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Beschlussvorlage ("Digitale Musiklernplattform")

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: Std. MS
Himmelsbach

Datum: 18.11.2019 Az.: 333.56

Drucksache Nr.: 314/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

02.12.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Ja: 14, Enth.: 1

Gemeinderat

16.12.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

"Digitale Musiklernplattform"

Beschlussvorschlag:

1. Die Städtische Musikschule Lahr setzt das Projekt „Digitale Musiklernplattform“ im Rahmen des Förderprogramms „Future Communities“ um.
2. Im städtischen Haushalt 2020 werden die dafür benötigten 100.000 EUR Eigenanteil zur Cofinanzierung bereitgestellt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab Januar 2020 das Projekt umzusetzen.
Zur Kenntnis:
Es entstehen keine weiteren Aufwendungen für die Stadt. Die Städtische Musikschule soll finanziell dauerhaft von der Vermarktung profitieren.

Anlage(n):
Anlage 1 Letter of Intent
Anlage 2 Projektbeschreibung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 314/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Am 23. September 2019 stellte die Stadt Lahr für das Projekt „Digitale Musiklernplattform“ der
Städtischen Musikschule Lahr im Rahmen der Ausschreibung „Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0 – Future Communities“ beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration
einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. (siehe ausführliche Bewerbungsskizze in Anlage 2)

Projektstart ist am 01.01.2020. Laut Richtlinien muss das Projekt bis zum 31.10.2020 abgeschlossen sein. In der 48. Kalenderwoche (25.-29. November) wird im Ministerium über die
Zuwendungen entschieden. Sollte das Projekt nicht gefördert werden, wird die Vorlage zurückgezogen.

Der zu tragende Eigenanteil der Stadt Lahr zur Cofinanzierung beläuft sich auf 100.000 EUR.
Ziel ist es, einen „Open Source“-Gedanken zu verfolgen. Musikschulen und Firmen sollen die
Möglichkeit erhalten, die programmierte App zu nutzen und die Inhalte für alle Musikschulen
und -schüler*innen zur Verfügung zu stellen.
Die konzeptionelle Idee wurde in der Musikschule Lahr entwickelt und findet die ausdrückliche
Unterstützung vom zuständigen Verband. Im „Letter of Intent“ vom Landesverband der Musikschulen heißt es dazu (siehe ausführlich Anlage 1):
„Der Landesverband der Musikschulen Baden-Württemberg e.V. vertritt als Träger- und Fachverband die Interessen von derzeit 215 öffentlichen und als gemeinnützig anerkannten Musikschulen in Baden-Württemberg mit knapp 8.000 Lehrkräften und über 300.000 Schülerinnen
und Schüler.
… Die von der Städtischen Musikschule Lahr konzipierte digitale Lernplattform für den Musikschulunterricht ist ein zentraler Baustein dieser Digitalisierungsstrategie des Landesverbands.
… Der Landesverband ist deshalb auch Kooperationspartner des Projekts einer digitalen
Lernplattform. Er begrüßt und unterstützt den Antrag der Stadt Lahr auf eine Förderung aus
dem Förderprogramm „Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0 – Future Communities“ sehr
nachdrücklich.“

Die Kosten in den verschiedenen Teilbereichen der Contenterstellung (digitale, musikpädagogische Inhalte) sind noch nicht abschätzbar. Es braucht das Engagement der freien Wirtschaft,
um die von der Stadt Lahr geschaffene Grundlage umzusetzen und Geschäftsmodelle zu erarbeiten.
Die Stadt Lahr wird dauerhaft durch vertragliche, entgeltliche Vereinbarungen an einer Vermarktung beteiligt sein und finanziell profitieren.

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EBM Schöneboom

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Claudia Bühler
Stellvertretende Schulleiterin