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Beschlussvorlage (Eckpunktepapier zum Volksbegehren "Rettet die Bienen", Oktober 2019)

                                    
                                        15. Oktober 2019

Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg als
Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfes „Rettet die Bienen“
Vorbemerkung
Insekten haben eine zentrale Rolle im Ökosystem. Sie stellen nicht nur einen wichtigen Teil
des Artenreichtums unseres Ökosystems dar, sondern sind zugleich für viele Arten eine
wichtige Grundlage in der Nahrungskette. Vom Zustand der Insektenpopulationen sind daher zahlreiche weitere Arten abhängig. Mit dem Rückgang der Insekten fehlen zudem zahlreiche Bestäuber. Insbesondere die Wildbienen übernehmen diese Aufgabe ohne weitere
Kosten für den Menschen. Der Verlust an Bestäubern hat daher unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft.
Trotz aller Anstrengungen ist es bisher nicht gelungen, das Artensterben in Baden-Württemberg zu stoppen. Daher sind zusätzliche Anstrengungen nötig und die bisherigen Maßnahmen müssen im Hinblick auf ihre Wirkung effektiver gestaltet werden. Bestehende Wissenslücken müssen geschlossen werden. Die Initiative „Rettet die Bienen“ hat wichtige Ansatzpunkte aufgezeigt, die sich zu wesentlichen Teilen in dem vorliegenden Eckpunktepapier wiederfinden.
Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und das Ziel, unseren bäuerlichen Familienbetrieben
eine verlässliche Zukunftsperspektive zu bieten, gilt es aber, einzelne Punkte zu überarbeiten. Darüber hinaus sollten auch zusätzliche Maßnahmen – insbesondere auch den besiedelten Raum betreffend – aufgenommen werden, damit die angestrebte Trendwende tatsächlich gelingt.
Die Ursachen des Artensterbens sind vielfältig. Als mitursächlich gelten unter anderem der
Verlust von Lebensraum und Strukturen in der Landschaft, der Klimawandel, Stoffeinträge
aus der Industrie, eine intensivere Landnutzung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Bekämpfung der Ursachen muss daher alle relevante Bereiche umfassen.
Der größte Teil unserer Arten ist abhängig von der über Jahrhunderte geschaffenen und
bewirtschafteten Kulturlandschaft in unserem Land, die wir gerade auch in ihrer Vielfalt erhalten wollen. Daher ist ein Erhalt der Arten nur möglich, wenn zugleich die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft stimmen, damit auch künftig eine Landbewirtschaftung zum
Wohle der Arten und zum Wohle der Menschen möglich ist.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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Artenschutz darf aber nicht nur im ländlichen Bereich stattfinden. Insgesamt bedarf es zur
Bewältigung dieser Aufgabe einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung. Alle Teile der
Gesellschaft – Akteure, Entscheidungsträger, Handel und jeder einzelne Bürger insbesondere in der Verantwortung als Verbraucher – müssen sich dieses Problems bewusst werden und zur Lösung beitragen. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu.

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Eckpunkte
(1) Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel
Das Ziel des Erhalts der Artenvielfalt ist so bedeutend und wichtig, dass die Verpflichtung des Landes, dem Rückgang und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken, als gesetzliches Ziel im Naturschutzgesetz aufgenommen wird.
(2) Ausbau des Biotopverbundes sowie Erhalt und Ausbau einer vielfältig strukturierten Landschaft als Lebensraum für eine artenreiche Flora und Fauna.
a) Die Umsetzung des Biotopverbundes wird für alle Kommunen verpflichtend. Das
Land stellt Fördermittel für die hierfür nötigen Planungskosten bereit. Die Umsetzung kann sowohl über Ausgleichmaßnahmen als auch über Fördermaßnahmen erfolgen. Ziel ist es, den Biotopverbund in der freien Landschaft in gleicher Weise wie
in Bayern vorgesehen einzuführen.
b) Um den zahlreichen Tieren und Pflanzen der offenen Landschaft eine Mindestausstattung an Lebens- und Rückzugsräumen, sog. Refugialflächen, anzubieten, werden vorhandene Maßnahmen verstärkt und neue entwickelt, um perspektivisch landesweit auf 10% der landwirtschaftlichen Fläche FAKT-Maßnahmen durchzuführen,
die eine biodiversitätsstärkende Funktion und Wirkung entfalten. Das Land strebt
darüber hinaus an, dass jeder Betrieb einen Mindestanteil von 5% an ökologisch
wirksamen Maßnahmen umsetzt. Die Voraussetzungen für die genannten Punkte
werden auch im Zuge der Umsetzung der neuen Förderperiode der Gemeinsamen
Agrarpolitik geschaffen. Als Refugialflächen gelten Landschaftselemente wie Hecken und Raine, insbesondere mehrjährige Blühflächen und Brachen, Altgrasstreifen sowie extensiv bewirtschaftetes, artenreiches Grünland. Die Refugialflächen
sind je Landnutzungsart (Acker, Dauergrünland) auszuweisen. Die Anlage mehrjähriger Blühflächen in Gewässerrandstreifen soll weiter ausgebaut werden.
(3) Die Pflege und die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen wird gestärkt
Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar. Sie sind Lebensraum zahlreicher heimischer Tier- und Pflanzenarten. Rund
40% aller Streuobstbestände Deutschlands befinden sich in Baden-Württemberg. Das
Land hat daher eine besondere Verantwortung, diesen typischen Teil der Kulturlandschaft zu erhalten.

