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Beschlussvorlage (Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gutachterausschuss bei der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
Köchel

Datum: 03.02.2020 Az.: 62/622 GS
GAA

Drucksache Nr.: 24/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

17.02.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gutachterausschuss bei der Stadt
Lahr
Beschlussvorschlag:
Für den Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen
im Sinne von § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bei der Stadt Lahr werden ab dem 01. März 2020
auf 4 Jahre nachstehende Personen bestellt:
Vorsitzender:
• Bernd Haller, Dipl. -Sachverständiger (DIA), Untere Mühle 8, 77933 Lahr;
Stellvertretender Vorsitzender:
• Helmut Scherr, Dipl. Ing. (FH), öbuv Sachverständiger f. Grundstücksbewertung,
Beethovenstraße 33, 79100 Freiburg;
Weitere ehrenamtliche Gutachter:
• Georg Heer, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt u. Stadtplaner, Dipl. Sachverständiger (DIA),
Im Blumert 12, 77933 Lahr;
• Peter Lehre, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt, Langsdorfstraße 1, 77933 Lahr;
• Stefan Frick, Dipl. Ing. (FH), freier Architekt und Dipl.-Sachverständiger (DIA), Im oberen Garten 11,
77933 Lahr;
• Peter Winkels, Dipl. Ing. (TU), Abteilungsleiter Flächenmanagement, Stadt Offenburg,
Kleinfeldeleweg 6, 77933 Lahr;
• Susanne Steiert, Dipl. Sachverständige (DIA), Finanzassistentin, Hansjakobstraße 51, 77933 Lahr;
• Michael Vergin, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Hinter dem Rathaus 24, 77948 Friesenheim;
• Miriam Köchel, Dipl. Verwaltungswirtin (FH), Geschäftsstellenleiterin GAA,
Am Kapf 18, 77978 Schuttertal;
• Hermann Zucker, Landwirt, Schlehenweg 50, 77933 Lahr;
• Christoph Schmieder, Dipl. Agrar Ing. (FH), Landwirt, Geretstalstr. 3, 77933 Lahr;
Vertreter des Finanzamtes:
• Manfred Vetter, Steueramtsrat;
• Hans-Joachim Höpfner, Steueramtmann (Stellvertreter).

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 24/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch
(BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Verordnung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte
nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GuAVO) maßgebend.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere:
● Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung.
● Ermittlung von Bodenrichtwerten.
● Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Kapitalisierungszins
sätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten).
● Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten
Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken.
● Gutachten über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust (Enteignung)
und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile.
● Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.
Gutachten über Miet- und Pachtwerte.
● Erstellung von Berichten über die Situation des Grundstücksmarktes in der
Stadt Lahr.

Besetzung des Gutachterausschusses:
Nach § 2 der Gutachterausschussverordnung sind der Vorsitzende und die weiteren
ehrenamtlichen Gutachter auf 4 Jahre zu bestellen. Für den Vorsitzenden sind ein
oder mehrere Stellvertreter zu bestellen.
Die zu bestellenden Gutachter müssen entsprechend den Vorgaben des § 192 Abs.
3 BauGB in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen
sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der
Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss
gebildet ist, befasst sein.
Darüber hinaus ist für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter hinzuzuziehen.
Nach § 5 Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss bei der Erstattung von Gutachten und zur sonstigen Wertermittlung in der Besetzung mit dem
Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig. Um die Funktion des
Ausschusses in Verhinderungsfällen von Mitgliedern zu gewährleisten, war es bei der
Stadt Lahr bisher üblich, zu den ständigen Mitgliedern im Gutachterausschuss zusätzliche Ersatzmitglieder für den Gutachterausschuss zu bestellen. Die Ersatzmitglieder sollten nur dann zur Beratung und Beschlussfassung im Gutachterausschuss
zugezogen werden, wenn der Gutachterausschuss von der Anzahl der Mitglieder her
nicht beschlussfähig gewesen wäre. Die Praxis der vergangenen Jahre hat nun aber
gezeigt, dass die vorgegebene Mindestanzahl (Vorsitzender mit zwei weiteren Gutachterausschussmitglieder) mit den ständigen Gutachterausschussmitgliedern immer
erreicht wurde und auf die Ersatzmitglieder nicht zurückgegriffen werden musste. Lediglich zur Bodenrichtwertsitzung alle zwei Jahre wurden auch die Ersatzmitglieder
hinzugezogen. Es wird daher empfohlen, künftig grundsätzlich von der Bestellung
von Ersatzmitgliedern abzusehen.

Drucksache 24/2020

Seite - 3 -

Im Hinblick auf die bevorstehende Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit benachbarten Gemeinden (siehe Beschlussvorlagen vom Februar 2019,
Drucksache Nr. 41/2019 und vom September 2019, Drucksache Nr. 223/2019) wäre
eine Anpassung der Anzahl der Mitglieder des Gutachterausschusses bei der Stadt
Lahr bereits mit der jetzigen Neubestellung an die Vorgaben der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung sinnvoll. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht vor, die Anzahl
der zu bestellenden Mitglieder im künftigen gemeinsamen Gutachterausschuss an
die jeweilige Einwohnerzahl der beteiligten Gemeinden zu koppeln. Demnach können
zwei Mitglieder für die ersten 5.000 Einwohner und darüber hinaus für jede weiteren
angefangenen 5.000 Einwohner ein weiteres Mitglied in den gemeinsamen Gutachterausschuss vorschlagen und bestellt werden (der Einwohnerschlüssel wurde
nachträglich von 6.000 auf 5.000 Einwohner angepasst, um mehr Spielraum bei der
Anzahl der ständigen Mitglieder zu gewinnen). Demnach wird die Stadt Lahr in den
künftigen gemeinsamen Gutachterausschuss 11 Mitglieder entsenden.
Der bisherige Gutachterausschuss setzt sich aus sehr erfahrenen und langjährig tätigen Mitgliedern zusammen. Die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder des Gutachterausschusses haben sich umfangreiche Erfahrungen in vielschichtigen Bewertungsaufgaben angeeignet. Die Verwaltung empfiehlt daher, die oben aufgeführten
Personen als Mitglieder des Gutachterausschuss bei der Stadt Lahr zu bestellen.

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Markus Ibert

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Friederike Ohnemus

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Tilman Petters