Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler
Datum: 22.01.2013 Az.: 966.24
Drucksache Nr.: 32/2013
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Haupt- und Personalausschuss
04.02.2013
beschließend
öffentlich
Abstimmung
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Stabsstelle
Recht
Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2012);
- Sonstige Finanzausgaben
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 84
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg überplanmäßige Ausgaben bei der
Finanzposition 1.0300.842000 (Sonstige Finanzausgaben) in Höhe von 46.513 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.003000 (Gewerbesteuer).
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 32/2013
Seite - 2 -
Begründung:
Die Verzinsung von Steueransprüchen wurde im Jahr 1990 durch Einfügung des
§ 233 a in die Abgabenordnung eingeführt. Demnach werden Ansprüche aus dem
Steuerschuldverhältnis nach Ablauf von 15 Monaten mit einem Satz von 0,5 % pro
Monat verzinst. Dies gilt gleichermaßen für Ansprüche auf Steuererstattungen (Erstattungszinsen) als auch für Steuernachzahlungen (Nachzahlungszinsen).
Im Haushaltsplan 2012 war für die Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuer bei
der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ ein Mittelansatz von 70.000 € veranschlagt worden. Im Jahr 2012 waren jedoch Erstattungszinsen in Höhe von
116.485 € zu leisten. Bei der Erstellung des Haushaltsplanes lassen sich die Höhe
der Erstattungs- und Nachzahlungszinsen nur grob anhand der Vorjahresergebnisse schätzen. Eine näherungsweise Vorabberechnung ist nicht möglich, da die
Kommune lediglich das Ergebnis der Steuererklärung durch den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts erhält.
Insgesamt sind auf der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ Mehrausgaben
in Höhe von 46.513 € entstanden.
Die Mehrausgaben können durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.003000 (Gewerbesteuer) ausgeglichen werden.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer