Beschlussvorlage
Amt: 14
Kopf
Datum: 07.11.2019 Az.: 801.19
Drucksache Nr.: 306/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
02.12.2019
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
16.12.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von
3.781.405,58 EUR und einem Jahresgewinn von 133.835,68 EUR nach Abschluss
der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der
Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß
§ 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2018 beträgt 133.835,68 EUR. Der
Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von
134.658,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust des
Betriebszweigs Wald in Höhe von 822,57 EUR wird aus dem Haushalt der Stadt
ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.
Anlage(n):
Schlussbericht BGL 2018,Jahresabschluss BGL 2018
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 306/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind
nunmehr gegeben.
Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen
Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion,
die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse
auf die Wirtschaftlichkeit zu.
Markus Ibert
Christian Zanger