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Gemeinderat als Stiftungsrat (Haushaltsplan 2020 des Hospital- und Armenfonds)

                                    
                                        Hospital- und Armenfonds
Lahr
Stiftung des öffentlichen Rechts

Haushaltsplan
2020

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

Haushaltsplan
1. Haushaltsplan der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund von § 31 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) in Verbindung mit §§ 96, 97 und 101 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Stiftungsrat am 17.02.2020 den folgenden Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

21.000

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

21.000

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

21.000

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

21.000

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

100.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 100.000
- 100.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2-

0
-100.000

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,- EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
festgesetzt auf 0,- EUR.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0,- EUR.

Lahr/Schwarzwald, den xx.xx.xxxx

Markus Ibert
Vorsitzender des Stiftungsrats

-3-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

Vorbericht
I. Allgemeines

Der Hospital- und Armenfonds Lahr ist auf eine Gründung des Lahrer Spitals, die durch eine Urkunde
vom 30. November 1259 auf Walther I. von Geroldseck erfolgte, zurückzuführen. Die Armenkasse,
die zur Unterstützung der Armen zu Beginn des 19. Jahrhunderts von einigen Lahrer Bürgern
gegründet wurde, ist auf Beschluss des Gemeinderates und des Bürgerausschusses im Jahre 1832
mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Ev. Kirchensektion, mit dem
„Lahrer Spital“ vereinigt worden.
Die Stiftung hat sich bis auf den heutigen Tag erhalten. Der Hospital- und Armenfonds Lahr ist heute
noch

eine

Stiftung

mit

mildtätiger

Zweckbestimmung

im

Sinne

der

Vorschriften

über

steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Stiftungssatzung wurde entsprechend dem
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg vom 04.10.1977 neu gefasst und ist mit Wirkung vom
03.10.1978 in Kraft getreten.
Seit dem 01.01.1997 werden die Finanzvorgänge des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - in
einem kaufmännischen Rechnungswesen abgewickelt. Der Stiftungsrat hat am 20.12.1999
beschlossen, das Heim als Eigenbetrieb weiterzuführen. Die Betriebssatzung wurde am 29.12.1999
bekannt gemacht und ist damit wie vorgesehen am 01.01.2000 in Kraft getreten. Nähere
Erläuterungen zu den Erlös- und Aufwandspositionen sowie Investitionsmaßnahmen des
Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - sind dem Wirtschaftsplan 2020 zu entnehmen.
Das Haushalts- und Rechnungswesen der Hospital- und Armenfonds Lahr wurde bis einschließlich
dem Rechnungsjahr 2019 nach den Maßgaben der Kameralistik geführt. Im Jahr 2020 wird im Zuge
der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens der erste doppische
Haushalt verabschiedet.

II. Rückblick auf das Rechnungsjahr 2018

Der Haushaltsplan des Jahres 2018 wurde vom Gemeinderat der Stadt Lahr als Stiftungsrat am
18.12.2017 verabschiedet. Er wies ein Gesamtvolumen von 53.000,- EUR aus, wobei auf den
Verwaltungshaushalt 28.000,- EUR und auf den Vermögenshaushalt 25.000,- EUR entfielen.

-4-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

Das Rechnungsergebnis der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt beläuft sich auf je
20.697,54 EUR. Der Vermögenshaushalt wird durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt
(2.500,68 EUR) und Maßnahmen im Bereich des Grundvermögens geprägt. Beim Erwerb und der
Veräußerung von Grundstücken kam im Wesentlichen ein Tausch von Grundstücken zwischen dem
Hospital- und Armenfonds und der Stadt Lahr mit einem Gesamtwert von 36.776,23 EUR von zum
Tragen. Aus Kaufpreisnachforderungen konnte außerdem ein Betrag von rund 6.000,- EUR
vereinnahmt werden. Im Weiteren hat der Hospital- und Armenfonds Stiftungsmittel i.H.v. 25.000,EUR aus einer zweckgebundenen Rücklage zur Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Spital - Wohnen
und Pflege – zugeführt.
Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wurde der allgemeinen Rücklage ein Betrag von
16.296,26 EUR entnommen. Diese beläuft sich zum 31.12.2018 auf 824.015,91 EUR.

III. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2019

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Haushaltsplan 2019
am 17.12.2018 beschlossen. Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das Regierungspräsidium
Freiburg

erfolgte

am

04.01.2019.

Die

planmäßigen

Einnahmen

und

Ausgaben

des

Verwaltungshaushalts betragen im Haushaltsjahr 2019 23.000,- EUR. Im Vermögenshaushalt waren
keine Mittel zu veranschlagen. Der Verwaltungshaushalt wird ausgabeseitig geprägt durch die
Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke und den Verwaltungskostenbeitrag. Die geplanten
Einnahmen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Grundstückspachten und Erbbauzinsen.
Nach aktueller Einschätzung werden die für die Grundstücksbewirtschaftung veranschlagten Mittel
nicht

in

vollem

Umfang

benötigt.

Im

Weiteren

entsprechen

die

voraussichtlichen

Rechnungsergebnisse 2019 weitestgehend den Planwerten. Der Rücklagenbestand beläuft sich zum
Stichtag 31.12.2019 (vorbehaltlich der Abschlussbuchungen) auf rd. 825.000,- EUR.

-5-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

IV. Haushaltsjahr 2020

1. Der Stiftungshaushalt im Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKHR)

a.) Grundsätze des NKHR
Die Wirtschaftsführung des Hospital- und Armenfonds Lahr ist gemäß § 31 Stiftungsgesetz nach den
Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft zu führen. Daher stellt die Stiftung sein Haushaltsund Rechnungswesen ab dem Haushaltsjahr 2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen (NKHR) um.
Dem Rechnungskonzept des NKHR liegt das Prinzip der (periodisierten) intergenerativen
Gerechtigkeit zugrunde. An Stelle der kameralen Einnahme- und Ausgaberechnung tritt die am
kaufmännischen Rechnungswesen orientierte kommunale Doppik, der als Rechnungsstoff Erträge
und Aufwendungen zugrunde liegen. Ziel des NKHR ist es, eine nachhaltige Haushaltswirtschaft und
den sparsamen und effizienten Umgang mit öffentlichen Ressourcen zu fördern. Außerdem soll die
Transparenz des Rechnungswesens gegenüber Politik und Bürger gesteigert werden, indem ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dargelegt
wird.

b.) Drei-Komponenten-Rechnung
Die aus der Kameralistik bekannte Unterteilung in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt
wird künftig entfallen. Das NKHR stützt sich auf die sogenannte Drei-Komponentenrechnung, bei der
in einem in sich schlüssigen System sämtliche ressourcen-, zahlungs- und vermögenswirksamen
Bewegungen dargestellt werden.

Finanzhaushalt

Bilanz

(Teilinanzhaushalte)
geplante Einzahlungen
./. geplante Auszahlungen
=Veränderung liq. Mitel

Ergebnishaushalt
(Teilergebnishaushalte)

Akiva
Immatr. Vermögensgegenstände
Sachvermögen
Finanzvermögen
- liquide Mitel
Abgrenzungsposten
Netoposiion

Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung

-6-

geplante Erträge
./. geplante Aufwendungen
Ergebnis

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

Im Ergebnishaushalt (der Ergebnisrechnung) wird der Gesamtressourcenverbrauch und -zuwachs
einer Rechnungsperiode in Form von Aufwendungen und Erträgen ermittelt. Der Ergebnishaushalt
umfasst die gesamte laufende Verwaltungstätigkeit und ist somit mit bestimmten Einschränkungen
mit dem bisherigen Verwaltungshaushalt zu vergleichen. Neben den zahlungswirksamen
Geschäftsvorgängen werden hier im Gegensatz zur Kameralistik auch die nicht zahlungswirksamen
Vorgänge

wie

Ergebnisrechnung

Abschreibungen
zeigt

an,

ob

dargestellt.
alle

Das

tatsächlich

veranschlagte

verbrauchten

Gesamtergebnis

Ressourcen

während

der
des

Haushaltsjahres auch wieder erwirtschaftet wurden. Die Ergebnisrechnung ist vergleichbar mit der
kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Im Finanzhaushalt (der Finanzrechnung) werden die jeweiligen Einzahlungen und Auszahlungen
sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit als auch aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
dargestellt. Die Finanzrechnung dient somit dem Nachweis der Herkunft (z.B. laufende
Einzahlungen, Zuweisungen, Kredite) und der Verwendung der liquiden Mittel (laufende
Auszahlungen, Investitionen und Tilgungsleistungen). Alle Zahlungen, die im Haushaltsjahr
tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden, sind nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip in den
Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung aufzunehmen. Der Saldo der Finanzrechnung (Differenz
aus Einzahlungen und Auszahlungen) lässt sich als Nettozufluss bzw. Nettoabfluss an liquiden
Mitteln innerhalb der betrachteten Rechnungsperiode interpretieren.
Die Bilanz als zentrales doppisches Rechnungssystem bildet das gesamte Vermögen sowie alle
Schulden ab. Der wesentliche Vorteil der Drei-Komponenten-Rechnung besteht darin, dass sämtliche
Vorgänge des Finanz- und Ergebnishaushalts (der Finanz- und Ergebnisrechnung) logisch in der
Bilanz nachvollzogen werden können.

c.) Haushaltsgliederung
Der neue Gesamthaushalt, der u.a. aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt besteht, gliedert
sich in örtlich festgelegte Teilhaushalte, die wiederum in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte
aufgesplittet werden müssen. Die Mindestgliederung des Haushalts beschränkt sich nach den
gesetzlichen Vorgaben auf wenige für eine einheitliche Struktur besonders relevante Bereiche. Die
Ausgestaltung einer detaillierteren Haushaltsplandarstellung kann an die jeweiligen Schwerpunkte
der Organisationseinheit angepasst werden.

-7-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

Aufgrund der übersichtlichen Aufgabenstruktur der Stiftung Hospital- und Armenfonds kann auf eine
Haushaltsgliederung zurückgegriffen werden, die den Anforderungen an einen produktorientierten
Haushaltsaufbau entspricht und gleichzeitig einfach gehalten ist.
GESAMTHAUSHALT HOSPITAL- UND ARMENFONDS
Gesamt-

Gesamt-

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt
Haushaltsquerschnitt

Teilhaushalt 1

Teilhaushalt 2

Stiftungs- und Grundstücksverwaltung

Allgemeine Finanzwirtschaft

Teil-

Teil-

Teil-

Teil-

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktbereich

Produktbereich

11 Innere Verwaltung

61 Allgemeine Finanzwirtschaft

Produktgruppe

Produktgruppe

11.10 Steuerung

11.33 Grundstücksmanagement

Produktgruppe
61.20 Sonstige allg.
Finanzwirtschaft

Produktgruppe
61.30 Abwicklung der Vorjahre

Produkt
Produkt
11.10.01 Steuerung

11.33.01 Abwicklung von

Produkt

Produkt

Grundstücksgeschäften und

61.20.01 Sonstige allgemeine

61.30.01 Abwicklung der

Bestellung und Verwaltung von

Finanzwirtschaft

Vorjahre

Erbbaurechten
Produkt
11.33.04 Grundstücksbewirtschaftung (Unbebaute
Grundstücke)

