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Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung Oktober 2018)

                                    
                                        STADT LAHR
Bebauungsplan „Kleinfeld-Nord“, 5. Änderung
Schalltechnische Untersuchung
Erläuterungsbericht

Projekt-Nr. 612-2160

Oktober 2018

Stadt Lahr
Bebauungsplan „Kleinfeld-Nord“, 5. Änderung / Schalltechnische Untersuchung

Inhaltsverzeichnis

1.

Allgemeines........................................................................................................... 1
1.1 Aufgabenstellung ............................................................................................ 1
1.2 Planungsgrundlagen ...................................................................................... 1

2.

Grundlagen............................................................................................................ 1
2.1 Allgemeines .................................................................................................... 1
2.2 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................. 2
2.3 Schallschutz im Städtebau ............................................................................. 2

3.

Verkehrslärm ......................................................................................................... 4
3.1 Allgemeines .................................................................................................... 4
3.2 Beurteilungsgrundlagen ................................................................................. 4
3.3 Emissionen ..................................................................................................... 5
3.3.1

Straßenverkehr ............................................................................................ 5

3.3.2

Schienenverkehr .......................................................................................... 9

3.4 Immissionen ................................................................................................. 10

4.

3.4.1

Allgemeines ............................................................................................... 10

3.4.2

Nachbarschaft ............................................................................................ 10

3.4.3

Plangebiet .................................................................................................. 12

Lärmschutzmaßnahmen..................................................................................... 12
4.1 Allgemeines .................................................................................................. 12
4.2 Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm ........................................................... 13
4.2.1

Allgemeines ............................................................................................... 13

4.2.2

Grundrissorientierung ................................................................................. 14

4.2.3

Schalldämmung der Außenbauteile............................................................ 15

4.2.4

Belüftung von Schlafräumen ...................................................................... 16

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II

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Bebauungsplan „Kleinfeld-Nord“, 5. Änderung / Schalltechnische Untersuchung

5.

Zusammenfassung ............................................................................................. 18

Tabellen

Tab. 2-1:

Orientierungswerte der DIN 18005 [4] ................................................................ 3

Tab. 3-1:

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [12] .................................................... 5

Tab. 3-2:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall ................................... 6

Tab. 3-3:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall........................... 7

Tab. 3-4:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall .......................... 8

Tab. 3-5:

Schallleistungspegel Schienenstrecke.............................................................. 9

Anlagen

Anlage 1

Lagepläne Verkehrslärm

Anlage 2

Verkehrserzeugung Plangebiet

Anlage 3

Beurteilungspegel Verkehrslärm

Anlage 4

Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet

Anlage 5

Außenlärmpegel nach DIN 4109

Abkürzungen

BImSchV

Bundes-Immissionsschutzverordnung

dB(A)

Dezibel nach A-Bewertung (Schallpegel mit Frequenzbewertung)

DIN

Deutsches Institut für Normung e. V.

DTV

durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

IGW

Immissionsgrenzwert

KI

Zuschlag für Impulshaltigkeit

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III

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Lr

Beurteilungspegel

Lr, diff

Überschreitung eines Grenz-, Richt- oder Orientierungswertes

OW

Orientierungswert

RLS

Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

WA

allgemeines Wohngebiet

Quellenverzeichnis

[1]

Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli
2002; Beiblatt zu DIN 18005 Teil 1, Mai 1987

[2]

Wikipedia: Schalldruckpegel, unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel,
Januar 2018

[3]

Prof. Dr. Jürgen Hellbrück: Wirkungen von Lärm auf Erleben, Verhalten und Gesundheit, Vortrag auf dem Seminar „Lärmarme Straßenbeläge“, März 2010

[4]

Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren / Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung,
Mai 1987

[5]

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 22.3.2007 - 4 CN 2/06

[6]

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 18.12.1990 - 4 N 6/88

[7]

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Städtebauliche Lärmfibel – Hinweise für
die Bauleitplanung, Dezember 2013

[8]

Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden – Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar 2010

[9]

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Lärm - Straße und Schiene, Juli 2014

[10]

Der Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen,
RLS-90, Ausgabe 1990

[11]

Verordnung zur Änderung der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung
–
16. BImSchV) vom 18. Dezember 2014, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I
Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2014

[12]

16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), Juli 1991

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IV

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[13]

Martin Arnold, Josefa Dahme: Hochrechnung von Kurzzeitzählungen an Innerortsstraßen, Straßenverkehrstechnik, Ausgabe 10.2008

[14]

Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen: Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, Wiesbaden, 2000

[15]

Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff: Programm Ver_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung mit Excel-Tabellen am PC, Januar
2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017

[16]

DIN 4109-1:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen,
Stand Januar 2018

[17]

DIN 4109-2:2018-01 – Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise
der Erfüllung der Anforderungen, Stand Januar 2018

[18]

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg: Arbeitshilfe Bebauungsplanung, November 2014

[19]

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin: Berliner Leitfaden
Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017, Mai 2017

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V

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1.

ALLGEMEINES

1.1

Aufgabenstellung
Die Stadt Lahr beabsichtigt den Bebauungsplan „Kleinfeld-Nord“ zu ändern, um in einem Teilbereich kostengünstigen Wohnraum zu realisieren. Das betreffende Grundstück befindet sich in zweiter Baureihe westlich der Bundesstraße 3.
Für die 5. Änderung des Bebauungsplans „Kleinfeld-Nord“ sollen die Lärmeinwirkungen ermittelt und bewertet werden. Dabei sind der Straßen- und Schienenverkehrslärm
zu berücksichtigen. Dazu gehören die Ermittlung und Bewertung der Einwirkungen des
Verkehrslärms auf das Plangebiet und die Änderungen der Verkehrslärmsituation für
die Nachbarschaft.
Als Bewertungsgrundlage wird die DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau [1] herangezogen. Anhand der Ergebnisse der Untersuchung sind, falls erforderlich, Empfehlungen zu Lärmschutzmaßnahmen abzuleiten.

1.2

Planungsgrundlagen
Die schalltechnische Untersuchung bezieht sich auf den Bebauungsplanentwurf „Kleinfeld-Nord, 5. Änderung“ vom 07.03.2018. Ein Katasterauszug wurde von der Stadt
Lahr zur Verfügung gestellt. Weitere Datengrundlagen werden an den jeweiligen Stellen im Text aufgeführt.
Die schalltechnischen Berechnungen werden mit der Software SoundPLAN (Version 8,
Soundplan GmbH) durchgeführt.

2.

GRUNDLAGEN

2.1

Allgemeines
Schall bezeichnet mechanische Schwingungen und Wellen in einem elastischen Medium (z. B. Luft). Schallpegel werden üblicherweise in der Einheit dB(A) (Dezibel) dargestellt. Dabei handelt es sich um eine Hilfsgröße, die einen Schalldruckpegel in ein Verhältnis zur menschlichen Hörschwelle setzt. Durch den logarithmischen Maßstab entstehen dabei besser handhabbare Werte.
Das menschliche Gehör nimmt Frequenzen ungefähr zwischen 16 Hz und 20 KHz
wahr. Die Hörschwelle liegt in Abhängigkeit von der Frequenz ungefähr bei 0 dB. Die
Schmerzgrenze liegt bei ca. 130 dB. „Die Abhängigkeit von wahrgenommener Laut-

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stärke und Schalldruckpegel ist stark frequenzabhängig. […] Sollen Aussagen über die
Wahrnehmung eines Schallereignisses gemacht werden, muss daher das Frequenzspektrum des Schalldrucks betrachtet werden [2].“
Durch eine frequenzabhängige Gewichtung wird der bewertete Schalldruckpegel gebildet. Üblich ist dabei die Verwendung des A-bewerteten Schallpegels (dB(A)).
Als Lärm werden Schallereignisse bezeichnet, die subjektiv als störend empfunden
werden. Lärm ist also „unerwünschter Schall, der das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Menschen erheblich beeinträchtigen kann“. [3]

2.2

Beurteilungsgrundlagen
Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen der unterschiedlichen Lärmarten (z. B. Verkehr, Gewerbe, Freizeit) werden durch entsprechende Richtlinien bzw. Verordnungen
vorgegeben. Hierbei erfolgt eine sektorale Betrachtung, d. h. bei den schalltechnischen
Überprüfungen sind die Lärmquellen der unterschiedlichen Lärmarten einzeln zu ermitteln und die daraus berechneten Mittelungspegel den jeweiligen Grenz-, Richt- oder
Orientierungswerten gegenüberzustellen.
Eine Aggregation mehrerer Lärmarten erfolgt in der Regel nicht. Schallquellen, die keiner Lärmart zuzuordnen sind (z. B. Naturgeräusche, Wind, Wasser etc.), werden bei
den schalltechnischen Untersuchungen nicht betrachtet.
Für die schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die Schallemissionen ermittelt oder abgeschätzt, d. h. der von einer Schallquelle ausgehende Lärm betrachtet. In
Abhängigkeit der Lage, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen etc. werden daraus die
Schallimmissionen ermittelt, also der auf den jeweils maßgebenden Immissionsort
(z. B. ein Wohngebäude) einwirkende Lärm bestimmt.
Mit den Zuschlägen der jeweiligen Berechnungsrichtlinien z. B. für Ruhezeiten oder bestimmte Lärmarten werden aus den Immissionen die Mittelungspegel gebildet.

