Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages)
Vorlage: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages
28. September 2020
28. September 2020
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 16.06.2020 Az.: 922.5112 Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 14.09.2020 Gemeinderat 28.09.2020 Drucksache Nr.: 160/2020 Beratung beschließend Kennung Abstimmung nichtöffentlich 14 JaStimme(n) 1 NeinStimme(n) 0 Enthaltung(en) öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Änderung des Gesellschaftsvertrages Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau Stadt Lahr GmbH nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs. Anlage(n): Gesellschaftsvertrag - Synopse Gesellschaftsvertrag - geänderte Neufassung Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 160/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: I.) Erhöhung Stammkapital a.) Bareinlage Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (Wohnbau) hat in den vergangenen Jahren die Sanierung des Gebietes „Kanadaring“ vorangetrieben und hierfür erhebliche Eigenmittel eingebracht. Die Finanzierungsgrundlage hierfür war das umsichtige und wirtschaftlich sehr erfolgreiche Agieren der Wohnbau in den zurückliegenden Jahren. Für den nun beabsichtigten weiteren Abschnitt des Sanierungsgebiets sind wiederum erhebliche Eigenmittel aufzubringen, welche die Leistungskraft der Wohnbau nunmehr aber übersteigt. Daher ist es erforderlich, die Wohnbau seitens der Gesellschafterin Stadt Lahr mit zusätzlichem Eigenkapital in Form einer Stammkapitalerhöhung auszustatten. Im Haushaltsplan 2020 sind hierfür Mittel in Höhe von 600.000 € eingeplant. In der Finanzplanung für die Jahre 2021 und 2022 sind jeweils ebenfalls Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 600.000 € eingestellt. b.) Sacheinlage Es ist beabsichtigt das Grundstück Flurstück Nr. 24324/12 und 24324/13 in der Leopoldstraße an die Wohnbau zur Verwirklichung eines Wohnungsbauprojektes zu übertragen. Die Übertragung soll unentgeltlich durch Sacheinlage erfolgen. Das Grundstück soll zum Grundstückswert übertragen werden und hierfür das Stammkapital des Unternehmens entsprechend erhöht werden. Die beiden Flurstücke haben zusammen eine Größe von 1.240 m². Der Bodenrichtwert zum 31.12.2018 beträgt in diesem Gebiet 140 €/m². Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Gutachterausschusses ist hier jedoch ein Grundstückspreis von 200 €/m² gerechtfertigt. Die Abweichung zur aktuellen Bodenrichtwertkarte ist aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Die Bodenrichtwertkarte wird im kommenden Jahr aktualisiert. Aufgrund der starken Nachfrage stiegen die Bodenpreise in den vergangenen beiden Jahren deutlich an. Es ist daher davon auszugehen, dass es flächendeckend zu einer deutlichen prozentualen Anhebung der Bodenrichtwerte kommen wird. Also auch im Gebiet der Leopoldstraße. Daneben ist das Grundstück eher zur Leopoldstraße als zur Freiburger Straße hin orientiert. In der Leopoldstraße liegt der Bodenrichtwert bereits jetzt schon bei 180 €/m². Des Weiteren rechtfertigt das beabsichtigte Wohnbauprojekt den erhöhten Grundstückspreis. Demnach ergibt sich für das Grundstück einen Wert von 248.000 €. Aus beihilfe- und steuerrechtlichen Gründen ist hiervon ein Teil zu bezahlen, der mindestens 10 %, also 24.800 €, entspricht. Somit ist der anzusetzende Wert der Sacheinlage und die Stammkapitalzuführung mit 223.200 € auszuweisen. Das Stammkapital der Wohnbau beträgt seit 2001 insgesamt 9.500.000 €. Dieses wurde seinerzeit ebenfalls im Zusammenhang mit größeren Neubaumaßnahmen aufgestockt. Die Zuzahlung erfolgte seinerzeit in mehrjährigen Raten. … Drucksache 160/2020 Seite - 3 - Zur Erhöhung des Stammkapitals um insgesamt 2.023.200 € ist es erforderlich, den Gesellschaftsvertrag in § 3 entsprechend zu ändern. Die Stammkapitalzuführung erfolgt bezogen Sacheinlage gleich. Bezogen auf die Bareinlage erfolgt die Stammkapitalzuführung wiederum in jährlichen Raten bis die neu ausgewiesene Stammkapitalhöhe erreicht ist. b.) Änderung Vergütungsregelung für die Aufsichtsratstätigkeit Der Gesellschaftsvertrag der Wohnbau wurde zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats am 25.09.2017 (Beschlussvorlage Nr. 164/2017) geändert. Dabei wurde u.a. seinerzeit aus Gründen der Vereinheitlichung bei den städtischen Gesellschaften eine geänderte Regelung zur Aufsichtsratsvergütung vorgeschlagen. In der Folge hat sich in der Abwicklung der Neuregelung jedoch gezeigt, dass diese in Teilen zu unbestimmt ist und unterschiedliche Auslegungen zulässt. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmandate neu zu fassen. Die konkrete Festlegung der Höhe der Vergütung ist in einer gesonderten Beschlussvorlage durch den Gemeinderat zu fassen. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer