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Beschlussvorlage (Chrysanthema 2020 - Weiteres Vorgehen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Ohnemus

Datum: 03.06.2020 Az.: Os

Drucksache Nr.: 144/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.06.2020

vorberatend

nichtöffentlich mündliche
Information

Gemeinderat

22.06.2020

beschließend

öffentlich

Gemeinderat

06.07.2020

beschließend

öffentlich

keine, da
von TO
abgesetzt

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Chrysanthema 2020 - Weiteres Vorgehen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die Chrysanthema 2020 abzusagen.
Die Kosten für die Rückabwicklung sollen über die im Haushalt 2020 bereit gestellten
Mittel gedeckt werden.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 144/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
1. Aktuelle Situation
Die Chrysanthema ist in ihrer langjährigen Geschichte und Einzigartigkeit zu einem festen
Datum im Jahreskalender der Lahrer Stadtgesellschaft geworden. Die Identifikation mit
diesem Ereignis ist immer weiter gewachsen. Gerade im Jahr der Pandemie stellt sich aber
die Frage, ob und in welchem Umfang die Chrysanthema stattfinden kann. Im Verständnis
einer Kultur des Ermöglichens wurde in den letzten Wochen ausgelotet, welches
Veranstaltungsformat im Sinne eines verantwortungsvollen Planens unter Beachtung des
Infektionsschutzes möglich ist. Dementsprechend wurde der Haupt- und Personalausschuss
in seiner Sitzung am 15. Juni 2020 über verschiedene Szenarien informiert.
Die Einschätzung hat sich danach nochmals verändert, nachdem sich Bund und Länder am
17. Juni 2020 in einer Besprechung darauf verständigt haben, dass Großveranstaltungen, bei
denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist,
bis mindestens Ende Oktober 2020 nicht stattfinden sollen. Zwischenzeitlich liegt die
entsprechende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor, die
Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bis 31. Oktober 2020 untersagt. Damit endet
die Verordnung mitten im Veranstaltungszeitraum der Chrysanthema 2020. Für die restliche
Veranstaltungszeit bestünde je nach Verlauf bis zuletzt Unklarheit, welche Regelungen und
Erfordernisse dann zur Anwendung kommen.
Unabhängig davon könnte die Großveranstaltung unter zu Grunde legen der beiden Kriterien
Kontaktnachverfolgung und Einhaltung der Hygieneregelungen nicht durchgeführt werden.
Zum einen ist eine Kontaktnachverfolgung bei der Open-Air-Veranstaltung, die in der ganzen
Innenstadt stattfindet, nicht möglich. Zum anderen ist weiterhin mit einem dynamischen
Verlauf der Pandemie zu rechnen. Das zu erstellende und auf Einhaltung zu überwachende
Infektionsschutzkonzept müsste immer wieder an die aktuell geltenden Erfordernisse
angepasst werden. Die zusätzlich entstehenden Kosten hierfür können nicht beziffert werden,
können aber unter Umständen erheblich sein.
Aufgrund dieser aktuellen Situation wird empfohlen, die Chrysanthema 2020 abzusagen.

2. Rückabwicklung der Veranstaltung
Blumen
Die Blumen sollen zum Blumenschmuck und zur Freude der Lahrer Bürgerschaft in der
Innenstadt und im Stadtpark verwendet werden. Bei der Dekoration in der Innenstadt wird auf
Elemente, die den Charakter einer Chrysanthema ausmachen, wie zum Beispiel
Designelemente zu einem bestimmten Motto, verzichtet. Vielmehr werden die Blumen in
einer Art und Weise verwendet, die einer Verlängerung des sommerlichen Blumenschmucks
entsprechen, z.B. Gebäudeschmuck am Alten Rathaus, am Storchenturm sowie in
Blumenkübeln. Darüber hinaus können im Stadtpark an bestimmten Stellen, wie zum Beispiel
an der Grotte, die herbstliche Szenerie herausgearbeitet bzw. verstärkt werden. Pflanzen, die
sich bereits in Kultur befinden und nicht im vorgenannten Blumenschmuck finden, können zur
Dekoraktion an die Ortsverwaltungen weitergegeben werden.

Drucksache 144/2020

Seite - 3 -

Kulturprogramm und sonstige vertragliche Verpflichtungen
Ziel ist, wo möglich, eine Verschiebung des Kulturprogramms auf das nächste Jahr. Die
Chrysanthema 2021 soll dann unter dem für 2020 vorgesehenen Motto "Blühende
Meisterwerke" stattfinden. In den nächsten Wochen muss geprüft werden, welche finanziellen
Verpflichtungen sich aus den bereits abgeschlossenen Verträgen ergeben. Hierzu zählen
auch Kosten u.a. für die Bühne, die Werbung und Agenturleistungen. Gleichzeitig soll die
"Chrysanthemapause" für Weiterentwicklungen genutzt werden. Für Frühling 2021ist dann
eine öffentlichkeitswirksame Marketingkampagne zum Erstarken der Marke Chrysanthema
vorgesehen.
Verkaufsoffene Sonntage
Die verkaufsoffenen Sonntage können bei Absage der Chrysanthema nicht stattfinden. Diese
sind nur im Zusammenhang mit einer eigenständigen Veranstaltung zulässig.
Mittel
Sponsorengelder können nicht realisiert werden, da die Veranstaltung und die damit
verbundenen Gegenleistungen entfallen. Außerdem können keine weiteren Erträge, wie aus
Standgebühren und dem Verkauf von Souvenirs, generiert werden. Für die Rückabwicklung
werden die gedeckelten Mittel im Haushalt 2020 verwendet.

______________________
Markus Ibert
Oberbürgermeister

________________________
Friederike Ohnemus
Leiterin der Abteilung
Ratsarbeit, Marketing und Internationales

______________________
Tilman Petters
Baubürgermeister

________________________
Richard Sottru
Leiter der Abteilung Öffentliches Grün
und Umwelt