2.3

Schallschutz im Städtebau
Für die schalltechnische Beurteilung städtebaulicher Planungen kann die DIN 18005
Teil 1 - Schallschutz im Städtebau [1] herangezogen werden. In Beiblatt 1 zur DIN
18005 sind „Orientierungswerte für die angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung“ [4] angegeben. Die Orientierungswerte sind
als Ziele des Schallschutzes für die Bauleitplanung aufzufassen und keine Grenzwerte.
Die örtlichen Gegebenheiten können ein Abweichen von Orientierungswerten nach
oben oder unten erfordern.
Die DIN 18005 dient als Grundlage zur Abwägung der Belange des Schallschutzes bei
städtebaulichen Planungen. „Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung
von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwie-

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gen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen
– insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.“ [1]
„Je weiter die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein
und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern.“ [5] „Die
Orientierungswerte der DIN 18005 können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelästigung eines Wohngebiets in die Abwägung mit einbezogen werden, wobei eine
Überschreitung von 5 dB(A) dabei zulässig ist.“ [6]
„Weist ein Bebauungsplan ein neues Wohngebiet (WA) aus, das durch vorhandene
Verkehrswege Lärmbelastungen ausgesetzt wird, die an den Gebietsrändern deutlich
über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, ist es nicht von vornherein abwägungsfehlerhaft, auf aktiven Lärmschutz zu verzichten. Je nach Umständen des Einzelfalls, z. B. in dicht besiedelten Räumen, kann es abwägungsfehlerfrei sein, eine Kombination von passivem Schallschutz, Stellung und Gestaltung von Gebäuden sowie
Anordnung der Wohn- und Schlafräume zu erreichen.“ [5]
In der folgenden Tabelle sind für die verschiedenen Nutzungsarten die in der
DIN 18005 (Beiblatt zu Teil 1) [4] angegebenen Orientierungswerte für den Tag (6 bis
22 Uhr) und die Nacht (22 bis 6 Uhr) aufgeführt:
Tab. 2-1:

Orientierungswerte der DIN 18005 [4]

Nutzungsart

Orientierungswerte der DIN 18005
in dB(A)
Tag

Nacht

Reine Wohngebiete

50

40 (35)

Allgemeine Wohngebiete

55

45 (40)

Besondere Wohngebiete

60

45 (40)

Dorf- und Mischgebiete

60

50 (45)

Kerngebiete

65

55 (50)

Gewerbegebiete

65

55 (50)

(Werte in Klammern für Gewerbe-, Sport- und Freizeitlärm)

Die Mittelungspegel verschiedener Lärmarten (Verkehr, Gewerbe, Sport, Freizeit) sind
einzeln mit den Orientierungswerten zu vergleichen.

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3.

VERKEHRSLÄRM

3.1

Allgemeines
Für das Bebauungsplanverfahren ist zu prüfen, welchen Lärmbelastungen Gebäude
mit schutzbedürftigen Nutzungen im Plangebiet ausgesetzt sein werden. Aus den Ergebnissen sind, falls erforderlich, Schutzmaßnahmen abzuleiten. Daneben sind die
Änderungen der Verkehrslärmsituation für die Umgebung des Plangebiets zu ermitteln.
Die Verkehrslärmsituation im Plangebiet wird im Wesentlichen durch die östlich liegende Bundesstraße 3 bestimmt. Darüber hinaus werden im Schallausbreitungsmodell die
Lärmeinträge durch die weiter südlich gelegene Schwarzwaldstraße und die Rheintalbahn berücksichtigt.
Änderungen der Verkehrslärmsituation in der Nachbarschaft ergeben sich durch die
Verkehrserzeugung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet und durch Abschirmungen bzw. Reflexionen an den geplanten Gebäuden. Da das Plangebiet über die Leopoldstraße erschlossen wird, wird diese ebenfalls in das Schallausbreitungsmodell integriert.
Untersucht werden im Folgenden der Analysefall, der Prognose-Nullfall sowie der
Prognose-Planfall. Der Analysefall repräsentiert die derzeitige Verkehrssituation im
Plangebiet sowie der Umgebung. Der Prognose-Nullfall beschreibt die prognostizierte
Verkehrssituation ohne Realisierung der Planung im Gebiet „Kleinfeld-Nord“. Damit
wird die vom Plangebiet unabhängige Verkehrsentwicklung berücksichtigt. Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes unter Berücksichtigung der derzeitigen Änderung des Bebauungsplans „Kleinfeld-Nord“.

3.2

Beurteilungsgrundlagen
„Die Lärmbelastung durch Straßen- und Schienenverkehr wird heute ausschließlich berechnet, denn das ist genauer, transparenter und auch wirtschaftlicher als Messungen
zu zufälligen Zeitpunkten, die Witterungseinflüssen und Verkehrsschwankungen unterliegen. Zudem kann ein Mikrofon nicht zwischen Lärmquellen (Hund oder Auto) unterscheiden und zukünftiger Verkehrslärm kann ohnehin nicht gemessen werden.“ [9]
Modellhafte Berechnungen der Lärmimmissionen sind darüber hinaus besser nachzuvollziehen als Messungen, die von zufälligen äußeren Einflüssen abhängen. Nur in
Ausnahmefällen werden z. B. zu Überprüfungszwecken Lärmmessungen durchgeführt.
Zur rechnerischen Erfassung des Straßenverkehrslärms dienen die "Richtlinien für den
Lärmschutz an Straßen (RLS-90)"[10]. Der Schienenverkehrslärm wird nach den Vorgaben der zum 01.01.2015 novellierten Schall 03 [11] ermittelt.
Entsprechend dieser Richtlinien sind die Lärmpegel (Mittelungspegel) aus den durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen zu berechnen. Diese Lärmwerte sind Mittelwerte (Mittelungspegel) und keine Maximalpegel.

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Der Mittelungspegel ist nach DIN 45641 der zeitliche Mittelwert des A-Schallpegels. Er
stellt eine Maßzahl dar, die die Lautstärke des gesamten Geräuschgeschehens während der Beurteilungszeit kennzeichnet und das zeitlich in seiner Stärke schwankende
Geräusch in ein vergleichbares Dauergeräusch umrechnet ("energieäquivalenter Dauerschallpegel").
Ergänzend zu den Orientierungswerten der DIN 18005 (vgl. Abschnitt 2.3) können zur
Bewertung der ermittelten Immissionen auch die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [12]) verwendet werden. Die 16. BImSchV „gilt für
den Bau oder die wesentliche Veränderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen.“ [12] In Leitfäden für Bauleitplanungen [7] [8] wird bei Verkehrslärmbelastungen auf die (höheren) Immissionsgrenzwerte
der 16. BImSchV als ergänzenden Beurteilungsmaßstab zu den Orientierungswerten
der DIN 18005 verwiesen.
Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt:
Tab. 3-1:

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [12]

Nutzungsart

Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
in dB(A)
Tag

Nacht

Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime

57

47

Reine und allgemeine Wohngebiete sowie
Kleinsiedlungsgebiete

59

49

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

64

54

Gewerbegebiete

69

59

3.3

Emissionen

3.3.1

Straßenverkehr
Eine Grundlage zur Beschreibung der Lärmsituation besteht in der Bestimmung der
Lärmemissionen. Emissionspegel beschreiben den Schall, der von einer Lärmquelle
ausgeht. Die Emissionspegel sind nach den Beurteilungszeiträumen Tag (6 bis 22 Uhr)
und Nacht (22 bis 6 Uhr) zu unterscheiden.
Der Emissionspegel einer Straße ist abhängig von der Verkehrsbelastung auf den
maßgebenden Straßenabschnitten. Dabei sind die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV-Wert) und der Anteil des Lkw-Verkehrs sowohl für den Tag als
auch für die Nacht sowie die zugelassenen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw zu be-

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rücksichtigen. Hinzu kommen je nach Situation noch Zuschläge für die Straßenoberfläche und für Steigungsbereiche, wenn die Steigung gleich oder größer 5% ist.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass Emissionspegel auf Änderungen der Verkehrsbelastungen relativ unsensibel reagieren. Eine Steigerung des täglichen Verkehrs
um 10% bewirkt beispielsweise bei ansonsten gleichen Randbedingungen nur eine
Steigerung der Emissionspegel um ca. 0,4 dB(A). Die teilweise vereinfachenden Annahmen zu vorhandenen und künftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen bieten für
die schalltechnische Beurteilung eine hinreichende Genauigkeit.
Die Verkehrsmengen des Analyse-Falls wurden für die Schwarzwaldstraße und die
B 3 auf Basis einer am 16.01.2018 im Rahmen der Untersuchung durchgeführten Verkehrszählung zusammengestellt. Die Ergebnisse der achtstündigen Verkehrszählung
wurden zunächst auf die Tagesbelastungen hochgerechnet. Dies erfolgte anhand des
Verfahrens für die Hochrechnung von Kurzzeitzählungen an Innerortsstraßen [13], um
den durchschnittlichen werktäglichen Verkehr (DTVw) zu ermitteln. Danach ist für die
Hochrechnung des Kfz-Verkehrs für den westlichen Teil der Schwarzwaldstraße der
Faktor 1,83 und für den Lkw-Verkehr der Faktor 1,84 anzuwenden. Für die stärker befahrene B 3 und den östlichen Teil der Schwarzwaldstraße ist für den Kfz-Verkehr der
Faktor 1,84 und für den Lkw-Verkehr der Faktor 1,86 heranzuziehen [13]. Für Lärmberechnungen sind nach den Vorgaben der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
(RLS 90) [10] über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche Verkehrsbelastungen (DTV) anzusetzen. Für die Umrechnung wurden dabei für den westlichen Teil
der Schwarzwaldstraße der Faktor von 0,88 für den Kfz-Verkehr und der Faktor 0,8 für
den Lkw-Verkehr herangezogen [13]. Für den östlichen Teil der Schwarzwaldstraße
und für die B 3 liegen die Umrechnungsfaktoren um jeweils 0,02 höher [13].
Für den von Süden nach Norden verlaufenden Teil der Leopoldstraße wurde eine
durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 250 Kfz/24h, für den nach Osten zum
Plangebiet abzweigenden Teil wurde eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
von 100 Kfz/24h angenommen. Des Weiteren wird von einem Lkw-Anteil von 2 % ausgegangen.
Für alle untersuchten Straßen wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer
Zählstelle der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg eine Verteilung der Verkehrsmengen zu 93 % auf den Tages- und 7 % auf den Nachtzeitraum vorgenommen.
Die resultierenden Verkehrsstärken und Emissionspegel sind in der nachfolgenden
Tabelle für die jeweiligen Straßenquerschnitte zusammengestellt:
Tab. 3-2:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Analyse-Fall

Straßenabschnitt

Schwarzwaldstraße,
westlich der B 3

DTV-Wert
[Kfz/24h]

8.060

Lkw-Anteil
[%]

Geschwindigkeit Emissionspegel
[km/h]
[dB(A)]

Tag

Nacht

Pkw

Lkw

Tag

Nacht

3,8

3,8

50

50

60

51,8

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Straßenabschnitt

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Lkw-Anteil
[%]

Geschwindigkeit Emissionspegel
[km/h]
[dB(A)]

Tag

Nacht

Pkw

Lkw

Tag

Nacht

Schwarzwaldstraße,
östlich der B 3

14.720

2,7

2,7

50

50

62,1

53,8

Bundesstraße 3, nördl.
der Schwarzwaldstraße

16.690

3

3

50

50

62,8

54,6

Bundesstraße 3, südlich
der Schwarzwaldstraße

12.120

3,6

3,6

70

70

64,1

55,9

Leopoldstraße, nördlich
und südlich der
Albrechtstraße

250

2,0

2,0

30

30

41,6

33,3

Leopoldstraße, östlich
der Albrechtstraße

100

2,0

2,0

30

30

37,6

29,4

Um die künftige verkehrliche Entwicklung zu berücksichtigen, wurde für den PrognoseNullfall eine Zunahme der Verkehrsstärken auf den umgebenden Straßen von 10 %
berücksichtigt. Die resultierenden Verkehrsstärken und Emissionspegel sind in der
nachfolgenden Tabelle für die jeweiligen Straßenquerschnitte aufgeführt:
Tab. 3-3:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Nullfall

Straßenabschnitt

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Lkw-Anteil
[%]

Geschwindigkeit Emissionspegel
[km/h]
[dB(A)]

Tag

Nacht

Pkw

Lkw

Tag

Nacht

Schwarzwaldstraße,
westlich der B 3

8.860

3,8

3,8

50

50

60,5

52,2

Schwarzwaldstraße,
östlich der B 3

16.190

2,7

2,7

50

50

62,5

54,3

Bundesstraße 3, nördl.
der Schwarzwaldstraße

18.350

3

3

50

50

63,2

55,0

Bundesstraße 3, südlich
der Schwarzwaldstraße

13.330

3,6

3,6

70

70

64,5

56,3

Leopoldstraße, nördlich
und südlich der
Albrechtstraße

280

2,0

2,0

30

30

42,0

33,8

Leopoldstraße, östlich
der Albrechtstraße

110

2,0

2,0

30

30

38,0

29,8

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Der Prognose-Planfall bezieht sich auf eine vollständige Bebauung des Plangebietes
unter Berücksichtigung der aktuellen Änderung des Bebauungsplans „Kleinfeld-Nord“.
Aufgrund des durch die geplanten Nutzungen erzeugten Verkehrs werden sich die
Verkehrsmengen im umgebenden Straßennetz erhöhen.
Zur Abschätzung des neu erzeugten Kfz-Verkehrs wird die bundesweit übliche Methodik der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung [14] angewandt und mit dem zugehörigen Programm Ver_Bau [15] berechnet.
Dort lassen sich über empirische Kenngrößen der Einwohner-, Kunden- oder Besucherverkehr bestimmen. Hierfür werden Eingangsdaten wie die Nutzfläche für die Gewerbeflächen oder die Anzahl der Wohneinheiten herangezogen.
Die einzelnen Schritte dieser Ermittlung und die Ergebnisse sind in Anlage 2 für die
Wohnnutzung dargestellt.
Für das Plangebiet „Kleinfeld-Nord“ konnte somit eine Verkehrserzeugung von insgesamt 75 Kfz-Fahrten/24h ermittelt werden (jeweils 35 Kfz/24h im Quell- und Zielverkehr).
Bei der Verteilung der Verkehrsmengen wurde 100 % der neuerzeugten Fahrten für die
Planstraße und den östlichen Teil der Leopoldstraße berücksichtigt. Für den weiteren
Verlauf wird die Annahme getroffen, dass 10 % der neuerzeugten Fahrten über den
nördlichen Bereich der Leopoldstraße zu- bzw. abfließen. Die weiteren 90 % des neuerzeugten Verkehrs werden für den südlichen Teil der Leopoldstraße vorgesehen.
Da die neuerzeugten Verkehrsmengen im Vergleich zu den Verkehrsmengen des
Prognose-Nullfalls auf der Schwarzwald- und der Bundesstraße 3 relativ gering sind,
werden diese nicht auf die beiden genannten Straßen umgelegt. Der zusätzliche Verkehr des Plangebiets würde den Emissionspegel der beiden Straßen nicht erhöhen.
Die angesetzten Verkehrsmengen und Emissionspegel des Prognose-Planfalls können
der folgenden Tabelle für die jeweiligen Straßenquerschnitte entnommen werden:
Tab. 3-4:

Verkehrsmengen und Emissionspegel im Prognose-Planfall

Straßenabschnitt

DTV-Wert
[Kfz/24h]

Lkw-Anteil
[%]

Geschwindigkeit Emissionspegel
[km/h]
[dB(A)]

