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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BÜRGERPARK Vorstellung des Vorentwurfs Aufhebung Bebauungsplan MAUERFELD WEST Offenlage zur Aufhebung Aufstellungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 27.01.2014 Az.:

Drucksache Nr.: 19/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

05.02.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

24.02.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan BÜRGERPARK
Vorstellung des Vorentwurfs
Aufhebung Bebauungsplan MAUERFELD WEST
Offenlage zur Aufhebung
Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung

Beschlussvorschlag:

1. Dem städtebaulich-landschaftsplanerischen Vorentwurf wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan MAUERFELD WEST wird aufgehoben.
3. Zum Zweck der Aufhebung des Bebauungsplans MAUERFELD WEST ist gemäß
§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher
Belange (Offenlage) durchzuführen.
4. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird ein qualifizierter Bebauungsplan
mit der Bezeichnung BÜRGERPARK aufgestellt.
5. Auf Grundlage des Vorentwurfs ist gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Bebauungsplan MAUERFELD WEST, Nutzungsplan
- Bebauungsplan BÜRGERPARK, Vorentwurf Gestaltungsplan
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
Anlass der Planaufstellung
Zusammen mit den Gewannen „Stegmatten“ und „Unteres Brüchle“ war das Gewann „Mauerfeld“ wichtiger Bestandteil des landschaftsplanerischen Konzepts für die im April 2009 eingereichte Bewerbung um eine Landesgartenschau in den Jahren 2015 - 2025. Im Dezember
2009 hat der Ministerrat Baden-Württemberg den Zuschlag für die Durchführung der Landesgartenschau 2018 an die Stadt Lahr erteilt. Mit der damit verbundenen Förderung durch das
Programm „Natur in Stadt und Land“ sind neue, auf Dauer angelegte Parkanlagen zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan BÜRGERPARK soll der beim landschaftsplanerischen Wettbewerb mit dem 1. Preis ausgezeichnete Entwurf des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten
aus Köln bzw. der daraus entwickelte Rahmenplan planungsrechtlich gesichert werden. Für
die beiden anderen zur Gartenschau gehörenden Parkteile in den oben genannten Gewannen, werden jeweils eigenständige Bebauungsplanverfahren (SEEPARK, KLEINGARTENPARK) durchgeführt.

Geltungsbereich, Lage und Nutzung des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Lahr. Es wird durch den Mauerweg bzw.
den Schulen des Landkreises im Norden, die Otto-Hahn-Straße im Osten, die B 415 im Süden und die B 3 im Westen begrenzt. Die genaue räumliche Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans zu entnehmen.
Im Plangebiet befinden sich im östlichen Bereich Sporteinrichtungen (Ortenauhalle, Sportpark, Bowlingbahn), das Blockheizkraftwerk der Badenova sowie ein öffentlicher Parkplatz,
der auch als Jugendverkehrsschule/Verkehrsübungsplatz genutzt wird. Im Südwesten liegt
der Parkplatz der Firma Schneider Electric Automation GmbH, der teilweise an wenigen Tagen im Jahr auch als Zirkusplatz genutzt wird. Die übrigen Flächen werden/wurden überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Flächennutzungsplan / bestehender Bebauungsplan MAUERFELD WEST
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 ist der östliche Bereich des Mauerfelds mit den
Sporteinrichtungen sowie dem dazugehörenden Parkplatz als Sonderbaufläche dargestellt.
Die westliche Hälfte ist als Baufläche ausgewiesen, wobei ein ca. 45 m breiter, direkt an der
B 3 gelegener Streifen Mischbau-, der Rest Wohnbaufläche ist. Diese Darstellung fand deshalb im Flächennutzungsplan Eingang, weil 1990 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt wurde, um dort ein ca. 5 ha großes neues Stadtquartier entstehen zu lassen. In der Folgezeit wurde dieser Planungsansatz aber nicht weiterverfolgt. Dazwischen wird eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.
Für das Plangebiet besteht bereits der seit dem 26.02.1979 rechtsverbindliche Bebauungsplan MAUERFELD WEST. Darin wurde mit Ausnahme der Verkehrsflächen, der Gemeinbedarfsfläche für die Schulen des Ortenaukreises sowie der schmalen Fläche für Bahnanlagen
am südlichen Rand das gesamte Plangebiet als Grünfläche festgesetzt. Deren Zweckbestimmung ist wiederum ganz überwiegend mit Sportanlagen angegeben. Nur in der nordwestlichen Ecke des Plangebiets wurde ein Kinderspielplatz und diverse Böschungsflächen
mit Verkehrsgrün festgesetzt.

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Die vorliegende Planung entwickelt sich somit teilweise nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan. Daher wird es notwendig, den Flächennutzungsplan im Zuge eines Parallelverfahrens an die jetzt vorgesehene Entwicklung anzupassen.
Der Bebauungsplan MAUERFELD WEST wird vollständig durch den Bebauungsplan BÜRGERPARK ersetzt. Daher wird parallel zur Aufstellung des neuen, der alte Bebauungsplan
aufgehoben.

