Beschlussvorlage (Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Information über die erteilten Bewilligungsbescheide - Zustimmung zur Mitteleinstellung in den jeweiligen…
27. Januar 2020
Beschlussvorlage Amt: 603 Vöcking Datum: 17.12.2019 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 339/2019 Ka/Vö Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 15.01.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.01.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 50 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude - Information über die erteilten Bewilligungsbescheide - Zustimmung zur Mitteleinstellung in den jeweiligen Haushaltsjahren 2020 2022/2023 (Selbstbindungsbeschlüsse) Beschlussvorschlag: 1. Dem Vorschlag, wie die Mittel zur Umsetzung der im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II) / Kommunalen Sanierungsfonds Schulgebäude (KommSann Schule) geförderten Schulsanierungsmaßnahmen in den jeweiligen Haushalten der Jahre 2020 – 2022/2023 einzustellen sind (Selbstbindungsbeschlüsse) wird zugestimmt. 2. Die Umsetzung der Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren. Anlage(n): Übersicht Bewilligung Schulsanierungsförderung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 339/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Schulsanierungsprogramm Am 20.11.2017 (Sitzungsvorlage 267/2017) hat der Gemeinderat entsprechend der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Entwürfe für den Schulsanierungsfond des Landes (SSF) und der Verwaltungsvorschrift zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (KInvFG II) des Bundes das überarbeitete Schulsanierungsprogramm beschlossen. Am 19.03.2018 (Sitzungsvorlage 50/2018) hat der Gemeinderat entsprechend der endgültigen Verwaltungsvorschriften vom 01.02.2018 für den Schulsanierungsfond des Landes (SSF) und der Verwaltungsvorschrift zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 (KInvFG II) des Bundes das überarbeitete Schulsanierungsprogramm und die weitere Vorgehensweise beschlossen. Am 23.07.2018 (Sitzungsvorlage 167/2018) hat der Gemeinderat der geänderten Gesamtkonzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude aufgrund der damals drei abgelehnten Schulsanierungsmaßnahmen und dem Vorschlag zur Mittelumsetzung (Selbstbindungsbeschluss) der 5 bewilligten Schulsanierungsprojekte zugestimmt. Folgende beantragte Maßnahmen wurden 2018 bewilligt: • Luisenschule Neuwerkhof 6 • Schutterlindenbergschule • Schule Kippenheimweiler • Scheffel-Gymnasium • Max-Planck-Gymnasium Nachfolgend genannte Schulen wurden 2018 zurückgestellt, die Anträge seitens der Stadt Lahr aufrecht erhalten und im Jahr Frühjahr 2019 abgelehnt: • Eichrodtschule • Schule Reichenbach • Grundschule Sulz Die Schulsanierungsmaßnahme Luisenschule, Außenstelle wurde 2018 seitens der Stadt Lahr zusätzlich beantragt und im Jahr Frühjahr 2019 abgelehnt. Im Rahmen der drei vorgenannten Sitzungsvorlagen hat das Gebäudemanagement über den damaligen Sachstand informiert und die dann beschlossene Schulsanierungskonzeption und die weitere Vorgehensweise vorgeschlagen. Stand der Bewilligungen Mit Schreiben vom 08.08.2019 und 25.11.2019 wurden die vier bislang abgewiesenen Schulsanierungsförderungen mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 1,002 Mio. € bewilligt. Abgesehen von Rundungsdifferenzen wurde bei den nachfolgend genannten Schulen keine Kürzung vorgenommen: • Grundschule Sulz, am 08.08.2019 nach dem KInvFG II bewilligt • Eichrodtschule, am 25.11.2019 nach dem Komm San Schule (SSF) bewilligt • Schule Reichenbach, am 25.11.2019 nach dem Komm San Schule (SSF) bewilligt • Luisenschule, Außenstelle, am 25.11.2019 nach dem Komm San Schule (SSF) bewilligt Drucksache 339/2019 Seite - 3 - Vorschlag zur Umsetzung der bisher geförderten Maßnahmen in den jeweiligen Haushalten, Selbstbindungsbeschlüsse Es sind aktuell für folgende Schulsanierungsmaßnahmen Selbstbindungsbeschlüsse zu fassen: • • • • Grundschule Sulz, Eichrodtschule, Schule Reichenbach, Luisenschule, Außenstelle 2020 bis 2023 2020 bis 2023 2020 bis 2023 2020 bis 2021 in Höhe von in Höhe von in Höhe von in Höhe von 1.223.000 € 393.500 € 477.100 € 376.900 € Die angegebenen Endjahre sind dabei Fertigstellungsjahre oder bereits vorgesehene Abrechnungsjahre. Die oben beschriebenen Vorgehensweisen sind mit der Stadtkämmerei abgestimmt und geben den derzeitigen Stand der Fördermodalitäten wieder. Tilmann Petters Bürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung