ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 13/2015
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 30.11.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:
14:20 Uhr bis 14:30 Uhr
Teilnehmende:
Vorsitzender
Oberbürgermeister Dr. Müller
SPD:
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch
CDU:
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Benz
Burger
Dörfler
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille
Freie Wähler:
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Deusch
Girstl
Mauch
Schwarzwälder
Wagenmann
Bündnis 90/Die Grünen:
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann
FDP:
Stadträtin
Stadtrat
Kmitta
Uffelmann
Linke Liste Lahr
Stadtrat
Stadträtin
Oßwald
Rehm
beratendes Mitglied:
Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters
-2entschuldigt fehlen:
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Ortsvorsteher
Frei
Günther
Llombart
Roth
Volk
Fäßler
Protokollführung:
Herr
Papke
Zuhörende:
6
Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.
-3-
ÖFFENTLICHE SITZUNG
BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
318/2015
61
1.
Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Aufstellungsbeschluss
Bürgermeister Petters führt in das Thema ein. Im Rahmen der Diskussion
wird die Einzelhandelsentwicklung in diesem Bereich sowie die Interessen
des Grundstückseigentümers der ehemaligen Ölfabrik thematisiert.
Der Gemeinderat beschließt:
Für den Bereich südlich der Straße Geroldsecker Vorstadt Nr. 30 bis Nr. 52
bis zum Gewerbekanal als südlicher Grenze wird der Bebauungsplan WILLYBRANDT-STRASSE aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
319/2015
61
2.
Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)
Der Gemeinderat beschließt:
Für den östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes WILLYBRANDT-STRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß
§ 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Nachfolgend ausgeführte Grundstücke der Gemarkung Lahr mit den Flurstücks-Nr. 5901/1, 5901/2, 5902, 5903, 5903/1, 5919/7 liegen im räumlichen
Geltungsbereich der Veränderungssperre.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
-4Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 07.12.2015
Vorsitzender
Protokollführung
Stadtrat/-rätin
Stadtrat/-rätin