Tag

Nacht

Pkw

Lkw

Tag

Nacht

Schwarzwaldstraße,
westlich der B 3

8.930

3,8

3,8

50

50

60,5

52,3

Schwarzwaldstraße,
östlich der B 3

16.190

2,7

2,7

50

50

62,5

54,3

Bundesstraße 3, nördl.
der Schwarzwaldstraße

18.350

3

3

50

50

63,2

55,0

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3.3.2

Bundesstraße 3, südlich.
der Schwarzwaldstraße

13.330

3,6

3,6

70

70

64,5

56,3

Leopoldstraße, nördlich
der Albrechtstraße

290

2,0

2,0

30

30

46,9

38,7

Leopoldstraße, südlich
der Albrechtstraße

340

2,1

2,1

30

30

43,0

34,7

Leopoldstraße, östlich
der Albrechtstraße

180

2,3

2,3

30

30

40,2

31,9

Planstraße

70

2,7

2,7

30

30

36,7

28,6

Schienenverkehr
Die Schallleistungspegel eines Schienenverkehrswegs beziehen sich seit der Neufassung der Schall 03 [11] auf die Lage der Gleise und sind nicht mehr auf einen Abstand
von 25 m zur Gleisachse normiert. Somit ist auch kein direkter Vergleich mit den Emissionen des Straßenverkehrs möglich. Die Schallleistungspegel einer Bahnstrecke werden zudem getrennt für drei Höhen (Schienenoberkante, 4 m & 5 m darüber) ermittelt.
Damit werden die Roll-, Aggregat-, Antriebs- und aerodynamische Geräusche einzeln
berücksichtigt.
In die Ermittlung der Schallemissionen eines Schienenwegs gehen zahlreiche Einflüsse ein. Dazu gehören vor allem die Fahrzeugarten, Zugfrequenzen, Fahrgeschwindigkeiten, Fahrbahn- und Gleisarten. Hinzu kommen je nach Situation noch Anpassungen
z. B. für Brücken, Tunnelmünder, Kurven- oder Rangierbereiche.
Westlich des Plangebietes verlaufen die Gleise der Rheintalbahn (Bahnstrecke 4000).
Die Schallemissionen dieser Bahnstrecke wurden durch die Stadt Lahr zur Verfügung
gestellt. Da die Emissionen für die derzeitige Situation höher ausfallen, als für die
Prognose und die Prognosedaten, nach Angaben der Bahn mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren zu betrachten sind, werden zur Berücksichtigung des ungünstigsten Falles die Zugbelegungsdaten für die derzeitige Situation für den Analyse- sowie den
Prognose-Null- und -Planfall herangezogen.
Die Streckengeschwindigkeit beträgt maximal 160 km/h. In den schalltechnischen Berechnungen nach Schall 03 ist von folgenden Schallleistungspegeln für die Bahnstrecke auszugehen:
Tab. 3-5:

Schallleistungspegel Schienenstrecke
Schallleistungspegel [dB(A)]

Emissionsort

Bestand 2015

Höhe

Tag

Nacht

0m

95,9

96,2

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4m

79,2

79,4

5m

62,9

57,8

3.4

Immissionen

3.4.1

Allgemeines
Zur Ermittlung der Verkehrslärm-Immissionen wird eine Berechnung der Schallausbreitung von den Verkehrswegen zu den Immissionsorten durchgeführt. In die Berechnung
gehen Abschirmungen und Reflexionen von bestehenden Gebäuden sowie die Geländestruktur ein.
Im Plangebiet wird zur Prüfung des ungünstigsten Falls von einer freien Schallausbreitung ausgegangen. Somit hängen Lärmschutzanforderungen auch nicht von der Art
der Bebauung und den daraus hervorgehenden Abschirmungen ab.

3.4.2

Nachbarschaft
Die Lage der Immissionsorte an schutzbedürftigen Nutzungen an Bestandsgebäuden
in der Umgebung des Plangebiets kann für den Analyse- und den Prognose-Nullfall
Anlage 1.1 entnommen werden. Anlage 1.2 zeigt den Prognose-Planfall.
Die Beurteilungspegel an den Immissionsorten an den Bestandsgebäuden in der Umgebung des Plangebiets sind in Anlage 3 für alle drei Fälle zusammengestellt. Ebenfalls werden die sich ergebenden Änderungen aufgeführt.
In den Ergebnistabellen bedeuten:
•

IGW: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV

•

Lr:

Beurteilungspegel

•

diff:

Überschreitung des Orientierungswertes

Im Rahmen der Abwägung des Bebauungsplans sind die Änderungen der Verkehrslärmsituation durch eine Realisierung der Planungen zu ermitteln und bewerten. Neben
der durch das Vorhaben zu erwartenden Zunahme des Verkehrslärms, ist auch die absolute Höhe der zukünftigen Lärmbelastung in der schutzbedürftigen Nachbarschaft
des Plangebiets bedeutsam.
Hierfür sind die Änderungen der Verkehrslärmbelastungen, die durch die Verkehrserzeugung des Plangebiets und den Einfluss der neuen Baukörper (Abschirmungen und
Reflexionen) hervorgerufen werden, zu untersuchen. Dies wird durch die Untersuchung des Analyse-, Prognose-Null- und -Planfalls abgebildet.

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Zur Bewertung werden die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung herangezogen.
Grundsätzlich gilt, dass je höher die Vorbelastung und die Lärmzunahme sind, desto
größer ist das Gewicht dieser Belange in der Abwägung.
Abwägungserheblich sind in jedem Fall wesentliche Lärmerhöhungen. In Anlehnung an
die Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung ist demnach zu prüfen, ob sich die
Mittelungspegel durch die Planung wesentlich, d. h. um mindestens 2,1 dB(A) (gerundet 3 dB(A)) bei gleichzeitiger Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der
16. BImSchV (vgl. Abschnitt 3.2) erhöhen. Darüber hinaus können Pegeländerungen
zwar nicht wesentlich, aber bereits wahrnehmbar sein. Die Schwelle zur Wahrnehmbarkeit liegt bei ca. 1 dB(A). Darunter ist von keiner wahrnehmbaren Änderung der
Lärmsituation auszugehen.
Außerdem sind wesentliche Änderungen in Anlehnung an die Verkehrslärmschutzverordnung dann gegeben, wenn Erhöhungen der Mittelungspegel des Verkehrslärms
hervorgerufen werden und künftig Mittelungspegel von mindestens 70 dB(A) am Tag
oder 60 dB(A) in der Nacht zu erwarten sind. Dies ist auch der Fall, wenn die Beurteilungspegel bereits in der Situation ohne Umsetzung der Planung, also im PrognoseNullfall, Werte von mindestens 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht erreichen.
Eine Ausnahme dazu stellen Gewerbegebiete dar.
Alle Änderungen können aber jeweils nur im Einzelfall auch vor dem Hintergrund der
jeweiligen Schutzbedürftigkeit und Lärmbetroffenheit bewertet werden.
Den Tabellen in den Anlagen 3.1 und 3.2 ist zu entnehmen, dass im Analyse- und im
Prognose-Nullfall an den Immissionsorten 01, 02 und 10 entlang der Schwarzwaldund der Bundesstraße 3 (Freiburger Straße) die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von tags 59 dB(A) und nachts von 49 dB(A) in allen Stockwerken überschritten
werden. Eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes liegt zudem am Immissionsort 03 in der Nacht vor. An den übrigen Immissionsorten werden die Immissionsgrenzwerte durchgehend eingehalten.
In der Tabelle in Anlage 3.3 sind die Beurteilungspegel im Prognose-Nullfall dargestellt. Bei dem Vergleich der Beurteilungspegel des Prognose-Null- und des PrognosePlanfalls (vgl. Anlage 3.4) lässt sich feststellen, dass sich die Beurteilungspegel an
den meisten untersuchten Immissionsorten in der Nachbarschaft durch eine Umsetzung der Planung nicht wahrnehmbar erhöhen. Wahrnehmbare Steigerungen der Beurteilungspegel von mehr als 1 dB(A) sind am Immissionsort 05 am Tag im Erdgeschoss auszumachen. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden jedoch
auch im Prognose-Planfall noch eingehalten.
Darüber hinaus verzeichnen die Immissionsorte 09 und 12 Erhöhungen zwischen 3,3
und 5,7 dB(A) am Tag. Dies ist darin begründet, dass die Geräusche der Bundesstraße 3 an der Fassade des geplanten Gebäudes reflektiert werden und somit eine Erhöhung des Beurteilungspegels bewirkt wird. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
werden dennoch unterschritten. Nachts sind an diesen beiden Immissionsorten Zunahmen zwischen 0,2 und 1,4 dB(A) auszumachen bei ebenfalls gleichzeitiger Einhaltung des Immissionsgrenzwertes.

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An den Immissionsorten 08 und 11 werden die Beurteilungspegel durch die abschirmende Wirkung des geplanten Gebäudes in Richtung der Bundesstraße um bis zu 2,1
dB(A) am Tag und um bis zu 1,6 dB(A) in der Nacht gemindert.
Am an der B 3 gelegenen Immissionsort 10 liegen bereits im Analyse-Fall und im
Prognose-Nullfall nachts Beurteilungspegel von 60 bzw. 61 dB(A) vor. Im PrognosePlanfall werden hier jedoch keine Änderungen hervorgerufen.
Für bestehende Gebäude in der Nachbarschaft des Plangebietes ist mit der Änderung
des Bebauungsplans somit keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV zu
erwarten.

3.4.3

Plangebiet
Neben den Verkehrslärmänderungen für die Nachbarschaft wurden die Verkehrslärmeinwirkungen im Prognose-Planfall innerhalb des Plangebiets untersucht. Dazu
wurden die Beurteilungspegel flächenhaft im Plangebiet ermittelt. Die Ergebnisse hierzu sind in den Anlagen 4.1 bis 4.8 stockwerksweise für den Tag und die Nachtzeit
dargestellt.
Die Bewertung der Beurteilungspegel im Plangebiet erfolgt entsprechend den für den
jeweiligen Gebietstyp geltenden Orientierungswerten der DIN 18005. Die Ergebnisse
zeigen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von
55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht nahezu im gesamten Plangebiet über alle
Stockwerke überschritten werden. Die Höhe der Beurteilungspegel nimmt dabei mit
zunehmender Stockwerkszahl zu.
Für das Plangebiet werden somit Lärmschutzmaßnahmen empfohlen. Diese sind in
Abschnitt 4 zusammengestellt.

4.

LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN

4.1

Allgemeines
Den ermittelten Lärmimmissionen sind Überschreitungen der empfohlenen Orientierungs- bzw. Grenzwerte im Plangebiet zu entnehmen.
Auf diese Lärmkonflikte sollte zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit Lärmschutzmaßnahmen reagiert werden. Je nach Sachlage bestehen verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen:
1.

Planerische / organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von
Lärm

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2.

Vergrößern des Abstands zwischen Schallquelle und schutzbedürftiger Nutzung

3.

Aktive Schutzmaßnahmen am Emissionsort bzw. auf dem Ausbreitungsweg

4.

Passive Lärmschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden

Grundsätzlich sollten die Maßnahmen in der oben aufgeführten Reihenfolge eingesetzt
werden. Es ist aber in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen unter den vorhandenen Einsatzbedingungen verhältnismäßig sind und wesentlich zu einer Konfliktlösung beitragen. Hierbei bestehen für die planaufstellende Kommune Abwägungsspielräume. Die nachfolgend vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind demnach die
aus Sicht des Schallschutzes empfohlenen Maßnahmen. In der Abwägung mit anderen
Aspekten (Städtebau, Wirtschaftlichkeit etc.) kann im Einzelfall hiervon auch abgewichen werden.
Der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm ist durch die Netzfunktion der umliegenden Verkehrswege bedingt. Hierauf besteht im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans „Kleinfeld-Nord“ kein Einfluss.
Größere Abstände sind aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche keine ausreichend umsetzbare Maßnahme.
Ein aktiver Lärmschutz, in Form einer Lärmschutzwand zum Schutz vor dem Straßenverkehrslärm, wird aufgrund von städtebaulichen Gegebenheiten (negativer Einfluss
auf das Stadtbild, Trennwirkung, stark eingeschränkte Wirkung durch seitliche Schalleinträge usw.) nicht in Betracht gezogen.
Die Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Plangebiet ist somit
über Lärmschutz an den geplanten Gebäuden im Plangebiet sicherzustellen. Dieser
passive Lärmschutz umfasst Maßnahmen an den von Lärm betroffenen Gebäuden wie
z. B. zur Dimensionierung der Schalldämmung der Außenbauteile oder zur Belüftung
der Schlafräume.

4.2

Passiver Lärmschutz – Verkehrslärm

4.2.1

Allgemeines
Im Plangebiet werden zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
passive Lärmschutzmaßnahmen empfohlen. Dieser bezeichnet Maßnahmen an den
von Lärm betroffenen Gebäuden und umfasst z. B. die Grundrissanordnung, die Lage
und Art der Fenster, die Schalldämmung der Außenbauteile oder zur Belüftung.
Hinsichtlich des Verkehrslärms bestehen im Gegensatz zum Gewerbelärm keine festen Richt- oder Grenzwerte, aus denen zwingende Vorgaben zu Art und Umfang des
erforderlichen Lärmschutzes abzuleiten sind. Nachfolgend werden Vorschläge aus
Sicht des Schallschutzes zusammengestellt, die zur Gewährleistung gesunder Wohn-

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und Arbeitsverhältnisse sinnvoll erscheinen. In der Abwägung mit anderen Aspekten
können im Einzelfall auch Anpassungen erforderlich sein.
Es wird empfohlen, für Bereiche mit Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [12]) über Festsetzungen im Bebauungsplan Vorgaben zum passiven Lärmschutz zu definieren, auch wenn damit Teilbereiche mit leichten Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 nicht von
den Vorgaben erfasst werden. Im Hinblick auf eine planerische Zurückhaltung bei eher
moderaten Überschreitungen und den ohnehin bestehenden Anforderungen an Gebäude zur Energieeinsparung und den Schallschutz im Hochbau ist aus fachlicher
Sicht in diesem Zwischenbereich von einer Zumutbarkeit der Verkehrslärmeinwirkungen auszugehen.

4.2.2

Grundrissorientierung
Aufgrund der vor allem durch die östliche gelegene Bundesstraße 3 geprägten Lärmsituation im Plangebiet wird eine Vorgabe zur Grundrissorientierung empfohlen. In Anlehnung an den Berliner Leitfaden [19] kann eine Festsetzung beispielsweise wie folgt
formuliert werden:
Zum Schutz vor Verkehrslärm muss an in Richtung der Bundesstraße 3 orientierten und lärmzugewandten Fassaden in Gebäuden mindestens ein Aufenthaltsraum von Wohnungen (Schlafräume und sonstige Aufenthaltsräume), bei
Wohnungen mit mehr als zwei Aufenthaltsräumen müssen mindestens zwei
Aufenthaltsräume mit jeweils mindestens einem Fenster zu der von der Straße
abgewandten Gebäudeseite orientiert sein.
Als lärmzugewandt sind dabei für Schlafräume die Fassaden mit einem Beurteilungspegel des Verkehrslärms ermittelt nach den Richtlinien für den Lärmschutz
an Straßen (RLS-90) von über 49 dB(A) in der Nacht zu betrachten. Für sonstige Aufenthaltsräume sind die Fassaden mit einem Beurteilungspegel des Verkehrslärms ermittelt nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS90) von über 59 dB(A) am Tag als lärmzugewandt einzuordnen. Fassaden mit
Lärmbelastungen von 49 dB(A) oder weniger in der Nacht und von 59 dB(A)
oder weniger am Tag gelten als lärmabgewandt.
Die Beurteilungspegel des Verkehrslärms sind für sonstige Aufenthaltsräume in
den Anlagen 4.9 bis 4.12 und für Schlafräume in den Anlagen 4.13 bis 4.16
dargestellt.
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall
geringere Beurteilungspegel vorliegen, als dies in den schalltechnischen Berechnungen für den Bebauungsplan angenommen wurde, können auch Fassaden mit Unterschreitung der oben genannten Schwellen als lärmabgewandt betrachtet werden.

