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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beschluss zur Offenlage mit…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 22.04.2020 Az.: - 0691/Ga

Drucksache Nr.: 107/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Mietersheim

07.05.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

11.05.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beschluss zur Offenlage mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:

1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplans SEEPARK, 1. Änderung beschlossen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans SEEPARK, 1. Änderung wird gebilligt.
3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im
beschleunigten Verfahren durchgeführt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).
Anlage(n):
- Bestandsplan
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Bebauungsplan SEEPARK vom 21. November 2015
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 107/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Im Zuge der Verhandlungen zur Neuverpachtung des „Haus am See“ entstand die Forderung, weitere öffentliche Stellplätze in Sichtbeziehung zur Gastronomie herzustellen. Die Errichtung von weiteren Stellplätzen wird für nötig gehalten, da der Seepark sehr gut besucht
und angenommen wird und die bereits vorhandenen Stellplätze in der Breisgaustraße für die
Gastronomie sowie die Parknutzung nicht ausreichen und häufig - bereits ohne Gastronomiebetrieb - belegt sind.
Es wurden mehrere Entwurfsvarianten in unmittelbarer Nähe zur Unterführung erstellt und
geprüft. Die nun der Bebauungsplanänderung zu Grunde gelegte Variante wird auf Grund
verschiedener Faktoren bevorzugt. Dieser Entwurf kann in die vorhandene Pflanzstruktur
eingebunden werden und liegt in der Nähe von bereits vorhandener Infrastruktur (Elektroverteiler, Wasserstation, usw.). Durch eine klare Verkehrsführung und eine Schranke, die die
Belegung anzeigt, entsteht kein Parksuchverkehr. Weiterhin bleibt ein Teilbereich des
Haupterschließungsweges für Fußgänger autofrei.
Im Bebauungsplan SEEPARK vom 21. November 2015 ist am vorgesehenen Standort für
den Parkplatz eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung: Parkanlage/Spielplatz festgesetzt. Die geplanten Stellplätze sollen als öffentliche Stellplätze der Zweckbestimmung und
Nutzung der gesamten Parkanlage dienen und als öffentlicher Stellplatz festgesetzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung einer Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB
mit diesem Ziel.
Bebauungspläne der Innenentwicklung können nach § 13a Baugesetzbuch unter bestimmten
Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, d.h. es kann direkt der
Offenlagebeschluss gefasst und auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet werden. Von dieser rechtlichen Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, um möglichst
schnell die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Baumaßnahme zu schaffen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplanentwurf SEEPARK, 1. Änderung vom
22. April 2020 zu beschließen und den Aufstellungs- sowie den Offenlagebeschluss zu fassen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.