Beschlussvorlage (- Satzung)
Vorlage: Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
23. März 2020
Beschlussvorlage (Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER
INNENSTADT, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung)
Beschlussvorlage (- Übersichtsplan)
23. März 2020
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER
INNENSTADT, 3. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)Beschlussvorlage (- Übersichtsplan)Beschlussvorlage (- Abwägung der Anregungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Satzung)
STADT LAHR Satzung Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung Planungsrechtliche Festsetzungen Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Februar 2020 (GBl. S. 37) hat der Gemeinderat am 23. März 2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan VERGNÜGUNGSEINRICHTUNGEN UND ANDERE IN DER INNENSTADT, 3. Änderung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus folgenden Teilen: - Planungsrechtliche Festsetzungen vom 9.März 2020 - Übersichtsplan M. 1:5000 vom 9. März 2020 Beigefügt sind: - Begründung vom 9. März 2020 §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden-Württemberg handelt, wer den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 9. März 2020 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Markus Ibert Oberbürgermeister