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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L -j

Beschlussvorlage
Datum: 18.06.2020 Az.: Schulkindbetreuung

Amt: 501
Kämmerer

Drucksache Nr.: 165/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

30.09.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

02.11.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgj^meister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister
/

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämn)erei

jk

—•

Rechts- und
Ordnunqsamt

/S7.3.___

Betre

Ausbau und qualitative Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung in der Stadt Lahr
Finanzierung ab dem Haushalt 2021

Beschlussvorschlag:

1. Aufbauend auf den Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung der freien Träger
beschließt der Gemeinderat eine angepasste Finanzierung ab dem Schuljahr
2020/2021 (Defizitfinanzierung auf der Grundlage von Leistungsverträgen).
2. Die Haushaltsmittel für den finanziellen Mehraufwand in Höhe von 425.000;- Euro
zur Umsetzung der Qualitätsstandards sind entsprechend ab dem Haushalt 2021
einzustellen. Als Gesamtzuschuss ist ein Betrag in Höhe von 900.000,- Euro einzu­
stellen und in der Finanzplanung der Jahre 2021 - 2024 entsprechend jährlich zu
berücksichtigen.
3. Ab dem Haushaltsjahr 2021 werden neue Standorte und Gruppen auf der Grund­
lage des neuen Konzeptes gefördert, soweit die Schulkindbetreuung an einen freien
Träger vergeben wird.

Anlage(n):
Anlage 1 - Kostenkalkulation Hochrechnung

Sachdarstellung:
Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 165/2020

Seite - 2 -

In den vergangenen Jahren wurde an den Lahrer Grundschulen, abgesehen von der regulären Unter­
richtszeit, ein umfangreiches Betreuungsangebot für Kinder aufgebaut, das sehr rege nachgefragt
wird. Neben einer Ganztagesschule in Lahr, der Schutterlindenbergschule, wird an zehn Standorten
im Rahmen der verlässlichen Grundschule Frühbetreuung angeboten. Des Weiteren können die El­
tern nachmittags zwischen einer Betreuung in'Horten (Trägerschaft Stadt Lahr; Deutsches Rotes
Kreuz Kreisverband Lahr e. V.) und der Schülerhilfe (Caritasverband Lahr e. V., der Arbeiterwohlfahrt
Ortenau e. V.) wählen. Je nach Standort haben die Eltern derzeit die Möglichkeit, ihre Kinder von 7
Uhr morgens bis 17:00 Uhr nachmittags betreuen zu lassen. In den Ferienzeiten werden in den Hor­
ten sowie an der Schutterlindenbergschule Betreuung angeboten.
Alle Betreuungsangebote werden vermehrt nachgefragt und es sind steigende Anmeldezahlen zu
vermerken. Eine Aufstockung der personellen Ressourcen in städtischer Trägerschaft und eine zu­
sätzliche qualitative sowie quantitative Unterstützung der Arbeit der freien Träger sind dabei unab­
dingbar. Dabei sollen auch die bestehenden Qualitätsunterschiede zwischen den Betreuungsangebo­
ten der freien Träger und der städtischen Horte mittelfristig angeglichen werden.

Zielsetzung ist daher die Angleichung der vorhandenen Betreuungsangebote hinsichtlich der perso­
nellen, räumlichen und qualitativen Rahmenbedingungen, so dass in der Schulkindbetreuung zukünf­
tig einheitliche Maßstäbe gelten. Hierdurch soll langfristig eine größere Bildungsgerechtigkeit in Lahr
erreicht werden. Des Weiteren sollen Schulbezirkswechsel und damit verbundene lange Wege ver­
mieden werden.
Zudem sollen hiermit die Voraussetzungen geschaffen werden, um der auf Bundesebene geplanten
Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerin­
nen und Schüler im Grundschulalter ab 2025 qualitativ zu begegnen.

1 Qualitative Weiterentwicklung der Angebote der freien Träger in der Schulkindbetreuunq
Gegenwärtig gibt es bei der Schulkindbetreuung in Lahr deutliche qualitative Unterschiede hinsicht­
lich der Nachmittagsbetreuung der freien Träger und der städtischen Angebote. Die sozialpädagogi­
sche Schülerhilfe besteht seit über dreißig Jahren und wurde seither quantitativ ausgebaut.
Derzeit wird an folgenden Standorten Verlässliche Grundschule und sozialpädagogische Schülerhilfe
in freier Trägerschaft angeboten:
Caritasverband Lahr:
- Eichrodtschule
- Johann-Peter-Hebelschule
- Langenwinkel
- Kippenheimweiler
, - Mietersheim
- Luisenschule
AWO:

-

Reichenbach
Kuhbach
Geroldsecker

Drucksache 165/2020

Seite - 3-

Bisher wurden keine einheitlichen Qualitätsstandards im Bereich der Schulkindbetreuung definiert.
Die finanzielle Abwicklung auf der Grundlage der vorhandenen Beschlüsse des Gemeinderats stellt
sich wie folgt dar:
-

Verlässliche GS - Defizitfinanzierung: Der Zuschuss liegt seit 5 Jahren bei ca. € 2.800,- je
Gruppe in Folge der gestrichenen Landeszuschusses für neue Gruppen. Der Gesamtaufwand
für die Haushaltsjahr 2018 bzw. 2019 lag jeweils bei rund € 20.000,-. Im Bereich der Verlässli­
chen Grundschule wurden bislang vergleichsweise geringe Defizite erwirtschaftet. Gründe
hierfür sind die gute Auslastung der Gruppen und die erhobenen Elternentgelte sowie bei Be­
standsgruppen die Landesförderung von € 5.500,- pro Gruppe.

-

Schülerhilfe (flexible Nachmittagsbetreuung) - Gruppenpauschalen - Im Jahr 2019 haben die
freien Träger einen Gesamtbetrag in Höhe von € 280.000-, als Zuschuss erhalten. Dieser teilt
sich auf in den städtischen Pauschalzuschuss in Höhe von € 6.000,- (Jahresgesamtsumme €
198.000,- für 33 Gruppen) und dem Defizit, dass durch die ausgefallen Landeszuschüsse in
Höhe von € 82.000,- entstanden sind.
Im Haushalt 2020 sind für 43 Gruppen auf der Grundlage der noch geltenden Beschlüsse vom
Gemeinderat € 358.000,- eingestellt.

Die finanzielle Ausstattung ermöglichte beispielsweise bislang nicht die Einstellung von pädagogi­
schen Fachkräften. Auch das Raumangebot stand aufgrund von fehlenden Orientierungswerten dem
der Horte nach.
Der Dialog mit den freien Trägern wurde bereits 2019 angestoßen. Dabei wurde eine große Zustim­
mung und Bereitschaft hinsichtlich der Erarbeitung von Qualitätsstandards geäußert.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 (Drucksache Nr.: 215/2019) der Entwicklung
von Qualitätsstandards in der Schulkindbetreuung der freien Träger entsprechend einer angepassten
Finanzierung ab dem Schuljahr 2020/2021 (Defizitfinanzierung auf der Grundlage von Leistungsver­
trägen) zugestimmt.
Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes in Zu­
sammenarbeit mit den freien Trägern zu begleiten. Zwischenzeitlich liegt zur Umsetzung ein ausge­
arbeitetes, abgestimmtes Konzept mit Finanzierungsmodalitäten vor.
Das Konzept beinhaltet folgende Eckpunkte:
•
•
•
•

Betreuungsangebot (Zielsetzung, Formate, Betreuungszeiten)
Personalschlüssel
Räumliche Unterbringung
Finanzierung

1.1 Betreuungsangebot
Gemeinsam mit den freien Trägern wurden die Ziele für die Weiterentwicklung der Betreuungsange­
bote definiert:
Die Schulkindbetreuung der freien Träger gilt als Gruppenangebot, in dem auch jedes einzelne Kind
in seiner Individualität gesehen wird. Daraus ergeben sich für die pädagogische Arbeit folgende Ziele,
die als Grundlage für das angestrebte Qualitätskonzept dienen sollen:

