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Beschlussvorlage (Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung in Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 04.09.2019 Az.: 108.50

Drucksache Nr.: 1/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

16.09.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

30.09.2019

beschließend

öffentlich

603

303

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

50

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Unterbringung von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung in Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt dem Kauf von insgesamt 64 Containermodulen (56
Wohncontainer, 8 Sanitär-/Technik-/Waschmaschinencontainer) sowie einer Kücheneinheit zum Gesamtpreis von 160.000,- Euro (Kaufpreis 190.000,- Euro abzgl. bereits gezahlter Miete in Höhe von 30.000,- Euro) zu.
Zu den Kosten für den Erwerb werden auf den Kaufpreis noch die notwendigen
Instandsetzungsarbeiten und die Kosten für einen Teil der Ausstattung aufaddiert, sodass von einem Gesamtpreis von ca. 376.000,- Euro auszugehen ist.
2. Der Gemeinderat stimmt der Unterbringung von männlichen Einzelpersonen in
diesen Wohneinheiten auf dem Grundstück Rainer-Haungs-Straße 33 (Anlage 1)
zu.
3. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung eines Sicherheitsdienstes zur Bestreifung der Unterkunft zu.
4. Der Gemeinderat bewilligt eine zusätzliche Personalstelle mit einem Umfang von
50 % in Entgeltgruppe 5 TVöD zur Übernahme der Hausmeistertätigkeiten in der
Rainer-Haungs-Straße.
5. Zur Umsetzung von Ziffer 1 – 4 bewilligt der Gemeinderat für das Haushaltsjahr
2019 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei
noch zu bestimmenden Finanzpositionen im Vermögenshaushalt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 459.700,- Euro sowie im Verwaltungshaushalt außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 80.300,- Euro, insgesamt somit 540.000,Euro.
Diese außerplanmäßigen Ausgaben können durch Einsparungen und Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt gedeckt werden.
Von den unter der Finanzposition 1.4982.531400 eingestellten Mittel für die AnBERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 1/2019

Seite - 2 -

mietung von Wohnraum für Personen in der Anschlussunterbringung können
75.000,- Euro genutzt werden.
Weitere 115.000,- Euro können durch die Verwendung der im Haushaltsplan
2019 unter der Finanzposition 1.4648.531700 veranschlagten Mittel für eine
eventuelle Anmietung von Containern für die Kindertagesstätte „Kleine Strolche“
gedeckt werden.
Durch die zu erwartenden Einnahmen im Zusammenhang mit dem Integrationslastenausgleich können weitere 350.000,- Euro auf der Finanzposition
1.4982.171500 zur Deckung herangezogen werden.
Darüber hinaus sind im Jahr 2019 ca. 25.000,- Euro Benutzungsgebühren für die
Unterbringung in der Rainer-Haungs-Straße zu erwarten.

Anlage(n):
Anlage 1 Vorgesehene Unterkunft für Männer in der Rainer-Haungs-Straße 33