-4Nur durch eine regelmäßige Pflege (dies umfasst insbesondere die Grünlandnutzung
und den Baumschnitt) wird der Lebensraum erhalten. Immer weniger Menschen nehmen jedoch die Mühe dieser schwierigen und aufwendigen Arbeit auf sich. Der Obstertrag deckt nicht den nötigen Arbeitsaufwand.
Das Land unterstützt daher die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbestände.
Das Land schreibt hierzu die bestehende Streuobstkonzeption fort. Bestehende Förderungen werden auf den aktuellen Bedarf hin überprüft, weiterentwickelt und attraktiver
gestaltet, damit die Anreize zum Erhalt und zur Bewirtschaftung der bestehenden
Streuobstbestände erhöht werden.
Das Land ergreift Maßnahmen, um bestehende Streuobstbestände vor Flächenverbrauch effektiv zu schützen. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung der Streuobstbestände führen, bedürfen einer
Genehmigung. Hiervon nicht betroffen ist die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und
Nutzung sowie die Pflege. Eine Genehmigung zur Beseitigung von Streuobstbeständen
darf nur erteilt werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
(4) Konsequenter Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
Jeder naturschutzrechtlich relevante Eingriff in Natur und Landschaft ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auszugleichen. Die bauplanungsrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden bisher aber nur auf kommunaler Ebene erfasst und dokumentiert. Daher wird ein landesweites Kataster eingerichtet, das Kompensationsmaßnahmen nicht nur für naturschutzrechtliche, sondern auch für bauplanungsrechtliche
Eingriffe umfasst. Damit wird transparent und nachvollziehbar, auf welchen Flächen
welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen.
(5) Schutzwirkung der Schutzgebiete für Pflanzen und Tiere effektiv gestalten
Schutzgebiete müssen die dortigen Pflanzen und Tiere effektiv schützen. In den Landschaftsschutzgebieten, den Natura 2000 Gebieten, den Naturschutzgebieten, in den
Kern- und Pflegezonen der Biosphärengebiete, in gesetzlich geschützten Biotopen und
bei Naturdenkmalen ist auf den intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen künftig
nur ein restriktiver Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – nach den Regeln des integrierten Pflanzenschutzes – zulässig. Neben den allgemeinen Grundsätzen des Integrierten
Pflanzenschutzes sind dabei zusätzliche landesspezifische Vorgaben zum Integrierten
Pflanzenschutz verpflichtend einzuhalten.

-5Die zusätzlichen landesspezifischen Maßnahmen beinhalten beispielsweise:
 die Verwendung einer Applikationstechnik mit hoher Abdriftminderung, die Einhaltung einer weiten Fruchtfolge bei Auftreten von Fruchtfolgeschädlingen,
 die konsequente Bestandsbeobachtung auf Schadorganismen,
 das Aufstellen von Gelbschalen zur Überwachung und Behandlung nach Prognosemodellen und Schadschwellen,
 die Verwendung von nützlingsschonenden Pflanzenschutzmitteln und
 das Anlegen von Spritzfenstern zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit
 die Einhaltung der vorgegebenen Schadschwellen
 die Umsetzung von kulturspezifischen Maßnahmen zur Förderung von Nützlingen

Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen ist von den Betrieben zu dokumentieren und wird im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts kontrolliert.
In Naturschutzgebieten wird ab dem 01.01.2022 jeglicher Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten.
Das Verbot ist so auszugestalten, dass betroffene Betriebe keine unbilligen Härten erdulden müssen und somit nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden.
(6) Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel wird bis 2030 um
40 % bis 50 % in der Menge reduziert
Durch die konsequente Reduzierung der Nutzung von Pflanzenschutzmittel wird nicht
nur eine Ursache für den Artenrückgang bekämpft. Vielmehr ergeben sich u.a. auch positive Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer sowie auf das Schutzgut Boden.
Damit die Reduktion sehr schnell eine effektive Wirkung bei der Artenvielfalt entfaltet,
werden die geplanten flächenhaften Maßnahmen prioritär innerhalb der Landschaftsschutzgebiete, der Biosphärengebiete, der Natura 2000 Gebiete, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen umgesetzt. Um dies zu erreichen, werden
neben den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, die schon bisher von der
staatlichen Beratung empfohlen werden, die Behörden insbesondere den Bewirtschaf-

-6tern innerhalb dieser Gebiete passgenaue Fördermaßnahmen und zusätzliche freiwillige Angebote unterbreiten und die Beratung der Betriebe in diesen Gebieten prioritär
umsetzen.
Das Gesamtpaket zur Reduktion der Pflanzenschutzmittel umfasst insbesondere folgende Punkte:
a) Die bisherigen Möglichkeiten der Agrarumweltförderung auch im Ackerbau und des
Vertragsnaturschutzes werden fortentwickelt, damit diese in deutlich größerem Umfang als bisher genutzt werden und noch stärkere Wirkung entfalten.
b) Die bisherigen Fördermaßnahmen freiwillige „Reduktion des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln“ und freiwilliger „ganzjähriger Verzicht
auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel“ werden ausgebaut und attraktiver
gestaltet.
c) Die verstärkte Entwicklung und Förderung des Einsatzes biologischer und biotechnischer Verfahren zur Reduktion des Insektizideinsatzes.
d) Das Land baut die Beratung zum Pflanzenschutz aus. Betriebe werden gezielt zu
vorbeugenden, biologischen und mechanischen Pflanzenschutzmethoden beraten,
um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu minimieren und alternative Möglichkeiten aufzuzeigen.
e) Die Pflege der Grünflächen, Verkehrsflächen und sonstige Bereiche im Innenbereich soll grundsätzlich ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel erfolgen.
Das Land, die Städte und Gemeinden sowie die Kreise haben hierfür eine besondere Verantwortung.
f) Das Land begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung eine Ausstiegsstrategie
für Glyphosat vorzulegen und setzt sich dafür ein, die Anwendung von Glyphosat
schnellstmöglich zu beenden, dies umfasst auch den Einsatz auf Gleiskörpern und
in Privathaushalten. Um die Reduktion der Pflanzenschutzmittel messen zu können,
erfolgt eine umfassende landesweite Datenerhebung zur aktuellen Nutzung von
Pflanzenschutzmitteln in Baden-Württemberg mit Hilfe eines repräsentativen Betriebsmessnetzes sowohl bezüglich der eingesetzten Wirkstoffe als auch bezüglich
der Menge pro Jahr. Dieses beinhaltet auch eine Bewertung im Hinblick auf das Ri-