Drucksache 165/2020

•

•
•

•

•

•

Seite-4-

Allgemeine Persönlichkeitsförderung (Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einüben
von sozialem Verhalten, Konflikte angehen und lösen, Erlernen von Pünktlichkeit und Durch­
haltevermögen)
Unterstützung bei der selbständigen Erledigung der Hausaufgaben, Förderung von Leistungs­
und Lernbereitschaft; Förderung der Lernmotivation
Förderung des Gemeinschaftssinns (Einüben von Toleranz, Kulturelle Vielfalt leben und erle­
ben; Einüben von Beteiligungsmöglichkeiten und Partizipation, Verantwortung für sich selbst
und die Gruppe übernehmen (z.B. Übernahme von Aufgaben für die Gruppe)
Gestaltung einer Tagesstruktur und Befähigung zur aktiven und selbstbestimmten Freizeitge­
staltung (Gestaltung von verschiedenen offenen Freizeitangeboten, u, a. im Bereich Bewe­
gung, Kreativität)
Zusammenwirken mit den Eltern (Kontaktmöglichkeit, Interesse wecken bei den Eltern für
schulische Angelegenheiten und für außerschulische Aktivitäten, Einbindung der Eltern bei
Veranstaltungen, Vermittlung in Fachstellen).
Kooperation mit der Schule sowie der Schulsozialarbeit und angrenzender Fachdienste (z. B.
Jugendamt, PNG, Schulförderstelle, Gemeinwesenarbeit, Kitas...)

Hinsichtlich der Betreuungsformate wird eine „Verschlankung“ der Vielfalt bei den unterschiedlichen
Betreuungsangeboten und Entgelten angestrebt. Des Weiteren werden die Verlässlichkeit, Flexibilität
und Transparenz der Betreuungsangebote gefördert. Die Ferienbetreuung wurde im Rahmen der
laufenden Angebote der Schulkindbetreuung mit den freien Trägern erörtert. Seitens der Träger wird
nicht die Durchführung von eigenen Angeboten angestrebt, die Beteiligung an gesamtstädtischen
Ferienangeboten ist jedoch denkbar.
Betreuungszeiten
Derzeit sind die Betreuungszeiten an den verschiedenen Standorten nicht einheitlich. Zukünftig sollen
diese angepasst werden, so dass an allen Standorten die gleichen Zeitrahmen gelten. Gemeinsam
mit den Trägern gab es jedoch eine Einigung auf einen festen Zeitrahmen an allen Standorten, der
langfristig angestrebt wird:.
-

Insgesamt drei Module (Verlässliche Grundschule (Vormittagsbetreuung) - Mittagsband Nachmittag)
insgesamt 25 Stunden Betreuungszeit, verteilt auf 11 Stunden Verlässliche Grundschule und
14 Stunden Mittagsband + Schülerhilfe (Nachmittagsbetreuung).
Verlässliche Grundschule von Montag - Freitag von 07:30 - 08:30 Uhr und 12:00 - 13:00 Uhr,
freitags zusätzlich von 13:00 - 14:00 Uhr
Schülerhilfe: Montag - Donnerstag von 13:00 - 16.30 Uhr.

1.2 Personalschlüssel
In Abstimmung mit den freien Trägern werden die bisher geltenden Personalschlüssel auch für das
neue Konzept übernommen.
Betreuerschlüssel
- Modul Verlässliche Grundschule 1:15
- Modul Mittagszeit sowie Schülerhilfe 1:8
- Flexibilität: ab 15:30 Uhr ggf. reduziertes Personal je nach Kinderanzahl

Drucksache 165/2020

Seite-5-

Fachkraft-Schlüssel
- eine leitungsverantwortliche Fachkraft pro Standort (z. B. Erzieherin oder vergleichbar)
- eine pädagogische Fachkraft pro Standort (z. B. Erzieherin oder vergleichbar)
- eine Betreuungsperson pro Gruppe
- anteilig Dienst- und Fachaufsicht pro Standort (2h/Woche pro Standort)
- anteilig Verwaltungsfachkraft (10% Verwaltungsfachkraft pro 100 Kinder)

1.3 Räumliche Unterbringung
Die Mindestvorgaben für die räumliche Unterbringung soll künftig in Anlehnung an die Richtlinien des
KVJS in Bezug auf die Schulkindbetreuung - hier: 3 qm2 pro Kind - erfolgen. Die Ausbaunotwendig­
keit an einzelnen Standorten wurde im Schulausbauprogramm (Schulgipfel) berücksichtigt.

1.4 Finanzierung
Als Finanzierungsgrundlage für die Umsetzung des neuen Betreuungskonzepts für Schulkinder dient
die Kostenkalkulation der freien Träger das als Anlage beigefügt ist. Bezogen auf eine „Modeleinrich­
tung“ mit 5 Gruppen (davon 2 verlässliche Grundschule und 3 sozialpädagogische Schülerhilfe)
ergibt sich folgende Kalkulation:
Kosten:
Personalkosten:
97.846,- Leitungsanteile sowie Vor- und Nachbereitungszeiten der pädagogischen Mitarbeiter/innen
wurden berücksichtigt.
- Kosten für Fortbildungen, Supervision und Dienstreisen wurden einkalkuliert.
Sachkosten:
- Büroausstattung
- Betriebsaufwand

3.268,-

Anschaffungen:

3.330,-

Verwaltungskostenanteil

3.133,-

Gesamtkosten:

107.577,-

Einnahmen:
-

Zuschüsse Land: 21.535,Elternentgelt: 10.824,-

Defizit (Zuschuss Stadt Lahr): 75.200,Durchschnittliches Defizit pro Gruppe: 15.000,Bezogen auf eine künftige Plangröße von 60 Gruppen (aktuell 48 Gruppen) ergibt sich ein jährlicher
Gesamtzuschuss von rund € 900.000,-. Abhängig von der geplanten Neustrukturierung der Landes­
förderung und möglicher Anpassung der Elternentgelte kann sich der städtische Finanzierungsanteil
bei der Schulkindbetreuung noch für die freien Träger verringern.

Drucksache 165/2020

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Für die Umsetzung des neuen Qualitätsrahmens sind die Zuschussgrundlagen und -modalitäten neu
zu fassen. Bislang wurden überwiegend gruppenbezogene Pauschalzuschüsse gewährt (€ 6.000,pro Gruppe). Im Haushalt 2019 erhielten die freien Träger Gruppenpauschalen und Ausgleichzahlun­
gen für entgangene Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt € 280.000,-.
Im Haushalt 2020 sind für die Förderung der Schülerhilfe und der Verlässlichen Grundschule insge­
samt € 475.000,- eingestellt. Im Vergleich zur bisherigen Beschlusslage (Gesamtzuschüsse €
373.000, -) stünden somit ab Herbst bereits rund € 100.000,- zusätzlich für die Umsetzung des neuen
Konzepts zur Verfügung.
Das voraussichtliche Gesamtdefizit wird bei Einführung der neuen Qualitätsstandards bei der Schul­
kindbetreuung bei insgesamt ca. € 900.000,- jährlich liegen. Dieser Betrag wäre für den Haushalt
2021 einzustellen. Der finanzielle Mehrbedarf bzw. die Folgekosten liegen im Vergleich zu 2020 bei €
425.000, -.
Die Neuregelung soll zeitnah für bestehende und neu einzuführende Gruppen ab dem 1.1.2021 gel­
ten. Dies setzt voraus, dass der Gemeinderat mit dem Grundsatzbeschluss zur Neufinanzierung der
Angebote der Schulkindbetreuung die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel mit Bindungswir­
kung für den Haushalt 2021 beschließt. Ansonsten müsste der Beginn der Anpassungen entsprechen
auf das Schuljahr 2021/2022 verschoben werden.

