehen. Einzubeziehen ist hier auch die mit Wirkung ab 2018 geltende neue Schlüsselzahl der Stadt Lahr für die Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, welche sich seit 15 Jahren erstmals wieder erhöht hat. Daraus lässt sich ableiten, dass die einkommensrelevante Steuerkraft von Lahr sich besser entwickelt hat als im Landesdurchschnitt. Die Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmenpakte, die teilweise auch auf neuen gesetzlichen Aufgabenstellungen fußten (z.B. Ausbau der Kleinkinderbetreuung mit zusätzlichem Personalbedarf) machte es erforderlich, die Personalkapazitäten nach und nach anzupassen. Trotz des stetigen Anstiegs der Aufwendungen für den Personalsektor liegen die städtischen Personalausgaben pro Einwohner/in im Jahr 2018 unter dem Landesdurchschnitt. Die immense Entwicklung der städtischen Finanzdaten in den vergangenen mehr als zwei Jahresdekaden ist eindrucksvoll und zeigt in allen Handlungsfeldern eine stetige Dynamik auf Basis einer haushaltswirtschaftlichen Solidität auf. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer Drucksache 269/2019 Seite - 17 - Anlagen: Anlage 1: Entwicklung der Einwohnerzahlen Anlage 2: Personalkostenentwicklung ab 1998 Anlage 3: Entwicklung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Anlage 4: Entwicklung Realsteueraufkommen Anlage 5: Entwicklung Schlüsselzahl für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Anlage 6: Entwicklung Aufkommen Einkommenssteuer Anlage 7: Entwicklung Schlüsselzahl und Kopfbetrag Anlage 8: Entwicklung Steuern von 1998 bis 2018 Anlage 9: Entwicklung der Zuführungsrate Anlage 10: Entwicklung Schulden des Kernhaushalts Anlage 11: Entwicklung allgemeine Rücklage