-7sikopotential der einzelnen Wirkstoffe bezüglich Insekten auf der Basis der Risikobewertung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz. Über die Ergebnisse wird
dem Landtag regelmäßig berichtet.
g) Durch die Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes einschließlich der
Weiterentwicklung krankheitsresistenter Sorten soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein Minimum reduziert werden.
h) Es werden landesweit Musterbetriebe aufgebaut, die als Anschauungsbetriebe und
best practice-Beispiele für die Funktionsfähigkeit der Reduzierung und zur Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes dienen.
i) Es wird ein Coaching-Programm zur Vermittlung der Reduktionsmaßnahmen in der
Fläche aufgenommen. Es werden Handlungsempfehlungen für die unterschiedlichen Kulturen verfasst.
j) Die Investitionen in weiter zu entwickelnde Prognosesysteme werden erhöht.
k) Investitionen in die Modernisierung der Applikationstechnik und den Einsatz von digitaler Technik im Ackerbau und in den Sonderkulturen wird in die Förderprogramme aufgenommen.
l) In der Ausbildung der landwirtschaftlichen Berufe sowie den Fortbildungsangeboten
des Landes (insbesondere den für den Pflanzenschutzmitteleinsatz nötigen Sachkundenachweis) wird die Pflanzenschutzreduktion größere Zeitanteile erhalten.
m) Mit der Steigerung des Anteils an ökologisch wirtschaftenden Betrieben wird auch
der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln geringer.
(7) Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft auf 30- 40% bis zum Jahr
2030
Zahlreiche Studien belegen, dass die Artenvielfalt mit ökologischer Bewirtschaftung verbessert werden kann. Zudem wird durch den konsequenten Verzicht von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im ökologischen Landbau zugleich ein gewichtiger
Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln erbracht.
Durch die gesetzliche Festlegung des Anteils am ökologischen Landbau als Zielvorgabe verpflichtet sich das Land unter Berücksichtigung der Nachfrageentwicklung, das

-8Umfeld und die Rahmenbedingungen zum ökologischen Landbau so attraktiv zu gestalten, dass der angestrebte Anteil auch erreicht werden kann. Kein Betrieb wird gegen
seinen Willen den Betrieb auf ökologischen Landbau umstellen müssen. Da eine freiwillige Umstellung betriebswirtschaftlich nur Sinn macht, wenn mit den ökologisch hergestellten Produkten ein auskömmlicher Preis erzielt wird, wird ein ruinöser Preiskampf im
Ökobereich vermieden.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
a) Die Fördersätze für den ökologischen Landbau werden geprüft.
b) Mit dem Programm „Beratung.Zukunft.Land“ bietet das Land eine breite Palette verschiedener Beratungsmodule für landwirtschaftliche Unternehmen an, um die Umstellung auf eine Bewirtschaftung nach ökologischen Grundsätzen zu begleiten. Beratungsmodule wie die Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung oder Öko-Umstellung sollen noch stärker in den Fokus gestellt werden.
c) Eine Schlüsselrolle in der weiteren Entwicklung des ökologischen Landbaus kommt
der Vermarktung der Öko-Erzeugnisse zu. Die Entwicklung der Nachfrage wird das
Land gezielt unterstützen. Entsprechende Marketingkonzepte unter Berücksichtigung bestehender Anforderungen an die Prozess- und Produktqualität werden entwickelt. Bereits laufende Projekte zur Vermarktung werden verstärkt.
d) Das Land baut Demonstrationsbetriebe mit vorbildlichen Naturschutzmaßnahmen
auf, diese dienen als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle
Branche. Über den Aufbau eines Lernnetzwerks von Praktikern für Praktiker und regelmäßige Feldtage wird der Austausch verstärkt.
e) Das Land muss eine Vorbildfunktion übernehmen.
 Die eigenbetrieblich bewirtschafteten Flächen des Landes (Domänen) werden in
der Regel nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet,
Ausnahmen müssen begründet werden.
 In Betrieben von Lehr-, Versuchs- und Forschungseinrichtungen, die bislang

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ausschließlich konventionell bewirtschaftet wurden, sind Teilbetriebsumstellungen vorgesehen, damit Forschung und Ausbildung auch im konventionellen Bereich gewährleistet ist.
Landeseigene Flächen werden bei künftigen Pachtverträgen vorrangig an Bewirtschafter verpachtet, die auf den gepachteten Flächen die Kriterien des biologischen Landbaus einhalten.

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

Das Land verpflichtet sich, den Anteil an regional biologischen Produkten in den
eigenen Kantinen, an den Schulen und den Einrichtungen des Landes weiter
deutlich zu erhöhen, um einen Beitrag zur Nachfrage zu leisten. In künftigen
Ausschreibungen für die Verpachtung ist dies als Auflage mit aufzunehmen.
Das Land empfiehlt Kommunen, Kreise, kirchliche Einrichtungen, Kliniken und
große Unternehmen, diesen Beispielen zu folgen.

