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Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Jahresabschluss 2019 - Entlastung des Aufsichtsrates)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Drescher

Datum: 29.05.2020 Az.: 922.5114

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

22.06.2020

Drucksache Nr.: 131/2020

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2019 - Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 131/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:

Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein
verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein
umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007
vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG)
– künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft
mbH Lahr) hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 12 Aufsichtsräte hinsichtlich
der Entlastung kommunalrechtlich befangen. Die Befangenheit ist derzeit bei OB
Ibert, EBM Schöneboom, StR Dr. Caroli, StRin Deusch, StR Dörfler, StR Hirsch, StR
Kleinschmidt, StRin Rompel, StR Roth, StR Täubert, StR Uffelmann, und StRin
Waldmann gegeben.
Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der
als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses
und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit
zu erklären.

Tilman Petters
Bürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer