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Beschlussvorlage (LGS Lahr 2018 Anlage eines Sees im Landschaftspark Stegmatten)

                                    
                                        Information
Amt: 602
Sottru

Datum: 04.12.2013 Az.: 602-so

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

09.12.2013

Drucksache Nr.: 214/2013

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

61

14

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-------------

Betreff:

LGS Lahr 2018
Anlage eines Sees im Landschaftspark Stegmatten

Beschlussvorschlag:

Beschluss ergibt sich aus der Diskussion.

Anlage(n):
- Abbildungen zu den Seevarianten
- Vergleichstabelle

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Seite - 2 -

Begründung:
Bei der Vorbereitung - Planungskonzept – zur Bewerbung der Stadt Lahr für eine Landesgartenschau war man sich einig, dass zu einem Landschaftspark in einem Gartenschaugelände das Element Wasser gehört.
Auszug aus der Bewerbung um eine LGS, am 09.03.2009 im Technischen Ausschuss:
„Als verbindendes Grünelement zwischen den Stadteilen Mietersheim und Langenwinkel soll diese bislang landwirtschaftlich genutzte
Fläche als extensiver Landschaftspark gestaltet werden mit einem Einzugsbereich auch aus der weiteren Umgebung. Zentraler Anziehungspunkt ist eine Wasserfläche mit Terrasse und Gastronomie, im weiteren Umgriff ergänzt durch extensive Sport- und Freizeitangebote“

Die seinerzeitige Skizze zeigt zwei getrennte Wasserflächen mit 1,3 ha und 0,5 ha.
Nach einer ersten Bohrung im August 2010 war klar, dass ein quantitativ und qualitativ
brauchbares Grundwasserangebot vorliegt. Somit wurde der Anlage eines Grundwassersees, als vermeintlich einfachste Möglichkeit ein Gewässer in die Gestaltung zu integrieren, der Vorzug gegeben.
Wenn es möglich sein sollte zur LGS einen Grundwassersee herzustellen, so wurde es als
eine besonders attraktive Daueranlage gesehen, wenn man in diesem See auch baden
kann.
Im Auslobungstext für den landschaftsplanerischen Wettbewerb wurde dies folgendermaßen beschrieben:
Der südwestliche Parkteil, der „Stegmattenpark“ hat die Intention eines extensiv gestalteten Landschaftsparks, der nach der Durchführung der LGS zwar erhalten werden soll, der aber in Teilen auch wieder landwirtschaftlich genutzt werden kann……….Der künftige
Landschaftspark Stegmatten soll durch die Anlage eines Sees einen attraktiven Mittelpunkt erhalten. Dieser soll einerseits Bademöglichkeiten bieten, andererseits aber auch im Hinblick auf eine Naturerfahrung für die städtische Bevölkerung einen Beitrag zur ökologischen Aufwertung dieses bislang fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Bereichs bieten…… Es wird eine Lösung erwartet, die
ein konfliktfreies Nebeneinander von Ökologie und Freizeitnutzung ermöglicht.

Der Preisträger des landschaftsplanerischen Wettbewerbs, das Büro club L 94, hat mit
seinem Entwurf einen geometrischen, städtisch geprägten See mit einer Wasserfläche von
2,6 ha (bei Mittelwasser) vorgeschlagen.

Rahmenbedingungen für eine Bademöglichkeit:
Im Wettbewerbsergebnis stellt die Bademöglichkeit einen wesentlichen Teil des Gesamtkonzeptes dar. Da ein Neuaufschluss eines Grundwassersees dieser Größe nicht ausschließlich dem Zweck der Kiesentnahme entsprechen kann, wurde im wasserrechtlichen
Antrag ausdrücklich die Bademöglichkeit benannt. In diesem Fall verweist das Landratsamt auf die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales und des Umweltministeriums über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (= Badegewässerverordnung 2008). Auch der Badesee in Kippenheimweiler gehört zu den 21 nach Badegewässerverordnung überwachten Seen im Ortenaukreis. In der Badegewässerkarte der
Landesanstalt für Umwelt sind alle Badeseen der Ortenau als Badegewässer mit „ausgezeichneter“ hygienischer Qualität beurteilt.
Der in Variante 2 beschriebene Badesee hat eine einfache Naturbadtechnik und unterliegt
aufgrund der Abdichtung durch die natürlich anstehenden Tone ebenfalls der o.g. Badegewässerverordnung. Dies ist nicht vergleichbar mit einem mittels Folie abgedichteten Naturfreibad, wo ein deutlich höherer Maßstab angesetzt wird.

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Nach bisherigen Planungen soll das Gelände Stegmatten nach 2018 frei zugänglich sein.
Eine Badeaufsicht ist nicht mit dem Angebot als Badegewässer verbunden, wird aber bei
bestimmten Angeboten wie Sprungturm, Badeinsel o.Ä. erforderlich.
Der Reiz des Neuen und die Siedlungsnähe lassen erwarten, dass zumindest in den ersten Jahren während der Sommermonate bei den Varianten 1 und 2 mit der gleichen Besucherfrequenz zu rechnen sein wird. Tageswerte von bis zu 3.000 Besuchern werden auch
in Kippenheimweiler, allerdings nur an etwa 10 Tagen im Jahr, erreicht. Die Badeattraktivität beschränkt sich insgesamt auf maximal drei Monate im Jahr.
Die Jugend & Familiengästehäuser GmbH (Jufa) hat grundsätzliches Interesse am Standort Lahr im Hinblick auf die Realisierung einen jugend- und familientouristischen Beherbergungsbetrieb bekundet. Als Standort wird von der Jufa das Landesgartenschaugelände
und speziell der Seepark präferiert. In einem ersten Schritt erfolgt eine Standortbewertung.
Die Jufa hat in ersten Gesprächen deutlich gemacht, dass eine Bademöglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Beherbergungsbetrieb ein sehr hoher Attraktivitätsgewinn wäre.
Varianten im Vergleich:

Variante 1:
Herstellung eines Grundwasser-Badegewässers (Baggersee) mit einer Tiefe von ca.
18 m und einer Fläche von 2,6 ha bei Mittelwasser.
Die bisher bekannte Planung stellt einen Grundwassersee mit einer Wasserfläche von 2,6
ha bei Mittelwasser dar. Entlang des Nordufers ist eine Bademöglichkeit mit einem Strand
von 3.300 qm (bei Mittelwasser) vorgesehen, am östlichen Ufer befindet sich die Seeterrasse mit Seepavillon. Entsprechend den Vorgaben für die naturnahe Entwicklung von
Seen sind 2/3 der Uferlinie, die Süd- und Westufer, als Naturbereiche ausgebildet. Für die
hygienische Beurteilung gilt die Badegewässerverordnung 2008.
Nach dem landschaftsplanerischen Wettbewerb 2011 wurde im Hinblick auf die für die
Herstellung dieses Sees zu bewegenden Erdmassen und damit verbundene Herstellungszeit umgehend das erforderliche wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren vorbereitet.
Da die in der Vorbereitung geführten Gespräche und Bereisung von vergleichbaren Projekten zu der Annahme geführt hatten, dass der See durch den Gewinn des Kieses zu finanzieren sei, wurden zunächst nur genehmigungstechnische und bautechnische Fragestellungen abgeklärt. Hierzu wurden verschiedene vorbereitende Gutachten beauftragt
und im Oktober 2012 weitere Bodenschürfe durchgeführt. Diese ergaben, dass die 4 Meter starken Deckschichten über dem Kies äußerst nässeempfindlich sind und damit
schwierig zu bearbeiten sind. Aus diesem Grund wurde für die Herstellung des Sees ein
erster Baukostenansatz in der Größenordnung von 1,5 Mio. € bei der Klausurtagung mit
dem Gemeinderat im März 2013 mündlich benannt.
Im Juli 2013 wurde das Ingenieurbüro Wald+Corbe mit der technischen Planung des Sees
beauftragt. Ziel war, nach der Baugenehmigung nahtlos die europaweite Ausschreibung
der Baumaßnahme vornehmen zu können. Das Büro erarbeitete die Verfahrenstechnik zur
Herstellung des Sees und machte Vorschläge zum Massenmanagement des Aushubs. Als
Grundlage hierzu wurden etliche Fachgespräche zwischen den Erdbau- und Wasserbauingenieuren, dem geologischen Sachverständigen und dem Landschaftsplaner geführt.

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Der am 25.9.2013 vorgelegte Planungsentwurf wurde mit einer Kostenberechnung untermauert, die mit Kosten in Höhe von 4,3 bis 4,7 Millionen Euro brutto, ohne Baunebenkosten, deutlich über den bisherigen Annahmen lag. Hierfür sind folgende Gründe verantwortlich:
Das hoch anstehende und gespannte Grundwasser machte die bisher angenommene
Bauweise eines schichtenweisen Abtrags der Deckschichten bei genauerer Betrachtung
unrealistisch. Im Zuge der durch das Büro Wald und Corbe für die beabsichtigte Ausschreibung entwickelte Verfahrenstechnik wurde auch klar, dass der Abbau nicht wie üblich mit einem Schwimmbagger, sondern über wesentlich leistungsschwächere Teleskopbagger erfolgen muss. Dies erfordert ein dichtes Netz von eigens hierfür zu befestigenden
Baustraßen. Insgesamt führte dies zu einem mittleren Ansatz für die Baulogistik von rund
715.000,00 € brutto.
Die stark vernässenden Deckschichten machen zum einen den Einsatz eines Schwimmbaggers unwirtschaftlich und müssen zum anderen zum Transport und Wiedereinbau
durch Kalkzugabe konditioniert werden. Hierfür wurden im Mittel rund 2.000.000,00 € angesetzt.
Und schließlich musste, da das zu entnehmende Kiesvolumen in einem klar umgrenzten
und eng bemessenen Zeitfenster an einen ohnehin weitgehend gesättigten Markt zu bringen ist, für den Kiesabbau, entgegen der ursprünglichen Annahme, ein Ansatz von im Mittel 1.400.000,00 € angesetzt werden.
Zusammen mit dem erforderlichen Abbau des Oberbodens ergaben sich so die Baukosten
in Höhe von im Mittel 4,6 Millionen Euro brutto.
Insgesamt hat sich somit gezeigt, dass aufgrund der ungünstigen Boden- und Grundwasserverhältnisse zusammen mit der geringen Menge verwertbaren Kieses keine Kostendeckung durch den Verkauf des Kieses möglich ist.
Das von Wald und Corbe erarbeitete und mit Kosten belegte Verfahren ist abschließend
untersucht.
Fazit:
In Anbetracht der hohen Baukosten und der stark witterungsabhängigen Bauzeiten für einen Baggersee wurde nach Alternativen gesucht. Die Herstellung eines Baggersees zu
den dargestellten Kosten erschien der Verwaltung ohne Alternativen nicht ausreichend
vermittelbar.
Auch bei den Alternativen sollten die grundsätzlichen Planungsüberlegungen wie
1. Wasser als Landschaftselement,
2. Wasser als Naturerlebnis,
3. Wasser als Freizeitelement zum Baden
beibehalten werden.

Vorteile:
Wahrnehmung als eine zusammenhängende Wasserfläche
Natürliche, im Gelände eingetiefte Lage
Keine Abdichtungen erforderlich
Kein dauernder Technikeinsatz für den Badebetrieb erforderlich
Als Grundwassersee geringe Unterhaltungsaufwendungen für die Gewässergüte in
den ersten Jahren. In späteren Jahren ggf. größere Einzelmaßnahmen

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Nachteile:
Infolge der um bis zu 2,60 m differierenden Grundwasserstände sind die Flachufer
überdimensioniert breit auszubauen
Um den eigentlichen Kieskörper freizulegen, müssen Deckschichten mit einer Mächtigkeit von bis zu 4 m abgetragen und im Gelände verbracht werden. Auch bei einer Tiefe
von rund 18 m bleibt damit ein Missverhältnis von 106.000 cbm unbrauchbarem Deckschichtmaterial zu 85.000 cbm Kies
Die schlechte Qualität der Deckschichten erfordert aufwändige Aushub- wie Einbauverfahren
Durch den erforderlichen Einbau der Deckschichten unter Vegetationsflächen bleibt
zu befürchten, dass Wachstumsbedingungen für Bäume verschlechtert werden
Die großen zu bewegenden Erdmassen erfordern einen sehr langen, ca. 2 Jahre
dauernden – und von der Witterung äußerst abhängigen – Arbeitseinsatz
Eintrag wie Laub etc. wird nicht abgenommen, sondern versinkt
Pflege:
Sauberhalten der Ufer, Müllentsorgung, Nachlegen von Sand in der Strandzone, Absicherung der Naturzonen soweit erforderlich, jährliche Beprobung

Kosten: s. Tabelle
In der Sitzung wird das Fachbüro Wald und Corbe die Ergebnisse seiner Arbeit vortragen.

Variante 2:
Herstellen eines vom Grundwasser getrennten und gespeisten Natur- und Badesees
mit einer Tiefe von ca. 2,5 m und einer Fläche von 2,9 ha mit konstantem Wasserspiegel
Um möglichst wenig der problematischen Erdmassen bewegen zu müssen, sieht diese
Variante die Anlage eines vom Grundwasser unabhängigen Sees vor. Hierfür wird die natürliche Dichtungsfähigkeit der anstehenden Deckschichttone genutzt. Das Gewässer gliedert sich in eine Badestelle mit ca. 1 ha und einen Naturbereich mit ca.1,9 ha. Badestelle
und Naturbereich sind baulich getrennt.
Die Gewässergüte für die Badestelle mit ca. 1 ha Fläche kann langfristig nach dem Funktionsprinzip der Naturbäder gewährleistet werden. Hierzu wird das Wasser während der
Badesaison mittels Pumpen durch einen Naturfilter zirkuliert. Befüllung und Verdunstung
werden durch die geregelte Zufuhr von Grundwasser ausgeglichen. Die Gewässertiefe beträgt ca. 2,50 m. Damit kann für die Badestelle von Beginn an und dauerhaft eine Gewässergüte gewährleistet werden, wie sie nach Badegewässerverordnung auch für einen
Baggersee gilt. Der Überschuss aus der Badestelle entwässert in den Natursee.

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Der der Badestelle angegliederte, aber eigenständige Natursee mit 1,9 ha ist ebenfalls
vom Grundwasser unabhängig. Er stellt das landschaftliche Element der Wasserfläche im
Stegmattenpark dar und bietet der Pflanzen- und Tierwelt einen geschützten Raum. Ökologische sowie natur- und landschaftsgestalterische Aspekte stehen hier im Vordergrund.
Die bauliche Abtrennung des Naturbereiches wird für das Anbringen eines Steges genutzt.
An die Wasserzirkulation muss dieser Natursee nicht angeschlossen werden. Die Tiefe
dieses Teiles beträgt ca. 2 m. Auch ohne Technikeinsatz ist hier durch fachgerechte Bepflanzung der Ufer und Bewirtschaftung ein klares Gewässer erzielbar.
Vorteile:
Geotechnisch äußerst problematische Bodenschichten bleiben unberührt.
Deutlich kürzere Bauzeit
Durch gleichbleibenden Wasserstand gestalterisch besser einzubinden
Kein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich
Natursee und Badestelle erkennbar voneinander getrennte Nutzungen
Gleichbleibend gewährleistete Wassergüte
Eintrag wie Laub etc. wird durch Skimmer abgenommen
Nachteile:
Umgebende Vegetationsflächen müssen aufgefüllt werden, damit Seespiegel nicht
über der Landschaft liegt.
Laufender Aufwand für Wartung und Betreuung der Systemtechnik.
Technisch erforderliche Einrichtungen sind in die Landschaftsgestaltung einzubinden.
Schmalerer Seezugang als beim Baggersee.
Pflege:
Im Sommer tägliche Wartung der Skimmer
Jährliche Revision der Pumpen
Zufuhr Grundwasser zum Ausgleich von Verdunstungs- und Versickerungsverlusten
Revision der Rieselfilter alle 20-25 Jahre
Jährliche Schilf-Mahd
Strom für Pumpen
Beprobung nach Auflagen des Gesundheitsamtes ca. 4x pro Saison
Beckenrevision mit Entschlammung alle 10 Jahre
Müllentsorgung und Reinigung der Liegeflächen
Nachlegen von Sand in den Strandbereichen
Für den Natursee:
Alle 10-15 Jahre Ablassen des Sees und Entschlammung
Jährliche Schilf-Mahd
Ab 7.-10. Jahr 1x jährlich Unterwasserpflanzen mit Mähboot entnehmen.
Nachspeisung von Verdunstungsverlusten
Im Sommer Belüfter zum Sauerstoffeintrag
Kosten: s. Tabelle
In der Sitzung wird das Fachbüro Wasserwerkstatt die Ergebnisse seiner Arbeit vorstellen.

Variante 3:
Herstellung eines Landschaftssees mit einer Tiefe von ca. 2 m und einer Fläche von
ca. 2,9 ha.
Diese Variante geht davon aus, dass, um mit dem Gewässer im Stegmattenpark einen attraktiven Mittelpunkt zu erreichen, eine Bademöglichkeit nicht als erforderlich angesehen
wird. Vor diesem Hintergrund nimmt der Landschaftssee, wie in Variante 2 beschrieben,
hier die gesamte Seefläche mit ca. 2,9 ha ein. Die Form des Sees bleibt gleich. Dem See
kommt dann ausschließlich ein natur- und landschaftsgestalterischer Aspekt sowie ökologische Wertigkeit zu. Als Freizeitnutzung wäre das Befahren mit Ruderbooten denkbar.
Vorteile:
Keine Technik für See wie bei Badenutzung
Kein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich
Bedingt durch die geringere Wassertiefe ergeben sich geringere Massen zum Angleich im umgebenden Gelände
Nachteile:
Zur Verhinderung von zu dichtem Pflanzenbewuchs im Gewässer und zum Nährstoffaustrag gelegentliche Entleerung und Wiederbefüllung erforderlich
Nur wenige wassergebundene Freizeitaktivitäten möglich, außer eventuell Bootfahren
Pflege:
Alle 10-15 Jahre Ablassen des Sees und Entschlammung
Jährliche Schilf-Mahd
Ab 7.-10. Jahr 1x jährlich Unterwasserpflanzen mit Mähboot entnehmen
Nachspeisung von Verdunstungsverlusten
Im Sommer Belüfter zum Sauerstoffeintrag
Kosten: s. Tabelle
Wasserspielangebot:
In der Auslobung zum landschaftsplanerischen Wettbewerb wurde ein Wasserspielplatz in
Größe von 400 bis 500 qm gewünscht. Er sollte in räumlicher Zuordnung zum See und zu
den sanitären Einrichtungen geplant werden, mit einer eigenen Pflanzenkläranlage. Hierzu
liegen bisher keine Planung und damit keine Kostenschätzung vor.
Der Wasserspielplatz ist ein Thema, das in der Spielkonzeption der drei Parkteile geprüft
wird.
Dieses Angebot kann grundsätzlich in alle drei Varianten integriert werden. Für die Spielplatzkonzeption in allen drei Parkanlagen sind 800.000 Euro Baukosten und 100.000 Euro
Planungsleistungen in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.
Soll sich das Wasserspielangebot als wertvolle Attraktion über die Grenzen Lahrs hinaus
bewähren und als Alternative zum Baden das Nutzungsangebot ergänzen, dann muss es
eine andere Dimension haben als die in der Auslobung genannte Größe. Die Vergleichstabelle enthält daher Kostenschätzungen zu einem entsprechenden Angebot.
In der bisherigen Finanzplanung gibt es einen Ansatz von ca. 300.000 Euro Baukosten für
ein Wasserspielangebot im Seepark. Beim Landschaftssee (Variante 3) wäre ein Kostenrahmen von zusätzlich 400.000 Euro für ein regional ausstrahlendes Wasserspielangebot
vorzusehen.

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Steuerrechtliche Bewertung:
Bei der Herstellung des Sees ist grundsätzlich ein Vorsteuerabzug bei den Investitionskosten von 19% möglich.
Bei der (Rück-)Überführung der Daueranlage nach dem Ende der Landesgartenschau in
den Hoheitsbereich der Stadt wird dann die damit entstehende sog. „unentgeltliche
Wertabgabe“ (nur) mit 7% (derzeitiger ermäßigter Umsatzsteuersatz) versteuert. Es entsteht somit grundsätzlich ein Vorteil von 12% an Umsatzsteuer (19% Erstattung vom Finanzamt und 7% Abführung an das Finanzamt). Die Herstellungskosten würden sich somit
entsprechend reduzieren. Für die steuerrechtliche Zuordnung/Berücksichtigung der Maßnahme haben aber noch weitere Abstimmungsgespräche mit dem örtlichen Finanzamt zu
erfolgen.
Zusammenfassung:
Nach der Fortführung der Planung für den Landschaftspark Stegmatten und die Untersuchung verschiedener Seevarianten bleibt es beim ursprünglichen Ansatz, das Element
Wasser dort umzusetzen.
Die Kostenentwicklungen der verschiedenen Seevarianten und die sehr gute Ausstattung
mit Bademöglichkeiten in der Stadt führen in der Gesamtbetrachtung dazu, dass ein Landschaftssee im Seepark als ausreichend betrachtet wird.
Sollten sich aus dem Projekt eines Jugend- und Familienhotels noch weitere Anforderungen an die Ausgestaltung des Sees ergeben, können diese planerisch noch bis Mitte 2014
berücksichtigt werden. Unabhängig davon ist eine Änderung auch nach der Landesgartenschau 2018 möglich.

Karl Langensteiner-Schönborn

Richard Sottru

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.