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Beschlussvorlage (Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 18.11.2013 Az.: -0684 Et

Drucksache Nr.: 244/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

27.11.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

16.12.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

605

302

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen Willy-Brandt-Straße
und Hohbergweg

Beschlussvorschlag:

1. Dem Neubau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrstraße zwischen WillyBrandt-Straße und Hohbergweg wird zugestimmt, sofern mittels Treppenanlagen
der Zugang auf Kosten der Bewohner der Bertha-von-Suttner-Allee 14 – 42 gewährleistet wird.
2. Der Vermietung der Stellplätze an die Bewohner der Bertha-von-Suttner-Allee 14
– 42 wird zugestimmt.

Anlage(n):
Lageplan
Entwurf Längsparker

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 244/2013

Seite - 2 -

Begründung:
In den ehemaligen Kasernengebäuden im Bebauungsplangebiet BEIM HOHBERGSEE sind
in den vergangenen Jahren ca. 350 Wohnungen entstanden, davon 313 durch die Firma
Bauwert. In Bezug auf die dafür erforderlichen Stellplätze für die Fahrzeuge der künftigen
Bewohner wurde im Bebauungsplan entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung ein Mindestmaß von einem Stellplatz pro Wohnung festgesetzt.
Öffentliche Stellplätze wurden im gesamten Gebiet keine vorgesehen. Die Bertha-vonSuttner-Straße als Sammelstraße des neuen Quartiers mit einer Fahrbahnbreite von 6 m bietet nur eingeschränkt Parkraum, weil dies mit dem dort verkehrenden Bus sowie dem vorhandenen Verkehrsaufkommen zu Behinderungen führen würde. Aus diesem Grund mussten
an mehreren Stellen bereits Halteverbote eingerichtet werden. Auf dem einseitig vorhandenen 2 m breiten Grünstreifen hat man ebenfalls keine Parkstände vorgesehen, um den Straßenraum übersichtlich zu halten. In Bezug auf die Dimensionierung der Erschließung gilt es
immer wieder ein Maß zu finden, das einen geregelten Fahrverkehr ermöglicht, aber auch die
wirtschaftlichen Interessen der Bauherren berücksichtigt. Zu Beginn der Planung im Jahr
2008 hatte der Projektentwickler z.B. die Vorstellung, die Wohnstraßen lediglich 4 m breit anzulegen. Im Bebauungsplan wurde eine Breite von 6 m festgesetzt und realisiert.
Die Firma Bauwert hat für ihre 313 Wohnungen 329 Stellplätze auf ihren Grundstücken hergestellt und hat sich damit stark am Mindestmaß orientiert. Aufgrund der nahe gelegenen
Bushaltestelle und dem hohen Anteil an 2-Zimmer-Wohnungen (ca. 2 Drittel) teilte die Verwaltung die Einschätzung der Fa. Bauwert, dass damit ausreichend Parkraum für die Bewohner geschaffen wurde. Die innenstadtnahe und topographisch ebene Lage bietet darüber
hinaus die Chance, die täglichen Besorgungen auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigen
zu können. Insgesamt ist festzuhalten, dass sowohl der Projektentwickler als auch alle Wohnungseigentümer und alle Mieter bereits im Vorfeld ihrer Entscheidung zum Kauf oder Bezug
einer Wohnung über die Angebotssituation im Bilde waren.
Nachdem zu einem überwiegenden Teil die Wohnungen bezogen waren und die Fa. Bauwert
die Hausverwaltung an die Fa. IVS-Ortenau übertragen hat, wurde Mitte November 2012 in
einem Brief, der offenbar zeitgleich auch an die Presse ging, zum ersten Mal die Parkplatzsituation von der Fa. IVS-Ortenau als „verheerend“ dargestellt. Außerdem wurde der Vorschlag
unterbreitet, öffentliche Stellplätze an der Feuerwehrstraße einzurichten.
Die Verwaltung hat diesen Vorschlag geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass entlang der
Feuerwehrstraße zwischen Einmündung Willy-Brandt-Straße und Hohbergweg ca. 57 Längsparkstände Platz finden könnten. Voraussetzung dafür ist eine Verbreiterung der Straße um
ca. 1 Meter, die ca. 70.000 Euro an Kosten verursachen würde. Weitere ca. 30.000 Euro kämen hinzu, wenn man sinnvollerweise in diesem Zusammenhang die gesamte Fahrbahndecke des Straßenabschnitts erneuern würde. Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt
100.000 Euro wurden von der Abteilung Tiefbau beantragt und sind im Haushaltsentwurf
2014 enthalten.
Zur Refinanzierung und damit die geplanten Parkstände in der Feuerwehrstraße auch tatsächlich den Bewohnern der Bertha-von-Suttner-Straße 14 - 42 zu Gute kommen, sollen die
Parkplätze privatrechtlich an die Bewohner vermietet werden. Schließlich geht es auch um
eine Gleichbehandlung der Wohngebiete. Grundsätzlich sind die Parkmöglichkeiten durch die
Eigentümer herzustellen.

Drucksache 244/2013

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Bei der Feuerwehrstraße handelt es sich um tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum. Eine
formelle Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr existiert nicht, sodass die Fläche
für die neu herzustellenden Parkplätze auch keiner straßenrechtlichen Entwidmung bedarf.
Die Stellplätze müssen aus diesem Grund auch privatrechtlich verwaltet werden.
Nach überschlägiger Kalkulation der Kämmerei wäre dafür je nach angesetztem Abschreibungszeitraum eine Miete von ca. 15 Euro pro Monat angemessen. Damit die Stellplätze von
den Bewohnern auf kurzem Wege erreichbar werden, wird die Eigentümergemeinschaft
Treppenanlagen, die den Höhenunterschied zwischen den Wohngrundstücken und der Feuerwehrstraße überwinden, auf ihre Kosten errichten lassen. Auch die Wegeanbindung und
Beleuchtung auf den Wohnbaugrundstücken wird von der Hausverwaltung hergestellt.
Mit der Hausverwaltung wird die Stadt dazu eine vertragliche Regelung treffen, die auch beinhalten wird, dass die Stellplätze nur dann hergestellt werden, wenn der Bau der Treppenanlagen zugesichert wird. Ohne die Treppen müsste davon ausgegangen werden, dass die
Stellplätze nicht angenommen und damit keinen Beitrag zur Entspannung der Parkplatzsituation leisten würden. Die Fa. IVS-Ortenau kündigte im Juli an, dass sie diesen Herbst entsprechende Beschlüsse in den jeweiligen Eigentümerversammlungen der insgesamt 7 Wohngebäude einholen will. Von diesen 7 Versammlungen haben bislang 4 (Stand 14.11.2013) stattgefunden, in denen sich die Eigentümer jeweils für die Schaffung der Zugänge zur Feuerwehrstraße ausgesprochen haben. Die Hausverwaltung geht davon aus, dass die übrigen
Hausversammlungen, die für den am 22.11. bzw. im Dezember 2013 terminiert sind, sich
dem anschließen.
Die Verwaltung empfiehlt, dass nach Abschluss der oben beschriebenen Vereinbarung die
Feuerwehrstraße ausgebaut wird, damit Parkstände in Längsrichtung eingerichtet und an die
Bewohner vermietet werden können.

Karl Langensteiner-Schönborn

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.