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4.2.3

Schalldämmung der Außenbauteile
Als Grundlage für die Bemessung der erforderlichen Schalldämmung kann die
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, mehrere Teile [16], [17])
herangezogen werden. Demnach werden entsprechend den äußeren Lärmeinwirkungen die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile ermittelt.
Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus der Überlagerung aller einwirkenden
Geräuschquellen, wobei noch ein Zuschlag von 3 dB(A) zu berücksichtigen ist. Liegt
zwischen dem Mittelungspegel am Tag und dem Mittelungspegel in der Nacht eine Differenz von weniger als 10 dB(A) vor, wird zum Schutz des Nachtschlafes der maßgebliche Außenlärmpegel für Schlafräume durch Addition eines Zuschlags von 10 dB(A)
zu dem um 3 dB(A) erhöhten Mittelungspegel für die Nacht berechnet.
Beim Schienenverkehrslärm wurde entsprechend der Vorgaben der DIN 4109-2 [17]
der Beurteilungspegel pauschal um 5 dB gemindert. Diese Minderung ist nach
DIN 4109-2 „aufgrund der Frequenzzusammensetzung von Schienenverkehrsgeräuschen in Verbindung mit dem Frequenzspektrum der Schalldämm-Maße von Außenbauteilen“ vorzunehmen.
Gemäß der DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [16]) ergeben sich die Anforderungen
an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße
der Außenbauteile von
schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten
nach der Gleichung
.
Dabei ist
= 25 dB für Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien;
= 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches;
= 35 dB für Büroräume und Ähnliches;
der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01
Mindestens einzuhalten sind Schalldämm-Maße:
= 35 dB

für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;

= 30 dB

für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches.

Übersteigen die gesamt bewerteten Bau-Schalldämm-Maße
forderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

50 dB, sind die An-

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Eine Festsetzung im Bebauungsplan, hinsichtlich der zu stellenden Anforderungen an
die Schalldämmung der Außenbauteile, kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:
In den Teilen des Plangebiets, die Außenlärmpegeln nach DIN 4109-2 – Schallschutz im Hochbau (Ausgabe Januar 2018, [17]) von mindestens 61 dB(A) ausgesetzt sind, müssen die Außenbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen
Räumen, die gemäß DIN 4109-1 (Ausgabe Januar 2018, [16]) je nach Raumart
und Außenlärmpegel erforderlichen bewerteten Bau-Schalldämm-Maße
aufweisen.
Das notwendige Schalldämm-Maß ist in Abhängigkeit von der Raumart und
Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Auf einen Nachweis kann verzichtet werden, wenn der maßgebliche Außenlärmpegel in den
allgemeinen Wohngebieten bei 65 dB(A) oder weniger liegt, da davon auszugehen ist, dass eine entsprechende Schalldämmung bei Neubauten ohnehin erreicht wird.
Die Außenlärmpegel sind für sonstige Aufenthaltsräume in den Anlagen 5.1 bis
5.4 und für Schlafräume in den Anlagen 5.5 bis 5.8 dargestellt.
Wird im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht, dass im Einzelfall
geringere maßgebende Außenlärmpegel an den Fassaden vorliegen als dies im
Bebauungsplan angenommen wurde, können die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1 [16]
reduziert werden.

4.2.4

Belüftung von Schlafräumen
Über die Anforderungen an die Schalldämmung hinaus, sind auch Maßnahmen zur Belüftung der Schlafräume zu empfehlen. Auf Grundlage verschiedener Leitfäden ([8],
[18]) wird folgende Festsetzung empfohlen:
Schlafräume (auch Kinderzimmer) an Fassaden, die Beurteilungspegeln des
Verkehrslärms von mehr als 49 dB(A) nachts ausgesetzt sind und die nicht über
Fenster an einer gemäß Abschnitt 4.2.2 als lärmabgewandt definierten Fassade
verfügen, sind bautechnisch so auszustatten, dass sowohl die Schalldämmanforderungen gemäß der textlichen Festsetzung in Abschnitt 4.2.3 erfüllt werden,
als auch ein Mindestluftwechsel erreicht wird.
Alternativ können für diese Schlafräume geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen (z. B. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen) getroffen werden, die sicherstellen, dass ein Innenraumpegel bei
teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit in dem Raum oder
den Räumen bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten
wird.

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Die Beurteilungspegel in der Nacht für Schlafräume können den Anlagen 4.13
bis 4.16 entnommen werden.
Auf die schallgedämmte Belüftung kann verzichtet werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass der Beurteilungspegel
des Verkehrslärms am Schlafraum in der Nacht 49 dB(A) nicht überschreitet.

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5.

ZUSAMMENFASSUNG
Die Stadt Lahr beabsichtigt den Bebauungsplan „Kleinfeld-Nord“ zu ändern, um in einem Teilbereich kostengünstigen Wohnraum zu realisieren. Das betreffende Grundstück befindet sich in zweiter Baureihe westlich der Bundesstraße 3.
Für die 5. Änderung des Bebauungsplans „Kleinfeld-Nord“ sollten die Lärmeinwirkungen ermittelt und bewertet werden. Dabei wurden der Straßen- und Schienenverkehrslärm berücksichtigt. Dazu gehörten die Ermittlung und die Bewertung der Einwirkungen
des Verkehrslärms auf das Plangebiet und die Änderungen der Verkehrslärmsituation
für die Nachbarschaft.
Hinsichtlich der Verkehrslärmsituation in der Nachbarschaft zeigen die Ergebnisse,
dass sowohl Erhöhungen, als auch Minderungen der Beurteilungspegel zu erwarten
sind. An den Immissionsorten mit wahrnehmbaren Steigerungen der Beurteilungspegel
können die Immissionsgrenzwerte, aufgrund der vergleichsweise geringen Grundbelastung, jedoch auch weiterhin deutlich unterschritten werden. Eine Prüfung nach den
hilfsweise herangezogenen Kriterien der Verkehrslärmschutzverordnung ergab somit
keine wesentliche Änderung der Verkehrslärmsituation für die Nachbarschaft.
Die Verkehrslärmsituation im Plangebiet wird maßgeblich durch den Verkehrslärm
auf der Bundesstraße 3 bestimmt. Durch die Lärmeinwirkungen kommt es in weiten
Teilen des Plangebietes zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005
und der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Die Lärmbelastungen betreffen insbesondere die oberen Stockwerke. Zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse
werden Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Fassaden vorgeschlagen. Diese
umfassen Vorgaben zur Grundrissorientierung, zur Schalldämmung der Außenbauteile
und zur Belüftung von Schlafräumen an lärmzugewandten Fassaden. Entsprechende
Festsetzungsvorschläge sind in Abschnitt 4.2 zusammengefasst.

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Anlage 1
Lagepläne Verkehrslärm

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25669/9
25669/10

24324/8

11

12

24324/13

24324/6

25669/8

25589

24324/14

24324/12
25560

10

09
08
06

24324/5

07

25669/6

25669/7

25584
25664/1

24324/4

05
25669/1

04

24324/2

25669/12

25669/17

25669/13

25669/14

25669/15

25669/16

25

25585/1

25669/27

25583

03
25669/11
25669/26

25669/25

2555

25669/24
25671/2
25669/2

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8/1

02

01

25582

Legende
Immissionsort
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet

25682/4

25682/3

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr
Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung
Lageplan Verkehr
Analysefall / Prognose-Nullfall

Proj.-Nr:

612-2160

Anlage:

Datum:

10/2018
Maßstab:

1 : 1.500

1.1

25669/9
25669/10

24324/8

24324/13

11

12
2432 4/6

25669/8

25589

2432 4/14

24324/12
25560

10

09
08
06

24324/5

07

25669/6

25669/7

25584
25664/1

24324/4

05
25669/1

04

2432 4/2

25669/12

25669/17

25669/13

25669/14

25669/15

25669/16

25558

25585/1

25669/27

25583

03

25669/11
25669/26

25669/25

8/ 1
2555

25669/24

02

25671/2

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

25669/2

25582

01

Legende
Immissionsort
Emissionslinie Straße
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet

25682/4

25682/3

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

Stadt Lahr
Projektbez:

Planbez:

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung
Lageplan Verkehr
Prognose-Planfall

612-2160

Anlage:

Datum:

10/2018
Maßstab:

1 : 1.500

1.2

Stadt Lahr
Bebauungsplan „Kleinfeld-Nord“, 5. Änderung / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 2
Verkehrserzeugung Plangebiet

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\580 Berichte\EB6122160-181019-Ruc.docx

Verkehrserzeugung
Wohnen

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\550 Anlagenerstellung\02-Verkehrserzeugung-180316-Sstn.cdr

max. 18 Wohneinheiten

Einwohnerverkehr

Besucherverkehr

Haushaltsgröße pro Wohneinheit:
2,5-3,0 Einwohner/Wohneinheit
Annahme: 3,0 Einwohner/Wohneinheit

Anteil des Besucherverkehrs:
0 - 15% der Einwohnerwege
Annahme: 15% der Einwohnerwege

55 Einwohner

30 Wege/24h

Wegehäufigkeit:
3,5 - 4,0 Wege/Einwohner
Annahme: 3,8 Wege/Einwoher

MIV-Anteil: 50 - 60%
(MIV-Anteil im Besucherverkehr)
Annahme: 60%

205 Wege/24h

20 Pkw-Wege/24h

Wege außerhalb des Plangebiets:
10-15%
Annahme: 10%

Pkw-Besetzungsgrad: 1,5 - 2,0
(Besucherverkehr)
Annahme: 1,5

185 Wege/24h

10 Pkw-Fahrten/24h

MIV-Anteil: 30 - 70%
(MIV-Anteil im Einwohnerverkehr)
Annahme: 50%

95 Pkw-Wege/24h
Pkw-Besetzungsgrad: 1,5
(Einwohnerverkehr)

60 Pkw-Fahrten/24h

Lieferverkehr
0,05 Lkw-Fahrten
je Einwohner

2 Liefer-Fahrten/24h
Proj.-Nr.:

Auftraggeber:

Stadt Lahr
Projektbez.:

Fichtner Water & Transportation GmbH
Linnéstraße 5 - 79110 Freiburg
+49-761-88505-0 - info@fwt.fichtner.de

Bebauungsplan „Kleinfeld-Nord“
Schalltechnische Untersuchung

Planbez.:

612-2160
Datum:

0/2018
Maßstab:

Verkehrserzeugung Wohnen

Anlage

2

Stadt Lahr
Bebauungsplan „Kleinfeld-Nord“, 5. Änderung / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 3
Beurteilungspegel Verkehrslärm

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\580 Berichte\EB6122160-181019-Ruc.docx

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

01

WA

EG
1.OG
2.OG
3.OG

59
59
59
59

49
49
49
49

63
63
63
63

55
55
56
56

3,1
3,7
3,7
3,7

5,4
6,0
6,1
6,2

02

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

63
63
63

55
56
56

3,4
3,8
3,8

5,8
6,3
6,3

03

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

56
57
58

49
50
52

-------

--1,0
2,5

04

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

53
53
54

46
47
48

-------

-------

05

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

50
50
51

44
45
46

-------

-------

06

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

48
49
50

43
44
45

-------

-------

07

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

49
50
51

43
44
45

-------

-------

08

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

53
54
55

46
47
48

-------

-------

09

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

46
47
50

44
45
47

-------

-------

10

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

69
68
68

60
60
60

9,1
9,0
8,7

10,9
10,9
10,6

11

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

54
55
56

47
48
49

-------

-------

12

WA

EG
1.OG

59
59

49
49

48
50

45
47

-----

-----

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2160

Stadt Lahr
Projektbez:

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord", 5. Änderung
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

10/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehr Analysefall
SoundPLAN 8.0

Datum:

3.1

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

01

WA

EG
1.OG
2.OG
3.OG

59
59
59
59

49
49
49
49

63
64
64
64

55
56
56
56

3,6
4,1
4,2
4,1

5,8
6,4
6,4
6,5

02

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

63
64
64

56
56
56

3,8
4,3
4,2

6,1
6,6
6,7

03

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

56
57
58

49
51
52

-------

--1,3
2,7

04

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

53
54
54

46
47
48

-------

-------

05

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

50
50
51

45
45
46

-------

-------

06

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

48
49
51

43
44
45

-------

-------

07

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

49
50
52

43
44
45

-------

-------

08

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

54
55
56

46
47
48

-------

-------

09

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

46
48
50

44
45
47

-------

-------

10

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

69
69
69

61
61
60

9,5
9,4
9,1

11,3
11,3
11,0

11

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

55
56
57

47
48
49

-------

-------

12

WA

EG
1.OG

59
59

49
49

48
50

45
47

-----

-----

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2160

Stadt Lahr
Projektbez:

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord", 5. Änderung
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

10/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehr Prognose-Nullfall
SoundPLAN 8.0

Datum:

3.2

Immissionsort

Nutzung

Stock-

IGW

IGW

Lr

Lr

Lr,diff

Lr,diff

werk

Tag

Nacht

Tag

Nacht

Tag

Nacht

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

dB(A)

01

WA

EG
1.OG
2.OG
3.OG

59
59
59
59

49
49
49
49

63
64
64
64

55
56
56
56

3,6
4,2
4,2
4,1

5,8
6,4
6,4
6,5

02

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

63
64
64

56
56
56

3,9
4,3
4,3

6,2
6,7
6,7

03

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

56
57
58

50
51
52

-------

0,2
1,4
2,8

04

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

54
54
54

47
47
49

-------

-------

05

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

51
51
52

45
46
47

-------

-------

06

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

48
50
51

43
44
45

-------

-------

07

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

50
51
52

44
45
46

-------

-------

08

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

52
52
54

45
46
47

-------

-------

09

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

51
52
53

44
45
47

-------

-------

10

WA

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

69
69
69

61
61
60

9,5
9,4
9,1

11,3
11,3
11,0

11

WR

EG
1.OG
2.OG

59
59
59

49
49
49

53
54
55

46
47
47

-------

-------

12

WA

EG
1.OG

59
59

49
49

54
55

46
48

-----

-----

Auftraggeber:

Proj.-Nr:

612-2160

Stadt Lahr
Projektbez:

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord", 5. Änderung
Schalltechnische Untersuchung
Planbez:

10/2018
Anlage:

Beurteilungspegel Verkehr Prognose-Planfall
SoundPLAN 8.0

Datum:

3.3

Immissionsort

01

02

03

04

05

06

07

08

09

10

11

12

Nutzung

Stock-

Prognose-Nullfall

Prognose-Planfall

Differenz PP-P0

werk

Lr Tag

Lr Nacht

Lr Tag

Lr Nacht

Tag

EG

dB(A)
62,6

dB(A)
54,8

dB(A)
62,6

dB(A)
54,8

1.OG

63,1

55,4

63,2

55,4

0,1

0,0

2.OG

63,2

55,4

63,2

55,4

0,0

0,0

3.OG

63,1

55,5

63,1

55,5

0,0

0,0

EG

62,8

55,1

62,9

55,2

0,1

0,1

1.OG

63,3

55,6

63,3

55,7

0,0

0,1

2.OG

63,2

55,7

63,3

55,7

0,1

0,0

EG

55,5

49,0

55,7

49,2

0,2

0,2

1.OG

56,6

50,3

56,7

50,4

0,1

0,1

2.OG

57,5

51,7

57,6

51,8

0,1

0,1

EG

52,6

46,0

53,1

46,3

0,5

0,3

1.OG

53,1

46,7

53,4

47,0

0,3

0,3

2.OG

53,6

48,0

53,9

48,2

0,3

0,2

EG

49,7

44,1

50,8

44,8

1,1

0,7

1.OG

50,0

44,8

50,9

45,4

0,9

0,6

2.OG

50,5

45,9

51,1

46,5

0,6

0,6

EG

47,6

42,3

47,9

42,6

0,3

0,3

1.OG

48,9

43,3

49,1

43,6

0,2

0,3

2.OG

50,1

44,3

50,3

44,5

0,2

0,2

EG

48,9

42,9

49,2

43,5

0,3

0,6

1.OG

49,9

44,0

50,3

44,5

0,4

0,5

2.OG

51,1

45,0

51,3

45,4

0,2

0,4

EG

53,1

45,9

51,1

44,8

-2,0

-1,1

1.OG

54,1

46,9

52,0

45,8

-2,1

-1,1

2.OG

55,1

47,6

53,1

46,9

-2,0

-0,7

EG

46,0

43,4

50,5

44,0

4,5

0,6

1.OG

47,3

44,7

51,5

44,9

4,2

0,2

2.OG

49,6

46,5

52,9

46,2

3,3

-0,3

EG

68,5

60,3

68,5

60,3

0,0

0,0

1.OG

68,4

60,3

68,4

60,3

0,0

0,0

2.OG

68,1

60,0

68,1

60,0

0,0

0,0

EG

54,2

46,8

52,4

45,4

-1,8

-1,4

1.OG

55,2

47,8

53,3

46,2

-1,9

-1,6

2.OG

56,2

48,4

54,3

47,0

-1,9

-1,4

EG

47,9

44,6

53,6

46,0

5,7

1,4

1.OG

49,7

46,2

54,9

47,1

5,2

0,9

WA

WA

WA

WA

WA

WR

WR

WR

WA

WA

WR

WA

Auftraggeber:

dB(A)
0,0

dB(A)
0,0

Proj.-Nr:

612-2160

Stadt Lahr
Projektbez:

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord", 5. Änderung
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

10/2018
Anlage:

Planbez:

