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Informationsvorlage (Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2019)

                                    
                                        Information
Amt: 605, Herr
Lau/Birk

Datum: 14.07.2020

Az.:

Drucksache Nummer:
102/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Umweltausschuss

28.07.2020

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Jahresbericht des Gewässerschutzbeauftragten 2019

Mitteilung:

Der Umweltausschuss nimmt den Jahresbericht 2019 des Gewässerschutzbeauftragten der Stadt Lahr zur Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 102/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:

Jahresbericht
des Gewässerschutzbeauftragten
gemäß §64 Wasserhaushaltsgesetz
für das Jahr 2019

Herbert Birk Dipl. Ing. (FH)
Gewässerschutzbeauftragter

Drucksache 102/2020

INHALTSVERZEICHNIS:
1. ALLGEMEINES
2.

BEURTEILUNG DER EINHALTUNG DER WASSERRECHTLICHEN VORGABEN

2.1
2.2
2.3
2.4

DOKUMENTATION
KONTROLLE
EIGENKONTROLLVERORDNUNG
GENEHMIGUNGEN

3. STÖRFÄLLE / UNFÄLLE
4. SONSTIGES
5. SCHLUSSBEMERKUNG

Seite - 3 -

Drucksache 102/2020

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1. ALLGEMEINES
Die Stadt Lahr hat seit 01.April 2011 einen Gewässerschutzbeauftragten bestellt und kommt hiermit
der Verpflichtung gemäß § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG 2010) nach.

2. BEURTEILUNG DER EINHALTUNG DER
WASSERRECHTLICHEN VORGABEN

2.1 DOKUMENTATION
Die Dokumentation der zu betreuenden Anlagen (Regenklärbecken, Regenüberläufe, etc.) bzw. Einleitungen (Indirekteinleiter, Ausläufe etc.) sowie des gesamten Kanalnetzes der Stadt Lahr wird mit
Unterstützung des GIS-Auskunftssystems MapInfo ständig aktualisiert und fortgeführt.

2.2 KONTROLLE
2.2.1 Im Jahr 2019wurde die öffentliche Kanalisation einschließlich sämtlicher abwassertechnischer
Anlagen sowie der Regenentlastungs- und Regenwasserbehandlungsanlagen regelmäßig auf deren
Zustand überprüft und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten.
Vorgefundene, gravierende Schäden/Mängel, bei denen Gefahr in Verzug bestand, wurden unmittelbar beseitigt.
Minderschwere Beanstandungen wurden in einer Mängelliste erfasst und an die zuständigen unterhaltspflichtigen Stellen weitergeleitet.
2.2.2 Industrieabwasseruntersuchung bei bedeutenden Indirekteinleitern:
Gemäß § 7 (Eigenkontrolle) und § 8 (Abwasseruntersuchungen) der Abwassersatzung der Stadt Lahr
hat die Stadt Lahr das Recht, Untersuchungen bzw. Messungen bei gefahrenträchtigem Abwasser
vornehmen zu lassen.
In diesem Zusammenhang wurden die betreffenden Industriebetriebe schriftlich gebeten, ihre turnusmäßigen Kontrolluntersuchungen für das Landratsamt Ortenaukreis bzw. das Regierungspräsidium Freiburg als Durchschrift der jeweiligen Probeanalysen der Stadt Lahr zukünftig zur Verfügung zu
stellen.
Sämtliche Betriebe zeigten sich sehr kooperativ und sind dieser Bitte zwischenzeitlich unaufgefordert
nachgekommen.

Drucksache 102/2020

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2.3 EIGENKONTROLLVERORDNUNG
Wie schon seit Jahren wurde auch im Jahr 2019
seitens der Abteilung Tiefbau intensiv an der Durchführung der Eigenkontrollüberwachung gearbeitet.
18.500 lfm öffentlicher Kanal wurden mittels TV-Befahrung untersucht und ausgewertet.
Im Bereich Kanalsanierung wurden in geschlossener Bauweise rund 475 lfm Leitungen saniert.
Kanalsanierungen in offener Bauweise wurden im vergangenen Jahr nicht durchgeführt.
Auch für das kommende Jahr 2020 werden haushaltstechnisch jene Mittel zur Verfügung stehen, um
den bisherigen Leistungsumfang der Eigenkontrollüberwachung bezüglich TV-Befahrung und Sanierung beschädigter Kanäle beibehalten zu können.

