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Beschlussvorlage (- Kenntnisnahme des geänderten Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr" - Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs "Abwasserbeseitigung…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Witzelmaier

Datum: 14.05.2020 Az.: 801.39/02

Drucksache Nr.: 126/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.06.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

06.07.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

- Kenntnisnahme des geänderten Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs
„Abwasserbeseitigung Lahr"
- Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs "Abwasserbeseitigung
Lahr" und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprü –
fungsamts über die örtliche Prüfung

Beschlussvorschlag:

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom geänderten Jahresabschluss.
2. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 36.679.621,82
EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage(n):
Geänderter Jahresabschluss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2018
Schlussbericht 2018 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 126/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr für das Rechnungsjahr 2018 ist abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen.
Es gelten primär für den Jahresabschluss das Handelsgesetzbuch und das Eigenbetriebsrecht. Auf diesen Grundlagen haben wir geprüft. Außerdem spielen hinsichtlich der Gebührenkalkulation die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes eine Rolle.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Christian Zanger