Änderung Beurteilungspegel Nullfall/Planfall
SoundPLAN 8.0

Nacht

3.4

Stadt Lahr
Bebauungsplan „Kleinfeld-Nord“, 5. Änderung / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 4
Beurteilungspegel Verkehrslärm Plangebiet

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\580 Berichte\EB6122160-181019-Ruc.docx

24324/8

24324/13

24324/6

60
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
25584

Plangebiet
24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
24324/2<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung DIN 18005
Prognose-Planfall Tag, Erdgeschoss

Maßstab:

35
40
45
50
55
60
65
70
75
80

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.1

24324/8

24324/13

24324/6

60
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
25584

Plangebiet
24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
24324/2<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung DIN 18005
Prognose-Planfall Tag, 1. Obergeschoss

Maßstab:

35
40
45
50
55
60
65
70
75
80

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.2

24324/8

24324/13

24324/6

60
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
25584

Plangebiet
24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
24324/2<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung DIN 18005
Prognose-Planfall Tag, 2. Obergeschoss

Maßstab:

35
40
45
50
55
60
65
70
75
80

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.3

24324/8

24324/13

24324/6

60
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
25584

Plangebiet
24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
24324/2<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung DIN 18005
Prognose-Planfall Tag, 3. Obergeschoss

Maßstab:

35
40
45
50
55
60
65
70
75
80

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.4

24324/8

24324/13

24324/6

50
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
25584

Plangebiet
24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
24324/2
<=
<=
<=
<=
<=
<=

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung DIN 18005
Prognose-Planfall Nacht, Erdgeschoss

Maßstab:

25
30
35
40
45
50
55
60
65
70

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.5

24324/8

24324/13

50
24324/6

24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
25584

Plangebiet
24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
24324/2
<=
<=
<=
<=
<=
<=

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung DIN 18005
Prognose-Planfall Nacht, 1. Obergeschoss

Maßstab:

25
30
35
40
45
50
55
60
65
70

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.6

24324/8

24324/13

24324/6

24324/14

24324/12

50
24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
25584

Plangebiet
24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
24324/2
<=
<=
<=
<=
<=
<=

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung DIN 18005
Prognose-Planfall Nacht, 2. Obergeschoss

Maßstab:

25
30
35
40
45
50
55
60
65
70

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.7

24324/8

24324/13

24324/6

55
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
25584

Plangebiet
24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70

Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
24324/2
<=
<=
<=
<=
<=
<=

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung DIN 18005
Prognose-Planfall Nacht, 3. Obergeschoss

Maßstab:

25
30
35
40
45
50
55
60
65
70

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.8

24324/8

24324/13

24324/6

59

24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung

25584

Hauptgebäude

24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Nebengebäude
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

24324/2

54
59
64
69
74
79
84
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung 16. BImSchV
Prognose-Planfall Tag, Erdgeschoss

Maßstab:

54
59
64
69
74
79
84

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.9

24324/8

24324/13

24324/6

59
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung

25584

Hauptgebäude

24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Nebengebäude
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

24324/2

54
59
64
69
74
79
84
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung 16. BImSchV
Prognose-Planfall Tag, 1. Obergeschoss

Maßstab:

54
59
64
69
74
79
84

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.10

24324/8

24324/13

24324/6

59
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung

25584

Hauptgebäude

24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Nebengebäude
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

24324/2

54
59
64
69
74
79
84
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung 16. BImSchV
Prognose-Planfall Tag, 2. Obergeschoss

Maßstab:

54
59
64
69
74
79
84

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.11

24324/8

24324/13

24324/6

59
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung

25584

Hauptgebäude

24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Nebengebäude
Plangebiet
Beurteilungspegel
Tag in dB(A):
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

24324/2

54
59
64
69
74
79
84
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung 16. BImSchV
Prognose-Planfall Tag, 3. Obergeschoss

Maßstab:

54
59
64
69
74
79
84

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.12

24324/8

24324/13

49
24324/6

24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung

25584

Hauptgebäude

24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Nebengebäude
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

24324/2

44
49
54
59
64
69
74
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung 16. BImSchV
Prognose-Planfall Nacht, Erdgeschoss

Maßstab:

44
49
54
59
64
69
74

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.13

24324/8

24324/13

24324/6

54
24324/14

24324/12

49
24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung

25584

Hauptgebäude

24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Nebengebäude
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

24324/2

44
49
54
59
64
69
74
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung 16. BImSchV
Prognose-Planfall Nacht, 1. Obergeschoss

Maßstab:

44
49
54
59
64
69
74

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.14

24324/8

24324/13

24324/6

54
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung

25584

Hauptgebäude

24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Nebengebäude
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

24324/2

44
49
54
59
64
69
74
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung 16. BImSchV
Prognose-Planfall Nacht, 2. Obergeschoss

Maßstab:

44
49
54
59
64
69
74

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.15

24324/8

24324/13

24324/6

54
24324/14

24324/12

24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung

25584

Hauptgebäude

24324/4

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

Nebengebäude
Plangebiet
Beurteilungspegel
Nacht in dB(A):
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

24324/2

44
49
54
59
64
69
74
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Verkehrslärm - Bewertung 16. BImSchV
Prognose-Planfall Nacht, 3. Obergeschoss

Maßstab:

44
49
54
59
64
69
74

Anlage:

10/2018
1 : 500

4.16

Stadt Lahr
Bebauungsplan „Kleinfeld-Nord“, 5. Änderung / Schalltechnische Untersuchung

Anlage 5
Außenlärmpegel nach DIN 4109

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\580 Berichte\EB6122160-181019-Ruc.docx

24324/8

24324/13

24324/6

60

62

63

64

61

24324/14

24324/12

59
24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
25584

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

24324/4

58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
24324/2
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Außenlärmpegel nach DIN 4109
sonstige Aufenthaltsräume Erdgeschoss

Maßstab:

58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71

Anlage:

10/2018
1 : 500

5.1

24324/8

24324/13

62

61

24324/6

65

64

63

24324/14

24324/12

60
24324/5

60

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
25584

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

24324/4

58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<

<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
24324/2
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=

Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Außenlärmpegel nach DIN 4109
sonstige Aufenthaltsräume 1. OG

Maßstab:

58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71

Anlage:

10/2018
1 : 500

5.2

24324/8

24324/13

24324/6

62

65

64

63
24324/14

24324/12

61
24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
25584

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

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Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

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Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Außenlärmpegel nach DIN 4109
sonstige Aufenthaltsräume 2. OG

Maßstab:

58
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Anlage:

10/2018
1 : 500

5.3

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24324/13

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64

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Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
25584

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

24324/4

58
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Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

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24324/2
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Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Außenlärmpegel nach DIN 4109
sonstige Aufenthaltsräume 3. OG

Maßstab:

58
59
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Anlage:

10/2018
1 : 500

5.4

24324/8

24324/13

62
24324/6

65

66

64

63

24324/14

24324/12

61
24324/5

Legende
61

Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
25584

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

24324/4

58
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Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

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Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Außenlärmpegel nach DIN 4109
Schlafräume Erdgeschoss

Maßstab:

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Anlage:

10/2018
1 : 500

5.5

24324/8

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24324/14

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24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
25584

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

24324/4

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Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

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24324/2
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Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Außenlärmpegel nach DIN 4109
Schlafräume 1. Obergeschoss

Maßstab:

58
59
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Anlage:

10/2018
1 : 500

5.6

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24324/13

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24324/14

65
24324/12

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24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
25584

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

24324/4

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Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

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Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Außenlärmpegel nach DIN 4109
Schlafräume 2. Obergeschoss

Maßstab:

58
59
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Anlage:

10/2018
1 : 500

5.7

24324/8

24324/13

24324/6

68

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24324/14

24324/12

64
24324/5

Legende
Emissionslinie Straße
Baugrenzen Planung
Hauptgebäude
Nebengebäude
Plangebiet
Außenlärmpegel in dB(A):
25584

P:\612\2150-2199\2-2160 SU 2018\Lahr Kleinfeld-Nord\500 Planung\510 Bearbeitung\SP 8 Lahr Kleinfeld-Nord

24324/4

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Auftraggeber:

Projektbez:

Planbez:

Stadt Lahr

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Proj.-Nr:

612-2160

Bebauungsplan "Kleinfeld-Nord"
Schalltechnische Untersuchung

Datum:

Außenlärmpegel nach DIN 4109
Schlafräume 3. Obergeschoss

Maßstab:

58
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Anlage:

10/2018
1 : 500

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