Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben; (Haushaltsjahr 2013) Bewirtschaftungskosten der Flugbetriebsflächen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 09.12.2013 Az.: 923.5315

Drucksache Nr.: 263/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

20.01.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.01.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben; (Haushaltsjahr 2013)
Bewirtschaftungskosten der Flugbetriebsflächen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2013 bei der Haushaltsstelle 1.7910.541600 (Wirtschaftsförderung – Bewirtschaftung Flugbetriebsflächen) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 306.000,-- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.7910.141600 (Wirtschaftsförderung – Mieteinnahmen Flugbetriebsflächen) in Höhe von 216.500,-- € und durch Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von 89.500,-- €.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 263/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Eilentscheidung in Vertretung des Haupt- und Personalausschusses hat der
Oberbürgermeister am 27.03.2013 entschieden, dass die Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) ermächtigt wird, die für den Flugbetrieb notwendigen Geländeteile auf dem Flughafenareal für den Monat April 2013 gegen die
Abführung der erzielten Entgelte aus Flugzeugunterstellungen und Lande/Startgebühren der Black Forrest Airport Lahr GmbH (BFAL GmbH) zu überlassen.
Auf eine Geltendmachung der Nebenkosten sollte verzichtet werden. Die vorläufige
Deckung erfolgte über eine erhöhte Rücklagenentnahme.
Der Gemeinderat hat in der Folge in seiner Sitzung am 08.04.2013 die IGZ GmbH
ermächtigt, für die Zeit bis maximal 31.03.2014 auf die Erhebung von Pachtzinsen
und Zahlungen für Nebenkosten für die den Flugbetrieb notwendigen Flächen zu
verzichten. Der Verzicht sowie die Kostenübernahme flossen auch in den Zuwendungsbescheid und Betrauungsakt mit Datum vom 31.07.2013 ein.
Mit der IGZ GmbH wurde mit Datum vom 12.03.2013 ein vorläufiger Bewirtschaftungsvertrag über die Flugbetriebsflächen geschlossen. Darin ist u.a. geregelt, dass
die Stadt Lahr das Defizit der IGZ GmbH aus der Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen ausgleicht.
Die IGZ GmbH hat der Stadt Lahr die Bewirtschaftungskosten für die Flugbetriebsflächen im Jahr 2013 anhand der vorläufigen Abrechnung nachgewiesen (die Endabrechnung erfolgt erst nach der Betriebskostenabrechnung mit Stichtag 30.06.2014).
Diese gliedern sich wie folgt auf:
- Mieteinnahmen:
- Bewirtschaftungskosten
Bewirtschaftungsdefizit 2013

216.500,-- €
306.000,-- €
89.500,-- €

Im Haushalt 2013 standen für die Bewirtschaftung der Flugbetriebsflächen keine
Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Mieteinnahmen aus den Flugbetriebsflächen
reichten nicht aus um die Bewirtschaftungskosten zu decken. Die Mieteinnahmen
stehen in voller Höhe zur Deckung der außerplanmäßigen Bewirtschaftungskosten
zur Verfügung. Der übersteigende Anteil kann durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) in Höhe von 89.500,-- € gedeckt werden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer