Beschlussvorlage (Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben; (Haushaltsjahr 2013) Bewirtschaftungskosten der Flugbetriebsflächen)
27. Januar 2014
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 09.12.2013 Az.: 923.5315 Drucksache Nr.: 263/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 20.01.2014 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.01.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben; (Haushaltsjahr 2013) Bewirtschaftungskosten der Flugbetriebsflächen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2013 bei der Haushaltsstelle 1.7910.541600 (Wirtschaftsförderung – Bewirtschaftung Flugbetriebsflächen) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 306.000,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.7910.141600 (Wirtschaftsförderung – Mieteinnahmen Flugbetriebsflächen) in Höhe von 216.500,-- € und durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von 89.500,-- €. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 263/2013 Seite - 2 - Begründung: Mit Eilentscheidung in Vertretung des Haupt- und Personalausschusses hat der Oberbürgermeister am 27.03.2013 entschieden, dass die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) ermächtigt wird, die für den Flugbetrieb notwendigen Geländeteile auf dem Flughafenareal für den Monat April 2013 gegen die Abführung der erzielten Entgelte aus Flugzeugunterstellungen und Lande/Startgebühren der Black Forrest Airport Lahr GmbH (BFAL GmbH) zu überlassen. Auf eine Geltendmachung der Nebenkosten sollte verzichtet werden. Die vorläufige Deckung erfolgte über eine erhöhte Rücklagenentnahme. Der Gemeinderat hat in der Folge in seiner Sitzung am 08.04.2013 die IGZ GmbH ermächtigt, für die Zeit bis maximal 31.03.2014 auf die Erhebung von Pachtzinsen und Zahlungen für Nebenkosten für die den Flugbetrieb notwendigen Flächen zu verzichten. Der Verzicht sowie die Kostenübernahme flossen auch in den Zuwendungsbescheid und Betrauungsakt mit Datum vom 31.07.2013 ein. Mit der IGZ GmbH wurde mit Datum vom 12.03.2013 ein vorläufiger Bewirtschaftungsvertrag über die Flugbetriebsflächen geschlossen. Darin ist u.a. geregelt, dass die Stadt Lahr das Defizit der IGZ GmbH aus der Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen ausgleicht. Die IGZ GmbH hat der Stadt Lahr die Bewirtschaftungskosten für die Flugbetriebsflächen im Jahr 2013 anhand der vorläufigen Abrechnung nachgewiesen (die Endabrechnung erfolgt erst nach der Betriebskostenabrechnung mit Stichtag 30.06.2014). Diese gliedern sich wie folgt auf: - Mieteinnahmen: - Bewirtschaftungskosten Bewirtschaftungsdefizit 2013 216.500,-- € 306.000,-- € 89.500,-- € Im Haushalt 2013 standen für die Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Mieteinnahmen aus den Flugbetriebsflächen reichten nicht aus um die Bewirtschaftungskosten zu decken. Die Mieteinnahmen stehen in voller Höhe zur Deckung der außerplanmäßigen Bewirtschaftungskosten zur Verfügung. Der übersteigende Anteil kann durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von 89.500,-- € gedeckt werden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth Stellv. Stadtkämmerer