Beschlussvorlage (1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach 2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr – Reichenbach Hier: Vergabe der Bauleistung)
27. Juli 2020
Beschlussvorlage Amt: 605 Misic Datum: 29.06.2020 Az.: 60/605 Lau/Mi Drucksache Nr.: 177/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.07.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20/202 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: 1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach 2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr – Reichenbach Hier: Vergabe der Bauleistung Beschlussvorschlag: Die Firma Huber-Bau GmbH & Co. KG aus Ottenhöfen wird aufgrund ihres Angebots vom 30.06.2020 beauftragt, die erforderlichen Bauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Erneuerung der Gereutertalbachbrücke - Bei der Poche- in Lahr – Reichenbach und Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr – Reichenbach“ durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 690.087,84EUR BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 177/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Allgemein: Das Brückenbauwerk wird als Einfeldbrücke mit einer, in der Brückenachse gemessenen, Stützweite von 5,95 m ausgeführt. Der Überbau ist als Stahlbetonplatte vorgesehen und wird in die Widerlager voll eingespannt. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,50 m, mit beidseitigen Kappen von 0,75 m Breite. Die Nutzbreite zwischen den Geländern beträgt 5,50 m. Das Bauwerk wird über 7,50 m lange Bohrpfähle aus Stahlbeton gegründet. Das Durchlassbauwerk wird mit einer Stützweite von 3,07 m quer und 8,0 m längs als Wellstahlprofil mit Überschüttung ausgeführt. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,30 m. Die Nutzbreite zwischen den Geländern beträgt 4,64 m. Im Zuge der Maßnahme werden auch die, teilweise am Brückenkörper montierte Schmutzwasserleitungen, erneuert. Die Kosten hierfür übernimmt Eigenbetrieb Wasserbeseitigung. Ausschreibung/ Submission: Die Maßnahme war am 09.06.2020 öffentlich ausgeschrieben worden. Die Angebotsunterlagen forderten 8 Baufirmen an. Zum Submissionstermin am 30.06.2020 lagen 3 Angebote vor. Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen, nach Prüfung und Wertung, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Rang Firma 1 2 3 Huber-Bau GmbH & Co.KG Bieter Nr.1 Bieter Nr.2 Angebotssumme (EUR, brutto inkl. 19% MwSt) 690.087,84 905.793,86 986.976,35 Die Firma Huber-Bau GmbH & Co. KG. aus Ottenhöfen hat nach Prüfung und Wertung das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot abgegeben. Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma Huber-Bau GmbH & Co. KG den Auftrag zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt brutto, einschließlich 19 % MwSt: 690.087,84EUR. Der Angebotspreis für die Durchführung der Maßnahme (Baukosten des Brückenbaus und des Kanalbaus) liegt ca. 27 % über der Kostenberechnung (543.304,02 EUR) der Entwurfsplanung. Begründung der Empfehlung der Auftragserteilung trotz Kostensteigerung Es ist festzustellen, dass grundsätzlich z. Zt. im Bereich Brückenbau und Brückeninstandsetzung ein „gesättigter“ Markt herrscht. Die Konkurrenzangebote der beiden Mitbewerber Bieter Nr.1 = 905.793,86 EUR brutto und Bieter Nr.2: = 986.976,35 EUR brutto, müssen als nicht ortsüblich und angemessen gewertet werden. Drucksache 177/2020 Seite - 3 - Die Baumaßnahme unterliegt sehr großen Zwängen: Die Forderungen des ortsansässigen Golf-Clubs, nicht in der Saison zu bauen, zwingt die Maßnahme in ein enges Zeitfenster zwischen Ende August und Dezember. Die Auflagen der wasserrechtlichen Genehmigung schließen grundsätzlich ein Arbeiten im Gewässer zwischen Oktober und März aus. Eine ständige Prüfung der bestehenden Brücke ergab ein Fortschreiten der Schäden. Somit muss die bestehende Brücke ab 2021 in ihrer Tragfähigkeit für KfZ auf 20 Tonnen zul. Gesamtgewicht abgestuft werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb des Steinbruchs wäre nicht mehr möglich. Ein Massentransport des im hinteren Gereuter Tal liegenden Steinbruchs wurde bis Ende 2020 von der Betreiberfirma ausgesetzt. Somit ergibt sich dieses Jahr die Gelegenheit, ohne größeren Schwerverkehr die aufwändigen Behelfsumfahrungen um die Baustellen zu betreiben. Dies wurde in der Ausschreibung schon z. B. durch die Wahl einer Behelfsbrücke für KfZ mit 30 to. zul. Gesamtgewicht berücksichtigt. Für die Bauwerke wurden Fördermittel i. H. v. 175.000,00 EUR genehmigt, die bei Bauverzögerung über 2021 hinaus verfallen. Falls die Bauwerke bis Ende dieses Jahres nach VOB abgenommen werden, kann die Stadt Lahr noch den verminderten Steuersatz von 16 % (Einsparung von ca. 20.000,00 EUR) geltend machen. Aus diesen Gründen wurde empfohlen, trotz der vorhandenen Kostensteigerung, den Auftrag an Fa. Huber-Bau zu vergeben und die Baumaßnahme im Jahr 2020 umzusetzen. Der Auftragserteilung wurde, aufgrund der vielfachen Zwänge, auch seitens des Rechnungsprüfungsamtes zugestimmt. Die Mehrkosten sind durch die vorhandenen Haushaltsmittel gedeckt. Mittelverfügung: In der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2020 wurde der Durchführung bzw. der Ausschreibung der Maßnahme während der Interimszeit zugestimmt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Brückenbauarbeiten (Rest der Planungskosten = 72.663,07 EUR, Baukosten = ca. 93 % der Auftragsvolumens = 640.087,84 EUR) belaufen sich auf ca. 712.800,00 EUR. Für die Durchführung der Brückenbauarbeiten stehen die Mittel i. H. v. 715.300,00 EUR im Haushaltsjahr 2020 auf dem Investitionsauftrag I54106020001 zur Verfügung. Für die Erneuerung der Schmutzwasserleitung stehen die Mittel i. H. v ca. 7% des Auftragsvolumens oder rund 50.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2020 auf der Kostenstelle Nr. 31003100, Sachkonto Nr. 43002100 (Betriebsaufwand Kanäle) und Investitionsauftrag I31006020031 zur Verfügung. Drucksache 177/2020 Seite - 4 - Förderprogramm: Auf den Antrag der Stadt Lahr vom 22.01.2019 wurde, gemäß Zuwendungsbescheid vom 17.06.2020, auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung und der Verwaltungsvorschrift Kommunaler Sanierungsfonds Brücken (GABI, vom 29.12.2017), eine Zuwendung wie folgt bewilligt: 1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach Durch die Anwendung des Pauschalbetrages i. H. v. 215.000,00 EUR bei der Berechnung der max. zuwendungsfähigen Kosten für ein Brückenbauwerk dieser Größe, ergibt sich, bei einem Fördersatz von 50%, ein Zuschussbetrag i. H. v 107.500,00 EUR. 2. Erneuerung Gereutertalbachdurchlass Gereut , Haus Nr.11a in Lahr – Reichenbach Durch die Anwendung des Pauschalbetrages i. H. v. 135.000,00 EUR bei der Berechnung der max. zuwendungsfähigen Kosten für ein Durchlassbauwerk dieser Größe, ergibt sich, bei einem Fördersatz von 50%, ein Zuschussbetrag i. H. v 67.500,00 EUR. Somit ergibt sich Gesamtförderbetrag für beide Bauwerke i. H. v 175.000,00 EUR Ausführungszeitraum: Die Brückenbauarbeiten sollen in der Zeit von 24.08.2020 bis 18.12.2020 ausgeführt werden. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen Tilman Petters Udo Lau Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Einbefangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.