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Beschlussvorlage (Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Beteiligung der Bürger sowie der…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 13.02.2020 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 6/2020 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

17.02.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------

Betreff:

Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlegung)
Beschlussvorschlag:

1.

Für den im beigefügten Bestandsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung
des einfachen Bebauungsplans OFFENBURGER STRASSE OST gemäß § 2
(1) BauGB beschlossen.

2.

Der Entwurf zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST vom
5. Februar 2020 wird gebilligt.

Ergänzung:
3.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.

4.

Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2)
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB durchzuführen (Offenlegung).

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 6/2020 1. Ergänzung

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Sachdarstellung:
Die Lidl-Filiale an der Offenburger Straße wurde 2002 mit einer Verkaufsfläche von 698 m² als kleinflächig beantragt und genehmigt. Der direkt benachbarte KiK-Textilmarkt hat eine Verkaufsfläche von
495 m². Beide Grundstücke und Gebäude befinden sich im Eigentum der Firma Lidl.
Nach dem Bebauungsplan AM HUSARENPFAD von 1996 ist für diesen Teilbereich ein Mischgebiet
festgesetzt, Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche bis 700 m² zulässig und eine mindestens zweigeschossige geschlossene Bebauung festgesetzt.
Die Grenze der Großflächigkeit unterliegt der gerichtlichen Kontrolle und wurde 1987 erstmals mit
700 m² festgelegt (Urteil vom 22. Mai 1987, Az. 4 C 19.85). Mit einem Gerichtsurteil von 2005 wurde
die Grenze auf 800 m² erweitert.
Tatsächlich ist der derzeitige Discounter bereits auf Grund der neueren Rechtsprechung als großflächig einzustufen. Zwar wurde eine Verkaufsfläche von 698 m² - entsprechend dem Bebauungsplan genehmigt. Auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von 2005 sind aber alle
Bereiche, zu denen die Kundschaft Zutritt hat, also auch die Kassenzone, Schaufenster, innerhalb
der Verkaufsfläche liegende Treppen und Aufzüge als Verkaufsflächen zu werten. 2006 wurde auf
Grund der Änderungen im Pfandbereich auch noch ein Pfandraum von 15 m² genehmigt. Die bestehende Verkaufsfläche erhöhte sich somit auf 819 m². Dadurch ist der heutige Discounter bereits
großflächig.
Seit 2017 liegt eine Bauvoranfrage von Lidl vor, die zur (vorgezogenen) Genehmigung beantragt hat,
dass ein Neubau des Marktes mit einer Verkaufsfläche von 1.750 m² zulässig sei.
Eine Änderung des Bebauungsplans ist wohl erforderlich, da eine absolute Festsetzung der Verkaufsfläche anhand von Quadratmeterangaben für das gesamte Bebauungsplangebiet nach aktueller
Rechtsprechung nicht mehr zulässig ist. Auch sollen die durch das 2017 beschlossene Einzelhandelskonzept verfolgten Ziele gesichert werden. Diese sind eine Stärkung der Innenstadt und die Sicherung der Nahversorgung in möglichst flächendeckender Form.
Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan AM HUSARENPFAD, 1. Änderung fasste der
Gemeinderat am 15. Mai 2017. Um zwischenzeitlich unerwünschte Entwicklungen im Geltungsbereich des Änderungsbereichs des bestehenden Bebauungsplans zu verhindern, wurde in gleicher
Sitzung außerdem eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen, die 2019 um ein
weiteres Jahr verlängert wurde. Gegen die darauf gestützte Ablehnung der Bauvoranfrage reichte
Lidl im Februar 2019 eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ein.
Seit August 2019 stehen Stadt und Lidl in Verhandlungen, um einen Kompromiss zu finden. Den
Stand der Gespräche und ihre jeweilige Position stellten beide Seiten am 12. Dezember 2019 in
nichtöffentlicher Sitzung dem Technischen Ausschuss vor, der die Verwaltung einhellig mit weiterer
Verhandlungsführung beauftragte. Dieses bestätigte der Gemeinderat am 16. Dezember 2019 in
nichtöffentlicher Sitzung per Beschluss. Um die Rechtsposition der Stadt in diesen Vergleichsverhandlungen zu wahren, sollen Inhalte noch nicht an die Öffentlichkeit gegeben werden.
Daneben soll für das Gelände des benachbarten Real-Marktes erstmalig ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um auch hier die weitere Entwicklung planungsrechtlich zu steuern.
Da mit der Firma Lidl bislang noch keine Einigung erzielt werden konnte, empfiehlt die Verwaltung
auch im Hinblick auf die noch anhängige Klage und den Ablauf der Veränderungssperre im Mai, nun
den Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST aufzustellen. Ähnlich wie im Fall des LidlMarktes in der Geroldsecker Vorstadt soll zunächst ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden.

Drucksache 6/2020 1. Ergänzung

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Er soll lediglich den Ausschluss von Einzelhandel zum Inhalt haben, wobei die bisherigen Einzelhandelsmärkte Bestandsschutz genießen. Alle anderen Parameter sind nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die Verwaltung geht dabei von der Unwirksamkeit des bisherigen Bebauungsplans aus, dessen Vorgängerplan wiederum gerichtlich für unwirksam erklärt wurde. Damit ist das Gebiet nach § 34 BauGB
zu beurteilen und der Weg zum einfachen Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB eröffnet. Hielte
ein Gericht den neuen einfachen Einzelhandels-Bebauungsplan für unwirksam, bliebe der bisherige
Bebauungsplan hiervon unberührt.
Dementsprechend bittet die Verwaltung, dem in Abstimmung mit Herrn Prof. Dr. Sparwasser formulierten Planentwurf zuzustimmen und die Offenlegung zu beschließen. Sollte zwischenzeitlich eine
Einigung mit Lidl erzielt werden, kann der Bebauungsplan entsprechend angepasst und inhaltlich erweitert werden.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.