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Beschlussvorlage (Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Information über die erteilten Bewilligungsbescheide - Zustimmung zur Mitteleinstellung in den jeweiligen…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Vöcking

Datum: 17.12.2019 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 339/2019
Ka/Vö

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

15.01.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.01.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

50

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude
- Information über die erteilten Bewilligungsbescheide
- Zustimmung zur Mitteleinstellung in den jeweiligen Haushaltsjahren 2020 2022/2023 (Selbstbindungsbeschlüsse)

Beschlussvorschlag:

1. Dem Vorschlag, wie die Mittel zur Umsetzung der im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II) / Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude (KommSann Schule) geförderten Schulsanierungsmaßnahmen in den jeweiligen Haushalten der Jahre 2020 – 2022/2023 einzustellen sind
(Selbstbindungsbeschlüsse) wird zugestimmt.
2. Die Umsetzung der Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren.

Anlage(n):
Übersicht Bewilligung Schulsanierungsförderung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 339/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Schulsanierungsprogramm
Am 20.11.2017 (Sitzungsvorlage 267/2017) hat der Gemeinderat entsprechend der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Entwürfe für den Schulsanierungsfond des Landes (SSF) und
der Verwaltungsvorschrift zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (KInvFG II)
des Bundes das überarbeitete Schulsanierungsprogramm beschlossen.
Am 19.03.2018 (Sitzungsvorlage 50/2018) hat der Gemeinderat entsprechend der endgültigen Verwaltungsvorschriften vom 01.02.2018 für den Schulsanierungsfond des Landes
(SSF) und der Verwaltungsvorschrift zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2
(KInvFG II) des Bundes das überarbeitete Schulsanierungsprogramm und die weitere Vorgehensweise beschlossen.
Am 23.07.2018 (Sitzungsvorlage 167/2018) hat der Gemeinderat der geänderten Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude aufgrund der damals drei abgelehnten Schulsanierungsmaßnahmen und dem Vorschlag zur Mittelumsetzung (Selbstbindungsbeschluss) der 5 bewilligten Schulsanierungsprojekte zugestimmt.
Folgende beantragte Maßnahmen wurden 2018 bewilligt:
•
Luisenschule Neuwerkhof 6
•
Schutterlindenbergschule
•
Schule Kippenheimweiler
•
Scheffel-Gymnasium
•
Max-Planck-Gymnasium
Nachfolgend genannte Schulen wurden 2018 zurückgestellt, die Anträge seitens der Stadt
Lahr aufrecht erhalten und im Jahr Frühjahr 2019 abgelehnt:
•
Eichrodtschule
•
Schule Reichenbach
•
Grundschule Sulz
Die Schulsanierungsmaßnahme Luisenschule, Außenstelle wurde 2018 seitens der Stadt
Lahr zusätzlich beantragt und im Jahr Frühjahr 2019 abgelehnt.
Im Rahmen der drei vorgenannten Sitzungsvorlagen hat das Gebäudemanagement über den
damaligen Sachstand informiert und die dann beschlossene Schulsanierungskonzeption und
die weitere Vorgehensweise vorgeschlagen.

Stand der Bewilligungen
Mit Schreiben vom 08.08.2019 und 25.11.2019 wurden die vier bislang abgewiesenen
Schulsanierungsförderungen mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 1,002 Mio. € bewilligt.
Abgesehen von Rundungsdifferenzen wurde bei den nachfolgend genannten Schulen keine
Kürzung vorgenommen:
•
Grundschule Sulz,
am 08.08.2019 nach dem KInvFG II bewilligt
•
Eichrodtschule,
am 25.11.2019 nach dem Komm San Schule (SSF) bewilligt
•
Schule Reichenbach,
am 25.11.2019 nach dem Komm San Schule (SSF) bewilligt
•
Luisenschule, Außenstelle, am 25.11.2019 nach dem Komm San Schule (SSF) bewilligt

Drucksache 339/2019

Seite - 3 -

Vorschlag zur Umsetzung der bisher geförderten Maßnahmen in den jeweiligen Haushalten, Selbstbindungsbeschlüsse
Es sind aktuell für folgende Schulsanierungsmaßnahmen Selbstbindungsbeschlüsse zu
fassen:
•
•
•
•

Grundschule Sulz,
Eichrodtschule,
Schule Reichenbach,
Luisenschule, Außenstelle

2020 bis 2023
2020 bis 2023
2020 bis 2023
2020 bis 2021

in Höhe von
in Höhe von
in Höhe von
in Höhe von

1.223.000 €
393.500 €
477.100 €
376.900 €

Die angegebenen Endjahre sind dabei Fertigstellungsjahre oder bereits vorgesehene Abrechnungsjahre.

Die oben beschriebenen Vorgehensweisen sind mit der Stadtkämmerei abgestimmt und geben den derzeitigen Stand der Fördermodalitäten wieder.

Tilmann Petters
Bürgermeister

Silke Kabisch
Abteilungsleitung