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Beschlussvorlage (Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST - Abwägung zu den in der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 22.05.2020 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 93/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

22.06.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

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Betreff:

Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST
- Abwägung zu den in der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen
- Beratung des Entwurfs
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Wiederholte Beteiligung der Bürger sowie der Behörden (Offenlage)

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung entsprechend der Vorlage mit Datum vom 22. Mai 2020 zu den
während der 1. Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum einfachen Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST wird beschlossen.
2. Der gegenüber dem Entwurf vom 5. Februar 2020 geänderte Entwurf zum Bebauungsplan OFFENBURGER STRASSE OST in der Fassung vom 22. Mai
2020 wird gebilligt.
3. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs vom 22. Mai 2020 ist eine wiederholte Offenlage durchzuführen.

Anlage(n):
- Abwägung der Anregung von Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 93/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat beschloss am 17. Februar 2020 in öffentlicher Sitzung einstimmig den Entwurf
und die Offenlage des einfachen Bebauungsplanes OFFENBURGER STRASSE OST (siehe auch
Drucksache Nr. 6/2020 1. Ergänzung). Es handelt sich im Wesentlichen um des Gelände des Lidlund des Kik-Marktes an der B 3.
Die Offenlage erfolgte vom 2. März bis zum 3. April 2020. Ab dem 17. März 2020 wurde die Zugänglichkeit in alle Rathäuser in Lahr auf Grund der Corona-Krise deutlich eingeschränkt. Daher
wurde am gleichen Tag der Entwurf dieses Bebauungsplanes zusätzlich im Aushangkasten für öffentliche Bekanntmachungen ausgehängt und eine entsprechende Pressemitteilung verschickt.
Leider führte eine verspätete Bekanntmachung in einer Tageszeitung dazu, dass die Offenlage
unwirksam wurde. Daher soll diese wiederholt werden, was die Möglichkeit eröffnete den Entwurf
inhaltlich zu ändern. Im bisherigen Entwurf war Einzelhandel vollständig ausgeschlossen, nun soll
er bis zur Grenze der Großflächigkeit zulässig sein, wie in der Begründung zum Bebauungsplan
ausführlich dargelegt wird. Dies ist das Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen, die im beiliegenden Abwägungsspiegel aufgeführt sind.
Insgesamt wurden 45 externe Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Von den 37 Rückmeldungen enthielten vier eine Stellungnahme zum Planinhalt. Daneben ging eine Stellungnahme
aus der Bürgerschaft ein, ein Schreiben der Anwälte der Firma Lidl. Sie sind zusammen mit den
entsprechenden Stellungnahmen von Prof. Dr. Sparwasser und der Verwaltung im Abwägungsspiegel enthalten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zur 1. Offenlage zu beschließen sowie dem geänderten Entwurf und der Durchführung einer wiederholten Offenlage zuzustimmen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem
Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in
der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.