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Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2021/2022 und das Haushaltsjahr 2021)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 41
Berger

Datum: 27.05.2020 Az.: bo/ste

Drucksache Nr.: 134/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.07.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.07.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss
für die Spielzeit 2021/2022 und das Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorschlag:
1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2021 bis Juli 2022 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle
28105000 Theater und Konzerte, Kostenart 42710000 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 167.000,- erteilt. Dieser
Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 27.000,2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des
Kultur-Etats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen.
In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2021 erteilt:
2.1) Kultursommer Sternschnuppen - Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000
mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 8.300,2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Kostenstelle. 25205004,
Kostenart:42710000 und Kostenart 44310100 in Höhe von Euro 19.000,2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Kostenstelle: 25205004,
Kostenart: 44550000 in Höhe von Euro 19.100,2.4) Puppenparade Ortenau 2021 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen
Veranstalter - Kostenstelle: 28105010, Kostenart: 42710000 mit einem
Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.880,-

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 134/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs:
Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von
Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf
künftige Haushaltsjahre einschließt.
In Abstimmung zwischen dem Kulturdezernenten, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und
dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits, zurückliegend vereinbart, den frühzeitigen Abschluss von Vereinbarungen u. a. für das Veranstaltungs- und
Kunstprogramm auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen.
Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiterhin zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher alljährlich seit der Spielzeit 2010/2011 - da mit den Planungen, verbindlichen Zusagen und Buchungen einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen jeweils spätestens im August für die im Folgejahr beginnende Spielzeit begonnen
werden muss. Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Sommer 2020 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jeweils zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier
nachfolgend im Einzelnen beantragt und erläutert.
Zu Beschlussvorschlag 1)
Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.)
Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August - dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen - in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstlern auszusprechen, da diese Angebote sonst eventuell nicht
mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspielern handelt. Jeweils im Oktober findet die Inthega*Herbsttagung statt, auf welcher alle maßgeblichen Tournee-Agenturen und Produzenten wie
auf einer Messe vertreten sind und die Kulturämter ihr Veranstaltungsprogramm für die
nächste Spielzeit jeweils von September des nächsten bis Sommer des übernächsten Jahres
verbindlich buchen müssen, weil im Anschluss daran die Tourneen und Tournee-Routen terminiert und geplant werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige
zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Abo-Magazins und des Spielzeit-Magins
„LahrKultur“ sowie in Verbindung damit die Einhaltung der in den Abonnement-Bedingungen
festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit September 2021 bis Juli 2022
Kostenstelle:28105000, Kostenart: 42710000 (Theater- und Konzertaufwand ) und Kostenstelle: 281005000: Kostenart. 3321000 und 34610000 (Eintrittsgelder bzw. Benutzungsentgelte) mit einem Zuschussbedarf von Euro 167.000,-, hier ausgehend von kalkulierten
Ausgaben in Höhe von ca. 415.000,- und Einnahmen in Höhe von ca. 248.000,-. Dieser
Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle, Kostenart: 44550000, zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der schon im Haushalt 2020 bereitgestellten Mittel von Euro
27.000,Keine Änderung im kalkulierten Zuschussbedarf gegenüber Haushalt 2020

Drucksache 134/2020

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Zu Beschlussvorschlag 2.1)
Kultursommer „Sternschnuppen“
Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso
frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der
städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers
frühzeitig in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Kultursommer „Sternschnuppen“
Bei kalkulierten Ausgaben von ca. Euro 10.000,- bleibt der Zuschussbedarf voraussichtlich
auf dem Niveau des letzten Jahres.
Keine Änderung gegenüber Haushalt 2020
Zu Beschlussvorschlag 2.2)
Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite
Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen
Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich fachlich auf dem Laufenden halten und mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied
zu fast allen anderen, kaum Angebote/Bewerbungen von Künstlerseite eingesandt.- Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt - abhängig von
der Qualität des betreffenden Künstlers und von seinen noch freien Terminen. Hier ist die für
den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren
schon das Minimum, um ein qualitativ hochwertiges Kunstprogramm realisieren zu können.
Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in
die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusageberechtigung unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein und vorbereitet werden können.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Ausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Kunstausstellungen - Kostenstelle:
25205004;Kostenart 42710000
Hier gehen u. a. durch die im Vergleich zum Vorjahr wieder etwas günstigeren Ausstellungskosten für die Skulpturen des hochkarätigen badischen Bildhauers Werner Pokorny,
die Kosten zurück auf ca. Euro 19.000,-.
Änderung: Kostenreduzierung gegenüber 2020 in Höhe von 10.000,-.

Zu Beschlussvorschlag 2.3)
Kostenerstattung an BGL - Städt. Galerie (Kunstausstellungen)
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Die zugehörigen BGL-Kosten bleiben auf dem bisherigen Niveau in Höhe von Euro
19.100,Keine Änderung gegenüber Haushalt 2020
Zu Beschlussvorschlag 2.4)
PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival

Drucksache 134/2020

Seite - 4 -

Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die
jeweils im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen daher schon spätestens
im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um Programm und Programmheft rechtzeitig
im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival professionalisiert, erweitert und eingespielt hat,
umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das
junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst
frühzeitig zu erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die OrtenauPressekonferenz bereits im Dezember des jew. Vorjahres produziert bzw. abgehalten.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen
Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival
PuppenParade Ortenau - Kostenstelle: 28105010, Kostenart: 42710000 gegenüber
dem Vorjahr unverändert mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.880,Keine Änderung gegenüber Haushalt 2020

Guido Schöneboom

Gottfried Berger

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* Inthega: Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (Stadt Lahr ist
Mitglied)