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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

30. November 2015
                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 13/2015
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 30.11.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

14:20 Uhr bis 14:30 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Rompel
Schweickhardt
Straubmüller
Wille

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Mauch
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Granderath
Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

-2entschuldigt fehlen:
Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Ortsvorsteher

Frei
Günther
Llombart
Roth
Volk
Fäßler

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

6

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3-

ÖFFENTLICHE SITZUNG
BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
318/2015
61

1.

Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Aufstellungsbeschluss

Bürgermeister Petters führt in das Thema ein. Im Rahmen der Diskussion
wird die Einzelhandelsentwicklung in diesem Bereich sowie die Interessen
des Grundstückseigentümers der ehemaligen Ölfabrik thematisiert.
Der Gemeinderat beschließt:
Für den Bereich südlich der Straße Geroldsecker Vorstadt Nr. 30 bis Nr. 52
bis zum Gewerbekanal als südlicher Grenze wird der Bebauungsplan WILLYBRANDT-STRASSE aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

319/2015
61

2.

Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
(BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
Für den östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes WILLYBRANDT-STRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß
§ 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Nachfolgend ausgeführte Grundstücke der Gemarkung Lahr mit den Flurstücks-Nr. 5901/1, 5901/2, 5902, 5903, 5903/1, 5919/7 liegen im räumlichen
Geltungsbereich der Veränderungssperre.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-4Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 07.12.2015

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin