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Öffentliche Niederschrift (Technischer Ausschuss)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 8/2015
Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Stadt
Lahr/Schwarzwald
am Montag, 27.07.15 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:00 Uhr bis 18:27 Uhr

Teilnehmende:
Sitzungsleitung

Bürgermeister Petters

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Hirsch
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Burger
Günther
Rompel
Straubmüller

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Mauch
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadträtin
Stadtrat

Granderath
Vollmer

FDP:

Stadtrat

Uffelmann

Linke Liste Lahr

Stadtrat

Oßwald

entschuldigt fehlen:

Stadtrat

Volk vertreten durch
Stadtrat Uffelmann

Protokollführung:

Frau

Spelsberg

-2Verwaltung:

Herr
Herr
Herr
Herr
Frau
Frau
Herr
Frau
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr

Zuhörende:

Biendl
Brucker
Eckert
Etter
Fink
Kabisch
Kaiser
Karl (Landesgartenschau GmbH)
Kleinthomä
Löhr
Schwamm (Städtische Wohnungsbau
GmbH Lahr)
Sickinger
Dr. Siegele
Sottru
Trampert

7

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Technische Ausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. BEKANNTGABE
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 15. Juli 2015 gefassten Beschlüsse.
1. Die Stadt Lahr veräußert im Baugebiet Hosenmatten II, Kaiserstuhlblick
das Grundstück Flst.Nr. 9564 mit 419 m² zum Kaufpreis von 113.130 €.
2. Die Stadt Lahr veräußert in der Friedhofstraße Teilflächen des Grundstücks Flst.Nr. 3800 mit 669 m² zum Kaufpreis von 90.315 €.

-3II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
209/2015
61

1.

Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks "Kempfenbühl/Schloßbühl" der Gemarkung Lahr-Sulz
hier: Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch

Der Vorsitzende verweist auf die, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom
13.07.2015 (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage ist nicht gewünscht.
Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass der Beschlussvorschlag um den
Satz
„Die Stadt Lahr stimmt als Eigentümerin der betroffenen Waldflächen dem
Waldumwandlungsantrag zu.“
ergänzt werde.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) Satz 2 BauGB zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der durch Brand zerstörten Windenergieanlage wird erteilt.
Die Stadt Lahr stimmt als Eigentümerin der betroffenen Waldflächen dem
Waldumwandlungsantrag zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

204/2015
61

2.

Bebauungsplan MOSCHEE
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)

Der Vorsitzende verweist auf die, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom
14.07.2015 (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage ist nicht gewünscht.
Der Vorsitzende weist auf das Modell der Moschee hin, welches in das Modell für die Parkplanung vom Kleinfeldpark eingefügt wurde, um die Größenverhältnisse auch der Öffentlichkeit nachvollziehbar während der Offenlage
deutlich zu machen.
Herr Etter weist daraufhin, dass im Umweltbericht im Vergleich zur versandten Fassung vom 8. Juli 2015 noch folgende zwei Ergänzungen aufgenommen wurden:

-4-

1. Unter Ziffer 7.3 auf Seite 25 wurde folgender Satz ergänzt:
Die Streuobstwiese ist dauerhaft zu erhalten und extensiv zu pflegen:
1 bis 2-schürige Mahd mit Abfuhr des Mähgutes, keine Düngung.
2. Unter Ziffer 8.4 auf Seite 29 wurde ein neuer Absatz zur Aufteilung privater
und öffentlicher Eingriffe eingefügt:
8.4 Aufteilung öffentliche / private Eingriffe
Der Bebauungsplan ermöglicht eine Bebauung und Versiegelung von insgesamt 3.164 m². Davon entfallen
auf
• die privat genutzte Gemeinbedarfsfläche:
2.827 m² (89 %)
• die öffentlich genutzte Verkehrsfläche:
337 m² (11 %)
Die bebauten und befestigten Flächen machen den maßgeblichen Teil des
Eingriffs aus, während die ökologische Wertigkeit im Bereich der privaten und
öffentlichen Grünflächen mit der Ausgangssituation vergleichbar bleibt.
Die Eingriffe resultieren somit zu rund 89 % aus der Gemeinbedarfsfläche
und zu rund 11 % aus der öffentlichen Verkehrsfläche, was jeweils folgenden
Kompensationsbedarf ergibt:
Eingriff
Schutzgut Boden
Schutzgut Biotope
Summe

Gemeinbedarfsfläche
32.797 ÖP
20.197 ÖP
52.994 ÖP

Verkehrsfläche
4.054 ÖP
2.496 ÖP
6.550 ÖP

Die externen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Ziff. 7.3) werden entsprechend
anteilig zugeordnet:
Gemeinbedarfsfläche
Bodenschutzkalkung:
Streuobstwiese:

89 % von 125.000 m²
89 % von 1.746 m²

= 111.250 m²
= 1.554 m²

Verkehrsfläche
Bodenschutzkalkung:
Streuobstwiese:

11 % von 125.000 m²
11 % von 1.746 m²

= 13.750 m²
=
192 m²

Stadtrat Mauch verlässt kurz den Sitzungssaal (17:33 Uhr – 17:36 Uhr).
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan MOSCHEE wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
11
Ja-Stimme(n)

-54
0
206/2015
61

3.

Nein-Stimme(n)
Enthaltung(en)
Kanadaring - Fortschreibung Rahmenplan
- Beschluss städtebauliches Konzept

Der Vorsitzende verweist auf die, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom
16.07.2015 (Anlage).
Frau Fink führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein.
Auf Anregung von Stadtrat Vollmer wird die Verwaltung bzw. die Städtische
Wohnungsbau GmbH Lahr beauftragt, für das Werkstattgebäude einen alternativen Standort zu suchen. Dieser Auftrag soll in den Beschlussvorschlag
aufgenommen werden.
Der Vorsitzende zeigt dem Gremium folgende Änderungen vor der Beschlussfassung mittels einer Folie im:
Erläuterungstext S. 3, Thema Quartierszentrum, 2. Absatz:
…
Der Innenhof des neuen Wohnhofes wird sollte zugunsten eines in der Höhenlage leicht versetzten Parkgarage etwas angehoben werden. Der Vorteil
dieser Lösung: die Privatheit des Wohnens mit seinen privaten Freianlagen
wird durch die Lage Hochparterre geschützt - sowohl zum öffentlichen Raum
wie auch zu den Gemeinschaftsflächen im Hof - und das Parkdeck kann natürlich belüftet werden. In den Obergeschossen können differenzierte Wohnungsangebote für unterschiedliche Lebenslagen und -stile angeboten werden. In 2- oder 3 4-Spännertypen mit 75-100 ca. 60 – 110 qm Wohnungsgröße könnten beispielsweise bis zu 75 neue Wohneinheiten in den neuen
Wohnblöcken Platz finden. …
Erläuterungstext S. 7, Thema Schutteraue:
… Am Schutterplatz finden Kinder Rasenflächen und wassergebundene Freiflächen mit Spielgeräten vor. …
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Dem städtebaulichen Konzept des Rahmenplans Kanadaring wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause den Freiflächengestaltungsplan für die öffentlichen Flächen zur Beratung vorzulegen.
3. Die Verwaltung bzw. die Städtische Wohnungsbau GmbH Lahr wird
beauftragt, für das Werkstattgebäude einen alternativen Standort zu
suchen.

-6Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

207/2015
61

4.

Bebauungsplan KANADARING
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Offenlage nach § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)

Der Vorsitzende verweist auf die, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtplanungsamtes vom
17.07.2015 (Anlage).
Eine Einführung in die Vorlage ist nicht gewünscht.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1
Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplans KANADARING beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans KANADARING vom 17. Juli 2015 wird
gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).
Abstimmungsergebnis:
10
Ja-Stimme(n)
6
Nein-Stimme(n)
0
Enthaltung(en)

208/2015
603

5.

Kita+ im Bürgerpark
- Vorstellung des aktuellen Planungsstandes
(Abschluss Leistungsphase 2 – Vorplanung und Kostenschätzung)

Der Vorsitzende verweist auf die, den Mitgliedern des Technischen Ausschusses zugegangene Sitzungsdrucksache des Stadtbauamtes, Abt. Gebäudemanagement vom 13.07.2015 (Anlage).
Stadträtin Rompel verlässt kurz den Sitzungssaal (17:59 Uhr – 18:03 Uhr).
Frau Kabisch führt anhand einer Power-Point-Präsentation in die Vorlage ein.

-7-

Auf Verlangen des Gremiums soll der Beschlussvorschlag um folgenden
Punkt
„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Kostenberechnung kostensenkende
Maßnahmen vorzuschlagen.“
ergänzt werden.
Der Technische Ausschuss empfiehlt:
1. Der Vorplanung sowie der dazugehörigen Kostenschätzung für die Kita+
im Bürgerpark wird zugestimmt
2. Das Projekt wird in die beiden Teilprojekte „Kita+ mit gebäudebezogenen Außenanlagen“ und „Kita+ Außenanlagen Spiel- und Freiflächen“
unterteilt.
3. Die beiden Teilprojekte werden zur Realisierung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Kostenberechnung kostensenkende Maßnahmen vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimme(n)
2
Nein-Stimme(n)
5
Enthaltung(en)

Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Technischen Ausschusses während
der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 27.07.2015

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin