Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung)
Vorlage: Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung
27. Juli 2020
Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung)
Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Kinder unter drei Jahren)
Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Kindergarten)
Beschlussvorlage (Konzeption der Freien Evangelischen Schule)
Beschlussvorlage (Mittelfristige Bedarfssteigerung)
Beschlussvorlage (Übersicht der Folgekosten)
27. Juli 2020
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Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung)
Beschlussvorlage (Übersicht der Folgekosten)Beschlussvorlage (Konzeption der Freien Evangelischen Schule)Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Kindergarten)Beschlussvorlage (Bedarfsplanung Kinder unter drei Jahren)Beschlussvorlage (Mittelfristige Bedarfssteigerung)
Beschlussvorlage Amt: 502 Datum: 14.07.2020 Az.: 460.023 Drucksache Nr.: 140/2020 1. Ergänzung Rottenecker-Zerrer Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.07.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Projekte zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung schnellstmöglich weiterzuverfolgen 1. Kita-Dorf mit 6 Gruppen, Standort Kanalweg/Hansastraße 2. Kita St. Elisabeth, Verstetigung der Krippenbetreuung und Erweiterung sowie die weiteren genannten Projekte hinsichtlich Umsetzbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit zu untersuchen und unter Einbeziehung von Interessenten für eine Trägerschaft schnellstmöglich weiterzuentwickeln: 3. Realisierung einer Kita in der Jammstraße mit 5 Gruppen 4. Kath. Kita Don Bosco, Erweiterung um 2 Krippengruppen und eine Kitagruppe 5. Realisierung einer Kita der Freien Evangelischen Schule mit 4 Gruppen, davon bis zu 25 Plätze für Kinder mit überörtlichem Einzugsgebiet 6. Realisierung einer Groß-Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen Anlage(n): Bedarfsplanung Kindergarten Bedarfsplanung Kinder unter drei Jahren Mittelfristige Bedarfssteigerung Übersicht der Folgekosten Konzeption der Freien Evangelischen Schule BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 140/2020 1. Ergänzung Seite - 2 - Drucksache 140/2020 1. Ergänzung Seite - 3 - Sachdarstellung: Bedarfslage: Die städtische Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung wird vom Amt für Soziales, Schulen und Sport jährlich fortgeschrieben und weiterentwickelt. Sie wurde zuletzt am 08.10.2019 im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport vorgestellt und beschlossen. Bereits zum damaligen Zeitpunkt wurde auf den jährlich ansteigenden Platzbedarf verwiesen und die Verwaltung entsprechend beauftragt, den Ausbau fortzusetzen. Auch die Zahlen aus der Zentralen Vormerkung zeigen, dass viele Bedarfsmeldungen längere Zeit auf Wartelisten der Kitas verbleiben müssen und Kinder zumindest kurzfristig keinen Kita-Platz erhalten können. Im laufenden Kita-Jahr warteten am 01.03.2020 noch rund 50 Kinder unter drei Jahren und ca. 80 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren auf die Zusage für einen Kita-Platz. Hinzu kommen weitere 95 Kinder unter drei Jahren sowie 82 Kinder ab drei Jahren, für die im Kita-Jahr 2020/2021 ein Bedarf angemeldet wurde, der nach den derzeitigen Planungen der von den Familien gewünschten Kitas nicht gedeckt werden kann. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wurde infolge der Corona-Pandemie seit dem 17.03.2020 vorübergehend ausgesetzt. Dies soll voraussichtlich lageabhängig auch im KitaJahr 2020/2021 noch gelten. Infolge des grundsätzlichen Rechtsanspruchs auf einen bedarfsgerechten Platz in einer Kindertageseinrichtung ab drei Jahren bzw. für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder bei qualifizierten Tagesmüttern/-vätern besteht trotz bereits erfolgter und bereits beschlossenen Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen bezüglich Lahrer Kindern weiterhin dringender Handlungsbedarf, da jegliche Baumaßnahmen längere Planungs- und Ausführungszeiten benötigen und die Finanzierung sichergestellt sein muss. Folgende Maßnahmen werden bereits umgesetzt: Derzeit wird die Evangelische Kita Farbklecks in Hugsweier erweitert. Eine zusätzliche Krippengruppe konnte bereits den Betrieb aufnehmen, die Baumaßnahmen für eine zusätzliche Kindergartengruppe laufen noch. Der Betriebsbeginn der neuen Gruppe wird wahrscheinlich Anfang des nächsten Kita-Jahres möglich sein. Im Bau befindet sich die Kita Geroldseck, die voraussichtlich im Januar 2021 unter der Trägerschaft des DRK mit 20 Krippen-, 70 Kindergarten und 50 Hortplätzen in Betrieb gehen wird. Ebenso soll auch der Neubau der Kita St. Raphael neben der Martinskirche im Frühjahr 2021 in Betrieb genommen werden. Damit steht eine neue Krippengruppe mit zehn Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie ein umfassenderes Betreuungsangebot für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung. Im Hinblick auf aktuell jährlich wachsende Jahrgangsgrößen, die dynamische Wohnbauentwicklung sowie die Verschiebung des Einschulungsstichtags wird mit weiterhin steigender Nachfrage gerechnet. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren fehlen insgesamt perspektivisch bis zum Jahr 2022/2023 noch rund 315 Kita-Plätze für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung. Die Zusammensetzung dieser Zahlen nach Schulbezirken ist der Anlage 1 zu entnehmen. Der Mehrbedarf infolge der Verschiebung des Einschulungsstichtags in drei Stufen vom 30.09. zum 31.08. im Sommer 2020, hin zum Stichtag 31.07. im Sommer 2021 und schließlich zum Stichtag 30.06. im Sommer 2022 führt zu einem prognostizierten, dauerhaften Mehrbedarf an Kitaplätzen von ca. 120 insgesamt. In der Anlage 1 ist nur der rechnerisch Drucksache 140/2020 1. Ergänzung Seite - 4 - ermittelte Wert für die letzte Stufe enthalten, da der Zusatzbedarf, der sich in Stufe 1 und 2 ergibt, bereits in der Bedarfsermittlung bis zum Kitajahr 2021/2022 konkret berücksichtigt ist. Folgende Maßnahmen sollen vorrangig umgesetzt werden: Für die Realisierung eines zentral gelegenen, wohnbezirksübergreifenden „Kita-Dorfes“ in Modulbauweise sind sechs Gruppen angedacht. Dieses soll auf dem städtischen Grundstück Ecke Kanalweg/Hansastraße (sog. „Stadthallengrundstück“ bei der Arena) realisiert werden. Die Holz-Module können grundsätzlich beliebig erweitert, wieder abgebaut oder umgesetzt werden, womit eine langfristige flexible Verwendung möglich ist. Sollte der Bedarf in den nächsten Jahren weiter steigen, könnten Module angebaut werden. Sinkt er oder bildet er sich an anderer Stelle als in der Kernstadt ab, könnten die Holzmodule auch umgesetzt werden. Begonnen werden könnten die Planungen bei sechs Gruppen mit 20 Krippenplätzen sowie ca. 100 Kita-Plätzen. Im Haushalt 2020 sind entsprechende Planungsmittel eingestellt. Die Stadt Lahr würde die Kita in eigener Trägerschaft halten. Die Krippenerweiterung in der Kath. Kita St. Elisabeth, Sulz, wurde 2018 kurzfristig mit einem entsprechend ausgestatteten Containergebäude für zwei Gruppen ermöglicht. Die Standzeit ist jedoch bis Dezember 2021 begrenzt. Da der Bedarf im Stadtteil Sulz weiterhin angestiegen ist, soll sowohl der jetzige Krippenbestand erhalten werden, als auch eine Erweiterung der Kita um eine Gruppe für Kinder von drei bis sechs Jahren erfolgen. Diese Projekte sollen weiterverfolgt werden: Der Vorschlag zur Errichtung einer fünfgruppigen Kita in der Jammstraße wurde unter städtebaulichen Gesichtspunkten bereits dem Gemeinderat vorgestellt. Hier könnte analog dem Investorenmodell bei den Lahrer Pünktchen, Kaiserstraße/Christian-Trampler-Hof, eine Umsetzung durch die GEMIBAU erfolgen. Ein Interessent für die Trägerschaft stellt sich nachfolgend noch vor. Im Zuge des städtebaulichen Wettbewerbs Flugplatzstraße soll die zweigruppige Kath. Kita Don Bosco in der Flugplatzstraße bedarfsgerecht von bisher max.10 Plätzen für Kinder im Alter von zwei Jahren sowie 27 Kindergartenplätze um zwei Krippengruppen und eine weitere Kindergartengruppe erweitert werden. Dadurch würden an diesem Standort künftig 20 Krippenplätze sowie 67 Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Die Umsetzung soll durch die Wohnbau Stadt Lahr GmbH erfolgen. Die Freie Evangelische Schule (FES) hat Interesse an der Trägerschaft einer Kita in unmittelbarer Nähe zur Schule bekundet. Viele Familien, deren Kinder diese Schule besuchen, würden gerne auch jüngere Geschwister dort betreuen lassen. Vorstellbar wäre eine Einrichtung mit drei Gruppen (70-75 Plätze) für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sowie eine Krippe mit 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Das Angebot dürfte auch für Mitarbeiter von Firmen im Umfeld interessant sein. Es wäre davon auszugehen, dass ca. 20-25 Plätze von außerhalb Lahr wohnhaften Familien nachgefragt würden. Eine Kita mit überörtlichem Einzugsgebiet gibt es bisher in Lahr nur für Mitarbeiter des Klinikums, für die in der Kita Bottenbrunnenstraße bis zu 15 Plätze bereitstehen. Für diese Fälle ist von den Wohnsitzgemeinden im Geltungsbereich des KiTaG ein Kostenausgleich zu entrichten, der die ungedeckten Platzkosten jedoch nicht vollständig umfasst. Ein ausführliches Konzept findet sich in der Anlage. Im Pflegezentrum Kenk, Königsberger Ring, stehen momentan ungenutzte Räumlichkeiten zur Verfügung, die im Hinblick auf eine Eignung als Kita durch das Amt 50 und das Gebäudemanagement besichtigt wurden. Da sich jedoch u.a. kein ausreichendes abgrenzbares Außengelände unmittelbar anschließt, was Bedingung für die Genehmigungsfähigkeit einer Drucksache 140/2020 1. Ergänzung Seite - 5 - Kita wäre, wurde diese Überlegung nicht weiterverfolgt. Vorstellbar ist jedoch, dass in den Räumlichkeiten eine „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ verwirklicht wird. Bei dieser Variante der Kindertagespflege betreut eine Tagesmutter allein oder gemeinsam mit Kolleginnen eine begrenzte Zahl von Kindern in für diesen Zweck ausgestatteten und geeigneten Räumlichkeiten. Ein Vorteil für die Stadt wäre dabei, dass im Vergleich zu einer Kindertageseinrichtung abgesehen von einem erwarteten Mietzuschuss keine weiteren Betriebskosten zu tragen wären. Diese Art der Kindertagespflege wird von Eltern als einrichtungsähnlich empfunden und entsprechend nachgefragt. Das DRK würde sich bereit erklären, die Trägerschaft der Großtagespflege zu übernehmen, was es bereits in der Florentine erfolgreich praktiziert. Das Angebot sollte aus Sicht der Familie Kenk und dem Träger DRK baldmöglichst starten, da die Räumlichkeiten bereits zur Verfügung stehen und derzeit ungenutzt sind. Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport hat am 08.07.2020. und der Haupt- und Personalausschuss am 13.07.2020 übe die Beschlussvorlage 140/2020 wie folgt abgestimmt: ASS: 1.-4. Einstimmig 5. 6 ja, 10 nein, 4 Enth. 6. 15 ja, 2 nein, 3 Enth. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister HPA 1.-4. 14 ja, 1 Enth. 5. 7 ja, 6 nein, 2 Enth. 6: einstimmig Senja Töpfer Amtsleiterin