d.) Haushaltsausgleich
In der Kameralistik war der Haushalt ausgeglichen, sofern die Ausgaben einer Rechnungsperiode
durch entsprechende Einnahmen gedeckt waren. Dies galt sowohl für den Verwaltungs- als auch für
den Vermögenshaushalt. Lag im Verwaltungshaushalt (laufendes Verwaltungsgeschäft) ein positiver
Saldo aus Einnahmen und Ausgaben vor, wurde der entsprechende Überschuss dem
Vermögenshaushalt zugeführt. Ein Überschuss im Vermögenshaushalt wurde durch eine Zuführung
zur Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Waren die Ausgaben höher als die Einnahmen, fand ein
Ausgleich im Verwaltungshaushalt über eine negative Zuführungsrate bzw. im Vermögenshaushalt
über eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage statt. Der entscheidende Mangel der
Kameralistik lag in dem Umstand, dass der Ressourcenverbrauch nicht vollständig erwirtschaftet
wurde – nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen waren nicht bzw. nur in
kostenrechnenden Einrichtungen bzw. Gebührenhaushalten Bestandteil des Haushaltsausgleichs.

-8-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

2. Finanzierung der Stiftung Hospital- und Armenfonds
Der Haushalt des Hospital- und Armenfonds ist vorrangig geprägt durch die laufenden Erträge und
Aufwendungen aus der Bewirtschaftung des Grundvermögens, das im Wesentlichen aus
landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Erbbaugrundstücken besteht. Die im investiven
Bereich darzustellenden Vorgänge betreffen in der Regel Grundstücksgeschäfte oder Maßnahmen in
Bezug auf das Grundvermögen. Da die Stiftung keine Verbindlichkeiten aus Krediten oder
kreditähnlichen

Rechtsgeschäften

hat

sind

in

der

Regel

keine

Kapitalflüsse

aus

Finanzierungstätigkeit einzuplanen.
Der Stiftungszweck des Hospital- und Armenfonds ist gemäß § 2 der Stiftungssatzung der "Unterhalt
und Betrieb eines Altersheimes". Die Stiftungsmittel sollen in erster Linie dafür eingesetzt werden,
eine finanzwirtschaftliche Unterstützung für das Spital zu leisten. Dies ist insbesondere im Zuge der
Modernisierung und Erweiterung der Einrichtung in Form von Zuführungen zum Eigenkapital des
Spitals geschehen, die wiederum zur Abdeckung der Investitionskosten und von Fehlbeträgen aus
dem laufenden Betrieb eingesetzt wurden.
Um dem Stiftungszweck gerecht zu werden, ist der Hospital- und Armenfonds darauf angewiesen,
sein Vermögen zu erhalten und daraus möglichst Erträge zu generieren. Die Verpflichtung zum Erhalt
des Stiftungsvermögens in seinem Bestand ergibt sich ferner aus den konkreten rechtlichen
Vorgaben in § 7 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und § 4 der Stiftungssatzung. Die
Erbbauzinsen und die Grundstückspachten sind die wesentlichen Ertragspositionen im Haushalt des
Hospital- und Armenfonds. Da die Verzinsung des Kassenbestandes (aus der Einheitskasse)
aufgrund der aktuellen Situation am Kapitalmarkt entfällt bzw. sogar mit Negativzinsen zu rechnen ist,
sollte die Erhaltung des Grundvermögens angestrebt werden.

3. Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt ist mit ordentlichen Erträgen und Aufwendungen i.H.v. jeweils 21.000,- EUR in
der Planung für das Haushaltsjahr 2020 ausgeglichen.

a) Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Pacht- und Erbbauzinsen für die unbebauten Grundstücke des Hospital- und Armenfonds werden
jeweils zum Jahresbeginn für das Vorjahr abgerechnet und betragen im Haushaltsjahr 2020
planmäßig 21.000,- EUR. Davon entfallen auf die Verpachtung unbebauter Grundstücke
10.000,- EUR und auf die Erbbauzinsen 11.000,- EUR.

-9-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

b) Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Der Planansatz für die Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke beträgt im Haushaltsjahr 2020
3.000,- EUR. Darin enthalten sind u.a. die benötigten Mittel für die Grundsteuer sowie die
Kostenerstattung für Leistungen des Bau- und Gartenbetriebs.

c) Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
Der vom Hospital- und Armenfonds für die Leistungen der städtischen Verwaltungseinheiten zu
entrichtende

Verwaltungskostenbeitrag

beläuft

sich

unter

Berücksichtigung

des

aktuellen

Leistungsumfangs und der aktuellen Stundensätze auf 17.000,- EUR.

4. Finanzhaushalt

Die gesetzlich vorgegebene Gliederung des Finanzhaushalts beinhaltet sämtliche Ein- und
Auszahlungen

aus

laufender

(Verwaltungs-)Tätigkeit,

aus

Investitionstätigkeit

und

Finanzierungstätigkeit.
Im Finanzhaushalt der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr ist für die Planung 2020 von
Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Tätigkeit i.H.v. jeweils 21.000,- EUR
auszugehen. Die Einzahlungen und Auszahlungen entsprechen dabei den Erträgen und
Aufwendungen

des

Dementsprechend

Ergebnishaushalts,

ist

weder

ein

zumal

diese

jeweils

Zahlungsmittelüberschuss

noch

zahlungswirksam
ein

sind.

Zahlungsmittelbedarf

einzuplanen.
Der Gesamtbetrag der planmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf
100.000,- EUR. Die Mittel werden für die Erschließung eines Grundstücks benötigt, das im
Erbbaurecht vergeben werden soll.
Da

die

Stiftung

keine

Verbindlichkeiten

aus

Krediten

o.ä.

hat

sind

für

die

Finanzierungstätigkeit i.H.v. keine Einnahmen oder Auszahlungen einzuplanen.
Bei der Gegenüberstellung der Gesamtauszahlungen und der Gesamteinzahlungen ist im
Haushaltsjahr 2020 aufgrund der zu begleichenden Erschließungskosten von einer planmäßigen
Reduzierung des Finanzierungsmittelbestands i.H.v. 100.000,- EUR auszugehen.

-10-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

5. Stellenplan

Nach Überführung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - in eine Sonderrechnung ab dem
01.01.1997 sind in der kameralen Stiftungsrechnung keine Stellen mehr auszuweisen. Die
Verwaltungsaufgaben werden von verschiedenen Dienststellen der Stadt Lahr wahrgenommen. Im
Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und
Pflege - verwiesen.

6. Vermögen und Schulden

Die Stiftung weist zum Abschluss des Rechnungsjahres 2019 ein Anlagevermögen von rund
8.175.000,- EUR aus. Der Stand der allgemeinen Rücklage beläuft sich auf rund 825.000,- EUR.

7. Kassenlage

Eine

Kassenkreditermächtigung

ist

nicht

festzulegen,

da

die

Stiftung

Rücklagenbestandes über eine ausreichende Liquidität verfügt.

Lahr, im Januar 2020

________________________

________________________

Markus Ibert

Jürgen Trampert

Vorsitzender des Stiftungsrats

Stadtkämmerer

-11-

aufgrund

des

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

Gesamtergebnishaushalt

lfd.
Nr.

6

+

Gesamtergebnishaushalt

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Ertrags- und Aufwandsarten

2018

2019

2020

EUR

EUR

EUR

1

2

3

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

0,00

0

21.000

34110000 Mieten inkl.
Mietnebenkosten

0,00

0

21.000

11

=

Ordentliche Erträge

0,00

0

21.000

14

-

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

0,00

0

3.500-

42410000 Bew. d. Grundstücke
und baulichen Anlage

0,00

0

3.000-

18

-

42720000 Aufwendungen für EDV

0,00

0

500-

Sonstige ordentliche
Aufwendungen

0,00

0

17.500-

44310000
Geschäftsaufwendungen

0,00

0

500-

44550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen, Bet.,

0,00

0

17.000-

19

=

Ordentliche Aufwendungen

0,00

0

21.000-

20

=

Veranschlagtes ordentliches
Ergebnis

0,00

0

0

23

=

Veranschlagtes Sonderergebnis

0,00

0

0

24

=

Veranschlagtes Gesamtergebnis

0,00

0

0

nachrichtlich: Behandlung von
Überschüssen und Fehlbeträgen

-12-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

Gesamtfinanzhaushalt

lfd.
Nr.

5

+

Gesamtfinanzhaushalt

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

VE

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

2018

2019

2020

2020

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

0,00

0

21.000

0

64110000 Mieten und Pachten

0,00

0

21.000

0

9

=

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

0,00

0

21.000

0

12

-

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen

0,00

0

3.500-

0

72410000 Bewirtschaftung Grundst. u.
baul. Anl.

0,00

0

3.000-

0

15

-

72720000 Aufwendungen für EDV

0,00

0

500-

0

Sonstige haushaltswirksame
Auszahlungen

0,00

0

17.500-

0

74310000 Geschäftsauszahlungen

0,00

0

500-

0

74550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen

0,00

0

17.000-

0

16

=

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

0,00

0

21.000-

0

17

=

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
des Ergebnishaushalts

0,00

0

0

0

23

=

Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit

0,00

0

0

0

24

-

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

0,00

0

100.000-

0

78210000
ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden

0,00

0

100.000-

0

30

=

Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

0,00

0

100.000-

0

31

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Investitionstätigkeit

0,00

0

100.000-

0

32

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf

0,00

0

100.000-

0

35

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Finanzierungstätigkeit

0,00

0

0

0

36

=

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Haushaltsjahres

0,00

0

100.000-

0

nachrichtlich:

-13-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

Mittelfristiger Finanzplan - Ergebnishaushalt

lfd.
Nr.

Mittelfristiger Finanzplan
Ergebnishaushalt

Ansatz
2019

Ansatz
2020

Planung
2021

Planung
2022

Planung
2023

Ertrags- und Aufwandsarten

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

6

+

34110000 Mieten inkl. Mietnebenkosten

0

21.000

11

=

Ordentliche Erträge

0

21.000

14

-

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

0

3.500-

42410000 Bew. d. Grundstücke und
baulichen Anlage

0

42720000 Aufwendungen für EDV
18

-

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

0

21.000

22.500

23.000

23.000

22.500

23.000

23.000

22.500

23.000

23.000

3.100-

3.300-

3.400-

3.000-

2.600-

2.700-

2.800-

0

500-

500-

600-

600-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

0

17.500-

17.500-

17.600-

18.600-

44310000 Geschäftsaufwendungen

0

500-

500-

600-

600-

44550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen, Bet.,

0

17.000-

17.000-

17.000-

18.000-

19

=

Ordentliche Aufwendungen

0

21.000-

20.600-

20.900-

22.000-

20

=

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

0

0

1.900

2.100

1.000

23

=

Veranschlagtes Sonderergebnis

0

0

0

0

0

24

=

Veranschlagtes Gesamtergebnis

0

0

1.900

2.100

1.000

nachrichtlich: Behandlung von
Überschüssen und Fehlbeträgen

-14-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

Mittelfristiger Finanzplan - Finanzhaushalt

lfd.
Nr.

5

+

9

=

12

-

15

-

Mittelfristiger Finanzplan
Finanzhaushalt

Ansatz
2019

Ansatz
2020

Planung
2021

Planung
2022

Planung
2023

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

0

21.000

22.500

23.000

23.000

64110000 Mieten und Pachten

0

21.000

22.500

23.000

23.000

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

0

21.000

22.500

23.000

23.000

Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen

0

3.500-

3.100-

3.300-

3.400-

72410000 Bewirtschaftung Grundst. u.
baul. Anl.

0

3.000-

2.600-

2.700-

2.800-

72720000 Aufwendungen für EDV

0

500-

500-

600-

600-

Sonstige haushaltswirksame
Auszahlungen

0

17.500-

17.500-

17.600-

18.600-

74310000 Geschäftsauszahlungen

0

500-

500-

600-

600-

74550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen

0

17.000-

17.000-

17.000-

18.000-

16

=

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

0

21.000-

20.600-

20.900-

22.000-

17

=

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des
Ergebnishaushalts

0

0

1.900

2.100

1.000

23

=

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

0

0

0

24

-

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

0

100.000-

0

0

0

78210000
ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden

0

100.000-

0

0

0

30

=

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0

100.000-

0

0

0

31

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit

0

100.000-

0

0

0

32

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

0

100.000-

1.900

2.100

1.000

35

=

Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit

0

0

0

0

0

36

=

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands zum
Ende des Haushaltsjahres

0

100.000-

1.900

2.100

1.000

nachrichtlich:

-15-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

THH1

lfd.
Nr.

6

+

Stiftungs- und Grundstücksverwaltung

Teilergebnishaushalt

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Ertrags- und Aufwandsarten

2018

2019

2020

EUR

EUR

EUR

1

2

3

Sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte

0,00

0

21.000

34110000 Mieten inkl. Mietnebenkosten

0,00

0

21.000

11

=

Anteilige ordentliche Erträge

0,00

0

21.000

14

-

Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen

0,00

0

3.500-

42410000 Bew. d. Grundstücke und
baulichen Anlage

0,00

0

3.000-

42720000 Aufwendungen für EDV

0,00

0

500-

Sonstige ordentliche Aufwendungen

0,00

0

17.500-

44310000 Geschäftsaufwendungen

0,00

0

500-

44550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen, Bet.,

0,00

0

17.000-

18

-

19

=

Anteilige ordentliche Aufwendungen

0,00

0

21.000-

20

=

Anteiliges veranschlagtes ordentliches
Ergebnis

0,00

0

0

21

+

Erträge aus internen Leistungen

0,00

0

0

24

-

Aufwendungen für interne Leistungen

0,00

0

0

28

=

Veranschlagtes kalkulatorisches
Ergebnis

0,00

0

0

29

=

Veranschlagter
Nettoressourcenbedarf/-überschuss

0,00

0

0

-16-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

THH1

lfd.
Nr.

Stiftungs- und Grundstücksverwaltung

Teilfinanzhaushalt

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

VE

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

2018

2019

2020

2020

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1 + Summe der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit (ohne außerord.
zahlungswirksame Erträge aus
Vermögensveräußerungen)

2

-

0,00

0

21.000

0

64110000 Mieten und Pachten

0,00

Summe der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

0,00

0

21.000

0

0

21.000-

0

72410000 Bewirtschaftung Grundst. u. baul.
Anl.

0,00

0

3.000-

0

72720000 Aufwendungen für EDV

0,00

0

500-

0

74310000 Geschäftsauszahlungen

0,00

0

500-

0

74550000 Erstattungen an verb.
Unternehmen

0,00

0

17.000-

0

0,00

0

0

0

3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
9 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00

0

0

0

Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden

0,00

0

100.000-

0

78210000
ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden

0,00

0

100.000-

0

16 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00

0

100.000-

0

17 = Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit

0,00

0

100.000-

0

18 = Anteiliger veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

0,00

0

100.000-

0

10

-

-17-

Hospital- und Armenfonds Lahr
Haushaltsplan 2020

PROD

Nr.

Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr

Investitionsübersicht
Einzahlungs- und
Auszahlungsarten

Gesamtang.
z. Maßnahme
-nachrichtl.-

Bisher
finanziert

Ermächtig.
übertragung
aus 2018

Ergebnis
2018

Ansatz
2019

Ansatz
2020

VE
2020

Planung
2021

Planung
2022

Planung
2023

Finanzbedarf
weitere Jahre
-nachrichtl.-

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

unterhalb Wertgrenze:
6 = Summe Einzahlungen

0

0

0

0,00

0

0

0

0

0

0

0

7 - Auszahlungen für den
Erwerb von
Grundstücken und
Gebäuden

100.000-

0

0

0,00

0

100.000-

0

0

0

0

0

78210000 Erwerb von
Grundstücken u.
Gebäuden

100.000-

0

0

0,00

0

100.000-

0

0

0

0

0

13 = Summe der
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit

100.000-

0

0

0,00

0

100.000-

0

0

0

0

0

14 = Saldo aus
Investitionstätigkeit

100.000-

0

0

0,00

0

100.000-

0

0

0

0

0

16 = Gesamtkosten der
Maßnahme

100.000-

0

0

0,00

0

100.000-

0

0

0

0

0

-18-

- 19 -

Entsprechend der bisherigen Regelung gilt der Mittelbedarf für den Erwerb von Grundstücken im Finanzhaushalt als gedeckt, soweit aus der Veräußerung von Grundstücken
Mehreinzahlungen vorliegen.

In Erweiterung des Grundsatzes der Zweckbindung kann gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO im Haushaltsplan bestimmt werden, dass Mehrerträge bestimmte
Aufwendungsansätze des Ergebnishaushalts erhöhen oder Mindererträge bestimmte Aufwendungsansätze vermindern. Gleiches gilt nach § 19 Abs. 4 für den
Finanzhaushalt.

Aufgrund der übersichtlichen Haushaltsstruktur beim Hospital- und Armenfonds wird von der Bildung von Budgets abgesehen. Außerdem ist es nicht erforderlich,
Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Investitionstätigkeit für gegenseitig deckungsfähig zu erklären.

Ferner können gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO bzw. § 20 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionstätigkeit für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich zusammenhängen.

Gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 GemHVO sind die innerhalb eines Budgets veranschlagten ordentlichen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt gemäß
§ 20 Abs. 3 GemHVO für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeit.

Deckungsfähigkeit

Hospital- und Armefonds Lahr
Haushaltsplan 2020

-

=

-

+

+

+/-

=

-

-

=

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn

+

2

2

1

0

Einzahlungen aus übertrag. Ermächtigungen für Inv.-Zuwendungen, -Beiträge und
ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO)

nachrichtlich: voraussichtliche Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO)

vorauss. liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel

für sonstige bestimmte Zwecke gebunden: Überzahlung Verbandsumlage

davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden

voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende

- 20 -

588,06

823.941,32

0

0

823.941,32

0

0

Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr

veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 36 GemHVO)

0

823.941,32

0

0

425,29

723.941,32

0

0

723.941,32

-100.000,-

EUR

EUR

823.941,32

Haushaltsjahr
2020

Finanzhaushalt
Vorjahr
2019

Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre

liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn

Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn

Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn

1

Nr.

Einzahlungs- und Auszahlungsarten

Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität

1.900,-

399,31

725.841,32

0

0

725.841,32

3

EUR

Haushaltsjahr
2021

2.100,-

398,66

727.941,32

0

0

727.941,32

4

EUR

Haushaltsjahr
2022

1.000,-

416,67

728.941,32

0

0

728.941,32

5

EUR

Haushaltsjahr
2023

Hospital- und Armefonds Lahr
Haushaltsplan 2020

0

0

Rücklagen gesamt

0

0

0

- 21 -

0

0

0

0

0

voraussichtlicher Stand zum
Ende des Haushaltsjahres

TEUR

2. Zweckgebundene Rücklagen

Sonderergebnisses

1.2 Rücklagen aus Überschüssen des

ordentlichen Ergebnisses

1.1 Rücklagen aus Überschüssen des

1. Ergebnisrücklagen

Art

voraussichtlicher Stand zu
Beginn des Haushaltsjahres

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen

Hospital- und Armefonds Lahr
Haushaltsplan 2020