Drucksache 1/2019

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Für das Jahr 2019 wurde der Stadt Lahr im Zuge der Quotenberechnung durch das Landratsamt Ortenaukreis eine Verpflichtung zur Aufnahme von 113 Personen in die Anschlussunterbringung auferlegt.
Während in den Vorjahren aufgrund der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte keine Quote
für die Anschlussunterbringung erfüllt werden musste, wurde der Stadt Lahr dieses Jahr aufgrund des Wegfalls der Unterkunft in der Rainer-Haungs-Straße erstmalig ein großer Personenkreis zugeteilt.
Im ersten Halbjahr 2019 versuchte die Verwaltung zunächst, die aufzunehmenden Menschen
in dezentralen privaten Wohnraum zu vermitteln. Dies gelang auch in vielen Fällen.
Derzeit stehen jedoch immer noch 60 Menschen zur Zuteilung an, die voraussichtlich auf
dem privaten Wohnungsmarkt nicht mehr fündig werden.
Eine Abfrage bei den Lahrer Wohnbauunternehmen zur Anmietung von Wohnungen durch
die Stadt Lahr blieb nahezu ergebnislos. Hierbei konnte lediglich eine Wohnung angemietet
werden, in der zwischenzeitlich 4 berufstätige Flüchtlinge in einer Wohngemeinschaft untergebracht sind.
Für die restlichen Personen war dringend eine alternative Unterbringungsmöglichkeit zu finden. Da größere leerstehende Gebäude nicht zur Verfügung stehen, wurde Kontakt mit dem
Eigentümer der bisherigen Gemeinschaftsunterkunft in der Rainer-Haungs-Straße aufgenommen. Ein Teil der dortigen Wohncontainer konnte vorübergehend angemietet werden,
um für den Fall eines positiven Gemeinderatsbeschlusses den Kauf dieser Wohneinheiten zu
sichern.
Insgesamt kann die Stadt Lahr 64 Containermodule erwerben, die den akuten Bedarf an Unterbringungsplätzen vorübergehend decken würden. Darüber hinaus würde auch noch eine
gewisse Reserve für künftige Zuweisungen bestehen. Auch für das Jahr 2020 wird voraussichtlich eine Aufnahmeverpflichtung bestehen. Genaue Zahlen werden im November durch
den Kreis bekannt gegeben.
Durch das Landratsamt Ortenaukreis werden in diese Unterkunft lediglich männliche Einzelpersonen zugeteilt.
Der Kauf der Container stellt sich im Vergleich zur Option einer 3-jährigen Anmietung aus
Sicht der Verwaltung vorteilhafter dar.
Für die Anmietung der Module wären monatlich 6.000,- Euro zu entrichten, bei einer Mietdauer von drei Jahren ergäbe dies einen Gesamtbetrag von 216.000,- Euro. Hinzu kämen mit
großer Wahrscheinlichkeit notwendige Instandsetzungsmaßnahmen vor der Rückgabe der
Anlage.
Der Kaufpreis beläuft sich demgegenüber auf 190.000,- Euro, gegebenenfalls kann nach Beendigung der Nutzung noch ein Verkaufserlös erzielt werden.
Auf eine Ausschreibung der Containermodule kann verzichtet werden, da die derzeitige Möglichkeit des Ankaufs der gebrauchten Container eine vergleichsweise günstige wirtschaftliche
Gelegenheit darstellt und exakt vergleichbare Angebote nicht vorhanden sind.
Die voraussichtlichen Kosten für die Errichtung der Unterkunft in der Rainer-Haungs-Straße
stellen sich wie folgt dar:

Drucksache 1/2019

Seite - 4 -

Einmalige Kosten:
Kauf Container
Instandsetzung Heizung
Erneuerung Sanitäranlagen
Umbau Küchenanlage
Ausstattung Küche
Inbetriebnahme Container, Durchführung von Reparaturen
Lieferung und Montage Brandmeldeanlage
Lieferung und Montage der SAT-Anlage
Stromanschluss
Wasseranschluss
Entwässerung
Umbau Sozialräume
Ausstattung Waschräume mit Waschmaschinen
Außenanlage herrichten
Rückbaukosten nach Nutzungsende
Gesamt

160.000,- Euro
71.400,- Euro
42.800,- Euro
23.800,- Euro
38.000,- Euro
71.400,- Euro
11.900,- Euro
11.900,- Euro
2.000,- Euro
2.000,- Euro
2.500,- Euro
4.000,- Euro
5.000,- Euro
13.000,- Euro
100.000,- Euro
559.700,- Euro

Geschätzte Jährliche Betriebskosten:
Kosten für Grundstücksmiete
Heizung, Müll, Strom, Gebäudeversicherung, etc.
Sicherheitsdienst 1 - 2 h täglich mit 2 Personen (Stunde ca.
30,- Euro)
Laufende Kosten Gebäudeunterhaltung
Laufende Kosten Gebäudereinigung
Personalstelle Hausmeister mit 50 %
Gesamt

35.500,- Euro
152.000,- Euro
33.000,- Euro
25.000,- Euro
31.000,- Euro
25.000,- Euro
301.500,- Euro

Für das Haushaltsjahr 2019 würden unter Berücksichtigung dieser Kostenaufstellung geschätzte außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 540.000,- Euro entstehen (einmalige Kosten mit Ausnahme der Rückbaukosten, jährliche Betriebskosten für 2 Monate, bereits gezahlte Miete in Höhe von 30.000,- Euro).
Die Unterkünfte in Modulbauweise sollen jeweils nur eine temporäre Lösung darstellen, bis
anderweitig freie Kapazitäten zur Verfügung stehen. Baurechtlich wäre eine Nutzung für die
Dauer von drei Jahren genehmigungsfähig.
Innerhalb dieses Zeitraums wird versucht, die untergebrachten Menschen in eigenen Wohnraum zu vermitteln. Eine längerfristige kommunale Unterbringung soll nach Möglichkeit vermieden werden.
Es wird empfohlen, dieser Vorgehensweise zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Mats Tilebein

Lucia Vogt