Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Personalausschuss)
15. Februar 2016
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2016 Öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 15.02.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:30 Uhr bis 17:50 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Dr. Caroli Dreyer Hirsch Kleinschmidt CDU: Stadtrat Stadträtin Stadtrat Dörfler Rompel Schweickhardt Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Deusch Girstl Llombart Roth Bündnis 90/Die Grünen: Stadtrat Stadträtin Täubert Waldmann FDP: Stadtrat Uffelmann Linke Liste Lahr Stadtrat Oßwald Ohne Fraktion 1. Stellvertreter Schöneboom der Sitzungsleitung ab 19:40 Uhr entschuldigt fehlen: Stadtrat Wille Protokollführung: Schriftführer Tricard Zuhörende: 2 Übernahme -2Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Haupt- und Personalausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 24/2016 Std. MS 1. Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) Städtische Musikschule - Honorare und Entschädigungen Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2015 bei der Finanzposition 1.3330.572300 (Städtische Musikschule – Honorare und Entschädigungen) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 48.470,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen –Kommunale Investitionspauschale) in Höhe von 8.720,-- €, 1.3330.159000 (Städtische Musikschule –Vermischte Einnahmen) in Höhe von 6.000,-- €, 1.3330.171100 (Städtische Musikschule –Zuweisung für Singen-BewegenSprechen) in Höhe von 9.100,-- € und 1.3330.172000 (Städtische Musikschule –Zuweisung vom Landkreis) in Höhe von 5.600,-- € sowie durch Einsparungen bei den Finanzpositionen 1.3330.562000 (Städtische Musikschule – Aus- und Fortbildung, Umschulung) in Höhe von 2.000,-- €, 1.3330.572100 (Städtische Musikschule –Fahrten und Freizeiten) in Höhe von 17.050,-- €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 36/2016 10/101 2. Betreibermodell Wohnmobilstellplatz Breitmatten Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Haupt- und Personalausschuss: Das Betreibermodell für den neuen Wohnmobilstellplatz Breitmatten wird wie folgt beschlossen: -3Kontrolle der Parkscheine im Regelfall Mo. bis Fr. durch den Gemeindevollzugsdienst (GVD). Saisonal samstags und sonntags Stichproben durch den kommunalen Ordnungsdienst (KOD). Unterhaltung und Pflege der Anlage durch den BGL Für die Unterhaltung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten sind für das Haushaltsjahr 2016 bei der Finanzposition 1.7900.675550 (Tourismus: Kostenerstattung BGL - Wohnmobilstellplatz) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro zu bewilligen. Die Bewilligung der Mehrausgaben erfolgt entsprechend der geltenden Zuständigkeitsregelung finanzieller Art (hier: Zuständigkeit der Stadtkämmerei). Die Einnahmen aus den Stellplatzentgelten werden unter der Finanzposition 1.7900.111500 (Tourismus: Benutzungsentgelte Wohnmobilstellplatz) verbucht. Für die Übernachtung bzw. für das Abstellen eines Wohnmobils auf einem Stellplatz wird eine Parkgebühr in Höhe von 6 Euro pro Tag beschlossen. Das Stellplatzticket gilt 24 Stunden. Das Abstellen des Wohnmobils ist auf drei Nächte beschränkt Die Höhe der Gebühr orientiert sich an vergleichbar ausgestatteten Stellplätzen. Das Parkticket kann mit einem ÖPNV-Ticket ergänzt werden. Mit einem separaten Abschnitt am Parkschein besteht die Möglichkeit, im Bus ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket in Höhe von 1,70 Euro pro Person zur freien Nutzung des innerstädtischen ÖPNV zu lösen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig II. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1/2016 201 1. Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Stadt Lahr als Spendenempfänger - Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 23.11.2015. Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 23.11.2015 wird zur Kenntnis genommen. -4- Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Personalausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 15.02.2016 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin