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Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 26.02.2020 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 59/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat Kippenheim

09.03.2020

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

11.03.2020

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

27.04.2020

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim

16.06.2020

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)

Beschlussvorschlag:

1.

Dem vorliegenden Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der
vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom
26.02.2020 wird zugestimmt.

2.

Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Plananlagen
- Begründung mit Umweltbericht
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 59/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Festhalle in Kippenheim soll durch einen Neubau ersetzt werden. Voruntersuchungen hatten
3 mögliche Standorte innerhalb Kippenheims ergeben. Nach einem moderierten Bürgerbeteiligungsverfahren wurde der Standort Ortseingang Nord als Ort für ein neues Bürgerhaus mit Festplatz bestimmt. Um die Maßnahmen realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch der Flächennutzungsplan im betreffenden Bereich zu ändern.
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim hat daher
am 27.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst
sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen (§ 3. Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 15.10.2018 bis 16.11.2018.
Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange führten nach Auswertung zu keinen grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf zur
8. Änderung des Flächennutzungsplanes. Es wurden lediglich Detailanpassungen vorgenommen. Die
Anregungen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als Anlage beigefügt.
Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf zur 8. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden
Form zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen.
Die Gemeinde Kippenheim stellt parallel einen Bebauungsplan auf, um das neue Bürgerhaus baldmöglichst errichten zu können.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im April/Mai 2020 durchgeführt werden.

Markus Ibert

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.