1.5 Ausbau neuer Standorte
An der Grundschule Sulz gibt es bisher unter städtischer Trägerschaft ein Angebot der Verlässli­
chen Grundschule sowie einen Mittagstisch, die Betreuung endet um 13:30 Uhr. Darüber hinaus wird
überden Förderverein eine ehrenamtlich getragene Hausaufgabenbetreuung angeboten. Von der
Elternschaft sowie der Schule werden auch im Stadtteil Sulz erweiterte Betreuungsangebote in ver­
lässlichen und nachhaltigen Strukturen nachgefragt.
Daher soll am Standort ein qualifiziertes Nachmittagsangebot (20-25 Plätze für Hausaufgabenbe­
treuung und freizeitpädagogische Angebote) installiert werden. Aus Sicht der Verwaltung kann die
Trägerschaft an einen freien Träger übertragen werden. Der Caritasverband Lahr e. V. hat diesbe­
züglich bereits Interesse signalisiert, insofern die Einrichtung einer Schulkindbetreuung am Standort
Sulz aufgrund neu festgelegter Qualitätsstandards erfolgt. In diesem Fall wird die Stadtverwaltung
auch das Angebot der Verlässlichen Grundschule an den Caritasverband übertragen.

Harry Ott
Abteilungsleiter

Anlage 1

Stadt Lahr
SD Schülerhilfe Kostenkalkulation StadtLahr
Bemerkungen
AG-BruttoJahresbetragki
Stufe 3

Ausgaben

Standort rrä 24 Kindern bä 10h VG 15h SH oro Woche
Amterkuig zur Berechnung Veriäs sficbe Gnjnrfechute

PersonalXosten pro Jahr

2Gruppen(1:1S)
Gehalt Standort-Verantwcrfiche
Pro Standort 1 Fachkraft
(pädagosehe Fachkraft z.B. Erziehet! Bass-Frsstefiung pro Stande« 3hA*/oche
oder vergtechar)
Fröstölung pro Gruppe IhAVoche
Elngrupteomg nach AVR AnL 33 S 8a
Cfbemahme AG- Brutto- Kostai
Geriet pädagosiche Fachkraft (zB.
Erzieherin oder vergleich»)

Pro Standort min. 1 Fachkraft .
EingrupSerung nach AVR ArJ. 33 S 8a
Übernahme AG-Bamo-Kosten

Gehalt Betrecungskrlfte (in Erziehung Pro Gruppe 1 Betreuungsperscn (15h/Woche)
erfahrene Personen)
EsT^up»erung nach AVR AnL 33 S 3
Übernahme AG-Brutto-Kosten

Gemeinsam/Gesam»
Schütefhäfe

107.577,52 €

3 Gruppen (1:8)

St.623J6€ 3h Basisfrostefiungund 1h
pro Gruppe
> 6 Stunden FresteSung

7.942,04 €

51.62326 € 1 Fachkraft zur Betreuung
1'Gruppe ° 15h SH

44.894.54 € SH 2'Gri^>en milje 15h
VG2'Gruppenrrttje 10 h

23.022,84 €

19.855,10 €

19.855,10€

34.534,26 €

57.557,10 €

Vertretung bei KrankheiVForttjüdung

5% d. Gesamt-Personal-SchOssel

FSJ

1 FSJ-SteSe ab 5 Gruppen
Einsatz in SH/VG mit 50% der Arbeitszat
Übernahme AG-Brutto-Kosten 50%-SteSe

AufwandserCschäcf-gmg für
EhrenanSehe

Pro 5 Gruppei en Helfer "in
PauschSe Aufwandsentschäfgung 10€/Stunde
Übernahme AG- Bortto-Kcsten

nur für Hausaufgaben
4NA Je > 8h pvo Woche
muttpSziert mit 4,33 Wochen
und 11 Mcnaten

Fortt«bung

Pro MA/Jahr Budget von 120€
ink. Fahrtkosten, Tagungsgebühr;
Verpflegungsmehraufwand

Annahme, dass 4 Mitarbeiter
am Standort tätig sind

Supervisicn

pro Standort 6 Termne'jtfv;
Gruppensupentskri;
Kosten pro Termin (90 rrai) 150 € •*•
Fahrtkosten

6 Termine hj Je 150 Euro
pfus Je 30Euro Fahrtkosten

Dlenstretsekosten

nach Aufwand für Ausflüge o.ä.

Dienst- und Fachajfsfcht

KoonfhaScn und Leitung
Trägervertretung
2hAVoche pro Standort (EinyuppSerung
Le^wigskraft fri AVR Anl. 33 S15)

76.590,S0€

Verv/aftung

10% Verw^timgsfachkraft pro 100 Kinder für
AnmekfungerVAbmeldungen; Abrechnung
Elterbeiträge; Zuschusswesen

57.010,85€

Diensthandy

Anschaffung und Vertrag 1 Haidy pro Standort
(hH. Tefefcn- und Interiet-Flal)

Vertrag mit monatlich 20
Euro

240,00 €

Laptop

Anschaffung und Wartung-Betreuung 1 Laptop
inkJ. Irrtemehertmdjng pro Stande«

laufende EDVArbätspfatzkosten von
40 Euro monatlich

480,00 €

4.267,71 €

8.520,00 €

480,00 €

1.080,00 €

3.927,72 €

1.368,26 €

1.368,26 €

Sachkosten
Büro

Betriebsaufwand

Investitionskosten

97.846,19 €

2.736,52 €

3.268,00 €

Nutzung Dfenstfahrzarg CV
SH Programmgestaltung; MaeeriaTien
für Angebote

Paischäe von 5,00 Ewaf.'onat pro Kind

VG Programrrgestakmg; Materialien
für Angebote

Patschte von 3.50 EuroMorva pro Kind

FacNiteratur, Bürcmateriai

Paischäe von 100 Euro pro Starxtot/Jahr

Raum WO. f/öfcfierung und Reinigung
etc.

wird von der Stadt zur Verfügung gesteäl

1.440,00 €

1.440,00 €

1.008,00 €

1.008,00 €
100,00 €

4

3.330,00 €

Anschaffungen; Ersatzbeschflung
Spielgeräte, Ausstattung

t»s zu enem Madmafbetrag von 333 Euro
Anschaffungskosten pro Jahr pro Gruppe

999,00 €

666,00 €

1.665,00 €

Ersatzbeschaffung
Sfiefgeräte, Ausstattung

Ws zu ehern MajdmSbetrag von 333 Euro
Anschaffungskosten pro Jahr pro Gruppe

999,00 €

666,00 €

1.665,00 €

Verw^tungsaiteSe (Reirt^mg,
Marketing, Technischer Dienst)
Beiträge ZGAST
Antel an Steuern, Versicherungen,
Abschreibungen, Wartungskosten,
Abf^&esertigung, Nebenkosten
Gekh’skehr etc
Personafkostenamteü Verw^tung
(Personalsachbearbeitung,
Buchfaltung, Sekretaria), algsroine
Sachkosten etc.

3% Gesamtesten

VemaltungskostenanteH

3.133,33 €
3.133,33 €

Einnahmen
wjraussfchSch Zuschuss Land BadenWürttemberg

Ettemertgeil

berechnet nach bisherigen
Förberivgerien

VG pro Grtppe m4
458€AVochenstunde
SH pro Gruppe mit

9.160,00 €

12.375,00 €

21.535,00 €

11 Monate
durchschnitli. Wg.
Geschwisterermäßigung
SH mit 23 Euro

4.752,00 €

6.072,00 €

10.824,00 €

Stadt Lahr - Übernahme Defizit

75.218,52
,eeconof

Ansprechpartnerin:
Katharina BecK
Geschäftsleitung Soziale Dienste,
Bismarckst/aße 82,77933 Lahr;
Tö.: 07821-9066123; Fax; 07821/39359;
Erral: katharina beck@cari;aslahr.de:

€