2.4 GENEHMIGUNGEN
Das Kanalnetz der Stadt Lahr ist vollständig digital erfasst und in ein geographisches
Informationssystem (GIS) eingearbeitet worden.
Ausgehend von der aktuellen Bestandsvermessung sollen nunmehr auch die bislang älteren aber
noch gültigen Generalentwässerungspläne (GEPs) nach und nach aktualisiert werden.
Bereits im Jahr 2007 wurde mit den Vorbereitungen zur Überarbeitung des GEP für die Kernstadt
begonnen, welcher im Jahr 2008 vom Landratsamt Ortenaukreis genehmigt wurde.
Im Jahr 2009/2010 wurde mit den Vorarbeiten für einen neuen GEP für die Stadtteile Kuhbach und
Sulz begonnen.
Während der GEP Kuhbach im August 2015 genehmigt wurde, liegen die fertiggestellten Unterlagen
zum GEP Sulz beim Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung vor. Die Genehmigung soll in diesem Jahr zusammen mit der Genehmigung „RÜB Schützenhaus“ erfolgen, da beide Maßnahmen als
zusammenhängend zu betrachten sind.
Für den östlichen Teil des Gewerbegebietes Rheinstraße Nord wurde im Zuge der weiteren Umsetzung des Bebauungsplanes (und der Erweiterung des Firmengeländes der Fa. Zehnder) mit den
Vorbereitungen für einen neuen GEP begonnen und im Juli 2014 fertiggestellt.
Die Genehmigung durch das Landratsamt Ortenaukreis steht noch aus.
Damit wäre das gesamte Flugplatz Ost Areal flächendeckend komplett hydraulisch neu überrechnet
und somit auf dem neuesten Stand.
Zusätzlich wird angestrebt, in absehbarer Zeit für das gesamte Flugplatzareal (Ost und West) einen
gemeinsamen Generalentwässerungsplan „GEP Flugplatz“ zu erstellen.
Im Jahr 2019 wurde mit der Erstellung eines neuen GEP für die Stadtteile Mietersheim und Reichenbach begonnen.
Die Ausarbeitung der GEPs dauert noch an; sie sollen noch in diesem Jahr dem Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung vorgelegt werden.

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3. STÖRFÄLLE / UNFÄLLE
Im vergangenen Jahr 2019 wurden keine nennenswerte Störfälle / Unfälle gemeldet die einen größeren Einsatz (z. B. Feuerwehr) veranlasst hätten.
Auch im Zuge der Industrieüberwachung seitens des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr wurden
erfreulicherweise im vergangenen Jahr keine Störfälle gemeldet.

4. SONSTIGES
4.1 Im Jahr 2019 fand am 20. März eine Gewässerschau an der Unditz, Abschnitt Düker SEK / Einlauf Unditz bis Gemarkungsgrenze Meißenheim / Kürzell, statt.
Fazit: die Defizite im Bereich des Gewässerrandstreifens (5 Meter Abstand) der vergangenen Jahre
durch die anliegenden Flächennutzer haben sich deutlich verbessert. Dennoch ist ein permanenter
Dialog der verantwortlichen Stellen seitens der Stadt Lahr mit den Landnutzern erforderlich.
Die laufenden Unterhaltungsarbeiten durch die Stadt Lahr sind auf aktuellem Stand. Es gibt keine
nennenswerten Unterhaltungsdefizite. Die Strukturen sind für heutige Verhältnisse stabil und abwechslungsreich.
4.2 Einsatzplan für den Abwasserverband Raumschaft Lahr
Die Erstellung eines gemeinsamen Notfalleinsatzplanes mit dem Abwasserverband Raumschaft Lahr
und der Feuerwehr Lahr gestaltet sich als schwierig.
Derzeit ist noch nicht abzusehen, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt dieser Notfalleinsatzplan umgesetzt und zum Tragen kommen könnte.
4.3 Hochwasserrisikomanagement
Nach digitalem Vorliegen der Hochwassergefahrenkarte durch das Regierungspräsidium Freiburg
musste eine Plausibilitätskontrolle für das Einzugsgebiet der Schutter, dem Sulzbach und dem Gereutertalbach seitens der Stadt Lahr vorgenommen werden.
Während die Plausibilitätskontrolle bereits in den Jahren 2013/2014 durchgeführt wurde, liegt nun
zwischenzeitlich seit Dezember 2016 auch die offizielle Freigabe der Hochwassergefahrenkarte
durch das Regierungspräsidium Freiburg vor.
Nachdem interne Auskünfte an Ämter und Abteilungen bezüglich Hochwassergefahrenkarte schon
seit Durchführung der Plausibilitätskontrolle jederzeit erteilt werden konnten, sind nach Fertigstellung
der Hochwasserkarten diese nun auch für jedermann online zugänglich.

5. SCHLUSSBEMERKUNG
Bei der Überprüfung sämtlicher Anlagen und Einrichtungen konnte festgestellt werden, dass bezüglich Wartung, Instandhaltung und Sicherstellung des laufenden Betriebes aus Sicht des Gewässerschutzbeauftragten in ordnungsgemäßem Zustand gearbeitet wurde.
Die Zusammenarbeit mit den betroffenen Mitarbeitern verlief sehr kooperativ und unterstützend für
die Arbeit des Gewässerschutzbeauftragten.

Udo Lau
Abteilungsleiter Abt. Tiefbau

Herbert Birk
Gewässerschutzbeauftragter der Stadt Lahr