Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)
27. Juli 2015
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2015 Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 27.07.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:00 Uhr bis 18:27 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Bürgermeister Petters SPD: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Hirsch Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Burger Günther Rompel Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Mauch Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadträtin Stadtrat Granderath Vollmer FDP: Stadtrat Uffelmann Linke Liste Lahr Stadtrat Oßwald entschuldigt fehlen: Stadtrat Volk vertreten durch Stadtrat Uffelmann Protokollführung: Frau Spelsberg -2Verwaltung: Herr Herr Herr Herr Frau Frau Herr Frau Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Zuhörende: Biendl Brucker Eckert Etter Fink Kabisch Kaiser Karl (Landesgartenschau GmbH) Kleinthomä Löhr Schwamm (Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr) Sickinger Dr. Siegele Sottru Trampert 7 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 15. Juli 2015 gefassten Beschlüsse. 1. Die Stadt Lahr veräußert im Baugebiet Hosenmatten II, Kaiserstuhlblick das Grundstück Flst.Nr. 9564 mit 419 m² zum Kaufpreis von 113.130 €. 2. Die Stadt Lahr veräußert in der Friedhofstraße Teilflächen des Grundstücks Flst.Nr. 3800 mit 669 m² zum Kaufpreis von 90.315 €. -3II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 209/2015 61 1. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks "Kempfenbühl/Schloßbühl" der Gemarkung Lahr-Sulz hier: Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch Der Vorsitzende verweist auf die, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 13.07.2015 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage ist nicht gewünscht. Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass der Beschlussvorschlag um den Satz „Die Stadt Lahr stimmt als Eigentümerin der betroffenen Waldflächen dem Waldumwandlungsantrag zu.“ ergänzt werde. Der Technische Ausschuss empfiehlt: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) Satz 2 BauGB zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der durch Brand zerstörten Windenergieanlage wird erteilt. Die Stadt Lahr stimmt als Eigentümerin der betroffenen Waldflächen dem Waldumwandlungsantrag zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 204/2015 61 2. Bebauungsplan MOSCHEE - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss) Der Vorsitzende verweist auf die, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 14.07.2015 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage ist nicht gewünscht. Der Vorsitzende weist auf das Modell der Moschee hin, welches in das Modell für die Parkplanung vom Kleinfeldpark eingefügt wurde, um die Größenverhältnisse auch der Öffentlichkeit nachvollziehbar während der Offenlage deutlich zu machen. Herr Etter weist daraufhin, dass im Umweltbericht im Vergleich zur versandten Fassung vom 8. Juli 2015 noch folgende zwei Ergänzungen aufgenommen wurden: -4- 1. Unter Ziffer 7.3 auf Seite 25 wurde folgender Satz ergänzt: Die Streuobstwiese ist dauerhaft zu erhalten und extensiv zu pflegen: 1 bis 2-schürige Mahd mit Abfuhr des Mähgutes, keine Düngung. 2. Unter Ziffer 8.4 auf Seite 29 wurde ein neuer Absatz zur Aufteilung privater und öffentlicher Eingriffe eingefügt: 8.4 Aufteilung öffentliche / private Eingriffe Der Bebauungsplan ermöglicht eine Bebauung und Versiegelung von insgesamt 3.164 m². Davon entfallen auf • die privat genutzte Gemeinbedarfsfläche: 2.827 m² (89 %) • die öffentlich genutzte Verkehrsfläche: 337 m² (11 %) Die bebauten und befestigten Flächen machen den maßgeblichen Teil des Eingriffs aus, während die ökologische Wertigkeit im Bereich der privaten und öffentlichen Grünflächen mit der Ausgangssituation vergleichbar bleibt. Die Eingriffe resultieren somit zu rund 89 % aus der Gemeinbedarfsfläche und zu rund 11 % aus der öffentlichen Verkehrsfläche, was jeweils folgenden Kompensationsbedarf ergibt: Eingriff Schutzgut Boden Schutzgut Biotope Summe Gemeinbedarfsfläche 32.797 ÖP 20.197 ÖP 52.994 ÖP Verkehrsfläche 4.054 ÖP 2.496 ÖP 6.550 ÖP Die externen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Ziff. 7.3) werden entsprechend anteilig zugeordnet: Gemeinbedarfsfläche Bodenschutzkalkung: Streuobstwiese: 89 % von 125.000 m² 89 % von 1.746 m² = 111.250 m² = 1.554 m² Verkehrsfläche Bodenschutzkalkung: Streuobstwiese: 11 % von 125.000 m² 11 % von 1.746 m² = 13.750 m² = 192 m² Stadtrat Mauch verlässt kurz den Sitzungssaal (17:33 Uhr – 17:36 Uhr). Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan MOSCHEE wird zugestimmt. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n) -54 0 206/2015 61 3. Nein-Stimme(n) Enthaltung(en) Kanadaring - Fortschreibung Rahmenplan - Beschluss städtebauliches Konzept Der Vorsitzende verweist auf die, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 16.07.2015 (Anlage). Frau Fink führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein. Auf Anregung von Stadtrat Vollmer wird die Verwaltung bzw. die Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr beauftragt, für das Werkstattgebäude einen alternativen Standort zu suchen. Dieser Auftrag soll in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden. Der Vorsitzende zeigt dem Gremium folgende Änderungen vor der Beschlussfassung mittels einer Folie im: Erläuterungstext S. 3, Thema Quartierszentrum, 2. Absatz: … Der Innenhof des neuen Wohnhofes wird sollte zugunsten eines in der Höhenlage leicht versetzten Parkgarage etwas angehoben werden. Der Vorteil dieser Lösung: die Privatheit des Wohnens mit seinen privaten Freianlagen wird durch die Lage Hochparterre geschützt - sowohl zum öffentlichen Raum wie auch zu den Gemeinschaftsflächen im Hof - und das Parkdeck kann natürlich belüftet werden. In den Obergeschossen können differenzierte Wohnungsangebote für unterschiedliche Lebenslagen und -stile angeboten werden. In 2- oder 3 4-Spännertypen mit 75-100 ca. 60 – 110 qm Wohnungsgröße könnten beispielsweise bis zu 75 neue Wohneinheiten in den neuen Wohnblöcken Platz finden. … Erläuterungstext S. 7, Thema Schutteraue: … Am Schutterplatz finden Kinder Rasenflächen und wassergebundene Freiflächen mit Spielgeräten vor. … Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Dem städtebaulichen Konzept des Rahmenplans Kanadaring wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause den Freiflächengestaltungsplan für die öffentlichen Flächen zur Beratung vorzulegen. 3. Die Verwaltung bzw. die Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr wird beauftragt, für das Werkstattgebäude einen alternativen Standort zu suchen. -6Abstimmungsergebnis: Einstimmig 207/2015 61 4. Bebauungsplan KANADARING - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Offenlage nach § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss) Der Vorsitzende verweist auf die, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom 17.07.2015 (Anlage). Eine Einführung in die Vorlage ist nicht gewünscht. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans KANADARING beschlossen. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans KANADARING vom 17. Juli 2015 wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage). Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n) 6 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 208/2015 603 5. Kita+ im Bürgerpark - Vorstellung des aktuellen Planungsstandes (Abschluss Leistungsphase 2 – Vorplanung und Kostenschätzung) Der Vorsitzende verweist auf die, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abt. Gebäudemanagement vom 13.07.2015 (Anlage). Stadträtin Rompel verlässt kurz den Sitzungssaal (17:59 Uhr – 18:03 Uhr). Frau Kabisch führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein. -7- Auf Verlangen des Gremiums soll der Beschlussvorschlag um folgenden Punkt „Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Kostenberechnung kostensenkende Maßnahmen vorzuschlagen.“ ergänzt werden. Der Technische Ausschuss empfiehlt: 1. Der Vorplanung sowie der dazugehörigen Kostenschätzung für die Kita+ im Bürgerpark wird zugestimmt 2. Das Projekt wird in die beiden Teilprojekte „Kita+ mit gebäudebezogenen Außenanlagen“ und „Kita+ Außenanlagen Spiel- und Freiflächen“ unterteilt. 3. Die beiden Teilprojekte werden zur Realisierung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Kostenberechnung kostensenkende Maßnahmen vorzuschlagen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 5 Enthaltung(en) Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 27.07.2015 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin