Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung in Lahr)
30. September 2019
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 04.09.2019 Az.: 108.50 Drucksache Nr.: 1/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 16.09.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 30.09.2019 beschließend öffentlich 603 303 Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 50 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung in Lahr Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Kauf von insgesamt 64 Containermodulen (56 Wohncontainer, 8 Sanitär-/Technik-/Waschmaschinencontainer) sowie einer Kücheneinheit zum Gesamtpreis von 160.000,- Euro (Kaufpreis 190.000,- Euro abzgl. bereits gezahlter Miete in Höhe von 30.000,- Euro) zu. Zu den Kosten für den Erwerb werden auf den Kaufpreis noch die notwendigen Instandsetzungsarbeiten und die Kosten für einen Teil der Ausstattung aufaddiert, sodass von einem Gesamtpreis von ca. 376.000,- Euro auszugehen ist. 2. Der Gemeinderat stimmt der Unterbringung von männlichen Einzelpersonen in diesen Wohneinheiten auf dem Grundstück Rainer-Haungs-Straße 33 (Anlage 1) zu. 3. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung eines Sicherheitsdienstes zur Bestreifung der Unterkunft zu. 4. Der Gemeinderat bewilligt eine zusätzliche Personalstelle mit einem Umfang von 50 % in Entgeltgruppe 5 TVöD zur Übernahme der Hausmeistertätigkeiten in der Rainer-Haungs-Straße. 5. Zur Umsetzung von Ziffer 1 – 4 bewilligt der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei noch zu bestimmenden Finanzpositionen im Vermögenshaushalt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 459.700,- Euro sowie im Verwaltungshaushalt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 80.300,- Euro, insgesamt somit 540.000,Euro. Diese außerplanmäßigen Ausgaben können durch Einsparungen und Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt gedeckt werden. Von den unter der Finanzposition 1.4982.531400 eingestellten Mittel für die AnBERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 1/2019 Seite - 2 - mietung von Wohnraum für Personen in der Anschlussunterbringung können 75.000,- Euro genutzt werden. Weitere 115.000,- Euro können durch die Verwendung der im Haushaltsplan 2019 unter der Finanzposition 1.4648.531700 veranschlagten Mittel für eine eventuelle Anmietung von Containern für die Kindertagesstätte „Kleine Strolche“ gedeckt werden. Durch die zu erwartenden Einnahmen im Zusammenhang mit dem Integrationslastenausgleich können weitere 350.000,- Euro auf der Finanzposition 1.4982.171500 zur Deckung herangezogen werden. Darüber hinaus sind im Jahr 2019 ca. 25.000,- Euro Benutzungsgebühren für die Unterbringung in der Rainer-Haungs-Straße zu erwarten. Anlage(n): Anlage 1 Vorgesehene Unterkunft für Männer in der Rainer-Haungs-Straße 33 Drucksache 1/2019 Seite - 3 - Sachdarstellung: Für das Jahr 2019 wurde der Stadt Lahr im Zuge der Quotenberechnung durch das Landratsamt Ortenaukreis eine Verpflichtung zur Aufnahme von 113 Personen in die Anschlussunterbringung auferlegt. Während in den Vorjahren aufgrund der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte keine Quote für die Anschlussunterbringung erfüllt werden musste, wurde der Stadt Lahr dieses Jahr aufgrund des Wegfalls der Unterkunft in der Rainer-Haungs-Straße erstmalig ein großer Personenkreis zugeteilt. Im ersten Halbjahr 2019 versuchte die Verwaltung zunächst, die aufzunehmenden Menschen in dezentralen privaten Wohnraum zu vermitteln. Dies gelang auch in vielen Fällen. Derzeit stehen jedoch immer noch 60 Menschen zur Zuteilung an, die voraussichtlich auf dem privaten Wohnungsmarkt nicht mehr fündig werden. Eine Abfrage bei den Lahrer Wohnbauunternehmen zur Anmietung von Wohnungen durch die Stadt Lahr blieb nahezu ergebnislos. Hierbei konnte lediglich eine Wohnung angemietet werden, in der zwischenzeitlich 4 berufstätige Flüchtlinge in einer Wohngemeinschaft untergebracht sind. Für die restlichen Personen war dringend eine alternative Unterbringungsmöglichkeit zu finden. Da größere leerstehende Gebäude nicht zur Verfügung stehen, wurde Kontakt mit dem Eigentümer der bisherigen Gemeinschaftsunterkunft in der Rainer-Haungs-Straße aufgenommen. Ein Teil der dortigen Wohncontainer konnte vorübergehend angemietet werden, um für den Fall eines positiven Gemeinderatsbeschlusses den Kauf dieser Wohneinheiten zu sichern. Insgesamt kann die Stadt Lahr 64 Containermodule erwerben, die den akuten Bedarf an Unterbringungsplätzen vorübergehend decken würden. Darüber hinaus würde auch noch eine gewisse Reserve für künftige Zuweisungen bestehen. Auch für das Jahr 2020 wird voraussichtlich eine Aufnahmeverpflichtung bestehen. Genaue Zahlen werden im November durch den Kreis bekannt gegeben. Durch das Landratsamt Ortenaukreis werden in diese Unterkunft lediglich männliche Einzelpersonen zugeteilt. Der Kauf der Container stellt sich im Vergleich zur Option einer 3-jährigen Anmietung aus Sicht der Verwaltung vorteilhafter dar. Für die Anmietung der Module wären monatlich 6.000,- Euro zu entrichten, bei einer Mietdauer von drei Jahren ergäbe dies einen Gesamtbetrag von 216.000,- Euro. Hinzu kämen mit großer Wahrscheinlichkeit notwendige Instandsetzungsmaßnahmen vor der Rückgabe der Anlage. Der Kaufpreis beläuft sich demgegenüber auf 190.000,- Euro, gegebenenfalls kann nach Beendigung der Nutzung noch ein Verkaufserlös erzielt werden. Auf eine Ausschreibung der Containermodule kann verzichtet werden, da die derzeitige Möglichkeit des Ankaufs der gebrauchten Container eine vergleichsweise günstige wirtschaftliche Gelegenheit darstellt und exakt vergleichbare Angebote nicht vorhanden sind. Die voraussichtlichen Kosten für die Errichtung der Unterkunft in der Rainer-Haungs-Straße stellen sich wie folgt dar: Drucksache 1/2019 Seite - 4 - Einmalige Kosten: Kauf Container Instandsetzung Heizung Erneuerung Sanitäranlagen Umbau Küchenanlage Ausstattung Küche Inbetriebnahme Container, Durchführung von Reparaturen Lieferung und Montage Brandmeldeanlage Lieferung und Montage der SAT-Anlage Stromanschluss Wasseranschluss Entwässerung Umbau Sozialräume Ausstattung Waschräume mit Waschmaschinen Außenanlage herrichten Rückbaukosten nach Nutzungsende Gesamt 160.000,- Euro 71.400,- Euro 42.800,- Euro 23.800,- Euro 38.000,- Euro 71.400,- Euro 11.900,- Euro 11.900,- Euro 2.000,- Euro 2.000,- Euro 2.500,- Euro 4.000,- Euro 5.000,- Euro 13.000,- Euro 100.000,- Euro 559.700,- Euro Geschätzte Jährliche Betriebskosten: Kosten für Grundstücksmiete Heizung, Müll, Strom, Gebäudeversicherung, etc. Sicherheitsdienst 1 - 2 h täglich mit 2 Personen (Stunde ca. 30,- Euro) Laufende Kosten Gebäudeunterhaltung Laufende Kosten Gebäudereinigung Personalstelle Hausmeister mit 50 % Gesamt 35.500,- Euro 152.000,- Euro 33.000,- Euro 25.000,- Euro 31.000,- Euro 25.000,- Euro 301.500,- Euro Für das Haushaltsjahr 2019 würden unter Berücksichtigung dieser Kostenaufstellung geschätzte außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 540.000,- Euro entstehen (einmalige Kosten mit Ausnahme der Rückbaukosten, jährliche Betriebskosten für 2 Monate, bereits gezahlte Miete in Höhe von 30.000,- Euro). Die Unterkünfte in Modulbauweise sollen jeweils nur eine temporäre Lösung darstellen, bis anderweitig freie Kapazitäten zur Verfügung stehen. Baurechtlich wäre eine Nutzung für die Dauer von drei Jahren genehmigungsfähig. Innerhalb dieses Zeitraums wird versucht, die untergebrachten Menschen in eigenen Wohnraum zu vermitteln. Eine längerfristige kommunale Unterbringung soll nach Möglichkeit vermieden werden. Es wird empfohlen, dieser Vorgehensweise zuzustimmen. Guido Schöneboom Mats Tilebein Lucia Vogt