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Beschlussvorlage (- Satzung)

                                    
                                        STADT LAHR
Satzung

Bebauungsplan
VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung

Planungsrechtliche Festsetzungen
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt
geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37) hat der Gemeinderat
am
23.
März
2020
in
öffentlicher
Sitzung
den
Bebauungsplan
VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung als
Satzung beschlossen.
§1
Geltungsbereich der Satzung
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich
aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2.
§2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus folgenden Teilen:
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 9.März 2020
- Übersichtsplan M. 1:5000 vom 9. März 2020
Beigefügt sind:
- Begründung vom 9. März 2020
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden-Württemberg handelt, wer den
planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 9. März 2020 zuwiderhandelt.
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans
widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben.
Lahr,
Markus Ibert
Oberbürgermeister