(8) Verbot aller chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel in Privatgärten
Der Anteil der in Privatgärten genutzten chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
macht einen nicht unerheblichen Anteil aller genutzten Pflanzenschutzmittel aus. Im
Gegensatz zu beruflichen Anwendern ist für Privatpersonen für die handelsüblichen
Mittel kein Sachkundenachweis erforderlich. Zudem werden die Mittel oftmals zu häufig
und in zu starker Dosis genutzt.
Die Landesregierung setzt sich daher beim Bund dafür ein, dass der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgärten generell verboten wird.
(9) Artenschutz in Städten und Siedlungsbereichen
a) Die öffentliche Hand trägt eine besondere Verantwortung. Land, Kreise und Kommunen sollen, soweit dies mit anderen öffentlichen Interessen vereinbar ist (insb.
Verkehrssicherheit), Grünflächen sowie das Umfeld von öffentlichen Einrichtungen
insektenfreundlich gestalten und pflegen.
b) Privatgärten innerorts bieten eine Chance für Artenvielfalt. Jeder Privatgarten soll
daher bienen- und insektenfreundlich gestaltet werden. Das bestehende Verbot zur
Versiegelung (dies betrifft insbesondere auch Schottergärten) und die Möglichkeit,
Gestaltungsvorgaben in Bebauungsplänen umzusetzen (z.B. die Pflicht zur Anpflanzung heimischer Pflanzen), werden ausgebaut und das Land ergreift Maßnahmen,
um das bestehende Vollzugsdefizit zu beseitigen.
c) Mindestens 20 Prozent der bisher kurz gemähten Rasenflächen der Staatlichen Vermögensverwaltung, insbesondere des Landesbetriebs Schlösser und Gärten, sollen
in ökologisch hochwertige Blühflächen und ökologisch wirksame Lebensräume umgewandelt werden.
Das Land empfiehlt den Kommunen und Kreisen, diesem Vorbild zu folgen.
d) Eindämmung von Lichtverschmutzung
Künstliche Beleuchtungen sind schädlich für Insekten. Sie sind daher auf das auch
im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung nötige Minimum zu reduzieren. Neue Beleuchtungen sind so zu gestalten, dass sie die Erkenntnisse zum Insektenschutz

- 10 umsetzen. Dies umfasst unter anderem Maßnahmen zur Reduzierung der Gesamtmenge der Beleuchtung, eine generelle Reduzierung der Beleuchtung von Gebäuden und Werbeanlagen sowie Vorgaben zur baulichen Beschaffenheit und Funktionalität der Beleuchtung im öffentlichen Raum. Bei bestehenden Beleuchtungen sind
mögliche Anpassungen zu prüfen.
(10) Wissensvermittlung und Forschung
Damit der Wissensstand zum Artenrückgang ausgebaut und das Zusammenwirken der
unterschiedlichen Ursachen besser verstanden wird, sind entsprechende Forschungen
zu verstärken. Dabei sind insbesondere auch Langzeitstudien erforderlich.
Durch die Ausweitung des Artenmonitorings wird der Wissensstand zum Erhaltungszustand der wichtigsten Arten erfasst und fortgeschrieben.
Die landeseigenen Lehr- und Versuchsanstalten und Forschungsbetriebe legen ihren
Schwerpunkt auf die Forschung zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel, insbesondere zur Entwicklung neuer biologischer und biotechnischer Behandlungsverfahren.
Darüber hinaus wird die Forschung zum ökologischen Landbau sowie zur Etablierung
von artenschonenden Landnutzungsmethoden deutlich erhöht.
In der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Beratung in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft wird der Anteil an den Themen Artenvielfalt und ökologischer Landbau auf
allen Ebenen gestärkt und weiter ausgebaut. Ökologischer Landbau ist dabei ein Baustein als integrierter Ansatz für Artenvielfalt.
(11) Einrichtung eines Dialogforums Landwirtschaft und Naturschutz
Das gegenseitige Verständnis für die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes muss gestärkt werden. Die Zusammenarbeit und der gegenseitige Austausch
sollen nicht nur auf Ebene der Verwaltung erfolgen.
Daher wird ein regelmäßiger Austausch der Spitzenvertretungen aus Bauernverbänden
und den anerkannten Naturschutzverbänden unter Teilnahme der Ministerien der Landwirtschaft und des Naturschutzes etabliert. In diesem Forum tauschen sich die Vertretungen zu aktuellen Themen aus.
Es wird mindestens einmal jährlich ein Treffen der Vertreter der genannten Verbände
stattfinden.
Themenbezogen können Gäste oder weitere Vertreter aus der Gesellschaft hinzugezogen werden.