Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2020)
16. Dezember 2019
Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Amt: Spital Krupinski Datum: 18.11.2019 Az.: 431.54000 Drucksache Nummer: 315/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 02.12.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.12.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2020 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2020 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Anlage(n): ENTWURF Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Spital für das Wirtschaftsjahr 2020 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 315/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: - Entwurf - Wirtschaftsplan Spital – Wohnen und Pflege für 2019 Drucksache 315/2019 Seite - 3 - - ENTWURF Wirtschaftsplan 2019 für den Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr hat am ...................... auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. m. § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt beschlossen: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von bei einem Jahresfehlbetrag von € 3.822.000 € 3.899.000 € 77.000 2. im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je € 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von € 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von € 5. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von € 1.000.000 673.000 6. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Vorsitzender des Stiftungsrates Drucksache 315/2019 Seite - 4 - Vorbericht 1. Erfolgsplan 1.1. Allgemeines Der Erfolgsplan ist nach den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Seit 01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes verhandelten Pflegesätze abgerechnet. In den kommenden Perioden ist kurzfristig kein Gewinn zu erwarten. Insbesondere ist der zu niedrige Investitionskostenbetrag, der Anteil des Pflegesatzes, der die Refinanzierung des Gebäudes und der Sanierung regelt, verantwortlich dafür. Die Erfolgsaussichten zu einer Neuverhandlung des Investitionskostensatzes, sind nach derzeitiger Einschätzung eher gering. Das weitere Vorgehen dazu wird zurzeit erörtert. 1.2. Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 – 4) Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit € 3.633.000 (Pos. 1-4 des Erfolgsplans) veranschlagt. Dabei ist eine Belegungsquote von 96,2% (aktueller Auslastungsgrad) zu Grunde gelegt. Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden zuletzt am 11.07.2018 verhandelt. Gleichzeitig wurde eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) vereinbart. Die Laufzeit der Vereinbarung reicht vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2019. Eine durchschnittliche Steigerung der Pflegesätze i.H.v. 6,41 % wurde mit einer geringen Personalschlüsselverbesserung im Bereich Leitung und Organisation Betreuung (Sonderpersonalschlüssel Qualität), auf Grundlage des neuen Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI, vereinbart. Seit dem 01.01.2006 gilt die neue Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung. Der von den Bewohnern zu tragende Umlagebetrag wird jährlich neu berechnet. Im Jahr 2017 haben die Bewohner von Pflegeheimen einen Betrag von € 1,13 zu tragen. Der Umlagebetrag für 2019 wurde durch den den Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg auf € 1,18 festgelegt. Ab dem Jahr 2020 wird sich das Umlageverfahren durch das neue Pflegeberufegesetz grundlegend ändern. 1.3. Sonst. Umsatzerlöse nach §277 Abs.1 HGB (Pos. 4a) Aufgrund der neuen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, entsprechend der Pflegebuchführungsverordnung, sind in den sonstigen Umsatzerlösen die Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben sowie Erträge für Verpflegung an Dritte (Gastesser, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Personal) enthalten. Zudem gehören Erstattungen von Versicherungen, Erträge durch Leistungen im Betreuten Wohnen und Erträge für die Telefonnutzung dazu. Drucksache 315/2019 1.4. Seite - 5 - Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8) Unter sonstige betriebliche Erträge fallen aufgrund der Neugliederung nur bestimmte Nebenleistungen der Pflege. Dazu gehören u.a. die Erlöse durch die Inkontinenzversorgung sowie bestimmte Erstattungsleistungen. 1.5. Personalaufwand (Pos. 9) Die Personalkosten werden mit insgesamt € 2.861.000 angesetzt. Die Veranschlagung erfolgte nach den in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln, entsprechend dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Im Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Anhang verwiesen. 1.6. Materialaufwand (Pos. 10 a – d) Unter diesem Posten sind alle Sachaufwendungen enthalten. Berechnungsbasis ist der fortgeschriebene Sachaufwand des laufenden Jahres auf der Basis des Jahresergebnisses 2017. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 543.000. Preissteigerungen in normalem Umfang sind in dem Betrag einberechnet. Enthalten ist außerdem der Verwaltungskostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung, der in 2018 angepasst wurde. 1.7. Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 16) Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendungen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte einzusetzen. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Position erfolgt über die Ausgabenseite des Vermögensplans. 1.8. Abschreibungen (Pos. 20) Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit € 303.000 angesetzt. Dieser Wert resultiert im Wesentlichen aus der Modernisierungsmaßnahme. Die Aktivierung von weiterem Anlagevermögen ist einbezogen. 1.9. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21) Veranschlagt werden € 60.000. Dieser Wert resultiert hauptsächlich aus Wartungskosten, die sich durch den hohen Technikstand des Gebäudes ergeben. Instandhaltungsaufwendungen entstehen trotz der bis 2013 erfolgten Modernisierung, insbesondere im sanierten Teil . 1.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27) Die Heimrechnung bedient die in früheren Jahren für Investitionen aufgenommenen Kredite sowie die Darlehen zur Finanzierung der Modernisierung- und Erweiterung des Spitalgebäudes. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v. € 3.300.000 erforderlich. Die Zinsbelastung hieraus sowie den Altdarlehen beträgt im Planjahr € 99.000. Drucksache 315/2019 2. Seite - 6 - Vermögensplan Im Vermögensplan werden für das Planungsjahr € 673.000 auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ausgewiesen. Auf der Einnahmenseite stehen in dieser Höhe Abschreibungen sowie erübrigte Mittel aus Vorjahren zur Verfügung. Die Modernisierung des Spitalgebäudes wurde im Jahr 2015 mit Restarbeiten abgeschlossen. Die Gestaltung des Spitalgartens am Storchenturm wird in 2019 vorgenommen. Für diese Arbeiten sind im Planjahr € 183.000 angesetzt. Für (Ersatz-)Beschaffungen für Küche, Hauswirtschaft, EDV, Pflege und Außenanlage sind € 42.000 veranschlagt. Neben dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.H.v. € 77.000 sind im Vermögensplan die Auflösung von Ertragszuschüssen (€ 72.000) sowie die Tilgung von Krediten (€ 101.000) berücksichtigt. 3. Investitionsprogramm In 2019 sind trotz Modernisierung bzw. Generalsanierung einige kostenintensivere Ersatzbeschaffungen notwendig. Im Jahr 2019 wird endlich die Parkgestaltung vorgenommen werden. Dazu werden auch Mittel aus einem Vermächtnis angesetzt. Andere Investitionen sind im Investitionsprogramm im Planungsjahr enthalten. Lahr, im November 2018 Dr. Wolfgang G. Müller Michael Krupinski Jürgen Trampert Stiftungsratsvorsitzender Heim- und Betriebsleiter Stadtkämmerer