Städtebauliche Zielsetzung
In der Bewerbung um die Landesgartenschau wurden 2009 folgende „Thesen zur stadträumlichen Entwicklung“ formuliert:
Städtebauliches und freiraumplanerisches Potenzial im Westen Lahrs zu einer überzeugenden und dauerhaften Stadtinfrastruktur weiter entwickeln.
Intensiv genutzte Agrarflächen (Maisanbau) zu hochwertigen Landschaftsräumen umgestalten.
Eine optimale Erschließung/Anbindung für die umgebenden Orts- und Stadtteile Dinglingen, Mietersheim und Langenwinkel ermöglichen. Die Barrieren der Bundesstraßen
„überbrücken“.
Eine Abrundung der städtebaulichen Entwicklung erreichen und damit langfristige Sicherung der neuen Naherholungsflächen gewährleisten.
Gesamtökologische Situation in diesem Landschaftsraum deutlich verbessern.
Stadträumliche Teilbereiche „Bürgerpark Mauerfeld“, „Landschaftspark Stegmatten“,
das „Blaue Band der Schutter“ und „Soziale Stadt Kanadaring“ besser untereinander
und mit dem übrigen Stadtgebiet vernetzen.
Diese als Thesen formulierten städtebaulichen Ziele gelten unverändert. Der Bürgerpark
Mauerfeld übernimmt dabei innerhalb des Verbunds der Parkanlagen zur Landesgartenschau
die Rolle/Funktion des intensiv genutzten „Sport- und Freizeitparks mit kulturellen Wurzeln
(Römer)“, wie es in der Auslobung zum landschaftsplanerischen Wettbewerb 2010 formuliert
wurde. Der im April 2014 zu beschließende Rahmenplan teilt diesen beiden wesentlichen Inhalten unterschiedliche Räume und Namen zu. Der Stadtgarten im Westen interpretiert den
dort einst gelegenen römischen Vicus (provinzial-römische Siedlung) auf landschaftsarchitektonische Weise. Der Spiel- und Sportpark im Osten vereint vorhandene und neue Sport- und
Spieleinrichtungen. Beide Teile werden landschaftsgestalterisch durch das Element des
Baumsaums und mittels eines Rundwegs zusammengehalten bzw. miteinander verbunden.
Der Bürgerpark dient mit dieser sportlich-kulturellen Schwerpunktsetzung nicht nur der Naherholung für die umliegenden Quartiere, sondern hat damit auch gesamtstädtische und regionale Bedeutung.
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
Im Plangebiet spiegelt die planungsrechtliche Ausweisung von öffentlichen Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Sport- und Spielanlagen die oben beschriebene Konzeption für den Bürgerpark Mauerfeld wider.
Grünflächen
Damit die im Rahmenplan mit Stadtgarten und Baumsaum benannten Flächen zur Nutzung durch die Allgemeinheit gesichert werden, werden sie als öffentliche Grünfläche
mit Zweckbestimmung Parkanlagen festgesetzt. Die Gestaltung der unterschiedlichen

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Teilflächen – Rasen, Baumhaine, Wege, etc. - wird durch den Rahmenplan sowie die
daraus entwickelte Werkplanung festgelegt.
Flächen für den Gemeinbedarf
Die Kindertagesstätte mit zusätzlichen Räumlichkeiten für ein Bürgerzentrum und für die
museale Betreuung des benachbarten römischen Streifenhauses sowie deren Umfeld
werden als Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke festgesetzt.
Die Schulen des Landkreises Ortenau mit ihrem jeweiligen Umfeld werden als Flächen
für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Schule festgesetzt.
Zwischen der Georg-Wimmer-Schule und den Hauswirtschaftlichen Schulen soll die
Brüder-Grimm-Schule neu gebaut werden. Die planungsrechtlichen Festsetzungen sollen mit dem Schulträger abgestimmt werden, um auch Entwicklungsperspektiven aufzunehmen. Auch der Wunsch nach einer fußläufigen Verknüpfung des Bürgerparks mit
dem Wohngebiet Kanadaring soll noch einmal untersucht werden.
Flächen für Sport- und Spielanlagen
Sporthallen (Ortenauhalle und Neubau), Sportplätze sowie Kletterturm werden mit der
Festsetzung „Flächen für Sport- und Spielanlagen“ planungsrechtlich gesichert. Auch
die Fläche für einen Verkehrsübungsplatz (Jugendverkehrsschule), wenn sie nicht zugleich die Funktion eines Parkplatzes hat, würde mit dieser Festsetzung belegt. Zum
Standort des Verkehrsübungsplatzes wird derzeit eine gesonderte Vorlage erstellt und
zur Beratung in die Gremien eingebracht.
Flächen für Versorgungsanlagen
Das bestehende Blockheizkraftwerk der Badenova ist eine Versorgungsanlage und wird
dementsprechend im Bebauungsplan verankert.
Verkehrsflächen
Straßen, Hauptwege der Parkanlage und Parkplätze werden als Verkehrsflächen festgesetzt. Nebenwege der Parkanlage sind Teil der öffentlichen Grünfläche und werden
durch den Rahmenplan sowie die daraus entwickelte Werkplanung festgelegt.

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans BÜRGERPARK sowie die
Aufhebung des Bebauungsplans MAUERFELD WEST zu beschließen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.