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Informationsvorlage (- Chronologie zur Petition)

                                    
                                        Frau Fink, Tel.: 0680
sabine.fink@lahr.de
Stadtplanungsamt

5. November 2019

Chronologie zur Petition gegen den Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung

1. Petition 16/02857 vom 6.12.2018, Eingang bei der Stadt Lahr am 13.12.2018,
Umfang 9 Seiten.
Forderung nach „… sofortigen Stopp aller Aktivitäten zur Erstellung und
Verabschiedung eines entsprechenden Bebauungsplanes „Altenberg“ …“
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung in der
Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2018 und Verständigung auf NichtBekanntmachung des B-Planes aus Respekt vor der Petition.
An den Petitionsausschuss des Landtages wurden folgende Stellungnahmen
abgegeben:
- Stellungnahme des Landratsamtes Ortenaukreis vom 21.2.2019
- Stellungnahme der Stadt vom 24.2.2019, Umfang 19 Seiten
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums vom 13.3.2019 mit dem Fazit, dass
nach Prüfung der Fachreferate 55, 56, 52, 44 und 21 der Petition nicht
abgeholfen werden kann
- Stellungnahme des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am
5.6.2019
2. Schreiben der Vorsitzenden des Petitionsausschusses vom 19.12.2018 mit der
Aufforderung zur Stellungnahme, ob die Stadt Lahr den Namen des Petenten in
einer Pressemitteilung genannt hat.
- Stellungnahme der Stadt vom 4.1.2019 mit Bestätigung, den Namen genannt zu
haben, dass die Person aber auch auf der Homepage der BI Altenberg
namentlich erwähnt wird
- Antwort der Vorsitzenden des Petitionsausschusses vom 19.3.2019 mit der Bitte
um Überlassung der Presseinformation
- Antwort der Stadt vom 11.4.2019 mit Überlassung der Pressemitteilung und
Aussage zu künftig besonders sensibilisiertem Vorgehen
- Antwortschreiben der Vorsitzenden des Petitionsausschusses vom 14.5.2019
an den Petenten
3. Erste Petitionsergänzung vom 4.7.2019, Eingang bei der Stadt per Mail am
22.7.2019, Umfang 20 Seiten.
Anlieger der Bauvorhaben lassen sich anwaltlich vertreten und haben
Einwendungen bei der Nachbarbeteiligung im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren vorgebracht.

Das gleiche Schreiben wurde auch beim Petitionsausschuss eingereicht, daher
keine Entscheidung des Petitionsausschusses am 11.7.2019.
- Stellungnahme der Stadt vom 12.8.2019
- parallel: Antrag der Kanzlei der Angrenzer beim Regierungspräsidium vom
8.7.2019 als Rechtsaufsicht der Stadt Lahr mit der Aufforderung „… gegen die
Praxis der Stadt Lahr im Wege der Rechtsaufsicht ...“ einzuschreiten
- Aufforderung des Regierungspräsidiums vom 22.7.2019 an die Stadt Lahr zur
Abgabe einer Stellungnahme
- Stellungnahme der Stadt vom 12.8.2019
4. Schreiben des Oberbürgermeisters vom 9.7.2019 an die Vorsitzende des
Petitionsausschusses mit der Bitte um vorrangige Bearbeitung der Petition.
5. Schreiben der Vorsitzenden des Petitionsausschusses vom 17.7.2019 über die
Zurückstellung am 11.7.2019 und der Aussage, dass die Petition nicht der
Bekanntmachung des B-Planes entgegensteht, um den Anwohnern die
Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens zu eröffnen.
Antwortschreiben des Oberbürgermeisters an die Vorsitzende des Petitionsausschusses vom 8.8.2019 mit der Bitte um Entscheidung der Petition und
weiterer Respektierung der Entscheidung des Petitionsausschusses, d.h. keine
Bekanntmachung des B-Plans.
6. Antrag der Bürgerinitiative Altenberg vom 26.8.2019 über die Kanzlei der
Angrenzer auf Auskunft über Bekanntmachung des B-Plans und auf Überlassung
der Stellungnahme der Stadt zur Petition.
- Anfrage beim Petenten, ob Einwände gegen das Überlassen der Stellungnahme
der Stadt im Rahmen der Petition an die Bürgerinitiative Altenberg bestehen
- Zustimmung des Petenten mit Schreiben vom 13.9.2019
- Überlassung der Stellungnahme der Stadt mit Schreiben vom 16.9.2019
7. Zweite Petitionsergänzung vom 27.8.2019, Eingang bei der Stadt per Mail am
2.9.2019, Umfang 28 Seiten.
Anlieger der Bauvorhaben haben - anwaltlich vertreten - Einwendungen aus der
Nachbarbeteiligung im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren vorgebracht.
Das gleiche Schreiben wurde auch beim Petitionsausschuss eingereicht, daher
keine Entscheidung des Petitionsausschusses am 10.10.2019.
- Stellungnahme der Stadt vom 16.9.2019
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums vom 24.9.2019, keine Anhaltspunkte gegen die Vollziehbarkeit des Bebauungsplans
8. Antrag auf Akteneinsicht vom 26.9.2019 der Kanzlei, die die Anlieger aus der
Nachbarbeteiligung im Rahmen der Baugenehmigungen vertritt, zum UrsprungsB-Plan ALTENBERG von 1967.
Akteneinsicht fand am 9.10.2019 statt.

9. Schreiben der Vorsitzenden des Petitionsausschusses vom 18.10.2019 über die
Behandlung der Petition am 10.10.2019 ohne abschließende Entscheidung, da
eine Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
zur 2. Ergänzung noch nicht vorliegt.
10. Dritte Petitionsergänzung vom 14.10.2019, Eingang bei der Stadt Lahr per Mail
am 24.10.2019, Umfang 7 Seiten und 7 Seiten mit Kopien zum Ursprungs-B-Plan
von 1967 und zum B-Plan von 2018.
Die beauftragte Kanzlei legt ihre Auffassung dar, wonach der
Ursprungsbebauungsplan unwirksam sei und somit auch die 1. Änderung, die
darauf aufbaue.
Frist zur Stellungnahme bis zum 25.10.2019
- Information des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am
24.10.2019, dass nach Auffassung des Ministeriums der ursprüngliche
Bebauungsplan weiterhin Bestand hat.
- Stellungnahme der Stadt vom 25.10.2019
11. Sitzung des Petitionsausschusses am 7.11.2019
Bestätigung im Landtag am 14.11.2019
Telefonische Information am 15.11.2019
Behandlung im Gemeinderat am 18.11.2019

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