Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 09.03.2020 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 68/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

23.03.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------------

Betreff:

Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER
INNENSTADT, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 9. März 2020 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN
UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN
DER INNENSTADT, 3. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom
9. März 2020 als Satzung beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägung der Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
- Übersichtsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung
- Satzung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 68/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT
stammt aus dem Jahr 1989. Er definiert die Arten der baulichen Nutzung (vor allem Kern- und Mischgebiete) und schließt für den größten Teil der Innenstadt Vergnügungsstätten unterschiedlicher Art
aus. Weitere Regelungen enthält er als einfacher Bebauungsplan nach § 30 (3) BauGB nicht.
In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass Einzelhandelsgeschäfte zu Wettbüros, die der Bebauungsplan bislang nicht erfasste, umgenutzt werden (sollen). Dies widerspricht dem städtebaulichen
Ziel die Innenstadt attraktiv zu halten bzw. zu stärken. Dementsprechend fasste der Gemeinderat am
27. März 2017 einen Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes und am 27. Januar 2020 den Offenlegungsbeschluss.
Um zwischenzeitliche unerwünschte Entwicklungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans zu verhindern, wurde außerdem am 27. März 2017 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch
erlassen, die dann 2019 um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren, waren jedoch möglich, z.B. das Wohn- und
Geschäftshaus am Marktplatz.
Die Offenlegung des Bebauungsplanes erfolgte ebenso wie die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange (TÖB) vom 5. Februar bis einschließlich 5. März 2020. In dieser Zeit gingen keine
Stellungnahmen aus der Bürgerschaft ein. Von den beteiligten 33 Trägern öffentlicher Belange
enthalten lediglich die Schreiben der IHK und des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz
(Landratsamt Ortenaukreis) Stellungnahmen inhaltlicher Art; sie sind im beiliegenden tabellarischen
Abwägungsspiegel aufgeführt und mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen der Verwaltung
versehen. Änderungen am Bebauungsplan ergeben sich dadurch nicht.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND
ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung als Satzung zu beschließen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.