Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen)
16. Dezember 2019
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 08.11.2019 Az.: 922.6021 Drucksache Nr.: 307/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 02.12.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.12.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr. Anlage(n): Darlehensvereinbarung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ab 2020 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 307/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die Abwasserbeseitigung zum 01.01.1998 aus dem Haushalt der Stadt auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als Eigenbetrieb zu führen. Der Eigenbetrieb wurde zunächst mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 €) ausgestattet. Dieses wurde zum 01.01.2003 vollständig in ein gemeindliches Darlehen umgewandelt. In den vergangenen Jahren wurde das gemeindliche Darlehen schrittweise an den Haushalt der Stadt zurückgeführt. Zum 31.12.2018 betrug der Darlehensstand noch 5.712.476,31 €. Veränderungen beim Darlehensstand sind zwischenzeitlich nicht erfolgt. Im Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs war die vollständige Rückführung des Darlehens an den Haushalt der Stadt zur Jahresmitte vorgesehen. Im Gegenzug sollte sich der Eigenbetrieb am Kapitalmarkt finanzieren. Mit Datum vom 20.11.2018 wurde zwischen der Stadt Lahr und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr eine Vereinbarung über das hingegebene gemeindliche Darlehen geschlossen. In § 3 der Vereinbarung sind die Modalitäten der Kündigung geregelt. Im Hinblick auf die städtische Liquiditätsplanung wurde die Vereinbarung fristgerecht auf den 30.06.2019 gekündigt. Eine Anschlussvereinbarung war zum dortigen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen. Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Liquidität im städtischen Haushalt und des geringer als ursprünglich geplanten Mittelabflusses wird die Rückführung des gemeindlichen Darlehen im Wirtschaftsjahr 2019 nicht erforderlich. Laut den aktuellen Planungen soll das gemeindliche Darlehen im Jahr 2020 an den Haushalt der Stadt fließen. Das gemeindliche Darlehen wurde ursprünglich entsprechend der Empfehlung der WIBERA im Jahr 1997 mit 5,5 verzinst. Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren 1998 – 2008 bei 5,5 %. In den Jahren 2009 – 2013 wurde jährlich ein Zinssatz von 5 % und seit 2014 von 4,5 % beschlossen. Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Verzinsung laut den für die Jahre 2018/19 jeweils schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Da die Rückführung des Darlehens nun erst 2020 erfolgen soll, wird eine Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen notwendig. Die Darlehenskonditionen bleiben unverändert und erfolgen analog der beschlossenen Regelung für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr zum 01.01.2017. Beim zu vereinbarenden Zinssatz soll ebenfalls eine Orientierung am LIBOR (=London Interbank Offered Rate) erfolgen. Beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr hat das Finanzamt diese Orientierung zuzüglich eines Aufschlages von 2,5 % akzeptiert. Gleichlautende Regelung soll daher auch beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr beibehalten werden. Die Verwaltung schlägt vor, der schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer