Beschlussvorlage (Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Information an den Gemeinderat - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2020 - Verlängerung des…
16. Dezember 2019
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 02.12.2019 Az.: 791.30 Drucksache Nr.: 323/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 16.12.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Finanzierung der Konversion auf dem Flughafenareal OST - Information an den Gemeinderat - Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2020 - Verlängerung des Finanzierungsvertrages Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt die fortgeschriebene Kosten -und Finanzierungsübersicht (KuF) 2020 zur Kenntnis und erklärt sich mit den getroffenen Annahmen einverstanden. 2. Der Gemeinderat beschließt die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der Landesbank Baden-Württemberg bis zum 31.12.2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendige Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen. Anlage(n): Kuf 2020 - Zusammenfassung KuF 2020 - gesamt BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 323/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: 1. Allgemeines Die Finanzierung des Grunderwerbs und der Baureifmachung des Flughafenareals Ost wird als kreditähnliches Rechtsgeschäft nach § 87 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) außerhalb des Haushaltes über das Rahmenkonto OST bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) finanziert. Grundgedanke der Rahmenkontofinanzierung ist, dass sämtliche Ausgaben durch Einnahmen nur aus Grundstücksverkäufen refinanziert werden. Andere aus dem Erwerb resultierende Einnahmen, wie etwa Mieteinnahmen oder Grund- und Gewerbesteuer aus erfolgten Verkäufen und Ansiedlungen bleiben in dieser Betrachtung außen vor. Grundlage für die Ermittlung des voraussichtlichen Kreditbedarfs sowie der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen bildet für das Ostareal eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF). Diese wird grundsätzlich jährlich fortgeschrieben. Auf der Grundlage der zuletzt für das Jahr 2018 aktualisierten Kosten- und Finanzierungsübersicht erfolgte am 14.05.2018 die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Diese ist bis zum 31.12.2019 befristet. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg wurde mit der Maßgabe verbunden, dass die Stadt mit Vorlage der jährlichen Haushaltssatzung dem Regierungspräsidium eine Übersicht über den Stand der Grunderwerbs- und Erschließungsmaßnahme (Flughafenareal Ost) sowie die möglichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt vorlegt. 2. Rahmendaten Bund-Kaufvertrag Mit Kaufvertrag vom 30.12.1996 wurde durch die Stadt Lahr und die Gemeinde Friesenheim sowohl das West- als auch das Ostareal des Flughafenareals erworben. Der Kaufpreis für das Gesamtareal betrug insgesamt € 19,17 Mio. Hiervon entfallen auf den Osten € 17,22 Mio. und auf den Westbereich € 1,95 Mio. Über die Zusammensetzung des Kaufpreises gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft: OST 6.406.501,72 € 21.523.865,06 € WEST 8.439.706,00 € 1.952.610,40 € GESAMT 14.846.207,72 € 23.476.475,46 € Abzgl. Abbruchkosten Abzgl. Entsiegelung Flächen - 3.350.419,00 € - 6.431.934,27 € - 1.175.971,33 € - 9.782.353,27 € - 1.175.971,33 € Zwischensumme 24.579.947,78 € 2.784.410,81 € 27.364.358,58 € Davon 70 % (Marktlageabschlag) 17.205.963,59 € 1.949.087,57 € 19.155.051,16 € Nach Differenzausgleich 17.217.893,66 € 1.950.438,97 € 19.168.332,63 € Fläche Gebäude Anteil Lahr Anteil Friesenheim 1.703.221,39 € 247.217,58 € … Drucksache 323/2019 Seite - 3 - Neben dem reinen Kaufpreis sind im Bund-Kaufvertrag weitere ausgabenrelevante Regelungen getroffen, welche heute besonders negativ ausgaberelevant auswirken. Dies sind im Folgenden: Abbruch- bzw. Entsiegelungskosten Hierfür wurden für das Gesamtareal € 10.958.324,60 in Abzug gebracht. Laut Kaufvertrag erfolgt eine Nachzahlung, wenn die angesetzten Kosten nicht erreicht werden. Für Erstattungen des Bundes gilt hingegen die Obergrenze von € 19,168 Mio. bezogen auf das Gesamtareal. Für das Ostareal wurden kaufvertraglich keine Entsiegelungskosten in Abzug gebracht. Tatsächlich entstehende Entsiegelungs- und in diesem Zusammenhang i.d.R. anfallende Entsorgungskosten sind in voller Höhe von der Stadt zu tragen. Abbruchkosten für Abbruchgebäude ohne kaufvertraglich angesetzte Kosten In der Anlage 4 zum Kaufvertrag sind die Abbruchgebäude aufgelistet. Bezogen auf das Ostareal sind insgesamt 137 Gebäude zum Abbruch vorgesehen. Davon sind 49 Gebäude ohne Abbruchkosten versehen. Diese Gebäude sind nach den Regelungen des Kaufvertrages ebenfalls abzubrechen. Die entstehenden Abbruchkosten gehen dabei zu Lasten der Stadt. Zwischenzeitlich wurden 19 dieser Gebäude abgebrochen. Die Abbruchkosten lagen bei € 397.590,23. Drei Gebäude wurden anderweitig entfernt und 12 Gebäude dieser Kategorie wurden aus der Abbruchverpflichtung entlassen. Bei den restlichen 15 noch abzubrechenden Gebäuden ist mit weiteren Abbruchkosten zu rechnen, für die es keine Abbruchkostenerstattung des Bundes geben wird. Nicht anerkennungsfähige Abbruchkosten Im Rahmen der Abrechnung von Abbruchmaßnahmen werden teilweise entstandene Abbruchkosten nicht als erstattungsfähig anerkannt. Im Rahmen der Kaufverhandlungen wurde z.B. die Wiederverfüllung der Keller von der Abrechnung ausgeschlossen. Die hierfür anfallenden Kosten gehen als Grundstücksherrichtungskosten zu Lasten der Stadt. Baupreissteigerungen der Abbruchkosten Im Kaufvertrag wurde geregelt, dass die Abbruchkosten auf den durchschnittlichen Baupreisindex der Jahre 1994 – 1996 herunterzurechnen sind. Die zwischenzeitlich eingetretenen Baupreissteigerungen gehen als Differenz zu den tatsächlichen Abbruchkosten zu Lasten der Stadt. Abbruchkosten für Bestandsgebäude Die als Bestandsgebäude erworbenen Gebäude sind teilweise nicht marktgängig und müssen abgebrochen werden (z.B. Geb. A1). Des Weiteren sind Bestandsgebäude z.T. aufgrund der mittlerweile maroden Bausubstanz bzw. unverhältnismäßig hoher Unterhaltungskosten abzubrechen. … Drucksache 323/2019 Seite - 4 - Die Verkäuferin beteiligt sich an diesen Abbruchkosten nicht. So muss neben den nicht realisierten Veräußerungserlösen auch noch der Abbruch bezahlt werden. Hierfür wurden an Abbruchkosten insgesamt T€ 386 eingestellt. Der eigentliche Buchwertabgang kann auf dem Rahmenkonto bzw. in der KuF nicht abgebildet werden. Dies wäre nur bei einer bilanziellen Betrachtung möglich. Da der Erwerb jedoch über Kredit getätigt wurde ist der so entstehende Buchwertverlust im Schuldenstand abgebildet. Nachzahlungspflicht bei Fristüberschreitung Im Bund-Kaufvertrag sind die Fristen zum Rückbau der auf Abbruch gesetzten Gebäude festgelegt. Nach einer ersten Verlängerung waren die Gebäude im für das Ostareal noch maßgeblichen Sektor B bis zum 31.12.2008 abzubrechen. Die Fristen zum Abbruch dürfen um vier Jahre überschritten werden. Diese Überziehungsfrist ist bereits am 30.12.2012 ausgelaufen. Zwischenzeitlich liegt eine Nachtragsvereinbarung zur Verlängerung der Abbruch- und Erschließungsfrist bis zum 31.12.2021 vor. Kosten für Altlastenerkundung / -beseitigung Die Vertragsregelungen sehen eine Beteiligung des Bundes bis zur Höhe des Kaufpreises von € 19,168 Mio. vor. Dies gilt sowohl für das Ost- als auch für das Westareal. Die betragsmäßige Begrenzung gilt auch unter Einbeziehung eventueller Erstattungsleistungen des Bundes für die Abbruchkosten von auf Abbruch gesetzten Gebäuden. Nicht unter diese kaufvertragliche Obergrenze fallen die Kosten der im sog. AVL-Verfahren bereits durchgeführten und noch durchzuführenden Altlastensanierungen. 3. Überarbeitung der KuF für das Jahr 2018 3.1 Einnahmen Gebäudeerlöse Lt. Bund-Kaufvertrag entfallen für das Ostareal Erwerbskosten für Bestandsgebäude in Höhe von rd. € 21,53 Mio. Nach Abzug des mit dem Bund vereinbarten Marktlageabschlages betrug der Kaufpreis gegenüber dem Bund immer noch € 15,08 Mio. Aufgrund anfangs optimistischer Einschätzungen, die sich im Laufe der Zeit jedoch deutlich nicht erfüllten, wurden die Gebäudeerlöse in der KuF wie folgt eingestellt. … Drucksache 323/2019 Seite - 5 - Tabelle 1: Gebäudeerlöse KuF Gebäudeerlöse für Bestandsgebäude KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ Gebäudeerlöse 24.029 23.687 22.789 12.928 10.398 KuF 2003 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ Gebäudeerlöse 8.811 8.811 8.000 8.342 8.000 8.342 Gebäudeerlöse für Bestandsgebäude Gebäudeerlöse für Bestandsgebäude 8.766 KuF 2011 KuF 2012 KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 Stand Rahmenkonto 11.11.19 jeweils indexierte Werte T€ T€ T€ T€ T€ T€ Gebäudeerlöse 8.342 8.342 8.342 4.738 5.539 4.605 Die recht optimistischen Einschätzungen zu Beginn konnten sich nicht realisieren lassen. So erfolgte bereits in den KuF 2000 und KuF 2002 eine deutliche Korrektur der Einnahmeerwartungen. Die Einnahmeerwartungen mussten bis zur KuF 2020 um insgesamt € 18,490 Mio. reduziert werden. Gegenüber den Erwerbskosten ist derzeit mit einem Veräußerungsverlust von rund € 9,5 Mio. zu rechnen. Der nach NKHR zu bilanzierende Restbuchwert der vom Bund erworbenen Bestandsgebäude beträgt nach Bewertung zum 31.12.2020 voraussichtlich noch € 3.737.092,38. … Drucksache 323/2019 Seite - 6 - Tabelle 2: Grundstückserlöse Grundstückserlöse KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 ha 48 ha 48 ha 47,4 ha 50,7 ha 50,7 ha 48,4 T€ T€ T€ T€ T€ T€ Grundstückserlöse 19.006 18.635 16.672 19.202 20.463 18.809 Grundstückserlöse KuF 2003 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 ha 48,4 T€ T€ T€ T€ T€ T€ Grundstückserlöse 18.848 18.442 17.061 20.124 20.124 Grundstückserlöse KuF 2011 KuF 2012 KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 ha 48,4 ha 48,4 ha 49,5 ha 48,4 ha 49,5 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 20.621 20.813 20.912 11.575 12.859 10.542 veräußerbare Flächen jeweils indexierte Werte veräußerbare Flächen jeweils indexierte Werte veräußerbare Flächen jeweils indexierte Werte Grundstückserlöse 20.496 Stand Rahmenkonto 11.11.19 Durch einen Verkaufsfall im Jahr 2011, bei dem vormals nicht zur Veräußerung anstehende Flächen (Gleisgrundstück) mitveräußert werden konnten, stieg die Verkaufsfläche im Sektor B zunächst um 0,4 ha. Daneben stieg die veräußerbare Fläche im Gebiet „Rheinstraße Süd“ aufgrund des für diesen Bereich aufgestellten Bebauungsplanes. Ein im Rahmen der Vermögensbewertung durchgeführter Flächenabgleich ergab eine gesamte veräußerbare Fläche von 49,87 ha. Davon können/konnten im Betrachtungszeitraum der KuF 28,55 ha veräußert werden. Im Jahr 2020 wird mit einem Abverkauf von 2,41 ha gerechnet. … Drucksache 323/2019 Seite - 7 - Nach dem im Zeitraum der KuF geplanten Abverkauf stehen noch Grundstücke mit einer Fläche von ca. 21,32 ha als veräußerbare Flächen im Eigentum der Stadt Lahr. Der nach NKHR zu bilanzierende Restbuchwert der vom Bund erworbenen Grundstücke beträgt nach Bewertung zum 31.12.2019 voraussichtlich noch € 7.050.421,05. Tabelle 3: Zinszuschüsse / Zinsübernahmen Zinsaufwand jeweils indexierte Werte Ist 97 Ist 98 Ist 99 Ist 00 € € € € Ist-Zahlen Ist Ist Ist 01 02 03 € € € Ist 04 Ist 05 Ist 06 € € € Zinsen 124 126 469 565 703 705 482 412 290 372 Zinszuschüsse 0 773 874 542 681 699 547 414 73 0 Zinsübernahme 217 340 Saldo 124 646 405 -23 -22 -6 65 2 0 -32 Zinsaufwand jeweils indexierte Werte Ist 07 Ist 08 Ist 09 Ist 10 € € € € Ist-Zahlen Ist Ist Ist 11 12 13 € € € Ist 14 Ist 15 Ist 16 € € € Zinsen 374 396 370 197 210 189 192 120 112 115 Zinszuschüsse 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Zinsübernahme 367 340 417 1 205 147 191 189 109 80 -1 69 -3 -35 Saldo -7 56 47 196 -5 -42 Zinsaufwand jeweils indexierte Werte Ist/Planzahlen Ist Ist Ist 17 18 19 € € Zinsen 110 106 Zinszuschüsse 0 0 Zinsübernahme 125 70 15 -36 Saldo P 20 P 21 P 22 P 23 P 24 € € € € € € 99 0 99 0 95 153 142 133 125 0 0 0 0 0 95 153 142 133 124 0 0 0 0 -1 P = Planjahr Die Zinszuschüsse des Landes in Höhe von € 4,602 Mio. waren Mitte des Jahres 2005 aufgebraucht. Seither trägt die Stadt Lahr den ungedeckten Zinsaufwand. Bis zum 30.11.2019 wurden von der Stadt Zinsen in Höhe von € 2.824.945,30 übernommen. Bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes Ende des Jahres 2021 werden weitere, den Haushalt der Stadt belastende Zinsübernahmen in Höhe von € 0,647 Mio. anfallen. … Drucksache 323/2019 Seite - 8 - 3.2 Ausgaben Erwerb Grundstücke und Gebäude Tabelle 4: Erwerbskosten Grundstücke und Gebäude incl. Stundungszinsen jeweils indexierte Werte Grunderwerb Grundstücke und Gebäude incl. Stundungszinsen jeweils indexierte Werte Grunderwerb Grundstücke und Gebäude incl. Stundungszinsen jeweils indexierte Werte Grunderwerb KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 19.075 17.748 17.941 18.452 17.988 17.988 KuF 2003 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 17.988 17.988 17.988 17.996 17.997 17.996 KuF 2011 KuF 2012 KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 Stand Rahmenkonto 11.11.19 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 17.996 17.991 18.000 17.991 17.991 17.990 1998 wurde zum Kaufpreis von € 447.380 das ehem. Staatl. Hochbauamt (Gebäude A 21 = jetziger Sitz der IGZ GmbH) erworben. … Drucksache 323/2019 Seite - 9 - Erschließungskosten (Abbruch / Straßen / Wege / Öfftl. Grün / Kanäle und Hebewerke / Abwasserbeitrag) Tabelle 5: Erschließungskosten (incl. Erweiterungsflächen) Erschließungskosten jeweils indexierte Werte KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 7.932 7.592 4.348 0 3.688 0 45 45 Straßen / Wege / Öfftl. Grün 13.460 13.882 11.791 11.000 Kanal und Hebewerke 2.178 1.408 1.393 918 Abwasserbeitrag 0 0 0 0 Erschließung allgemein 0 0 131 113 Erschließung gesamtErschließungskosten jeweils indexierte Werte Straßen / Wege / Öfftl. Grün Kanal und Hebewerke Abwasserbeitrag Erschließung allgemein Erschließung gesamtErschließungskosten jeweils indexierte Werte Straßen / Wege / Öfftl. Grün Kanal und Hebewerke Abwasserbeitrag Erschließung allgemein Erschließung gesamt- 15.638 15.290 13.315 12.031 12.325 11.325 KuF 2003 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 7.519 7.423 7.340 7.248 7.297 7.261 3.624 0 3.559 0 2.787 0 2.746 0 0 3.363 0 4.027 45 79 79 82 82 82 11.188 11.061 10.206 10.076 10.742 11.370 KuF 2011 KuF 2012 KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 Stand Rahmenkonto 11.11.19 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 7.460 7.443 7.879 8.522 8.522 4.658 0 3.577 0 3.577 0 3.577 0 3.578 0 3.578 0 2.271 82 82 82 82 82 83 11.119 11.102 11.538 12.182 12.182 7.012 Für die erstmalige Erschließung der nördlichen Erweiterung des Bebauungsplangebietes Rheinstraße Nord wird mit Ausgaben in Höhe von insgesamt € 5,370 Mio. gerechnet. … Drucksache 323/2019 Seite - 10 - Tabelle 6: Erschließungskosten für Erweiterungsflächen Erschließungskosten jeweils indexierte Werte Summe T€ 2020 2021 2022 2023 2024 T€ T€ T€ T€ T€ 160 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Südlich der Rheinstraße Straßen / Wege / Öfftl. Grün Abwasserbeitrag 160 0 Rheinstraße Nord Straßen / Wege / Öfftl. Grün Abwasserbeitrag 0 0 0 0 0 0 Nördliche Erweiterung Straßen / Wege / Öfftl. Grün Abwasserbeitrag 3.900 1.310 0 0 3.900 1.310 Erschließung Erweiterung 5.370 160 5.210 Nachdem die Bebauungsplangebiete Rheinstraße Nord und Süd zwischenzeitlich erschlossen worden sind, zeigt sich, dass die für die Erschließung angefallenen Ausgaben die beim Grunderwerb in Abzug gebrachten Erschließungsausgaben deutlich übersteigen. Kaufvertragliche Rückzahlungen fallen daher nicht an. Für die nördliche Erweiterung des Bebauungsplangebietes Rheinstraße Nord sind bislang lediglich Abwasserbeiträge für bereits bebaute Grundstücke geleistet worden. Ausgaben für die Straßenerschließung wurden bislang nur in untergeordnetem Umfang, für die Erschließung einer etwas abseits gelegenen Firma, getätigt. Der für die nördliche Erweiterung anfallende Ausgabenbedarf wird auf ca. € 3,900 Mio. geschätzt. Darüber hinaus fallen noch Abwasserbeiträge in Höhe von € 1,310 Mio. an. Der für die nördliche Erweiterung noch zu tätigende Erschließungsaufwand beträgt insgesamt € 5,370 Mio. … Drucksache 323/2019 Seite - 11 - Tabelle 7: Abbruchkosten Abbruchkosten KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 3.837 2.948 2.892 3.421 3.564 3.557 Abbruch nach Erstattung Bund 3.837 2.948 2.892 3.421 282 3.846 263 3.820 Abbruchkosten KuF 2003 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 4.031 3.941 3.933 3.919 3.894 4.466 455 4.486 445 4.386 443 4.376 440 4.359 440 4.334 452 4.918 KuF 2011 KuF 2012 KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 Stand Rahmenkonto 11.11.19 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 4.516 4.470 4.630 4.981 5.300 456 4.972 447 4.917 467 5.097 386 5.367 386 5.686 jeweils indexierte Werte Abbruch nach Erstattung Bund Abbruch Bestandsgebäude jeweils indexierte Werte Abbruch nach Erstattung Bund Abbruch Bestandsgebäude Abbruch nach Erstattung Bund Abbruchkosten jeweils indexierte Werte Abbruch nach Erstattung Bund Abbruch Bestandsgebäude Abbruch nach Erstattung Bund 3.783 Die Kosten wurden entsprechend den Festlegungen im Bund-Kaufvertrag eingestellt. Im Ostareal sind derzeit noch 25 Gebäude abzubrechen. Darunter sind auch einige Gebäude, für die keine Abbruchkosten im Kaufvertrag festgelegt wurden. Die im Bund-Kaufvertrag für den Abbruch festgelegten und zuvor vom Kaufpreis abgezogenen Abbruchkosten belaufen sich auf DM 1.889.400 bzw. € 0,966 Mio.. Die Abbruchkosten sind auf den durchschnittlichen Baupreisindex der Jahre 1994 1996 herunterzurechnen. Die aufgrund der inzwischen eingetretenen Steigerung des Baupreisindexes höheren tatsächlichen Abbruchkosten gehen zu Lasten der Stadt. Darüber hinaus sind auch einzelne Bestandteile der Abbruchkosten mit dem Bund nicht abrechnungsfähig. Insgesamt wird entsprechend den Erfahrungswerten mit Abbruchkosten von € 1,7 Mio. gerechnet. Es ist davon auszugehen, dass davon lediglich € 0,200 Mio. in Form von Erstattungen des Bundes zurück fließen. Die Nettobelastung liegt somit bei € 1,5 Mio.. Die Differenz im Vergleich zum Ansatz des Bund-Kaufvertrages von mehr als € 0,500 Mio. geht voll zu Lasten der Stadt. … Drucksache 323/2019 Seite - 12 - 4. Grundlagen für die Fortschreibung der KuF Die KuF für das Ostareal wurde mit Stand vom 30.11.2019 aktualisiert. Sie erstreckt sich wie die vorherige KuF über einen Betrachtungszeitraum von 1993 bis in das Jahr 2024 hinein. Rahmendaten für die Fortschreibung der KuF waren die Verpflichtungen aus dem Bund-Kaufvertrag. In der Fortschreibung der KuF 2020 wurden folgende Eckdaten eingearbeitet: - Einnahmen aus Verkäufen für die sich abzeichnenden Veräußerungen im Gebiet Rheinstraße Süd sowie Rheinstraße Nord, - Aktualisierung der Erschließungskosten - Aktualisierung Abwasserbeiträge - Aktualisierung Abbruchkosten, - Indexierung ab 2021 – 2024 2 %), - Zuführung von jährlichen Haushaltsmitteln in Höhe von jeweils € 0,500 Mio. in den Jahren 2020 - 2024. Im Ergebnis ergibt sich über den Betrachtungszeitraum bis Ende 2021 bei indexierten Ausgaben von € 46.932.000 und indexierten Einnahmen von € 36.539.000 ein negativer Saldo von € - 10.393.000 Die KuF 2020 schließt im Vergleich zu der KuF 2018 unter Einrechnung der oben genannten Veränderungen mit einer Verbesserung um insgesamt € 2,845 Mio. Die Verbesserung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Stadt jährlich € 0,500 Mio. einbringt. Daneben wirken die sich derzeit abzeichnenden Veräußerungen positiv auf das zu erwartende Ergebnis aus. Bei der KuF 2020 verbessert sich ggü. der KuF 2018 die Einnahmeseite um insgesamt € 3,390 Mio. Die Ausgabenverschlechterung beläuft sich auf lediglich € 0,515 Mio.. … Drucksache 323/2019 Seite - 13 - Eine Zusammenfassung der KuF 2020 ist in Anlage 1 beigefügt. Zusammenfassend entwickelte sich die KuF in den vergangenen Jahren wie folgt: Tabelle 8: KuF-Entwicklung Kosten- und Finanzierungsübersicht jew. Index. Werte Einn.incl. Zinsen Ausg. incl. Zinsen SALDO Kosten- und Finanzierungsübersicht jew. Index. Werte Einn.incl. Zinsen Ausg. incl. Zinsen KuF 1997 KuF 1998 KuF 1999 KuF 2000 KuF 2001 KuF 2002 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 46.364 46.439 44.843 37.097 42.033 40.315 46.907 44.586 45.559 42.660 43.036 43.201 -543 1.853 -716 -5.563 -1.003 -2.886 KuF 2003 KuF 2005 KuF 2006 KuF 2007 KuF 2008 KuF 2010 T€ T€ T€ T€ T€ T€ 40.410 35.943 34.599 43.924 42.894 43.984 45.990 40.052 40.282 42.299 41.886 44.727 SALDO -5.580 -4.109 -5.683 1.625 1.008 Kosten- und Finanzierungsübersicht KuF 2011 KuF 2012 KuF 2013 KuF 2018 KuF 2020 Stand Rahmenkonto 11.11.19 T€ T€ T€ T€ T€ T€ jew. Index. Werte Einn.incl. Zinsen Ausg. incl. Zinsen SALDO -743 44.078 44.344 44.717 33.149 36.539 26.165 43.583 43.651 45.006 46.417 46.932 34.339 -289 13.268 10.393 -8.175 495 693 Bei den genannten Beträgen handelt es sich jeweils um indexierte Werte. Sie stellen die Summen über den Gesamtbetrachtungszeitraum 1993 bis 2024 dar. Als Anlage 2 ist die vollständige KuF 2020 beigefügt. Es wird anhand dieser Zahlen deutlich, dass die wesentliche Einflussgröße des KuF-Ergebnisses nicht bei den Ausgaben, sondern vielmehr bei den Einnahmeerwartungen zu finden ist. … Drucksache 323/2019 Seite - 14 - Im Betrachtungszeitraum der KuF 2020 fallen zwar alle Ausgaben für Erwerb und Geländeentwicklung an. Die Einnahmen können teilweise jedoch erst später generiert werden. Nach Vollzug der eingeplanten Grundstücksveräußerungen im KuFBetrachtungszeitraum stehen immer noch bilanzielle Grundstücks- und Gebäudewerte von € 8.677.897,03 zur Verfügung. Diese wurden mit dem Einstandspreis von 65 DM/m² bewertet. Eine Orientierung am beschlossenen Verkaufspreis von 90 €/m² ergibt erzielbare Grundstücks- und Gebäudeeinnahmen von rd. € 19,8 Mio.. Nach Abzug der Verbindlichkeiten ist daher ein Überschuss von insgesamt rd. € 9,4 Mio. zu erwarten. Tabelle 9: Haushaltsmittel der Stadt Einnahmen Ausgaben Jahr 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Zuführungen aus dem Haushalt der Stadt Mietanteile Patronatserklärung Instandsetzungen Zuführungen € € € € 414.524,61 205.728,29 531.224,35 96.169,98 592.535,39 340.512,48 413.490,12 322.619,11 228.088,73 200.922,08 294.250,71 310.920,79 437.366,81 429.880,84 502.385,22 488.811,14 488.819,62 540.044,89 286.715,09 498.710,88 440.007,21 421.063,91 460.712,93 482.507,56 464.182,36 504.376,39 569.632,97 10.323.793,71 642.410,75 103.892,18 57.544,84 201.264,50 177.719,36 204.398,55 182.190,76 148.374,44 146.667,56 82.206,00 86.958,09 162.252,00 13.016,69 24.064,95 24.480,72 5.362,69 57.140,22 48.129,90 24.064,95 81.851,02 70.266,35 156.666,18 27.626,84 68.616,23 2.154.755,02 Zinsübernahmen Sonstiges € 410.567,38 478.569,20 1.534.000,00 2.556.000,00 302.700,00 500.000,00 500.000,00 5.392.700,00 216.922,70 339.830,68 366.509,41 339.831,10 417.153,48 630,67 205.171,18 146.768,09 191.442,79 189.652,88 111.260,43 80.049,83 125.235,02 69.440,30 27.583,70 2.827.482,26 889.136,58 11.906.484,61 Im Zeitraum 1996 – 2019 hat die Stadt Lahr 1.582.690,90 € mehr Haushaltsmittel eingebracht als Rückflüsse aus der Vermietung erfolgt sind. .. Drucksache 323/2019 Seite - 15 - Tabelle 10: Verschuldungsentwicklung Jahr Stand Rahmenkonto zum 31.12. Stand zinsloses Landesdarlehen Gesamtverschuldung 1998 3.788.161,98 2.556.459,41 6.344.621,39 1999 16.454.070,55 2.556.459,41 19.010.529,96 2000 17.278.654,07 2.556.459,41 19.835.113,47 2001 16.009.093,12 2.556.459,41 18.565.552,52 2002 16.723.169,70 2.556.459,41 19.279.629,10 2003 13.863.681,17 2.556.459,41 16.420.140,58 2004 11.331.275,43 2.556.459,41 13.887.734,84 2005 10.996.325,72 2.556.459,41 13.552.785,13 2006 10.221.353,44 2.556.459,41 12.777.812,85 2007 10.086.058,98 2.556.459,41 12.642.518,39 2008 9.359.913,32 2.045.167,52 11.405.080,84 2009 9.397.044,64 1.789.521,58 11.186.566,22 2010 10.111.884,73 1.533.875,64 11.645.760,37 2011 8.703.965,08 1.278.229,70 9.982.194,78 2012 9.384.842,31 1.022.583,76 10.407.426,07 2013 9.717.926,42 766.937,82 10.484.864,24 2014 9.839.681,73 511.291,88 10.350.973,61 2015 9.273.671,07 255.645,94 9.529.317,01 2016 9.527.474,93 0,00 9.527.474,93 2017 9.048.603,07 0,00 9.048.603,07 2018 8.580.978,88 0,00 8.580.978,88 2019 8.142.500,00 * Stand zum 11.11.2019 0,00 8.142.500,00 Für das Ostareal wurden zu Beginn der Konversion ein zinsloses Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0 Mio. (€ 2,556 Mio.) sowie Zinszuschüsse in Höhe von DM 9,0 Mio (€ 4,602 Mio.) im Rahmen des Konversionsstandortprogrammes (KSP) bewilligt. Mit Bescheid vom 21.12.2007 hat das Wirtschaftsministerium BadenWürttemberg den ursprünglichen Förderbescheid zur Konversion des Flughafenareals Ost dahingehend abgeändert, dass das Landesdarlehen in Höhe von DM 5,0 Mio. (€ 2.556 Mio.) nunmehr nicht in einer Summe sondern in zehn gleichen Jahresraten zurückzuführen ist. Zum 31.12.2016 war das Landesdarlehen vollständig zurückgeführt. Bei der Ausweisung der Verschuldung war das zurückzuzahlende Landesdarlehen mit dem jeweiligen Restbetrag dem Darlehensstand des Rahmenkontos hinzuzuaddieren. Die Gesamtverschuldung wird Ende 2019 ihren Tiefststand erreichen. Perspektivisch steigt die Verschuldung in den kommenden beiden Jahren aufgrund der anstehenden Ausgaben für die Abbrüche und die Erschließung wieder an. Nach erfolgten Gebäudeabbrüchen und Erschließungen werden wieder Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen erwartet, die das Defizit kontinuierlich sinken lassen. … Drucksache 323/2019 Seite - 16 - 5. Finanzierungsvereinbarung / Genehmigung durch die Kommunalaufsicht Die Vereinbarung zur Finanzierung des Grunderwerbs und der Erschließung des Flughafenareals Ost außerhalb des Haushalts der Stadt wurde zuletzt am 14.05.2018 vom Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Die Laufzeit der genehmigten Finanzierungsvereinbarung endet am 31.12.2019. Die Genehmigung wurde ohne weitere Bedingungen und ohne ausdrückliche Auflage bezüglich der Defizitgrenze erteilt. Die Finanzierung des Erwerbs und der Erschließung des Flughafenareals Ost wurde nach bisherigem kameralen Haushaltsrecht von Anfang an außerhalb des Haushalts der Stadt finanziert und dementsprechend die Ausgaben und Einnahmen in einer Sonderrechnung dargestellt. Nach Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts zum 01.01.2020 soll für eine kurze Zeitspanne bis Ende des Jahres 2024 zum Abschluss der Abbruch- und Erschließungsmaßnahmen die Finanzierung weiterhin außerhalb des Haushalts fortgeführt und die Ausgaben und Einnahmen in einer Sonderrechnung dargestellt werden. Dadurch können sämtliche Ausgaben für den Erwerb, die getätigten Abbrüche, die vorgenommenen Erschließungsmaßnahmen und die für die Altlastenerkundung und –beseitigung vorgenommenen Aufwendungen auch nach Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts zum 01.01.2020 klar innerhalb des gleichen eigenständigen Rechnungswerkes dargestellt werden. Eine Gesamtabrechnung der Flughafenkonversion ist damit ohne viel Aufwand möglich. Bei eine Überführung in den Haushalt der Stadt müssten Konsolidierungsrechnungen vorgenommen werden. Dies würde die Gesamtabrechnung erschweren. Bis Ende 2021 sind die Abbrüche und Erschließungen entsprechend der kaufvertraglichen Pflichten durchzuführen. Danach schließt sich die Abrechnung gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an. Innerhalb des Verlängerungszeitraumes bis Ende 2024 ist von der vollständigen Abwicklung und Abrechnung der erforderlichen Ausgaben auszugehen. 6. Zusammenfassung Die Rahmenkontofinanzierung des Erwerbs und der Baureifmachung des Ostareals basiert auf der Grundannahme, dass die Ausgaben für den Geländeerwerb, die Abbrüche, die Erschließungsmaßnahmen und sonstigen für die Baureifmachung erforderlichen Ausgaben über Kredit finanziert werden. Durch die zu tätigenden Veräußerungen wird dann der Kredit zurückgeführt. Idealerweise gleichen sich die Einnahmen und Ausgaben dabei aus. Ist dies nicht der Fall, muss der Ausgleich über den Haushalt der Stadt erfolgen. Dass der Ausgleich ohne erhebliche Zuführung von Haushaltsmitteln nicht gelingen kann, hat verschiedene Ursachen, die im Kaufvertrag des Jahres 1996 begründet sind. Im Wesentlichen ist dies darin begründet, dass für die übernommenen Bestandsgebäude ein viel zu hoher Preis bezahlt wurde. Die Erwerbskosten können bei einem Weiterverkauf in der Regel nicht mehr erzielt werden. Je älter die Gebäude werden, desto größer ist die Differenz zwischen Erwerbspreis und Wiederverkaufspreis. Daneben sind die Ausgaben für Abbrüche, welche nicht vom Bund erstattet werden und die Erschließungsaufwendungen mittlerweile so hoch, dass eine vollständige Refinanzierung über die derzeitigen Verkaufspreise nicht mehr gelingen kann. … Drucksache 323/2019 Seite - 17 - Bislang hat die Stadt Lahr dem Rahmenkonto Haushaltsmittel in Höhe von € 5,393 Mio. zugeführt. In den Jahren 2020 – 2024 sollen weitere Mittel in Höhe von € 2,5 Mio. zugeführt werden. Daneben trägt die Stadt Lahr seit Auslaufen der Zinsförderung die Zinsbelastung des Rahmenkontos. Bislang wurden hierfür Zinsen in Höhe von € 2,796 Mio. € übernommen. Bis Ende 2024 werden weitere Zinsaufwendungen von € 0,647 Mio. € erwartet. Die bislang getätigten Zinsübernahmen entschärfen die Situation auf dem Rahmenkonto insgesamt, da dadurch kein Zinseszinseffekt eingetreten ist. Der Stadt kommt das nunmehr seit Jahren geringe Zinsniveau entgegen. Die Höhe des am Ende der KuF-Laufzeit zu erwartenden Ergebnisses hängt weniger von den zu tätigenden Ausgaben ab. Deren Höhe ist mit ausreichender Sicherheit abzuschätzen, da sich diese aus den Verpflichtungen aus dem BundKaufvertrag ergeben. Lediglich die Ausschreibungsergebnisse können hier noch zu Verschiebungen führen. Das Ergebnis der KuF wird maßgeblicher von den Einnahmen bestimmt. Ein großer Teil der Einnahmen fließt jedoch über die jährlichen Haushaltszuführungen. Lediglich ein kurzfristiges Abspringen der Erwerber bei den gerade laufenden Verkaufsverhandlungen könnte dazu führen, dass die eingeplanten Veräußerungserlöse nicht wie erwartet fließen. Davon ist angesichts des Verhandlungsstandes jedoch nicht auszugehen. Daher ist insgesamt nicht mit wesentlichen Ergebnisabweichungen im Betrachtungszeitraum der KuF zu rechnen. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer