Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Zuschuss der Stadt Lahr für die Sanierung der Wasseraufbereitungsanlage im Vereinsheim des Angelsportvereins Kippenheimweiler e.V.)

11. November 2019
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Kammerer

Datum: 15.10.2019 Az.:

Drucksache Nr.: 279/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.11.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Zuschuss der Stadt Lahr für die Sanierung der Wasseraufbereitungsanlage im Vereinsheim des Angelsportvereins Kippenheimweiler e.V.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Lahr gewährt dem Angelsportverein Kippenheimweiler e.V. für die Sanierung der Wasseraufbereitungsanlage im Vereinsheim einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von € 10.000,Die Zuschussmittel stehen auf der entsprechenden Finanzposition 2.5713.987000999 im Haushalt 2019 zur Verfügung.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 279/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:

Der Angelsportverein Kippenheimweiler e.V. betreibt in Kippenheimweiler am Waldmattensee
auf der Grundlage eines Erbbauvertrages vom 21.12.1977 ein Vereinsheim mit Wirtschaftsbetrieb, Schulungsraum und WC-Anlage, die auch für den öffentlichen Badebetrieb benutzt
wird.
Mit Verfügung des Ortenaukreises wurde der Verein darauf hingewiesen, dass die Trinkwasserwerte des über eine Eigenwasserversorgung bezogenen Wassers, die Werte nach der
Trinkwasserverordnung (Grenzwerte für die Parameter Trübung, Eisen und Mangan) überschreiten. Die gemessenen Überschreitungen werden im Bereich von privaten Hauswasseranlagen noch toleriert. Im Gastronomiebereich sind diese Überschreitungen jedoch grundsätzlich nicht zulässig.
Um den Weiterbetrieb des Vereinsheims mit Gastronomiebetrieb zu sichern, musste der Verein daher eine entsprechende Wasseraufbereitungsanlage beschaffen. Die Kosten für eine
Anlage liegen bei rund € 15.000,-.
Der Angelsportverein Kippenheimweiler e.V. hat am 26.06.2018 für die Durchführung der
Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von € 15.000,- beantragt. Gleichzeitig hat der Verein
drauf hingewiesen, dass im Jahr 2018 noch eine umfangreiche Dachsanierung mit einem
Kostenumfang von ca. € 20.000,- durchgeführt werden muss, die jedoch der Verein überwiegend durch Vereinsmittel und Eigenleistungen übernimmt.
Da für 2018 eine überplanmäßige Abwicklung des beantragen Zuschusses nicht möglich war,
wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 im Haushalt ein Zuschuss in
Höhe von € 10.000,- veranschlagt. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel wurde auch durch
den Ortschaftsrat Kippenheimweiler in der Sitzung am 25.09.2018 befürwortet.
Die Maßnahme wurde im Frühjahr 2019 durchgeführt und schloss mit einer Rechnungssumme in Höhe von insgesamt € 14.905,30 ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor den im Haushaltsplan veranschlagten Zuschuss in Höhe
von € 10.000,- an den Angelsportverein Kippenheimweiler e.V. auszubezahlen.
Die Zuschussquote liegt mit 2/3 der Maßnahmekosten über der üblichen Kostenbeteiligung
der Stadt Lahr an Vereinsprojekten. Dennoch hält die Verwaltung die Finanzierung aus folgenden Gründen für angemessen:







Mitbenutzung der Toilettenanlage durch die Badegäste (Anmerkung: 80 % der
Schmutzwasserkosten werden durch die Stadt Lahr übernommen – 2017: € 1.100,-,
2018: € 1.600,-)
Durchführung von Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen durch den Verein für das Naherholungsgebiet „Waldmattensee“ der Stadt Lahr
Entsorgung von anfallendem Müll von der DLRG
enger Kontakt mit der DLRG vor Ort
Intensive Zusammenarbeit mit der Ortsverwaltung Kippenheimweiler und Information
bei Zuwiderhandlungen der Badeverordnung
Ökologische Arbeiten durch gezielten Fischbesatz im See

Drucksache 279/2019




Seite - 3 -

Erhaltung des Vereinsgebäudes z.B. zur Förderung der Jugendarbeit
Durchführung der Dachsanierung ausschließlich durch Eigenmittel und Eigenleistungen

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Senja Töpfer
Amtsleiterin

Harry Ott
Abteilungsleiter