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Beschlussvorlage (07_Fortgeschriebene Übersicht für die Verpflichtungsermächtigungen 2020)

                                    
                                        Stadt Lahr/Schwarzwald
Haushaltsplan 2020

Neuer Stand: 28.05.2020 (gem. Änderungsliste II)

Anlage 7

Fortgeschriebene Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
davon voraussichtlich fällige Auszahlungen 2) 3)

Jahr
2020

2021

2022

2023

2024

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

1 1)

2

3

4

5

10.010

10.010

13.600

8.000

2021
2022
2023

Summe:
Nachrichtlich
im Finanzplan vorgesehene
Kreditaufnahmen: (*)

10.010

15.500

(*)

Stand vom 28.05.2020 - nach der Vorberatung im HPA am 25.05.2020

1)

In Spalte 1 ist der jeweilige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr und alle früheren Jahre aufzuführen, in denen
Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt waren und aus deren Inanspruchnahme noch Auszahlungen in den kommenden Jahren fällig werden.

2)

In Spalte 2 sind das dem Haushaltsjahr folgende Jahr, in Spalten 3 bis 5 die sich anschließenden Jahre einzusetzen.

3)

Werden Auszahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen in Jahren fällig, auf die sich der Finanzplan noch nicht erstreckt, so sind weitere Kopfspalten
in die Übersicht aufzunehmen und die voraussichtlichen Kreditaufnahmen in diesen Jahren aus der besonderen Darstellung nach § 1 Abs. 3 Nr. 4
Halbs. 2 GemHVO zu übernehmen.