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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Personalausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2016
Öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 15.02.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:30 Uhr bis 17:50 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Kleinschmidt

CDU:

Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Dörfler
Rompel
Schweickhardt

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Roth

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadtrat
Stadträtin

Täubert
Waldmann

FDP:

Stadtrat

Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadtrat

Oßwald

Ohne Fraktion

1. Stellvertreter
Schöneboom
der Sitzungsleitung ab 19:40 Uhr

entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Wille

Protokollführung:

Schriftführer

Tricard

Zuhörende:

2

Übernahme

-2Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Haupt- und Personalausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
24/2016
Std. MS

1.

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015)
Städtische Musikschule - Honorare und Entschädigungen

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr
2015 bei der Finanzposition 1.3330.572300 (Städtische Musikschule –
Honorare und Entschädigungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
48.470,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen
–Kommunale Investitionspauschale) in Höhe von 8.720,-- €, 1.3330.159000
(Städtische Musikschule –Vermischte Einnahmen) in Höhe von 6.000,-- €,
1.3330.171100 (Städtische Musikschule –Zuweisung für Singen-BewegenSprechen) in Höhe von 9.100,-- € und 1.3330.172000 (Städtische Musikschule –Zuweisung vom Landkreis) in Höhe von 5.600,-- € sowie durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.3330.562000 (Städtische Musikschule –
Aus- und Fortbildung, Umschulung) in Höhe von 2.000,-- €, 1.3330.572100
(Städtische Musikschule –Fahrten und Freizeiten) in Höhe von 17.050,-- €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

36/2016
10/101

2.

Betreibermodell Wohnmobilstellplatz Breitmatten

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Haupt- und Personalausschuss:
Das Betreibermodell für den neuen Wohnmobilstellplatz Breitmatten wird wie
folgt beschlossen:

-3Kontrolle der Parkscheine im Regelfall Mo. bis Fr. durch den Gemeindevollzugsdienst (GVD). Saisonal samstags und sonntags Stichproben
durch den kommunalen Ordnungsdienst (KOD).
Unterhaltung und Pflege der Anlage durch den BGL
Für die Unterhaltung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten sind für das
Haushaltsjahr 2016 bei der Finanzposition 1.7900.675550 (Tourismus: Kostenerstattung BGL - Wohnmobilstellplatz) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro zu bewilligen. Die Bewilligung der Mehrausgaben erfolgt
entsprechend der geltenden Zuständigkeitsregelung finanzieller Art (hier: Zuständigkeit der Stadtkämmerei). Die Einnahmen aus den Stellplatzentgelten
werden unter der Finanzposition 1.7900.111500 (Tourismus: Benutzungsentgelte Wohnmobilstellplatz) verbucht.
Für die Übernachtung bzw. für das Abstellen eines Wohnmobils auf einem
Stellplatz wird eine Parkgebühr in Höhe von 6 Euro pro Tag beschlossen.
Das Stellplatzticket gilt 24 Stunden. Das Abstellen des Wohnmobils ist auf
drei Nächte beschränkt Die Höhe der Gebühr orientiert sich an vergleichbar
ausgestatteten Stellplätzen. Das Parkticket kann mit einem ÖPNV-Ticket ergänzt werden. Mit einem separaten Abschnitt am Parkschein besteht die
Möglichkeit, im Bus ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket in Höhe von 1,70 Euro
pro Person zur freien Nutzung des innerstädtischen ÖPNV zu lösen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1/2016
201

1.

Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Stadt Lahr als Spendenempfänger -

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt:
Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 23.11.2015.

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 23.11.2015 wird zur Kenntnis genommen.

-4-

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Personalausschusses
während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 15.02.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin