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Beschlussvorlage (Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG)

18. November 2019
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 28.10.2019 Az.: 922.5233

Drucksache Nr.: 288/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

18.11.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
und der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu
fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.
KG sowie in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs
AG entsandt werden soll.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 288/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Herr Oberbürgermeister Dr. Müller hat seine beiden Mandate im Aufsichtsrat der
Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG schriftlich gegenüber der Stadt Lahr zum 18. November 2019 niedergelegt.
Aus diesem Grunde ist die Neubesetzung der Aufsichtsratsmandate erforderlich.

I. Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG &
Co. KG besteht der Aufsichtsrat aus insgesamt 21 Mitgliedern. Davon werden zehn
Mitgliedern von der Gesellschafterversammlung gewählt. Vier weitere Mitglieder, von
denen je eines von den Städten Lahr und Offenburg, dem EWO sowie der EnBW
Regional AG zu benennen sind, werden von diesen in den Aufsichtsrat entsandt. Bei
sieben Mitgliedern findet die Wahl entsprechend den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes statt.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit
dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung, in der die Wahl erfolgte
und endet am Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung im vierten Jahr
nach der Wahl.
Der Oberbürgermeister ist nicht Kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats.
Mit Beschlussvorlage Nr. 37/2018 hat der Gemeinderat Herrn Oberbürgermeister Dr.
Müller in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt.
Die Stadträte Roth, Hirsch und Frau Stadträtin Rompel wurden weiter zur Wahl in
den Aufsichtsrat vorgeschlagen.
Das Mandat von Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Amt als Oberbürgermeister und dauerte entsprechend der Regelungen
des Gesellschaftsvertrages weiterhin an. Mit der Niederlegung wird das Fortbestehen
jedoch verhindert und eine Neuentsendung erforderlich. Das aufgrund der Entsendung neue Mandat dauert zunächst für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden
Mitglieds.
Um das Entsendungsrecht neu auszuüben, wird der Gemeinderat gebeten, durch
Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt werden soll. Der Vorschlag für die Wahl
ergibt sich aus der Diskussion.

II. Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG
Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Die Städte Lahr und Offenburg sowie die
EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH haben das Recht, jeweils ein Mitglied in den
Aufsichtsrat zu entsenden. Das EWO, der Betriebsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG sowie die Städte Lahr und Offenburg, die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH und die sonstigen Kleinaktionäre haben das Recht, jeweils ein
Mitglied des Aufsichtsrats vorzuschlagen.
…

Drucksache 288/2019

Seite - 3 -

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit
dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung, in der die Wahl erfolgte und endet
mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung im vierten Jahr nach der Wahl.
Der Oberbürgermeister ist ebenfalls nicht Kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats.
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG aus, so endet damit auch das Amt im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Übrigen soll Personenidentität bei der Besetzung der Aufsichtsratsmandate bei der AG & Co. KG sowie Verwaltungs AG gegeben sein.
Um das Entsendungsrecht neu auszuüben, wird der Gemeinderat gebeten, durch
Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG entsandt werden soll. Der Vorschlag für die
Wahl ergibt sich aus der Diskussion.

Guido Schönebooom
Erster Bürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer